Autor Thema: GEZ-Wahnsinn: Auch Melkkühe müssen zahlen!  (Gelesen 2262 mal)

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GEZ-Wahnsinn: Auch Melkkühe müssen zahlen!
« am: 20. April 2017, 10:22:37 »
GEZ-Wahnsinn: Auch Melkkühe müssen zahlen!

Wir werden immer mehr zu Melkkühen der Nation. Jetzt wird aus dem Bild sogar Realität. Ein Landwirt aus Grafing in Bayern muss demnach für seine Kühe bezahlen. Sie stehen bei ihm im Stall. Der ist eine „Betriebsstätte“. Und für die Betriebsstätte zahlen wir GEZ. Alles klar?

Kein Fernseher, kein Radio für seine Kühe

 Sarkastisch gesagt, könnte es ja sogar sein, dass die Kühe in seinem Stall Fernsehen gucken. Oder zumindest Radio hören, um vielleicht bessere Milch abzugeben. Nichts davon. Weder Fernsehen noch Radio finden sich im Kuhstall des Landwirtes. Er könnte sie auch kaum betreiben, denn es gibt keine Steckdose im Stall.

Der Gebührenbescheid kam trotzdem. „Die Auskunft war immer die Gleiche. Ich muss bezahlen. Zum Schluss werde ich sonst noch zwangsvollstreckt“, so der Landwirt. Der bayerische Landtag habe dies so beschlossen.

Es geht um den Betrag von 69,96 Euro. Vielleicht nicht viel für die Politiker im bayerischen Landtag. Nicht viel auch für die Intendanten der Fernsehsender, die sich immer noch fürstlich bezahlen lassen und für ihre Art der „Berichterstattung“, viele sagen „Propaganda“, sechsstellige Beträge kassieren.

Immerhin eröffnete die ARD-Vorsitzende Karola Wille die Diskussion und gab ihr Entgelt an. Bis zu 75 % des letzten Grundgehaltes betrage ihre Pension. Sie verdient derzeit 275.000 Euro im Jahr. Das entspräche einer Pension von 17.187 Euro monatlich. Nun wäre es unfair, dieses Entgelt einfach mit dem – sagen wir – Durchschnittsgehalt in Deutschland zu vergleichen. Das beträgt ungefähr 3.000 Euro. Brutto, monatlich. Schließlich sind die Jobs als Intendant in den Rundfunkanstalten rar gesät, vielleicht kommen nur die Besten oder die Willfährigsten durch.

Ärgerlich aber ist es, wenn wir alle uns diese Leistung, die andere als „Propaganda“ beschreiben, nicht kaufen können. Sondern wenn wir dafür Zwangsabgaben entrichten. Und wenn es jetzt sogar greifbar wird, dass wir die Melkkühe der Nation sind.

Wir und unsere Kühe zahlen das, was andere „Propaganda“ nennen, zwar nicht freiwillig, aber doch ohne bislang wirksamen Protest.

Nicht alle wollen Melkkuh sein

 Erst kürzlich haben wir darüber berichtet, dass eine junge Mutter in Bergisch-Gladbach inhaftiert worden war. Sie konnte nicht schnell genug die bis dahin nicht bezahlten „Rundfunkgebühren“ entrichten. An Ort und Stelle nahm sie ein Gerichtsvollzieher fest. Auch andere hatten darüber. Ihr drohte sogar, dass ihr Kind dem Jugendamt übergeben würde. Der Gebühreneinzug ist vorsichtig formuliert ohnehin sehr zweifelhaft, wie schon das LandgerichtTübingen festgestellt hatte.

Ein Vollstreckungsverfahren setze voraus, dass Bescheide einer Behörde zu vollstrecken sind, auf Ersuchen einer Vollstreckungsbehörde." Noch einmal zitieren wir hier aus dem Urteil.

"Gemessen an diesen Maßstäben fehlt es bei der Gläubigern an der Behördeneigenschaft. Die Gläubigerin tritt nach außen in ihrem Erscheinungsbild nicht als Behörde auf, sondern als Unternehmen."

"Der SWR führt als Menüpunkt "Unternehmen", nicht "Behörde" auf. Die Unterseite Unternehmen bzw. Organisation weist einen Geschäftsleiter und eine Geschäftsleitung aus, ein Management. Eine Behörde oder ein Behördenleiter sind nicht angegeben, statt dessen - behördenuntypisch - unternehmerische Beteiligungen." (siehe hier: http://lrbw.juris.de/cgi-bin/laender_rechtsprechung/document.py?Gericht=bw&nr=21332).


Dürfte der Staat überhaupt gegen den Landwirt vollstrecken?

Der Landwirt wird wohl zahlen. Er muss ja Angst haben, dass gegen ihn vollstreckt wird, weil er für seine Melkkühe nicht zahlt. Aber die Gebühreneinzugszentrale wäre nach dem oben angesprochenen Gerichtsverfahren noch nicht einmal befugt, hier irgendwen zu vollstrecken.

Vielleicht kann der Landwirt den Staat dennoch ärgern. Oder Sie, wenn Sie sich mit ihm solidarisch erklären wollen. Zahlen Sie einfach in bar. Das hat das Unternehmen nicht so gerne. Das haben auch die Fernsehsender nicht so gerne.
Denn die "Barzahlung" ist nicht beliebt, wie der RBB, die Rundfunkanstalt Berlin-Brandenburg, neulich offenbarte. Die wollte von einem Barzahler in dem zweiten Fall, über den wir kürzlich berichteten, eine Überweisung und die zusätzlich aufgelaufenen Gebühren haben. Der Barzahler hingegen hatte auf die Zahlungsaufforderung hin den offenen Betrag beim Amtsgericht in Potsdam hinterlegt.

Der RBB jedenfalls stellte sich zusammen mit dem Einzugsunternehmen einen Vollstreckungsbescheid gegen den Barzahler aus. Dies ist der Logik nach rechtswidrig, da es sich ja um ein Unternehmen handelt, das sich für einen Vollstreckungsbescheid an sich an ein Gericht richten müsste.

Vor diesem Hintergrund können wir dem Landwirt am Ende dennoch zumindest nicht reinen Gewissens empfehlen, bar zu zahlen. Wahrscheinlich hat er Recht mit seiner Vorstellung, dass a) seine Kühe weder Fernsehen nutzen noch Radio hören und auch nicht auf einem PC spielen und b) dass die Vollstreckung durch die Einzugsunternehmen formal nicht nachvollziehbar ist.

Dennoch wird er vielleicht am Ende doch zu einer kuriosen Lösung greifen müssen: Die Verbraucherzentrale empfiehlt, dass die Beitragspflicht endet, wenn mehrere Zahlungspflichtige in einer WG zusammen wohnten. Aber auch das wird hier schwierig. Das Wohnhaus und der Stall sind getrennte Gebäude. Dies sieht nicht nach einer WG aus. Dafür aber wurde ihm inzwischen immerhin ein Teil des Rundfunkbeitrags entlassen. Genau: zwei Drittel. Denn seine Kühe gucken wohl kein Fernsehen.


Volker Hahn

http://www.watergate.tv/2017/04/19/volker-hahn-melkkuehe-der-nation/

 

La Salette 1846



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