Autor Thema: Wann können Botschaften kirchlich anerkannt werden  (Gelesen 6627 mal)

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

Offline Silvie

  • *
  • Beiträge: 27
  • Country: de
  • Geschlecht: Weiblich
  • Religionszugehörigkeit: Römisch-katholische Kirche
Wann können Botschaften kirchlich anerkannt werden
« am: 14. Dezember 2012, 12:20:41 »
Liebe Leser dieser Internetseite,
mich beschäftigt folgende Frage:
Wann können Botschaften von der kath. Kirche anerkannt werden? Kann mir hier jemand eine Antwort geben. Bitte jedoch nur antworten wenn ihr euch da wirklich ganz sicher seit und nicht nur vermutet.

Ich habe folgenden Text gefunden:
Ein Priester soll gesagt haben, solange Erscheinungen oder Botschaften andauern, kann die Kirche diese nicht anerkennen, weshalb auch Medjugorje noch kein kirchlich anerkannter Wallfahrtsort ist.

Wenn dem so ist, wieso eigentlich? Kann ich persönlich nicht ganz nachvollziehen würde mich aber doch sehr interessieren.

Vielen lieben Dank im Voraus.

velvet

  • Gast
Antw:Wann können Botschaften kirchlich anerkannt werden
« Antwort #1 am: 14. Dezember 2012, 13:16:07 »
Hier die Richtlinien der RKK:

Hl. Kongregation für die Glaubenslehre

Normen für das Verfahren zur Beurteilung mutmasslicher Erscheinungen und Offenbarungen



Vorbemerkung
zur Entstehung und zum Charakter der Norme
n

Auf der jährlichen Vollversammlung im November 1974 haben die Väter dieser Hl. Kongregation die Probleme bezüglich mutmaßlicher Erscheinungen und häufig damit verbundener Offenbarungen untersucht. Sie sind zu folgenden Ergebnissen gekommen:

1. Dank der Kommunikationsmittel (Massenmedien) verbreiten sich heute Nachrichten über solche Erscheinungen schneller unter den Gläubigen als in früheren Zeiten. Darüber hinaus begünstigt und vervielfacht die heutige Mobilität Pilgerfahrten, so dass die kirchliche Autorität sich zur genannten Sache äußern muss.

2. Andererseits machen es die heutige Mentalität und die Notwendigkeit einer kritischen wissenschaftlichen Untersuchung schwieriger, wenn nicht fast unmöglich, mit der gebotenen Schnelligkeit jenes Urteil zu fällen, das in der Vergangenheit die Untersuchungen zur Sache abgeschlossen hat (constat de supernaturalitate, non constat de supernaturalitate) und den Ordinarien die Möglichkeit bot, den öffentlichen Kult oder andere Formen der Verehrung durch die Gläubigen zu gestatten oder zu verbieten.

Aus den genannten Gründen und damit die Verehrung durch die Gläubigen, die durch solche Geschehnisse hervorgerufen wird, sich in voller Übereinstimmung mit der Kirche entfalten und Frucht tragen kann, woran die Kirche selbst in Zukunft den wahren Charakter dieser Phänomene erkennen kann, haben die Väter beschlossen, dass in diesem Bereich das folgende Verfahren Anwendung findet.

Sobald die kirchliche Autorität über irgendwelche mutmaßlichen Erscheinungen oder Offenbarungen Kenntnis erhält, ist es ihre Aufgabe:

a) an Hand der positiven und negativen Kriterien über die Geschehnisse zu urteilen (vgl. unten Nr. I)

b) sofern diese Prüfung zu einem positiven Ergebnis führt, einige Ausdrucksformen des öffentlichen Kultes oder der Verehrung zu erlauben, wobei diese zugleich weiterhin mit großer Klugheit überwacht werden müssen (dies ist gleichbedeutend mit der Formel „pro nunc nihil obstare“);

c) im Licht der mit der Zeit gewonnenen Erfahrung und unter besonderer Berücksichtigung der geistlichen Fruchtbarkeit, die aus der neuen Verehrung hervorgeht ein Urteil über die Wahrheit und Übernatürlichkeit zu fällen, wo der Fall es erfordert.

