Autor Thema: Weltweite Internetsperren - Warnung  (Gelesen 20469 mal)

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Andal

  • Gast
Re:Weltweite Internetsperren - Warnung
« Antwort #8 am: 09. Februar 2012, 16:10:55 »
QUELLE: http://www.internet-law.de/2012/02/ist-die-acta-hysterie-berechtigt.html

Internet-Law
Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0


Ist die ACTA-Hysterie berechtigt?
Wer versucht, sich über die Inhalte des sog. Anti-Counterfeiting Trade Agreement (ACTA) zu informieren, hat es nicht leicht. Im Netz finden sich zwar jede Menge aufgeregter Aufrufe, die sich aber fast durchgehend durch eine starke Faktenarmut auszeichnen. Es betrübt mich richtiggehend, dass auch viele Falschinformationen verbreitet werden. Die aktuelle Diskussion ist leider in weiten Teilen äußerst unsachlich. Es gibt gute Gründe sich gegen ACTA auszusprechen, aber man sollte seriös argumentieren.

Wenn man sich den ACTA-Text anschaut, dann findet man dort fast nichts, was nicht in Deutschland ohnehin schon geltendes Recht wäre. ACTA geht allerdings punktuell über die bisherigen Regelungen des europäischen Rechts hinaus, was von Rechtswissenschaftlern kritisiert wird. Diese Feststellung ist einerseits erschreckend, weil sie belegt, dass Deutschland gerade in den letzten 10 Jahren das Urheberrecht und den gewerblichen Rechtsschutz fortlaufend zugunsten der Rechteinhaber verändert hat und praktisch alles was ACTA verlangt, längst umgesetzt hat.

Andererseits sind damit aber Thesen, wie man sie im Piratenpad lesen kann, wonach ACTA ähnlich wie SOPA eine Internetzensur einführen, eine Strafbarkeit der Privatkopie begründen und neue Grenz- bzw. Zollbefugnisse schaffen würde, fast durchgehend falsch.

Die spezifisch das Internet betreffenden Regelungen finden sich in Art. 27 des Abkommens. Die dortigen Forderungen nach einem wirksamen strafrechtlichen und zvilrechtlichen Vorgehen gegen Rechtsverletzungen (siehe z.B. §§ 97 ff. UrhG und §§ 106 ff. UrhG), nach Auskunftsansprüchen gegen Provider (siehe: § 101 UrhG, § 19 MarkenG) und nach Rechtsvorschriften zum Schutz technischer Maßnahmen, also Kopierschutz (siehe: §§ 95 a ff. UrhG), sind im deutschen Recht allesamt bereits vorhanden. Auch Netzsperren oder ein Three-Strikes-Modell sieht ACTA, entgegen anderslautender Behauptungen, nicht vor. Auch die des öfteren aufgestellte Behauptung, ACTA würde Internet-Provider dazu verpflichten Online-Inhalte zu überwachen, findet im Vertragtext keine Stütze.

Die vorsätzliche Verletzung von Urheberrechten (§§ 106 ff. UrhG) und gewerblichen Schutzrechten (siehe z.B. §§ 143 ff. MarkenG) ist in Deutschland längst strafbar, auch wenn teilweise etwas anderes behauptet wird. Die Strafbarkeit der Verletzung von Urheberrechten ist nach deutschem Recht auch nicht auf eine gewerbsmäßige Rechtsverletzung beschränkt, diese ist vielmehr “nur” ein Strafschärfungsgrund.

Ein Recht auf Privatkopie im Wege des Filesharing gibt es nach deutschem Recht ohnehin nicht, was der Gesetzgeber in § 53 Abs. 1 S. 1 UrhG noch ergänzend dadurch klargestellt hat, dass eine privilegierte Privatkopie ausscheidet, wenn eine offensichtlich rechtswidrig hergestellte oder öffentlich zugänglich gemachte Kopiervorlage verwendet wird.

Auch die Beschlagnahmebefugnisse des Zoll sind als sog. Grenzbeschlagnahme im deutschen Recht bereits umfassend geregelt. Hierzu empfehle ich die Lektüre der §§ 146 ff. MarkenG, 142a PatG oder 111b UrhG. Auch insoweit bingt ACTA nicht viel Neues.

