Autor Thema: Zensur - Aktuelle Lage  (Gelesen 11339 mal)

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

Offline Admin

  • Administrator
  • *****
  • Beiträge: 1093
  • Country: ch
  • Geschlecht: Männlich
    • Zeugen der Wahrheit
  • Religionszugehörigkeit: Römisch-katholische Kirche
Zensur - Aktuelle Lage
« am: 02. März 2017, 15:36:08 »
Google soll im Kampf gegen die Piraterie eine Millionen Webseiten löschen

Die Zahl der Webseiten, die illegal urheberrechtlich geschütztes Material anbieten, steigt. Der “Transparency Report” von Google zeit Rekordwerte seit Aufzeichnungsbeginn.

Diese Vermutung legt der neue „Transparency Report“ von Google nahe. Er zeigt auf, wie viele Web-Adressen beim Suchmaschinenbetreiber als „Piraterie-Seiten“ gemeldet werden. Anfragen, kriminelle Seiten aus den Google-Suchergebnissen zu entfernen, sind 2017 erstmals über die magische Marke von einer Mio. geklettert – ein Rekordwert seit dem Beginn der Aufzeichnungen vor sechs Jahren.

Weiterlesen
   http://www.pressetext.com/news/20170216023

Anmerkung Admin: Bei sehr grossen Webseiten ist immer etwas zu finden, wenn man will. Ein Musiktitel oder eine Kopie eines Textes einer anderen Webseite oder Zeitung oder eines Buches...
--- Wie der Text oben? ......
Will damit nur sagen, wenn eine Webseite nicht in deren Meinung passt, ist es in Zukunft ein leichtes diese Webseite aus den Suchmaschinen zu bannen oder gar zu sperren.


Offline Admin

  • Administrator
  • *****
  • Beiträge: 1093
  • Country: ch
  • Geschlecht: Männlich
    • Zeugen der Wahrheit
  • Religionszugehörigkeit: Römisch-katholische Kirche
BRD revolutioniert die Zensur! 50 Millionen Euro Strafe für falsche Meinung!
Wir hören die Türkei ist auf den Weg in die Diktatur? Warum in die Ferne schauen wenn doch das ''Gute'' so nahe ist. Mit dem Gesetzentwurf -Hasskommentare- erschafft die BRD eine neues und Einmaliges Zensurmodel in der Welt! China und Nordkorea waren gestern, wer im Trend sein will muss nach Deutschland schauen.



Hier auf diesem Proxyserver (Link unten) könnt ihr über die USA dieses Video sehen. De CH AT und viele weitere Länder ist dieses Video nicht mehr aufrufbar.
https://www.proxysite.com/
Unter dieser Adresse die Youtubeadresse eintragen. Wenn es nicht funktioniert Server wechseln.

Offline Admin

  • Administrator
  • *****
  • Beiträge: 1093
  • Country: ch
  • Geschlecht: Männlich
    • Zeugen der Wahrheit
  • Religionszugehörigkeit: Römisch-katholische Kirche
Quelle: http://www.bild.de/politik/inland/bundesministerium-justiz/bundesregierung-will-haerter-gegen-hasskommentare-vorgehen-51157042.bild.html


05.04.2017 - 11:01 Uhr

Die Bundesregierung will härter gegen Hasskommentare und „Fake News“ im Internet vorgehen. Das hat das Kabinett am Mittwochmorgen beschlossen.

► Justizminister Heiko Maas (50, SPD) will Plattformen wie Facebook, Twitter und YouTube dazu zwingen, gegen Straftaten wie Beleidigung, üble Nachrede, Verleumdung und Volksverhetzung stärker als bislang vorzugehen.

Bei Nichtbeachtung der neuen Regeln drohen dem Entwurf zufolge Bußgelder in Höhe von bis zu 50 Millionen Euro!

„Die Anbieter sozialer Netzwerke stehen in der Verantwortung, wenn ihre Plattformen missbraucht werden, um Hasskriminalität und strafbare Falschnachrichten zu verbreiten“, erklärte Maas nach dem Kabinettsbeschluss. Für strafbare Hetze dürfe in sozialen Netzwerken genauso wenig Platz sein wie auf der Straße. Das Internet präge Debattenkultur und gesellschaftliches Klima im Land. „Verbalradikalisierung ist oft die Vorstufe zur körperlichen Gewalt“, sagte der Minister.

► Offensichtlich strafbare Inhalte sollen künftig innerhalb von 24 Stunden nach einer entsprechenden Beschwerde durch einen Nutzer gelöscht oder gesperrt werden.