I. Kriterien, um wenigstens mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit den Charakter mutmaßlicher Erscheinungen und Offenbarungen beurteilen zu können

A) Positive Kriterien:

a) Eine durch genaue Untersuchungen gewonnene moralische Gewissheit oder wenigstens große Wahrscheinlichkeit über die Wirklichkeit des Ereignisses.

b) Besondere Umstände bezüglich der Wirklichkeit und der Natur des Geschehenen, wie etwa:

1. persönliche Eigenschaften des oder der Betroffenen (insbesondere psychische Ausgeglichenheit; Ehrlichkeit und Rechtschaffenheit im sittlichen Lebenswandel; Aufrichtigkeit und beständige Folgsamkeit gegenüber der kirchlichen Autorität; die Fähigkeit, zu gewöhnlichen Ausdrucksformen des Glaubenslebens zurückzukehren; usw.);

2. bezüglich der Offenbarungen: Wahrheit und Irrtumslosigkeit der theologischen und geistlichen Lehre;

3. eine gesunde Verehrung sowie reichliche und anhaltende geistliche Früchte (wie etwa Geist des Gebetes, Bekehrungen, Zeugnisse der Nächstenliebe, usw.).

B) Negative Kriterien:

a) Ein offensichtlicher Tatsachenirrtum.

b) Lehrmäßige Irrtümer, die Gott selbst, der allerseligsten Jungfrau Maria oder einem Heiligen in ihren Äußerungen zugeschrieben werden, wobei man allerdings die Möglichkeit berücksichtigen muss, dass die Person – möglicherweise unbewusst – zu einer authentischen übernatürlichen Offenbarung rein menschliche Elemente oder gar irgendwelche Irrtümer der natürlichen Ordnung hinzugefügt haben könnte (vgl. hl. Ignatius, Exerzitienbuch, Nr. 336).

c) Ein offensichtliches Gewinnstreben, das unmittelbar mit dem Geschehen verbunden ist.

d) Schwer unmoralische Handlungen, die zum Zeitpunkt oder anlässlich des Geschehens entweder von der betreffenden Person oder von ihren Anhängern begannen wurden.

e) Psychische Erkrankungen oder psychopathische Tendenzen der Person, die mit Sicherheit einen Einfluss auf das mutmaßlich übernatürliche Geschehen ausübten, sowie Psychosen, Massenhysterien oder ähnliche derartige Phänomene.

Es muss darauf aufmerksam gemacht werden, dass diese positiven und negativen Kriterien indikativen und nicht taxativen Charakter haben und in kumulativer Weise bzw. in einer gewissen wechselseitigen Konvergenz angewandt werden müssen.

II. Über die Art des Eingriffs der zuständigen kirchlichen Autorität

1. Falls im Zusammenhang mit einem mutmaßlich übernatürlichen Ereignis unter den Gläubigen gleichsam spontan ein Kult oder eine andere Form der Verehrung entsteht, ist es eine dringende Aufgabe der zuständigen kirchlichen Autorität, sich unverzüglich zu informieren und mit Umsicht eine Untersuchung durchzuführen.

2. Auf die legitime Bitte von Gläubigen hin (d. h. von solchen, die in Gemeinschaft mit den Hirten stehen und nicht von sektiererischem Geist getrieben werden) kann die zuständige kirchliche Autorität eingreifen und bestimmte Formen des Kultes oder der Verehrung erlauben und fördern, sofern dem unter Beachtung der oben genannten Kriterien nichts entgegen steht. Es muss dabei aber darauf geachtet werden, dass die Gläubigen diese Handlungsweise nicht als eine Anerkennung des übernatürlichen Charakters des Geschehens durch die Kirche missverstehen (vgl. Vorbemerkung, c).

3. Aufgrund des ihr eigenen Lehr- und Hirtenamtes kann die zuständige kirchliche Autorität auch aus eigenem Antrieb einschreiten. Unter besonderen Umständen muss sie dies sogar tun, zum Beispiel um Missbräuche in der Ausübung des Kultes oder der Verehrung zu korrigieren bzw. zu verhindern, um Irrlehren zu verurteilen, um die Gefahren eines falschen oder unangebrachten Mystizismus zurückzuweisen, usw.

4. In Zweifelsfällen, die das Wohl der Kirche in keiner Weise gefährden, soll sich die zuständige kirchliche Autorität jedes Urteils und jedes direkten Eingriffs enthalten (denn es kann auch passieren, dass im Laufe der Zeit ein Geschehen mit mutmaßlich übernatürlichem Charakter wieder in Vergessenheit gerät). Sie darf aber nicht nachlassen, wachsam zu bleiben, damit sie, wenn erforderlich, schnell und klug eingreifen kann.