Wer sich gegen ACTA ausspricht, der muss sich also in einem ersten Schritt bewusst machen, dass ACTA im Vergleich zur geltenden deutschen Rechtslage keine Verschärfung mehr mit sich bringt, weil entsprechende Regelungen in Deutschland – anders als in manchen anderen Ländern – längst vorhanden sind.

Weshalb es aus meiner Sicht dennoch gute Gründe gibt, gegen ACTA zu sein, habe ich in einem anderen Beitrag erläutert. ACTA zememtiert eine urheberrechtliche Richtungsentscheidung, die einseitig die Rechteinhaber begünstig und wenig Rücksicht auf das Gemeinwohl nimmt. Wir brauchen m.E. eine andere Weichenstellung im Urheberrecht, weil das jetzige System weder funktioniert noch einen fairen Ausgleich schafft und u.a. im Bereich von Wissenschaft und Bildung – aber nicht nur dort – zu schädlichen Einschränkungen führt.

Wenn man ACTA kritisiert, dann sollte man sich dennoch an die sachlich zutreffenden Argumente halten.

Update:
Noch eine kurze Ergänzung, die sich mir aufgrund der aktuellen Twitter-Diskussion aufdrängt. ACTA ist ein völkerrechtlicher Vertrag und kein Gesetz. Gebunden werden damit also nur die Mitgliedsstaaten – in unserem Fall die EU – und nicht der Nutzer oder Provider. Die Mitgliedsstaaten müssen ACTA dann in innerstaatliches Recht umsetzen. Die EU wird diese Regelungen vermutlich in Form einer Richtlinie bzw. einer Ergänzung der sog. Enforcement-Richtlinie umsetzen. Für das deutsche Recht sehe ich auf den ersten Blick keinen nennenswerten Änderungsbedarf, weshalb ich mir vorstellen kann, dass man unsere nationalen Gesetze wie das UrhG, MarkenG oder PatG aufgrund des ACTA-Abkommens überhaupt nicht ergänzen wird.


.....................................................................

lg Andal

« Letzte Änderung: 09. Februar 2012, 17:11:25 von Andal »

3Rad

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Re:Weltweite Internetsperren - Warnung
« Antwort #9 am: 10. Februar 2012, 09:31:10 »
Danke dir Andal für das einstellen des Links,

ich hoffe du hattest die Erlaubnis dazu.^^

Richtig ACTA muss in den Nationalstaaten noch ratifiziert werden.
Richtig ist auch, dass im Netz kaum etwas darüber zu erfahren ist.

Die mangelnde Intransparenz der ACTA Vereinbarung ist einer der wichtigsten Kritikpunkte. Man konnte sich darüber auch nicht informieren.
Ein weiterer Kritikpunkt war, dass eine Zustimmung zu Inhalten gegeben wurde, die weder bekannt geschweige denn ausformuliert wurden.
Ein solches Vorgehen ist fahrlässig und erinnert an Breton Woods.
Hierzu kann es normalerweise nur Grundsatzbeschlüsse geben, die einen Willen zu etwas noch zu definierenden erklären. Das ist etwas gänzlich anderes.

Zu ACTA gehört die Datenvorratsspeicherung –hierzu sage ich nur Irrsinn.
„ACTA würde Internet-Provider dazu verpflichten Online-Inhalte zu überwachen, findet im Vertragtext keine Stütze.“
Diese Aussage ist ein schlechter Scherz, der Schreiberling möge sich doch bitte bei einem zwar für mich widerlichen  Deutsch-Finnen erkundigen, warum bei ihm die Handschellen geklickt haben –hier geht es um ein nicht nur, sondern um ein sondern auch! Wer Urheberrechtliches nicht von seinen Plattformen entfernt, hat wie es die Praxis bereits zeigt mit Klagen zu rechnen. Da hat ihn die Realität bereits überholt.

..und ja ACTA bring das auf den Punkt, was in Deutschland Großteils bereits Gesetz ist.

In Österreich kommt jedoch einiges neu dazu…und nur weil ein Gesetz bereits besteht, macht es den Umstand nicht besser.
ACTA ist nur der Anlass zum Aufschrei, nachdem Jahrelang die Grundrechte ausgehöhlt wurden.
Weiters wurde darauf verwiesen, dass die Hysterie unbegründet sei, weil  im Text keine Grundlage für eine Internetsperre zu finden ist.
Richtig, weil diese (natürlich nicht aufgrund der Proteste) wieder GESTRICHEN wurde!