Zudem werden die Unternehmen verpflichtet, ein für Nutzer leicht erkennbares Beschwerdesystem einzurichten und vierteljährlich über Umfang und Umgang mit Beschwerden zu berichten. Diese Berichte sollen für jeden zugänglich im Internet veröffentlicht werden.

--------------------------------------------------------------
nach einer entsprechenden Beschwerde durch einen Nutzer
  • irgend ein Nutzer?
  • ein Nutzer allein genügt schon?

Der Gesetzentwurf aus dem Haus von Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) verpflichtet soziale Netzwerke wie Facebook, Twitter oder Youtube, schärfer und vor allem schneller gegen Volksverhetzung, Beleidigung, üble Nachrede, Verleumdung und Bedrohung vorzugehen - alles Straftaten, die nun im Internet genau so hart verfolgt werden sollen.
http://www.br.de/nachrichten/maas-hass-gesetz-100.html?time=3.8122915

Offline Admin

  • Administrator
  • *****
  • Beiträge: 1093
  • Country: ch
  • Geschlecht: Männlich
    • Zeugen der Wahrheit
  • Religionszugehörigkeit: Römisch-katholische Kirche

22.04.2017
Jetzt amtlich: Das neue verfassungswidrige Schnüffel-Gesetz von Heiko Maas


von Jane Simpson
Das neue Maas-Gesetz gegen Meinungsfreiheit ist verfassungs- und europarechtswidrig, wie Sie hier lesen…

Sagen Sie Ihre Meinung, so lange Sie noch können

Rechtzeitig vor der Bundestagswahl legte Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) vor einer Woche einen Gesetzesentwurf vor, dass die Betreiber sozialer Netzwerke wie Facebook, die sich nicht ausreichend um die Löschung von sogenannten „Hasskommentaren“ kümmern, mit drastischen Bußgeldern bestraft werden sollen. Die Bußgelder können, angefangen bei 5 Millionen EUR bis zu 50 Millionen EUR gegen das jeweilige Unternehmen liegen.

Mosseri, der Vice President der News Feed von Facebook, versuchte leider erfolglos klarzumachen, dass zwei Milliarden Menschen nicht auf „Fake News“ und „Hasskommentare“ geprüft werden können. Zudem könne Facebook nicht entscheiden, was wahr und unwahr ist und man könne den Usern keine Meinung aufzwingen. Es werde mit technischen Mitteln zwar versucht, „Volksverhetzung, Mobbing und Fake News“ zu löschen, jedoch könne der Algorithmus nicht alle von Maas geforderten Zensuren leisten.

HEUTE VORMITTAG hat das Kabinett den Gesetzentwurf von Maas beschlossen.

Justizminister Heiko Maas will jetzt nun also Plattformen wie Facebook, Twitter und YouTube dazu zwingen, gegen Straftaten wie Beleidigung, üble Nachrede, Verleumdung und Volksverhetzung stärker als bislang vorzugehen. „Die Anbieter sozialer Netzwerke stehen in der Verantwortung, wenn ihre Plattformen missbraucht werden, um Hasskriminalität und strafbare Falschnachrichten zu verbreiten“, erklärte Maas nach dem Kabinettsbeschluss. „Für strafbare Hetze dürfe in sozialen Netzwerken genauso wenig Platz sein wie auf der Straße. Das Internet präge Debattenkultur und gesellschaftliches Klima im Land. Verbalradikalisierung ist oft die Vorstufe zur körperlichen Gewalt“, sagte der Minister. Deswegen werde es künftig Geldbußen von bis zu 50 Millionen Euro geben, sagte Maas weiter. „Das ist notwendig, weil die Unternehmen selbst nichts gemacht haben.“ Die Plattformen sollen verpflichtet werden, „offensichtlich rechtswidrige Inhalte“ binnen 24 Stunden zu löschen.

Opposition kritisiert das Gesetz

„Das Verfahren von Bundesminister Maas ist eine bodenlose Unverschämtheit“, sagte die Grünen-Rechtsexpertin Renate Künast. Es ist dilettantisch, einen nicht in Brüssel notifizierten Entwurf ins Kabinett zu bringen“. Künast sieht in dem von Bundesjustizminister Heiko Maas entworfenen und heute Vormittag vom Kabinett verabschiedeten Gesetz gegen Hasskommentare im Internet vielmehr ein Risiko für die Meinungsfreiheit: „Meine Angst und die von vielen ist, dass die Version, die Maas vorgelegt hat, dazu führt, dass am Ende auch Meinungsfreiheit scharf eingegrenzt wird, weil einfach nur gelöscht, gelöscht, gelöscht wird“. Der Ansatz von Maas sei „im Prinzip“ nicht falsch, sagte Künast. In seiner bisherigen Form sei das Gesetz aber „fast eine Einladung dafür, nicht nur wirkliche Beleidigungen am Ende zu löschen, sondern sicherheitshalber alles.“

Wie davon auszugehen war, erhielt Maas von Merkel und Schulz volle Unterstützung. Ist es heute doch schon so, dass die Mainstreammedien das Sprachrohr von Politik und Eliten sind. Und jeder, der nicht der „öffentlichen Meinung“ entspricht, riskiert seine Karriere, wird öffentlich diffamiert und schlimmstenfalls politisch und wirtschaftlich zerstört. Mit der Internetzensur wird dann wohl die letzte Möglichkeit der freien Meinungsäußerung und Pressefreiheit genommen.