III. Die zum Einschreiten zuständigen Autoritäten

1. Die Aufgabe zu wachen und einzuschreiten kommt in erster Linie dem Ortsordinarius zu.

2. Die regionale oder nationale Bischofskonferenz kann einschreiten:

a) wenn der Ortordinarius das Seine getan hat und sich an die Konferenz wendet, um ein sichereres Urteil über die Sache zu erlangen.

b) wenn das Geschehen schon die Nation oder Region betrifft, freilich immer mit der vorgängigen Zustimmung des Ortsordinarius.

3. Der Apostolische Stuhl kann sowohl auf Bitten des Ordinarius selbst oder einer qualifizierten Gruppe von Gläubigen als auch direkt auf Grund der universalen Jurisdiktion des Papstes eingreifen (vgl. unten Nr. IV).
 

IV. Das Einschreiten der Hl. Kongregation für die Glaubenslehre


1. a) Das Einschreiten der Hl. Kongregation kann sowohl vom Ordinarius, nachdem er das Seine getan hat, als auch von einer qualifizierten Gruppe von Gläubigen erbeten werden. Im zweiten Fall ist darauf zu achten, dass das Ansuchen bei der Hl. Kongregation nicht durch zweifelhafte Gründe motiviert ist (wie zum Beispiel der Wunsch, den Ordinarius zur Abänderung seiner rechtmäßig getroffenen Entscheidungen zu zwingen oder einer sektiererischen Gruppe Anerkennung zu verschaffen, usw.).

b) Es ist Aufgabe der Hl. Kongregation, bei schwierigeren Fällen, besonders wenn die Sache einen größeren Teil der Kirche betrifft, aus eigenem Antrieb einzugreifen, stets nachdem der Ordinarius und, wenn es die Situation erfordert, auch die Bischofskonferenz gehört wurde.

2. Es kommt der Hl. Kongregation zu, die Vorgangsweise des Ordinarius zu prüfen und zu billigen oder, wo dies möglich und angeraten erscheint, eine neue Untersuchung der Sache, die sich von der durch den Ordinarius durchgeführten unterscheidet, einzuleiten, sei es durch die Kongregation selbst oder durch eine Sonderkommission.

Die vorliegenden Normen sind in der Vollversammlung dieser Hl. Kongregation beschlossen und von Papst Paul VI., feliciter regnans, am 24. Februar 1978 approbiert worden.

Rom, am Sitz der Hl. Kongregation für die Glaubenslehre, am 25. Februar 1978.

Franjo Kardinal Šeper
Präfekt

 

La Salette 1846



Suche in den Seiten Zeugen der Wahrheit

Wenn Sie nur ein Wort suchen, sollte es nicht links in der Menüauswahl stehen, weil es Ihnen die ganze Palette anzeigt.
Die Menüs sind auf jeder Seite vorhanden..

top

Du hörst die Stimme deines Gewissens: Es lobt, tadelt oder quält dich. Diese Stimme kannst du nicht los werden. Sie weist dich hin auf Gott, den unsichtbaren Gesetzgeber. Daher lässt das Gewissen uns nicht im Zweifel darüber, daß wir für unser Tun verantwortlich sind und daß wir einmal gerichtet werden. Jeder hat eine Seele, für die zu sorgen seine einzige Aufgabe in dieser Welt ist. Diese Welt ist nur eine Schranke, die uns vom Himmel oder der Hölle trennt. »Wir haben hier keine bleibende Stätte, sondern suchen die zukünftige.« (Hebr 13, 14)

Suche in den kath. Webseiten von:
Zeugen der Wahrheit
www.Jungfrau-der-Eucharistie.de www.maria-die-makellose.de
www.barbara-weigand.de
www.adoremus.de www.pater-pio.de
www.gebete.ch
www.gottliebtuns.com www.assisi.ch
www.adorare.ch www.das-haus-lazarus.ch www.wallfahrten.ch

"Die Zeit verrinnt, oh Mensch sei weise. Du tust NUR einmal diese Reise."
Eure Tage und Stunden auf dieser Erde sind gemessen an der Ewigkeit ein Wimpernschlag.

