Autor Thema: Verhindern wir die Tötung frühgeborener Kinder!  (Gelesen 2964 mal)

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Verhindern wir die Tötung frühgeborener Kinder!
« am: 29. November 2014, 01:09:32 »
In Europa überleben alljährlich viele Kinder, die nach der 20. Schwangerschaftswoche abgetrieben werden, die Abtreibung. Sie sind dann in den meisten Fällen dazu verurteilt, ohne Versorgung und unter schlimmsten Qualen zu sterben. Oft kämpfen sie bis zu ihrem Tode mit extremer Atemnot. Viele von ihnen werden nach der Abtreibung durch tödliche Injektionen umgebracht oder erstickt. Anschließend werden sie oft "mit dem Müll entsorgt".

Die Tatsachen werden durch offizielle Daten, Berichte und Zeugnisse von Krankenhauspersonal belegt. Eine Studie, die im "British Journal of Obstetrics and Gynaecology" veröffentlicht wurde, kommt zum Schluss, dass in der 23. Schwangerschaftswoche der Anteil jener Kinder, die eine Abtreibung überleben, bei 10 % liegt.

Es ist zutiefst unmenschlich, diese Kinder nicht zu behandeln oder sie zu töten, nur weil sie unerwünscht sind. Dies ist auch der Grund, warum einige Nichtregierungsorganisationen den Menschenrechtskommissar des Europarates treffen wollten, um ihn über diese Praktiken zu informieren und ihn zu bitten, erneut zu bekräftigen, dass alle lebend geborenen Menschen – in Übereinstimmung mit den Menschenrechten – dasselbe Recht auf Leben haben und angemessene und nötige Behandlung und Fürsorge erhalten, ohne Diskriminierung, die auf den Umständen ihrer Geburt beruht.


Die Weigerung des Kommissars für Menschenrechte und die Unfähigkeit der Ministerrunde, das Recht auf Leben und medizinische Versorgung für alle Neugeborenen zu bekräftigen, ist schockierend. Es zeigt eine stillschweigende Zustimmung zu Kindstötung und unmenschlicher Behandlung.

Es bleibt nur die Parlamentarische Versammlung des Europarates. Sie sollte den Mut aufbringen, dieses Problem zu bewältigen und die Unzulänglichkeiten des Menschenrechtskommissars und der Ministerrunde zu kompensieren.

Zu diesem Zweck wollen wir dieses Problem durch die Möglichkeit des offiziellen Petitionsverfahrens (Paragraf 65 der Geschäftsordnung) in die Parlamentarische Versammlung des Europarates einbringen. Diese Vorgehensweise erlaubt es jedem Bürger, den Präsidenten und das Präsidium der Parlamentarischen Versammlung des Europarates zu ersuchen, einen Tagesordnungspunkt in die Agenda einzufügen.

Um dieser Anfrage vor der Parlamentarischen Versammlung des Europarates mehr Gewicht zu verleihen, laden wir alle Menschen ein, sich dieser Petition anzuschließen, damit diese unmenschlichen Praktiken verurteilt und beendet werden!

http://citizengo.org/de/14021-toetung-fruehgeborener-kinder-verhindern

 

La Salette 1846



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