Autor Thema: ablassbedingung: frei von anhänglichkeit an sünden  (Gelesen 4043 mal)

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Offline makkabäer

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ablassbedingung: frei von anhänglichkeit an sünden
« am: 17. Februar 2020, 22:11:26 »
wer ablässe gewinnen will,der muss frei von jeder anhänglichkeit an sünden sein:

"Die entschlossene Abkehr von jeder Sünde - also der feste Vorsatz, in allen Dingen ganz nach dem Willen Gottes zu leben; die innere Disposition des Freiseins von jeglicher Anhänglichkeit an die Sünde, auch die lässliche (vgl.); damit die Reue des Herzens (contritio cordis)"

nun heisst es dort, dass darunter auch die lässlichen sünden zählen. ich frage mich,wie das zu verstehen ist.streng genommen könnte dann ja keiner (ausgenommen vielleicht ein paar große heilige) einen vollkommenen ablass gewinnen,sondern nur einen teilablass,weil ganz frei von jeder anhänglichkeit der sünde ist ja kaum einer schätze ich.

ich meine es ist klar, wenn jemand auftragskiller bei der mafia ist keinen ablass gewinnen kann solang er seinem "beruf" nachgeht oder jemand der einen überfall plant in sünden verwickelt ist und hier wahrscheinlich auch kein vollkommener ablass,bestenfalls ein teilablass möglich ist, um jetzt mal 2 überzogene beispiele zu nennen.

wie wäre das aber,wenn man auf der arbeit einen bleistift mitgehen lässt,im eifer des gefechts jemandem eine pampige antwort gibt,raubkopien von fimen oder computerspielen hat,die gar nicht mehr produziert und verkauft werden.oder auch wenn jemand an einer suchterkrankung leidet, beispielsweise trinker ist oder pornographiesüchtig oder jemand jähzornig ist..an all diesen dingen kann man sicherlich arbeiten aber bis man ganz frei davon ist kann unter umständen lange oder auch lebenslang dauern.

das sind jetzt nur ein paar beispiele,auch andere dinge wären denkbar.wenn man es ganz streng auslegt könnte in o.g. beispielen niemand einen vollkommenen ablass erwirken da er noch irgendwie mit der sünde (zum teil auch nur lässlich oder zeitweise) "verbandelt" ist.soll das so sein oder lege ich das falsch aus?


Offline DerFranke

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Re: ablassbedingung: frei von anhänglichkeit an sünden
« Antwort #1 am: 18. Februar 2020, 20:11:32 »
Das ist ziemlich einfach.
Wenn du alle deine Sünden aus Liebe zu Jesus bereust und diese beichtest liegt der Fall vor das du einen vollkommenen Ablass gewinnst.
Das dies bei den meisten nicht der Fall ist sollte dich nicht erschrecken sondern eher ermutigen - denn du erhälst eben einen Teilablass.
Für den Teil den du bereust und nicht mehr begehen willst - wenn deine Beichte gültig war.

In dem Fall mit dem Mann von der Mafia ist die Beichte ja nicht gültig da er in einer schweren Sünde verharren will. Da ist das Bußsakrament bereits nicht gültig.
Du hast hier weitere Beispiele mit Pornographie angesprochen das ist auch eine schwere Sünde. Wenn du einen Bleistift mitgehen lässt ist es zwar keine schwere Sünde aber  sowas macht man nicht.  Eine Pampige Antwort kann man passieren.  Schau dir den heiligen Pater Pio an - er musste 3 Tage im Fegefeuer verbringen zu Füßen des Tabernakels um seine Nachlässigkeiten zu Sühnen. Eegen den Raubkopien kommt es in erster Linie mal darauf an was man drauf hat - Diebstahl ist falsch.  Hier ist aber auch die Gesetzeslage nicht mehr eindeutig denn heute wird man schnell zum Verbrecher erklärt - z.B wenn du Aufklärungsarbeit leistest wirst du durch Gesetze behindert & verfolgt.   Wenn Dreck drauf ist ab in den Mülleimer.

Wenn jemand in schweren Sünden ist sollte er beginnen täglich den heiligen Rosenkranz zu beten und die heilige Jungfrau Maria um befreiung zu bitten.  Der heilige Pater Pio ist auch genau der Mann für diesen fall - da kann man sich Bücher kaufen z.B  "Pater Pio hat geholfen"   er sagte einmal "Der Wille entscheidet und nicht das Gefühl"   
Du hast schon die Möglichkeit auf einen vollkommenen Ablass. Die Barmherzigkeit Gottes ist groß - siehe Barmherzigkeitssonntag.  Aber dafür brauchst du die Reinigung und bald beginn die Fastenzeit da hast du die beste Chance dazu.