Dieses Forum ist mit folgenden Webseiten verlinkt
Zeugen der Wahrheit - www.assisi.ch - www.adorare.ch - Jungfrau.d.Eucharistie
www.wallfahrten.ch - www.gebete.ch - www.segenskreis.at - barbara-weigand.de
www.gottliebtuns.com- www.das-haus-lazarus.ch - www.pater-pio.de

www3.k-tv.org
www.k-tv.org
www.k-tv.at

K-TV der katholische Fernsehsender

Wahrheit bedeutet Kampf -
Irrtum ist kostenlos
.
Fürchtet nicht den Pfad der Wahrheit,
fürchtet den Mangel an Menschen die diesen gehn!


Nur registrierte Benutzer können Themen und Beiträge im Forum schreiben.

Wenn Sie sich anmelden
Neuanmeldungen müssen erst vom Admin bestätigt werden
Nach dem Anmelden wird Ihnen das Passwort per Email gesendet.
Dann können sie sich unter Member Login oben einloggen.
Nach dem Einloggen können Sie Ihre persönlichen Angaben unter Profil ändern oder weitere hinzufügen.
Ebenso können Sie unter Profil Ihre Signatur eingeben (dann erscheint unter jedem Ihrer Beiträge z.B. ein Spruch)
Unter Profil/Profil können Sie ein Bild hochladen, das dann links im Beitrag unter Ihrem Nicknamen erscheint.


Vorteile beim anmelden
Sie können Ihren Beitrag nachträglich verändern oder löschen.
Sie haben die Möglichkeit unter einer Rubrik ein neues Thema zu verfassen.
Zu diesem Beitrag (Neues Thema) besitzen Sie die Rechte, Ihren Beitrag zu ändern oder das Thema zu löschen.
Löschen Ihrer Themen können nur Mitglieder.
Die Registrierung ist kostenlos
Ungelesene Beiträge seit Ihrem letzten Besuch.
Ungelesene Antworten zu Ihren Beiträgen.
Sie können das Design verändern. (Versch. Vorlagen)
Wir geben Ihre E-Mail-Adresse nicht weiter
Wir verschicken keinen Spam
Ihre E-Mail-Adresse wird je nach Einstellung im Profil anderen Mitgliedern nicht angezeigt.
Wir sammeln keine persönlichen Daten wie Anschrift oder Telefonnummer

Sinn und Zweck dieses Forums
Dieses Forum dazu gedacht, Fragen und Antworten über die katholische Kirche jedem zugänglich zu machen. Jeder der Fragen hat, kann diese in diesem Forum eintragen. Besonders Priester sind in diesem Forum dazu eingeladen, auf verschiedene Fragen über den Glauben sich an den Beiträgen zu beteiligen. "Hier haben die Besucher dieser Seite die Möglichkeit mit anderen Besuchern über den Glauben zu diskutieren." Der Betreiber übernimmt jedoch in diesem Forum keine Gewähr für die Aktualität, Richtigkeit, Vollständigkeit oder Qualität der bereitgestellten Informationen.

Unseriöse Themen und Beiträge werden gelöscht. Wenn Sie solche finden, melden Sie dies bitte dem Administrator per Mitteilung oder schreiben Sie unter:
Mail
info@kath-zdw.ch

Machen Sie das Forum Zeugen der Wahrheit unter Ihren Freunden bekannt: kath-zdw.ch/forum oder forum.kath-zdw.ch

Auf die Veröffentlichung und den Wahrheitsgehalt der Forumsbeiträge habe ich als Admin keinerlei Einfluss. Da ich nebst Forum/Webseite/E-Mail noch der Erwerbstätigkeit nachgehen muss, ist es mir nicht möglich alle Inhalte zu prüfen. Ein jeder Leser sollte wissen, dass jeder Beitrag, die Meinung des Eintragenden widerspiegelt. Im Forum sind die einzelnen Beiträge dementsprechend zu bewerten.
Distanzierungsklausel: Der Webmaster dieses Forums erklärt ausdrücklich, dass er keinerlei Einfluss auf die Gestaltung und die Inhalte der Seiten hat, die über die Links des Forums zu erreichen sind. Deshalb distanziert er sich ausdrücklich von allen Inhalten aller gelinkten Seiten und macht sich diese Inhalte nicht zu Eigen. Diese Erklärung gilt für alle auf dieser Forumspräsenz angezeigten Links und für alle Inhalte der Seiten, zu denen die Links führen. Feb. 2006

Linkempfehlung - Webseiten für Kinder: www.freunde-von-net.net www.life-teen.de

top

Seiten-Aufrufe in ZDW

Stats