Ganz allgemein ACTA ist aus Prinzip abzulehnen und zwar weniger wegen dem eigentlichen Inhalt, sondern weil weder die Nationalstaaten noch die zuständigen Völkerrechtlichen Organisationen bei den Verhandlungen eingebunden wurden, sondern hinter verschlossenen Türen gemauschelt wurde.

Sg
Das3Rad

Offline Gine

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Re:Weltweite Internetsperren - Warnung
« Antwort #10 am: 10. Februar 2012, 11:44:07 »
 fckjc Guten Tag lieber Andal.

Deine Ausführungen sind sehr gut und ...danke dafür.

Jedoch:

Zitat
......... Gebunden werden damit also nur die Mitgliedsstaaten – in unserem Fall die EU – .........................weshalb ich mir vorstellen kann, dass man unsere nationalen Gesetze wie das UrhG, MarkenG oder PatG aufgrund des ACTA-Abkommens überhaupt nicht ergänzen wird.

Das sage ich nur : Abwarten! Wenn Du dich mal da nicht täuscht.
Ich würde mich freuen wenn Du recht behälst, die Erfahrung zeigt jedoch dass insbesondere von der "Europäischen Union" nicht allzuviel GUtes kam und kommen wird...

Europa.....was ein Witz überhaupt. Diese Zwangshaube wird nur Nachteile für die kleinen Menschen bringen, genauso wie der Euro. (Das ist meine Meinung, aber das gehört jetzt ja nicht hierher...)

deine Gine




Manche Beiträge sind sogar menschenverachtend. Finsteres Mittelalter

Offline sceptic

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Re:Weltweite Internetsperren - Warnung
« Antwort #11 am: 10. Februar 2012, 21:20:28 »
Na, dann lasst uns doch alle ein Halleluja singen, dass unsere Volksvertreter es vorläufig nicht mitmachen werden.
Und wenn demnächst die Piraten im Parlement sind, wird eh nix mehr draus...

Offline Gine

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Re:Weltweite Internetsperren - Warnung
« Antwort #12 am: 10. Februar 2012, 23:33:15 »
 ;D Ja, naja, heute kam in den Nachrichten dass Aufgrund der vielen Proteste der Deutsche Bundestag das erst mal aussetzt, hach was habe ich mich gefreut.
Morgen ist Demo angesagt!  ;D
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velvet

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Re:Weltweite Internetsperren - Warnung
« Antwort #13 am: 16. Februar 2012, 21:44:30 »
Lieber Administrator,
das Video, das Du reingestellt hast läuft nicht mehr, ich setze hier neue rein:

                                                     

                                                     

ACTA : Blaupause für Weltzensur
zensur

In der nahen Zukunft, werden die “Alten” den Kindern von einer Welt berichten, in der es noch Freiheit gab und die Menschen nicht auf Schritt und Tritt überwacht wurden. Die Entwicklung in den letzten 20 Jahren war bereits sehr rasant und die Geschwindigkeit nimmt von Tag zu Tag zu. Laut einem internen Protokoll aus dem EU-Ministerrat, ist ACTA eine Blaupause für eine weltweite Zensur. Leider sind nur wenige Menschen bereit, sich der vollkommenen Überwachung in den Weg zu stellen, man hat ja schließlich nichts zu verbergen?


Wenn Menschen Ihre Persönlichkeitsrechte einfordern, keimt bereits der Verdacht auf, dass irgendetwas nicht stimmen kann, sonst würde man sich ja nicht sträuben. Das einige Menschen einfach das Recht auf Privatsphäre wollen, scheint hier unverständlich.