Kommunikation wird unterbunden

Was „Hasskommentare“ etc. genau sein sollen, bleibt unklar. Denn worum es Heiko Maas eigentlich geht, ist nicht „strafbare Handlungen“ zu verhindern, sondern „rechtswidrige Inhalte“ zensieren zu lassen. Die Frage dabei ist allerdings, ob diese Vorgehensweise verfassungsrechtlich untermauert ist. Denn dies bedeutete nichts anderes, dass Maas unter Umgehung des Rechtsweges (ordentliches Gerichtsverfahren) willkürlich entscheiden kann, was zensiert wird und was nicht.

Der Rechtswissenschaftler Alexander Peukert hat in einem Cicero Artikel das neue „Netzwerkdurchsetzungsgesetz“ genauer untersucht. Er kommt zu dem Schluss, dass der Entwurf „problematische juristische Instrumente“ vorschlägt, um die Löschung von Inhalten zu erreichen.

Die Plattformen müssen nicht nur den originalen Tweet oder Post löschen, sondern alle seine Weiterverbreitungen. Außerdem müssen sie „wirksame Maßnahmen“ ergreifen, damit der Inhalt nicht wieder online erscheint. Nicht nur Bilder, sondern auch einzelne Formulierungen und Wörter könnten auf diese Weise kriminalisiert und von vornherein nicht mehr ins Netz gelassen werden – auch wenn sie vielleicht in einem anderen und legalen (z.B. satirischen) Kontext stünden. Solche Filter gelten als besonders effektive und damit gefährliche Zensurinstrumente.

Die Verpflichtung zu ihrem Einsatz kommt einer allgemeinen Überwachungspflicht gleich, die allerdings mit dem Europarecht (Artikel15 der E-Commerce-Richtlinie 2000/31) unvereinbar ist.“

Heikel ist auch das nichtöffentliche Gerichtsverfahren ohne Beweisaufnahme, welches erfolgt, sobald das Bundesamt für Justiz der Ansicht ist, dass ein Inhalt rechtswidrig ist. Das Amtsgericht Bonn soll dann in einer „Vorabentscheidung“ die „Rechtswidrigkeit“ des Inhalts feststellen.

Gesetz (NetzDG) ist verfassungs- und europarechtswidrig

Auch der Rechtsanwalt Prof. Niko Härting hat das Gesetz genau studiert. Härting kommt zu dem Schluss, das Gesetz sei sowohl verfassungs- als auch europarechtswidrig. „Die Meinungsfreiheit ist aus Sicht unseres Justizministers nicht mehr als ein Randthema, das lediglich „kurzen Prozess“ vor dem Amtsgericht verdient.

Um welche Inhalte geht es genau?

Es geht nicht um strafbare Inhalte, sondern um „rechtswidrige Inhalte“ (§ 1 Abs. 3 NetzDG-E). Dies ist ein bedeutsamer Unterschied, da es etwa bei einem beleidigenden Beitrag nicht auf die Absichten des Verfassers ankommt. Ob der Verfasser mit Beleidigungsvorsatz gehandelt hat, ist unerheblich. Bedenkt man, dass strafrechtliche Ermittlungsverfahren vielfach eingestellt werden, da sich ein Tatvorsatz nicht nachweisen lässt, würde § 1 Abs. 3 NetzDG-E dazu führen, dass sich der Anwendungsbereich der strafrechtlichen Verbotsnormen erheblich erweitern würde.

