Autor Thema: Mitgliedschaft im Eucharistischen Liebesbund  (Gelesen 15273 mal)

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Mitgliedschaft im Eucharistischen Liebesbund
« am: 16. März 2011, 08:50:42 »
Geben Sie Glaubenszeugnis im Eucharistischen Liebesbund des göttlichen Herzens Jesu

Viele Male hat unser Herr bestätigt und dies durch Worte und erkennbare Zeichen, daß er Barbara Weigand, eine Frau aus dem Volke, "eine einfache Frau", zu Seinem Werkzeug und zu Seiner Botin gemacht hat. Er hat sie beauftragt mit einer Botschaft von wichtiger und weittragender Bedeutung und sie als Werkzeug beglaubigt "durch das Kreuz einer abscheulichen Krankheit" (Karfreitag 1903). Was der Herr gewollt hat, ist, daß sich die treuen Glieder der Kirche zu einem Bund zusammenschließen, zum "Eucharistischen Liebesbund" als Damm gegen Gleichgültigkeit und Vergnügungssucht und gegen die immer mehr sich verbreitende Verunehrung des Allerheiligsten Altarsakramentes.
Link: http://kath-zdw.ch/maria/Barbara.Weigand/Eucharistische.Liebesbund.html



Mitgliedschaft im Eucharistischen Liebesbund

Wer in den Eucharistischen Liebesbund aufgenommen werden will, muß bereit sein, für den katholischen Glauben mutig einzutreten und Gott in allem in einer Weise zu dienen und gehorsam zu sein, wie es der unverfälschte katholische Glaube über Jahrhunderte gelehrt und verbindlich vorgeschrieben hat. Er muß auch bereit sein, gegen jedwede Form von Modernismus und Gleichmacherei sich zu wenden, auch wenn er dabei Leid und Verkanntheit in Kauf nehmen müßte. Vor allem in der hohen Ehrfurcht vor der heiligen Hostie, in der uns
Jesus Christus in der Fülle Seiner Gottheit erscheint, um Sich mit uns zu vereinigen in einem höchst ehrfürchtigen Kommunionempfang, darin liegt ein besonderer Ausdruck eines gottliebenden Menschen. Das Thema des knienden Empfangs der Kommunion wurde in den „Notitiae“ (Nov.-Dez. 2002), dem offiziellen Bulletin der vatikanischen Kongregation für den Gottesdienst, behandelt. Anlaßfall war ein Priester, der einer knienden Gläubigen die Kommunion verweigert hatte. Die Kongregation hob in einem Brief an den zuständigen Bischof sowie an die Betroffene hervor, daß bei der Kongregation mittlerweile mehrere ähnliche Beschwerden eingetroffen seien. Die Weigerung, Gläubigen die heilige Kommunion zu geben, stelle eine „Verletzung eines Rechts des Gläubigen“ dar, heißt es. Gemäß can. 213 des CIC hätten die Gläubigen „das Recht, aus den geistlichen Gütern der Kirche, insbesondere dem Wort Gottes und den Sakramenten, Hilfe von den geistlichen Hirten zu empfangen“. Dies bedeute - wie can. 843 § 1 hinzufügt -, daß die geistlichen Amtsträger die Sakramente denen nicht verweigern dürfen, „die gelegen darum bitten, in rechter Weise disponiert und rechtlich an ihrem Empfang nicht gehindert sind“, also die heilige Speise kniend in den Mund empfangen wollen. „Es ist niemals erlaubt, einem Gläubigen die heilige Kommunion zu verweigern, der diese kniend empfangen will“, heißt es in dem Brief. Diese Art, die Kommunion zu empfangen, sei „eine alte Tradition, die seit Jahrhunderten besteht“; sie sei „eine besonders ausdrucksvolle Geste der Anbetung, ganz und gar angemessen, die reale und substantielle Präsenz unseres Herrn Jesus Christus zu zeigen“.

Bitte rufen Sie sich nochmals folgendes in Erinnerung: Gerade in heutiger Zeit, wo unser katholischer Glaube und die Tradition so massiv in Bedrängnis geraten sind, wo die kirchliche Glaubens- und Sittenlehre immer mehr ausgehöhlt werden und an ihre Stelle Unglaube und Ungehorsam getreten sind, ist es mehr als richtig und notwendig, die Grundsätze und Regeln des vom Herrn gestifteten Eucharistischen Liebesbundes zu befördern und in Treue und Unverbrüchlichkeit katholischen Glauben zu leben, wie wir ihn durch unsere heilige Kirche in all den Jahrhunderten erfahren und uns durch die heilige Kirche auch verbindlich vorgeschrieben ist. Es geht um den gemeinsamen Kampf gegen den gemeinsamen Feind Gottes, der Satan und sein unheilvoller Anhang ist; es geht um eine bewußte, freiwillige, tägliche und unablässige und immer inniger werdende Bindung an Gott, an Maria, an die Engel und die Gemeinschaft der Heiligen.

Die erste Stufe dazu ist das Weiheversprechen zur Aufnahme in den Eucharistischen Liebesbund. Nach Einübung und nachhaltiger Befolgung des Treueversprechens bildet als eine nächste Weihestufe die Aufnahme in die „Tabernakel-Ehrenwache, Leibgarde Jesu Christi“, in
der unser lieber Herr Jesus Christus und die Gottesmutter alle jene unter Ihren besonderen Missionsbefehl stellen wollen, der eine noch größere, tiefere und vollkommenere Ganzhingabe an Gott abverlangt. Es empfiehlt sich sehr, vor Ablegung des Weiheversprechens und des Aufopferungsgebetes eine passende neuntägige Novene zu halten und danach eine Lebensbeichte bei einem Beichtvater Ihres Vertrauens abzulegen. Auch empfehlen wir, das nachfolgende Unterwerfungsgebet, das unter dem besonderen Schutz des himmlischen Vaters steht, öfters zu beten, zumal darauf eine besonders hohe Gnade ruhen dürfte. Diese Aufnahme in den Gebetsbund wird vor Gott, dem Eucharistischen König, vollzogen; der Name des Weihekandidaten wird vom Schutzengel des Weihekandidaten in das Buch des Lebens eingetragen, auf immer und ewig. Die Weihe vollzieht sich also unter den Augen Gottes und bedarf keinerlei weltlicher Formalitäten. Das Versprechen des Weihekandidaten, sich von Gott erfassen zu lassen und an der Hand der Himmelskönigin wie auch in Begleitung seiner Schutz- und Namenspatrone und der ihm beigesellten Engel aus allen neun Chören, in seinem weiteren Leben in der Verehrung des Allerheiligsten Altarsakramentes zu pilgern auf dem Pfad der Tugenden und der Gebote Gottes, das ist das höchste Vergnügen, das man der Dreifaltigen Gottheit machen kann. Und es erwartet uns Liebesbundmitglieder ein Strom an Gnaden und unendlich vielen Gnadenvorzügen; das Paradies auf Erden.

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Film eucharistischer Liebesbund

http://kath-zdw.ch/maria/Barbara.Weigand/filme/Eucharistischer_Liebesbund.html

Mit Wolfgang E. Bastian
« Letzte Änderung: 16. März 2011, 08:52:24 von Admin »

 

La Salette 1846



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