Bei Acta werden die Provider verpflichtet eine Deep Packet Inspection durchzuführen, welche bei Wikipedia wie folgt beschrieben wird:

    DPI wird derzeit meist in Enterprise-Anwendungen bei Providern, oft im Auftrag von Regierungen, in den unterschiedlichsten Anwendungsbereichen eingesetzt. Es ermöglicht eine erhebliche Absicherung des Informationsflusses, wird aber auch zur Vorratsdatenspeicherung, zum Abhören und Sammeln von Informationen und zur Zensur im Internet eingesetzt. Kritiker befürchten auch, dass die DPI Technik in Zukunft dahingehend genutzt werden könnte, die Netzneutralität des Internets einzuschränken.[1]

Ohne eine entsprechend genaue Überprüfung der gesendeten Pakete, würde sich das Abkommen nicht durchsetzen lassen. Im Umkehrschluss bedeutet es nichts anderes als einen “Generalverdacht” und das jedes Päckchen was Sie verschicken, geöffnet und durchsucht werden wird.

Nun möchte ich zunächst eine Formulierung aus der FAZ zitieren, die etwas deutlicher macht, wo die Reise hingehen soll:

    Die Bundesregierung bekräftigte, dass sie trotz der verweigerten Unterschrift an Acta festhält. Das völkerrechtliche Vertragswerk sei notwendig und richtig und bringe „keine der Gefahren mit sich, die derzeit beschworen werden“, sagte Regierungssprecher Steffen Seibert am Montag in Berlin.[2]

Nun noch kurz eine Definition aus Wiki zu dem Begriff völkerrechtlicher Vertrag:

    „Weil es im Völkerrecht keinen zentralen Gesetzgeber gibt, fungieren die völkerrechtlichen Verträge, insbesondere die multilateralen Verträge (‚Weltordnungsverträge‘), als ‚Gesetze‘ der internationalen Gemeinschaft.“[3]

Nun noch ein Artikel des ORF:

    “ACTA soll Weltstandard werden”

    Laut einem internen Protokoll aus dem Ministerrat sollen die im “Anti-Piraterie”-Abkommen enthaltenen Maßnahmen zum Muster aller künftigen, internationalen Abkommen über “geistige Eigentumsrechte” werden.
    [...]
    Acta als Schablone

    Aus der französischen “Blaupause” HADOPI wird so eine internationale “Schablone” abgeleitet, deren Hauptzweck es ist, die oben zitierten Strukturen und Mechanismen im Sinne der Verwertungsindustrie erst einmal zu etablieren. Deshalb ist dieses Abkommen auch in solch abstrakter Sprache gehalten, denn allzuviel darüber verraten, welche Tragweite ACTA realiter hat, wollte man natürlich nicht.

    ACTA ist als zentraler, juristischer Andockpunkt für weitere gesetzgeberische Vorhaben wie EU-Richtlinien, Verordnungen und andere internationale Verträge geplant. Am Beispiel des “Internet-Chapters” ist diese Vorgangsweise klar ersichtlich.
    [...]
    Da ist von “Kooperation” zwischen den Inhabern “geistiger Eigentumsrechte” und Internet-Providern die Rede, wobei letztere allerdings zur Kooperation verpflichtet sind. Die Haftung samt Schadenersatz soll nämlich an ihnen hängen bleiben, wenn der Verursacher der Urheberrechtsverletzung für Schadenersatzforderungen nicht greifbar ist.

    In der Praxis braucht es für eine solche Pflicht-”Kooperation” logischerweise ein Gremium abseits der Gerichte. Das sind dann die ACTA-Komitees.[4]

Fazit: Mit ACTA wird eine weitere deregulierte Überwachungsstruktur gebaut. Die Einsatzmöglichkeiten und Möglichkeiten zur Erweiterung nach Einführung sind gravierend. Abermals soll eine Gruppe in der EU-Kommission das Werkzeug in die Hand bekommen, die Netzneutralität zu zerstören. Die deutsche Regierung ist willens, dieses Vertragswerk abzusegnen und damit die Bürger der Bundesrepublik einem “Generalverdacht” unter zu ordnen. Damit wird die “Unschuldsvermutung”, ausgesetzt. Langsam wird jeder Bundesbürger zu einem potentiellen Terroristen oder Internetpiraten, bis er die Regierung vom Gegenteil überzeugt hat. Ob dieses Vorgehen eines demokratischen Rechtsstaates würdig ist, obliegt Ihrer Entscheidung.

Carpe diem
Quelle iknews.de

Velvet

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Re:Weltweite Internetsperren - Warnung
« Antwort #14 am: 26. Februar 2012, 18:01:52 »


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