Folgende Strafnormen enthält der Verbotskatalog des § 1 Abs. 3 NetzDG-E:

  • § 86 StGB – Verbreitung von Propagandamitteln verfassungswidriger Organisationen
  • § 90 StGB – Verunglimpfung des Bundespräsidenten
  • § 90a StGB – Verunglimpfung des Staates und seiner Symbole
  • § 111 StGB – Öffentliche Aufforderung zu Straftaten
  • § 126 StGB – Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten
  • § 130 StGB – Volksverhetzung
  • § 140 StGB – Belohnung und Billigung von Straftaten
  • § 166 StGB – Beschimpfung von Bekenntnissen, Religionsgesellschaften und Weltanschauungsvereinigungen
  • §§ 185 bis 187 StGB – Beleidigung, Üble Nachrede, Verleumdung
  • § 241 StGB – Bedrohung
  • § 269 StGB – Fälschung beweiserheblicher Daten

Der Normenkatalog ist eine willkürliche Zusammenstellung aus unterschiedlichen Normen die dem denkbar schwammigen Begriffen von „Hate Speech“ und „Fake News“ zugeordnet werden können sollen.

Der Umgang mit Beschwerden ist in § 3 NetzDG-E so geregelt:

  • Die Betreiber sind verpflichtet, unverzüglich von Beschwerden Kenntnis zu nehmen, wobei unter „unverzüglich“ deutlich weniger als 24 Stunden zu verstehen sind, da anderenfalls „offensichtlich“ rechtswidrige Inhalte nicht binnen 24 Stunden gelöscht werden könnten (§ 3

Abs. 2 Nr. 1 NetzDG-E).

  • Innerhalb von 24 Stunden müssen „offensichtlich“ rechtswidrige Inhalte entfernt werden (§ 3

Abs. 2 Nr. 2 NetzDG-E).

  • Für rechtswidrige Inhalte, bei denen es an einer „Offensichtlichkeit“ des Rechtsverstoßes

fehlt, gilt eine Löschfrist von 7 Tagen (§ 3 Abs. 2 Nr. 3 NetzDG-E).

Nicht schlecht staunt der Datenschutzrechtler, wenn er in (§ 3 Abs. 2 Nr. 4 NetzDG-E) liest, dass entfernte Inhalte zu Beweiszwecken gesichert und im Inland gespeichert werden müssen.

All dies ist europarechtswidrig:

  • Nach Art. 14 Abs. 1 lit. b E-Commerce-Richtlinie sind Plattformbetreiber verpflichtet unverzüglich“ tätig zu werden, wenn sie von einem Rechtsverstoß erfahren. Die „Unverzüglichkeit“ (nach deutschem Recht: „ohne schuldhaftes Zögern“) ist ein flexibler Maßstab, der Raum für den Einzelfall lässt. Der deutsche Gesetzgeber kann diesen Maßstab nicht ohne Richtlinienverstoß in einen fixen Zeitraum von 24 Stunden bzw.7 Tagen  verwandeln.„
  • Nach Art. 15 E-Commerce-Richtlinie sind Anbieter nicht verpflichtet, proaktiv die eigene Plattform nach Rechtsverstößen zu durchsuchen. Hiermit sind die weitreichenden Rechtsverstoß-Verhinderungspflichten in § 3 Abs. 2 Nr. 6 und 7 NetzDG-E nicht vereinbar.

In § 4 Abs. 5 NetzDG-E wird das Gesetz nahezu rechtsstaatswidrig: Im Streit um Bußgelder soll es einen kurzen Prozess um die Rechtswidrigkeit von Inhalten geben. Zuständig soll ein Amtsgericht sein, das ohne mündliche Verhandlung entscheiden kann und dessen Entscheidung nicht anfechtbar ist.

Dass es bei dem „kurzen Prozess“ um nicht weniger geht als um die Meinungsfreiheit (Art. 5 GG), scheint kein Zufall zu sein.

Sagen Sie also Ihre Meinung, so lange Sie noch können. Im Internet, bei Freunden und Bekannten oder bei Demonstrationen. Unsere Freiheit schwindet immer schneller: Bargeldverbot, RFID Zwangsverchipung, Meinungsfreiheit. Es ist Zeit, öffentlich Widerstand zu leisten – so lange wir DAS noch können.

Ihre
Jane Simpson


Offline amos

  • '
  • *****
  • Beiträge: 7734
  • Country: de
  • Geschlecht: Männlich
  • Mein Herr und mein Gott, ich lobe und preise dich.
  • Religionszugehörigkeit: Römisch-katholische Kirche
Freiheit die nicht der Seele entspricht; Freiheit die nicht dem christlichen Glauben entspricht, führt zur Unfreiheit! Es wird langsam Zeit, daß wir uns mit unserem falsch verstandenen und gelebten Freiheitswahn, uns langsam Gedanken machen, wo das für die Zukunft uns noch hinführen wird.
Mit Sicherheit nicht zur Selbstverwirklichung des Menschen in seiner Wesensform!
Gott ist Liebe, und wer in der Liebe bleibt, der bleibt in Gott, und Gott bleibt in ihm.
1. Joh. 4.16

Offline Admin

  • Administrator
  • *****
  • Beiträge: 1093
  • Country: ch
  • Geschlecht: Männlich
    • Zeugen der Wahrheit
  • Religionszugehörigkeit: Römisch-katholische Kirche
Zensur - Aktuelle Lage    
Zensur, Gefängnis: Vor 5 Jahren hätte das fast niemand für je möglich gehalten :-t Wacht auf!
Die wahre unverfälschte katholische Wahrheit zu vertreten wird in nicht allzu ferner Zukunft bedeuten:
Hetze gegen Andersgläubige zu betreiben.