Offline makkabäer

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Re: ablassbedingung: frei von anhänglichkeit an sünden
« Antwort #2 am: 18. Februar 2020, 23:08:16 »
danke für die antwort,

das hilft mir schon mal weiter.

nehmen wir mal an, ich wäre süchtig nach etwas, was sündhaft ist.ich bereue es aufrichtig,täglich,weiss dass es nicht richtig ist,komme aber nicht davon los.könnte ich dann dennoch unter den bekannten bedingungen einen vollkommenen ablass gewinnen?

oder auch anders, muss man sich erst etwas bewusst sein,damit es eine sünde darstellt?ich wusste z.b. lange jahre nicht,dass man mindestens eine stunde vorm empfang der kommunion nüchtern sein muss, ich habe es wirklich nicht gewusst,habe es dann bei der nächsten gelegenheit auch gebeichtet.wären die ablässe in der zeit dann unwirksam oder wirksam,weil ich nach besten gewissen etwas "verbrochen" habe,was ich gar nicht wusste und auch nicht getan hätte, hätte ich es gewusst?

oder die sache mit den raubkopien..ist es eine sünde gegen weltliches recht zu verstoßen?man könnte jetzt auf der einen seite sagen es ist diebstahl, ich muss erst alles wegwerfen was ich da habe, auf der anderen seite könnte man sagen die sachen werden sowieso nicht mehr produziert,auch wenn es da vielleicht noch ein copyright gibt,das in 75 jahren erst ausläuft..

ich denke mal du erkennst vielleicht auch an meinen anderen beiträgen,dass ich probleme damit habe zu erkennen was jetzt genau in gottes augen noch legitim ist oder es eben nicht ist, weil man auf einiges in unserer modernen welt natürlich keine wortwörtliche anweisung in der bibel findet.danke für die inspirationen soweit.

wenn selbst padre pio 3 tage ins fegefeuer musste, komme ich da bis zum ende der zeiten nicht raus, wenn ich es überhaupt dorthin schaffe,glaube ich. bitte bete für mich.

Offline DerFranke

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Re: ablassbedingung: frei von anhänglichkeit an sünden
« Antwort #3 am: 19. Februar 2020, 00:29:28 »
Grüß Gott lieber Freund,

einen vollkommenen Ablass kannst du natürlich nicht gewinnen.  Aber sieh dir dieses Beispiel an.  Du hättest 1000 Jahre Fegefeuer auf der schwersten Stufe verdient aufgrund deiner Sünden aber Gott schenkt dir eine Erleichterung auf 20 Tage in der leichtesten Stufe  ist das nicht schon Lohn genug ?  Wenn du all die Taten bedenkst die du getan oder unterlassen hast ?

Punkt1:  Wenn du etwas unwissentlich gemacht hast aber nicht absichtlich und die Wahrheit gesucht hast ist es erstmal keine schwere Sünde.
               Es wäre also eine lässliche Sünde und dein Ablass für deine gebeichteten Taten ist gültig.  Eben wegen der Taten die du gebeichtet hast
               nun hast du sie ja erkannt also mach dich ans Werk.

Punkt2:  Das mit den Raubkopien ist ganz einfach - wenn du Dreck aus Glaubenssicht hast dann ist es eine Sünde wenn du z.B andere warnen willst und
              Dir dabei Steine in den Weg gelegt werden ist es keine. Bedenke du lebst in einer Welt die von Satan regiert wird - er versucht die Wahrheit zu stoppen
              also hab keine Angst.  Wirf den Dreck weg und wenn es dem Seelenheil dient mach weiter.   Denn man muß Gott mehr gehorchen als den Menschen.
              Weltliche Gesetze sind nur dann gültig wenn sie im Einklang mit dem Willen Gottes stehen. Nehmen wir an du verletzt das Copyright weil du Pornos
              oder Unterhaltung suchst dann ist das falsch.  Nehmen wir an du verletzt es weil du dich informieren oder andere aufklären willst dann ist das kein
              Problem.
Punkt3: Damit du erkennst was richtig ist bete zum Heiligen Geist. In einer Zeit in der die weltliche Kirchenhirachie zusammengebrochen ist führt uns Gott vom
             Himmel aus - alle Heiligen werden dir beistehen.  http://www.dasbuchderwahrheit.de   Bedenke der heilige Pater Pio wusste sehr viel  daher musste
             er auch viel Sühne leisten für seine Taten. Er war Priester er trug eine große Verantwortung das gilt nicht für dich es ist nur ein Anhaltspunkt.

 

La Salette 1846



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