Autor Thema: PID - Präimplantationsdiagnostik  (Gelesen 17826 mal)

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Offline Tomek86

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PID - Präimplantationsdiagnostik
« am: 02. Mai 2011, 17:24:48 »
Der Ökumenekreis der Pfarrei St. Mariae-Geburt trifft sich
am 3. Mai 2011 um 19:30 Uhr
in der Begegnungsstätte.
Thema: PID - Präimplantationsdiagnostik
Alle Interessierten sind herzlich eingeladen

Pastor-Jakobs-Str. 6, 45468 Mülheim an der Ruhr

http://www.mariae-geburt.com/index.php?option=com_content&view=article&id=527:oekumenekreis&catid=9:aktuell%20st%20marien&Itemid=28

KleinesLicht

  • Gast
Re:PID - Präimplantationsdiagnostik
« Antwort #1 am: 06. Juli 2011, 14:21:04 »
Eilt! PID-Abstimmung

Morgen wird im deutschen Bundestag abschließend über die PID-Zulassung abgestimmt. Viel Zeit bleibt ja nicht mehr aber wer möchte, kann sich  per E-mail an seinen Abgeordneten wenden. Wenigstens bleibt das Gefühl, nicht tatenlos zugesehen zu haben:

www.abgeordnetencheck.de

Rechts unter Initiative - PID stoppen - Mitmachen

Offline sceptic

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Re:PID - Präimplantationsdiagnostik
« Antwort #2 am: 07. Juli 2011, 11:21:39 »
Mir geht hier recht viel am eigentlichen Kern des Problems vorbei:

Es geht ja nicht um Abtreibung, sondern um die Frage, ob bei künstlicher Befruchtung eine Untersuchung auf bestimmte (Erb-)Krankheiten der einzupflanzenden Zelle vorgenommen werden darf.
Es geht um Menschen, die das Leben bzw. Kinder BEJAHEN, denn sie wünschen sich so sehr eines, dass sie das Kreuz der ICSI- und ähnlicher Behandlungen auf sich nehmen.
Die In-vitro-Befruchtung ist rechtich zulässig (gegen den Willen der katholischen Kirche, zugegebenermaßen),
dann ist es eigentlich Irrsinn, eine kranke Zelle einzupflanzen, wenn eine gesunde zur Verfügung stünde.

Bei schweren Missbildungen wäre per Gesetz eine Abtreibung zulässig (gegen den Willen der katholischen Kirche, aber darauf kommt es einen Moment lang für die Argumentation jetzt nicht an),
dann wäre es ein völliger Wertungswiderspruch, eine kranke Zelle nicht testen und dann erst gar nicht einpflanzen zu dürfen.

Dann müßte konsequent auch die Abtreibung verboten werden, und alle sonstigen Vorsorgeuntersuchungen (Nackenfaltenmessung und was weiß ich nicht alles) auch.

Und dann würden Paare die es sich leisten können, nach Tschechien gehen (für die PID) und nach Holland (für eine Abtreibung) und das kann ja nicht ernsthaft für den Staat eine Alternative sein.

Schear-Jaschub

  • Gast
Re:PID - Präimplantationsdiagnostik
« Antwort #3 am: 07. Juli 2011, 14:26:34 »
...
Jetzt ist es ja beschlossen.
Der Mensch spielt von Staat und Recht abgesegnet wieder etwas mehr Gott.

LoveAndPray85

  • Gast
Re:PID - Präimplantationsdiagnostik
« Antwort #4 am: 07. Juli 2011, 14:27:07 »
Es geht ja nicht um Abtreibung, sondern um die Frage, ob bei künstlicher Befruchtung eine Untersuchung auf bestimmte (Erb-)Krankheiten der einzupflanzenden Zelle vorgenommen werden darf.
Es geht um Menschen, die das Leben bzw. Kinder BEJAHEN, denn sie wünschen sich so sehr eines, dass sie das Kreuz der ICSI- und ähnlicher Behandlungen auf sich nehmen.
Die In-vitro-Befruchtung ist rechtich zulässig (gegen den Willen der katholischen Kirche, zugegebenermaßen),
dann ist es eigentlich Irrsinn, eine kranke Zelle einzupflanzen, wenn eine gesunde zur Verfügung stünde.