Anders Thema

Harvey Friedman die FINANZ- DRAHTZIEHER Pläne aufgeklärt
In nur 3 Monaten, zwei Dutzend Gerichtsklagen, Beugehaft, filmreife Verfolgungsjagden,  Rufmord und Stalking. Harvey Friedman wurde zum gefährlichsten Aufdecker für den „BanXter Club“

Ein Vortrag der aufklärt.


Offline Admin

  • Administrator
  • *****
  • Beiträge: 1093
  • Country: ch
  • Geschlecht: Männlich
    • Zeugen der Wahrheit
  • Religionszugehörigkeit: Römisch-katholische Kirche
Regierung will Inhalte von INTERNET-NUTZERN direkt kontrollieren

Furchterregend, wie weit die STAATLICHE KONTROLLE und der Dursuchungswahn im Internet jetzt gehen. Zunächst einmal sei daran erinnert: Das Netzwerkdurchsetzungsgesetz geht ab dem 1. OKTOBER an den Start. Dann müssen Internet-Dienstleister löschen, zensieren und vorbeugend vielleicht sogar Nutzer sperren. Dann wird sich die Internet-Welt schnell ändern.

Vorsicht vor diesem Mechanismus der EU-Kommission

Die EU-Kommission möchte derweil noch einen ganz anderen Weg gehen. So sollen die großen Anbieter, wie etwa FB oder Google, gezwungen werden, INHALTLICHE DATEN quasi direkt an die europäischen Behörden weiterzugeben
http://www.finanzen.net/nachricht/aktien/rheinische-post-fahnder-sollen-nutzerdaten-von-facebook-amp-co-kuenftig-direkt-abgreifen-koennen-5632356 ). Ganz ohne ein Rechtshilfeverfahren, wie es bislang noch üblich ist.

Das würde bedeuten, die Strafverfolgungsbehörden, wie es verniedlichend heißt, könnten „Verdächtige“ und deren Botschaften untereinander faktisch jederzeit kontrollieren. Die Bundesregierung hat sich offenbar besonders hervorgetan beim Antrag auf diese Technik. Sie möchte nicht nur, wie bislang vermutet worden war, etwa die Adressen der Nutzer und den Zeitpunkt der Kommunikation untereinander erforschen. Sie möchte die Inhalte durchforschen.

Sirius: Europol fängt Ende Oktober an

Das Ganze wird dann zentralisiert. Verantwortlich ist die Polizeibehörde „Europol“ und deren neues Portal „Sirius“. Dies soll Ende Oktober seine Arbeit aufnehmen.

In diesem Portal fassen die Behörden der Polizeien ihre Ergebnisse dann zusammen. Die Regierung gab auf Anfrage der Partei der „Linken“ bereits zu, dass die großen Internet-Dienstleister inzwischen sogar „Abfrageportale“ bereitgestellt haben, um die Arbeit zu erleichtern.

Die „Linke“ sieht darin einen Angriff auf die unternehmerische Autonomie der Beteiligten, denn diese würden „zusehends zu Handlangern von Polizei und Diensten“. Damit erleichtern sich die Behörden nicht nur ihre Arbeit, um effektiver zu arbeiten, wie es wohl heißen wird. Vielmehr sieht die Linke einen Eingriff in die Privatsphäre der Telekommunikation.

Das Netzwerkdurchsetzungsgesetz, das am 1. Oktober seine ganze Kraft entfalten wird, ist in diesem ganzen Zusammenhang nur ein Schritt dahin, die öffentliche Kommunikation von Seiten des Staates zu kontrollieren und wo nicht erwünscht offenbar auch zu verbieten.


Quelle:
http://www.watergate.tv/2017/08/18/enthuellt-regierung-will-inhalte-von-internet-nutzern-direkt-kontrollieren/

Offline Admin

  • Administrator
  • *****
  • Beiträge: 1093
  • Country: ch
  • Geschlecht: Männlich
    • Zeugen der Wahrheit
  • Religionszugehörigkeit: Römisch-katholische Kirche
ACHTUNG: Säuberungswellen im Internet? Erschütternde Anklage

Die Säuberungswelle im Internet läuft. So der namhafte Jurist und Autor wichtiger rechtswissenschaftlicher Texte, Joachim Steinhöfel. Er deckt in einem jüngst erschienenen Beitrag auf, dass es beim Netzwerkdurchsetzungsgesetz lediglich um ZENSUR und nicht um die Bekämpfung von Straftaten gehe. Die Zensur schreitet voran, so berichtet er.

