Autor Thema: Ein Priester muss nicht 'versus populum' zelebrieren  (Gelesen 4331 mal)

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Ein Priester muss nicht 'versus populum' zelebrieren
« am: 25. Februar 2012, 13:02:45 »
Wiener Theologieprofessor Feulner: Nach der geltenden liturgischen Ordnung kann jeder Priester bei der Eucharistiefeier auch an der Vorderseite des Volksaltars stehend die Messe „zum Herrn hin” feiern

Wien (kath.net)10. Februar 2012, 12:15
"In keinem Dokument des II. Vatikanischen Konzils steht, auch und besonders nicht in der Liturgiekonstitution „Sacrosanctum Concilium” (1963), dass der Priester die Eucharistie „versus populum” („zum Volk”) zelebrieren soll oder muss." Auf das hat der Wiener Theologieprofessor Hans-Jürgen Feulner in einem aktuellen Interview in der Zeitung "Der Sonntag" hingewiesen. Feulner erklärte dann, dass die Grundlage für Änderung nach dem 2. Vatikanum die Instruktion „Inter Oecumenici” (1964) sei, in der stehe, dass der Hochaltar von der Rückwand getrennt errichtet werden solle, so dass man um ihn leicht herumgehen könne und an ihm zum Volk hin zelebrieren könne.

Dies sei zunächst nur eine Soll- bzw. Kann-Vorschrift gewesen, die jedoch rasch dazu führte, dass fast überall in den katholischen Kirchen so genannte „Volksaltäre” errichtet wurden, was laut Feulner als "sichtbarste Errungenschaft" des Konzils galt, obwohl es bereits vor dem Konzil in einzelnen Kirchen solche „Volksaltäre” gab. Die Bestimmung wurde später auch in der „Allgemeinen Einführung in das Römische Messbuch” (Nr. 262) und in der 3. Auflage des Messbuches aufgegriffen.

Der Theologe verwiese aber dann darauf, dass die Gottesdienstkongregation gleichzeitig klargestellt habe, dass die Messe nicht zum Volk hin zelebriert werden müsse. "Selbst einige Rubriken des gegenwärtigen Messbuches gehen indirekt davon aus, dass der Regelfall eine Zelebration „versus Dominum” („dem Herrn zugewandt”, d. h. nicht der Gemeinde zugewandt) ist, wenn es dort z. B. heißt: „... (außer wenn er dem Volke zugewandt steht) ...” (vor den Einsetzungsworten); „… der Gemeinde zugewandt … / … zur Gemeinde gewandt …” (beim Friedensgruß und „Seht das Lamm Gottes”); „zum Altar gewandt …” (bei der Kommunion des Priesters).", stellt der Wiener Univ.-Professor fest.

Auf die Frage, warum denn dann aber der Priester heute in den meisten Fällen den Mitfeiernden zugewandt feiere, meinte Feulner dann, dass dies oft aus dem „Mahlcharakter” der Eucharistie und der vom Konzil allgemein geforderten „tätigen Teilnahme” abgeleitet werde, was einen Blick auf das Geschehen am Altar nötig mache. "Dabei wird jedoch übersehen, dass Mahl- und Opfercharakter der Eucharistiefeier einander nicht ausschließen oder einander unversöhnlich gegenüber stehen, sondern das eucharistische Opfer vollzieht sich teilweise in der Gestalt eines Mahles.", stellt der Theologe dann fest und verwies dann auch auf die kosmische Dimension der Liturgie und die Gebetsostung “ad orientem”. “Der Osten ist Symbol des am Ostersonntag auferstandenen, in den Himmel aufgefahrenen und am Ende der Zeiten wiederkommenden Christus (vgl. auch Mt 24,27; Offb 7,2).”

Auf die Frage, ob ein Priester den Gottesdienstteilnehmern abgewandt Gottesdienst feiern dürfe, wenn es einen Volksaltar in dieser Kirche/Kapelle gäbe, erklärte Feulner dann, dass bei beide Zelebrationsrichtungen berechtigt seien. “Nach der geltenden liturgischen Ordnung kann daher jeder Priester bei der Eucharistiefeier selbstverständlich (ab der Gabenbereitung) auch an der Vorderseite des Volksaltars stehend die Messe „zum Herrn hin” feiern, d. h. mit der Gemeinde gleichgewendet, was einer alten Tradition der Christen seit der Antike entspricht.”

 

La Salette 1846



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