Bei schweren Missbildungen wäre per Gesetz eine Abtreibung zulässig (gegen den Willen der katholischen Kirche, aber darauf kommt es einen Moment lang für die Argumentation jetzt nicht an),
dann wäre es ein völliger Wertungswiderspruch, eine kranke Zelle nicht testen und dann erst gar nicht einpflanzen zu dürfen.

Bei diesem Thema krieg ich als Katholik echt die Krise...
Doch, auch hier geht es um Abtreibung...!! Denn man nimmt sich damit das Recht heraus, Leben zu unterscheiden: Gesund darf bleiben, krank wird aussortiert. Doch auch unabhängig davon:PID verstößt m.E. ganz klar gegen die Menschenwürde, Art. 1 GG! Der Schutzbereich des Art. 1 ist tangiert und verletzt, wenn man davon ausgeht, dass ein menschliches Leben mit der Befruchtung beginnt (wovon ein Katholik ausgehen muss, da mit der Befruchtung gottgewolltes Leben - eine Seele - entstanden ist).
Und Art. 1 hat keine Schranken... kann also durch keine Abwägung mit anderen GRUNDRechten eingeschränkt werden. Man kann hier also schon rechtlich nicht damit kommen, was Eltern zugemutet werden kann und was nicht. Wenn man den Beginn des Lebens mit der Befruchtung sieht, liegt bei der PID ein Verstoß gegen die Menschenwürde vor.
Die entscheidende Frage ist also einzig und allein: Wo beginnt das Leben? Wo beginnt der Mensch, ein Mensch zu sein?
Und hier ist das Verständnis in unserem Staat teilweise makaber!

Heute Morgen hörte ich im Radio eine Diskussion zum Thema. Es wurde zwar eine Contra-PID-Meinung eingespielt, aber beide Moderatoren sprachen sich klar NICHT gegen die PID aus - mit der Begründung, Abtreibung sei ja auch erlaubt und das sei ein viel größerer Gewissenskonflikt für die Eltern.*
Wer nimmt sich das Recht raus zu unterscheiden, ab wann ein Mensch lebenswert ist?!

Und dann wurden noch Hörermeinungen eingespielt. Einer sagte sinngemäß: "Die Eltern müssen das Recht haben zu entscheiden, ob sie sich ein Leben lang ein kleines behindertes Kind zumuten...!  ??? ??? ???

Ich bin übrigens auch gegen künstliche Befruchtung. Gerade heute hat mir meine Mutter erzählt, dass Bekannte jahrelang kein Kind bekommen konnten. Vor ein paar Tagen haben sie ein Neugeborenes adoptiert, d.h. sie wollten eines adoptieren, aber dann wurden es Zwillinge  :). Ja, auch das ist Gott gewollt!
Kein Mensch hat das Recht, mit dem Leben so achtlos umzugehen, das uns Gott aufgrund Seiner unergründlichen Barmherzigkeit zur Weitergabe möglich gemacht hat, obwohl er wusste, dass wir es missbrauchen würden.


Jesus, HILF und erleuchte!


Dann müßte konsequent auch die Abtreibung verboten werden, und alle sonstigen Vorsorgeuntersuchungen (Nackenfaltenmessung und was weiß ich nicht alles) auch.

SO IST ES! Abtreibung ist legitimierte Mordung von Ungeborenen!
*Ein Unrecht legitimiert das andere noch längst nicht.
Bei der PID wird zusätzlich noch eine lebensfeindliche "Auswahl" getroffen und der Wert eines kranken Menschen
so gegenüber dem Wert eines gesunden vorgezogen.