Schlimme Zahlen über die Auswirkungen

Er selbst habe bereits tausende von Abonnenten seiner Beiträge verloren. In vielen Fällen, so kann nur spekuliert werden, sicher grundlos.

Denn, so führt er auf, auch bislang – ohne das neue Netzwerkdurchsetzungsgesetz, wären Straftaten schon sanktionierbar gewesen. So habe das Amtsgericht in Berlin-Tiergarten in einem Fall einen Kommentator bestraft, der seinerseits die Grüne Claudia Roth in Kommentaren angegriffen hatte. Der “Angriff” gipfelte in der Aufforderung, die Politikerin solle “aufgehängt” werden. Der Mann musste eine Geldstrafe in Höhe von fast 5.000 Euro berappen.

Quelle: http://www.watergate.tv/2017/11/17/achtung-saeuberungswellen-im-internet-erschuetternde-anklage/


Die Säuberungswellen laufen an  (Quelle: http://bit.ly/2zLPPbT).
von Joachim Steinhöfel


Netzwerkdurchsetzungsgesetz: Meinungsfreiheit in Gefahr Foto: picture alliance/Bildagentur-online

Im April 2017 hat das Amtsgericht Berlin-Tiergarten einen 57jährigen Arbeitslosen wegen öffentlicher Aufforderung zu Straftaten und Beleidigung bei einem Tagessatz von nur 30 Euro zu einer Geldstrafe von 4.800 Euro verurteilt. Der Mann hatte Claudia Roth (Grüne) im Herbst 2015 auf Facebook als „linksfaschistische Sau“ beschimpft und gefordert, sie „aufzuhängen“. Ein Angestellter mit einem mittleren Einkommen sähe sich einer deutlich drastischeren Geldstrafe ausgesetzt.

Dieses Beispiel, eines von vielen, belegt, daß der Rechtsstaat auf Straftaten im Netz angemessen reagieren kann. Und muß. Das Strafgesetzbuch und der Rechtsstaat kennen keinen Unterschied, ob Beleidigung, Volksverhetzung oder das Verbreiten von Propagandamitteln verfassungswidriger Organisationen auf einer Versammlung, im Fernsehen oder im Internet stattfindet.

Der Frontalangriff von Justizminister Heiko Maas (SPD) und der Großen Koalition auf die Meinungsfreiheit läuft unter der absurden Überschrift „Netzwerkdurchsetzungsgesetz“ (NetzDG). Ein Gesetz, das verfassungswidrig, europarechtswidrig und völkerrechtswidrig ist. Und, wie das obige Beispiel zeigt, auch vollkommen überflüssig.

„Erhebliche Fortschritte“ beim Löschen von Inhalten

Die auch ohne NetzDG mögliche Ahndung von Straftaten zeigt, daß es den Befürwortern dieses Gesetzes nicht um die Bekämpfung von Straftaten in sozialen Medien geht, sondern um etwas anderes: die Zurückgewinnung der Herrschaft über den politischen Diskurs. Dieser ist zu erheblichen Teilen abgewandert. Von den klassischen Printmedien, die massiv an Auflage verlieren. Und von den öffentlich-rechtlichen Anstalten, deren Glaubwürdigkeit beschädigt ist und deren Gremien von Personen dominiert werden, die durch politische Seilschaften dorthin gelangt sind. Gehen Sie ins Netz, googeln Sie „ZDF-Verwaltungsrat“ und schauen sich deren Mitglieder an. Dann wissen Sie Bescheid, wie die „Staatsferne“ des Rundfunks in der Realität aussieht.

Im Ergebnis ist das NetzDG nichts anderes als staatliche Erpressung zur Ausschaltung kritischer Stimmen in den sozialen Medien. Seit der Verabschiedung des Gesetzes im Parlament laufen Säuberungswellen durchs Netz. Wenn einem „der wortgewaltigsten Kritiker von Merkels Flüchtlingspolitik in den sozialen Netzwerken“ (Spiegel 38/17, über den Autor dieser Zeilen) durch maschinelle Massenlöschung von Profilen bei Facebook mindestens 5.000 Abonnenten abhanden kommen, dann handelt es sich dabei auch um Fake-Profile. Aber das sind nicht annähernd die 20 Prozent, die jetzt fehlen.

Anderen kritischen Stimmen geht es genauso. Die nach anwaltlicher Intervention postwendend korrigierte Löschung des Twitter-Profils des namhaften Islam-Kritikers Hamed Abdel-Samad zeigt, zu welchen grotesken Fehlleistungen und Überreaktionen diese gesetzgeberische Nötigung führt. Bekannte Namen können sich wehren, normale Nutzer werden digital exekutiert, ihre Beiträge gelöscht. Sie sind die Kollateralschäden, die „zivilen Opfer“ dieser auf Mindestlohn-Jobber ausgelagerten Paralleljustiz, die über unsere Meinungsfreiheit richtet. Man kann angesichts der schon sektenhaften Geheimnistuerei bei Facebook nur darüber spekulieren, wie weit das Unternehmen durch Algorithmen (sogenanntes „Edgeranking“) auch in die Reichweite politischer Inhalte eingreift. Daß massenhaft rechtmäßige Inhalte gelöscht und Sperren verhängt werden, ist hingegen unwiderlegbar dokumentiert – zum Beispiel auf der „Facebook Wall of Shame“.

Glaubwürdigkeit der Liberalen steht zur Debatte

„Offizielle Zahlen“ seitens der Unternehmen gibt es nicht. Der erste Report der halbjährlichen Berichtspflicht ist erst Mitte 2018 fällig, denn für die Einrichtung des verlangten Beschwerdemanagements haben die Internetfirmen gemäß einer Übergangsphase noch Zeit bis zum 1. Januar 2018. Doch Facebook erklärt auf Anfrage, „bei der Entfernung illegaler Inhalte“ bereits „erhebliche Fortschritte“ erzielt zu haben. Man habe „viel Zeit und Ressourcen investiert, um dem NetzDG zu entsprechen und arbeite hart daran, die richtigen Prozesse für die verschiedenen Bestimmungen aufzusetzen.“

Auch das Bundesjustizministerium, das derzeit die Bußgeld-Leitlinien erarbeitet, rüstet auf. Im Bundesamt für Justiz (BfJ), das die Einhaltung des NetzDG überwacht und auch als zuständige Bußgeldbehörde fungiert, wurde eine neue Abteilung mit 50 Mitarbeitern eingerichtet.

Aus den „Sondierungsgesprächen“ von Union, Grünen und FDP dringt derweil die gemeinsame Position nach außen, man wolle „das Netzwerkdurchsetzungsgesetz durch eine Neuregelung weiterentwickeln“. Ein Gesetz, das FDP-Chef Lindner kurz vor der Bundestagswahl in einem Interview mit dem Autor „aus mehreren Gründen für falsch“, für „verfassungswidrig“ und „eine große Gefahr für die Meinungsfreiheit“ bezeichnete. Ein solches Gesetz kann man nicht weiterentwickeln. Man kann es nur aufheben oder, als Kompromißlösung, dem Bundesverfassungsgericht im Wege der abstrakten Normenkontrollklage zur Prüfung vorlegen. Diese Frage berührt die Glaubwürdigkeit der Liberalen in ihrem Kern.

JF 47/17

 

La Salette 1846



Suche in den Seiten Zeugen der Wahrheit

Wenn Sie nur ein Wort suchen, sollte es nicht links in der Menüauswahl stehen, weil es Ihnen die ganze Palette anzeigt.
Die Menüs sind auf jeder Seite vorhanden..

top

Du hörst die Stimme deines Gewissens: Es lobt, tadelt oder quält dich. Diese Stimme kannst du nicht los werden. Sie weist dich hin auf Gott, den unsichtbaren Gesetzgeber. Daher lässt das Gewissen uns nicht im Zweifel darüber, daß wir für unser Tun verantwortlich sind und daß wir einmal gerichtet werden. Jeder hat eine Seele, für die zu sorgen seine einzige Aufgabe in dieser Welt ist. Diese Welt ist nur eine Schranke, die uns vom Himmel oder der Hölle trennt. »Wir haben hier keine bleibende Stätte, sondern suchen die zukünftige.« (Hebr 13, 14)

Suche in den kath. Webseiten von:
Zeugen der Wahrheit
www.Jungfrau-der-Eucharistie.de www.maria-die-makellose.de
www.barbara-weigand.de
www.adoremus.de www.pater-pio.de
www.gebete.ch
www.gottliebtuns.com www.assisi.ch
www.adorare.ch www.das-haus-lazarus.ch www.wallfahrten.ch

"Die Zeit verrinnt, oh Mensch sei weise. Du tust NUR einmal diese Reise."
Eure Tage und Stunden auf dieser Erde sind gemessen an der Ewigkeit ein Wimpernschlag.