Falls das in unserem Land entschieden wird, dann wird dagegen hoffentlich Verfassungsbeschwerde eingelegt.
Aber leider ist auf die Verfassungsrichter auch nicht mehr immer Verlass --> Siehe Abtreibung.
« Letzte Änderung: 07. Juli 2011, 14:33:55 von LoveAndPray85 »

LoveAndPray85

  • Gast
Re:PID - Präimplantationsdiagnostik
« Antwort #5 am: 07. Juli 2011, 14:32:44 »
Ich bin fassungslos... Man wird zukünftig befruchtete Eizellen wegwerfen, die vielleicht die
Möglichkeit hätten, sich zu gesunden Menschen zu entwickeln. Was ist "sehr wahrscheinlich"?!
Ich sage Euch als Juristin: "Sehr wahrscheinlich" enthält einen großen Auslegungsspielraum
in diesem Staat... Und diese Auslegung wird von unfähigen Menschen vorgenommen,
die nicht daran glauben, dass Jesus auch Wunder wirken könnte.

Hinzu kommen jetzt noch ganz andere Fragen: Welche Erbkrankheit berechtigt zur Aussortierung
und welche nicht? Und wer nimmt sich das Recht raus, darüber zu entscheiden?

Da hilft nur noch Sühne, Sühne, Sühne...
Durch Buße und Anbetung des Allerheiligsten Sakraments
und Flehen auf die Barmherzigkeit Gottes.

Übertreibung? Nein... Bei diesem Thema kenne ich kein Zurückhalten mehr.

 ;ghjghg

« Letzte Änderung: 07. Juli 2011, 14:42:27 von LoveAndPray85 »

Offline sceptic

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  • Beiträge: 98
Re:PID - Präimplantationsdiagnostik
« Antwort #6 am: 07. Juli 2011, 16:01:23 »
@loveandpray (und allen anderen Juristen):
Ich sag hier auch mal als Jurist: Das Verfassungsgericht wird daran nicht rühren. Eine Individualverfassungsbeschwerde dürfte schon nicht zulässig sein, da ich mir irgendwie keinen Fall vorstellen kann, wie jemand dadurch unmittelbar beschwert sein dürfte.
Ein Normenkontrollverfahren wird angesichts der politischen Lage auch wohl durch niemanden angestrengt werden. Damit war es das dann auch schon...

An die Politik:
Mein Respekt gebührt beiden Seiten, insbesondere auch vor dem Hintergrund, dass eine Gewissensentscheidung ohne Fraktionszwang getroffen werden durfte.
Auch wenn es hier nicht auf Gegenliebe stösst: wenn sichergestellt wird, dass die PID nur in den Fällen, die Anlass für das Gesetz gaben, angewendet wird, war es ein großer Tag für alle betroffenen Eltern.

LoveAndPray85

  • Gast
Re:PID - Präimplantationsdiagnostik
« Antwort #7 am: 07. Juli 2011, 16:09:20 »
Was ich wieder besonders schlimm finde: In den Medien wird jetzt immer
nur positiv dargestellt: "PID erlaubt die Untersuchung von Embryonen auf
Erbkrankheiten, bevor sie in den Mutterleib eingepflanzt werden."

Aber was mit jenen passiert, die für "nicht tauglich" erachtet werden,
das wird wieder schön unter den Tisch gekehrt bzw. möglichst selten genannt,
damit es den Anschein des Guten bewahrt (wie so oft).

 :'(

Die Unmittelbarkeit hatte ich nicht bedacht, Du hast wohl Recht in der Hinsicht.
Schon schlimm, dass man in solchen Dingen die Legislative offensichtlich also nicht mal mehr
überprüfen lassen kann...

Ein guter Tage für die Eltern?
Wenn es Ihnen gesetzlich erlaubt wird, ein Kind mit einer Erbkrankheit zu vernichten,
das vor dem Richterstuhl Christi gegen sie aussagen wird?
Ich weiß, bei einer solchen Aussage werden einige mit den Augen rollen,
aber wir werden sehen, wie es dann tatsächlich sein wird...


                                                      
« Letzte Änderung: 07. Juli 2011, 16:45:03 von LoveAndPray85 »

 

La Salette 1846



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