Dieses Forum ist mit folgenden Webseiten verlinkt
Zeugen der Wahrheit - www.assisi.ch - www.adorare.ch - Jungfrau.d.Eucharistie
www.wallfahrten.ch - www.gebete.ch - www.segenskreis.at - barbara-weigand.de
www.gottliebtuns.com- www.das-haus-lazarus.ch - www.pater-pio.de

www3.k-tv.org
www.k-tv.org
www.k-tv.at

K-TV der katholische Fernsehsender

Wahrheit bedeutet Kampf -
Irrtum ist kostenlos
.
Fürchtet nicht den Pfad der Wahrheit,
fürchtet den Mangel an Menschen die diesen gehn!


Nur registrierte Benutzer können Themen und Beiträge im Forum schreiben.

Wenn Sie sich anmelden
Neuanmeldungen müssen erst vom Admin bestätigt werden
Nach dem Anmelden wird Ihnen das Passwort per Email gesendet.
Dann können sie sich unter Member Login oben einloggen.
Nach dem Einloggen können Sie Ihre persönlichen Angaben unter Profil ändern oder weitere hinzufügen.
Ebenso können Sie unter Profil Ihre Signatur eingeben (dann erscheint unter jedem Ihrer Beiträge z.B. ein Spruch)
Unter Profil/Profil können Sie ein Bild hochladen, das dann links im Beitrag unter Ihrem Nicknamen erscheint.


Vorteile beim anmelden
Sie können Ihren Beitrag nachträglich verändern oder löschen.
Sie haben die Möglichkeit unter einer Rubrik ein neues Thema zu verfassen.
Zu diesem Beitrag (Neues Thema) besitzen Sie die Rechte, Ihren Beitrag zu ändern oder das Thema zu löschen.
Löschen Ihrer Themen können nur Mitglieder.
Die Registrierung ist kostenlos
Ungelesene Beiträge seit Ihrem letzten Besuch.
Ungelesene Antworten zu Ihren Beiträgen.
Sie können das Design verändern. (Versch. Vorlagen)
Wir geben Ihre E-Mail-Adresse nicht weiter
Wir verschicken keinen Spam
Ihre E-Mail-Adresse wird je nach Einstellung im Profil anderen Mitgliedern nicht angezeigt.
Wir sammeln keine persönlichen Daten wie Anschrift oder Telefonnummer

Sinn und Zweck dieses Forums
Dieses Forum dazu gedacht, Fragen und Antworten über die katholische Kirche jedem zugänglich zu machen. Jeder der Fragen hat, kann diese in diesem Forum eintragen. Besonders Priester sind in diesem Forum dazu eingeladen, auf verschiedene Fragen über den Glauben sich an den Beiträgen zu beteiligen. "Hier haben die Besucher dieser Seite die Möglichkeit mit anderen Besuchern über den Glauben zu diskutieren." Der Betreiber übernimmt jedoch in diesem Forum keine Gewähr für die Aktualität, Richtigkeit, Vollständigkeit oder Qualität der bereitgestellten Informationen.

Unseriöse Themen und Beiträge werden gelöscht. Wenn Sie solche finden, melden Sie dies bitte dem Administrator per Mitteilung oder schreiben Sie unter:
Mail
info@kath-zdw.ch

Machen Sie das Forum Zeugen der Wahrheit unter Ihren Freunden bekannt: kath-zdw.ch/forum oder forum.kath-zdw.ch

Auf die Veröffentlichung und den Wahrheitsgehalt der Forumsbeiträge habe ich als Admin keinerlei Einfluss. Da ich nebst Forum/Webseite/E-Mail noch der Erwerbstätigkeit nachgehen muss, ist es mir nicht möglich alle Inhalte zu prüfen. Ein jeder Leser sollte wissen, dass jeder Beitrag, die Meinung des Eintragenden widerspiegelt. Im Forum sind die einzelnen Beiträge dementsprechend zu bewerten.
Distanzierungsklausel: Der Webmaster dieses Forums erklärt ausdrücklich, dass er keinerlei Einfluss auf die Gestaltung und die Inhalte der Seiten hat, die über die Links des Forums zu erreichen sind. Deshalb distanziert er sich ausdrücklich von allen Inhalten aller gelinkten Seiten und macht sich diese Inhalte nicht zu Eigen. Diese Erklärung gilt für alle auf dieser Forumspräsenz angezeigten Links und für alle Inhalte der Seiten, zu denen die Links führen. Feb. 2006

Linkempfehlung - Webseiten für Kinder: www.freunde-von-net.net www.life-teen.de

top

Seiten-Aufrufe in ZDW

Stats