Autor Thema: Taufe nach dem Tod  (Gelesen 26112 mal)

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Anemone

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Re:Taufe nach dem Tod
« Antwort #8 am: 06. Oktober 2011, 11:55:12 »
Liebe Leser,
Liebe Forummitglieder,

Die Taufe ist für jeden Menschen zum ewigen Heil notwendig, wenn ihnen das Evangelium verkündet worden ist und sie die Möglichkeit hatten, um dieses Sakrament zu bitten.

Die Kirche kennt kein anderes Mittel als die Taufe, um den Eintritt in die ewige Seligkeit sicherzustellen. Die Kirche bemüht sich daher mit allen Kräften den Auftrag Christi zu erfüllen und möglichst alle Menschen durch die Wiedergeburt aus dem Wasser und dem Hl.Geist zum Himmel zu verhelfen (Joh 3, 15) .

Gott hat das Heil an das Sakrament der Taufe gebunden, aber er selbst ist nicht an seine Sakramente gebunden. Wenn jemand vor der Taufe den Tod erleidet wegen des Glaubens an Christus, ist er auch gerettet (Bluttaufe ).

Wenn jemand  das Verlangen nach der Taufe hat, aber vorher stirbt, ist er auch gerettet (Begierdetaufe).

Da Christus für alle gestorben ist und alle retten will, müssen wir festhalten, dass der Heilige Geist allen die Möglichkeit anbietet, sich mit dem Leiden und Sterben Christi  in einer Gott bekannten Weise zu verbinden( 2. Vatikan. Konzil ,Gaudium et spes 22 )

Jeder Mensch, der ohne das Evangelium Christi und seine Kirche zu kennen nach der Wahrheit sucht und den Willen Gottes tut, soweit er ihn kennt, kann gerettet werden..

Das heißt: man darf annehmen, dass solche Menschen ausdrücklich die TAUFE gewünscht h ä t t e n, falls ihnen deren Heilsnotwendigkeit bewußt gewesen wäre!

Aus Weltkatechismus:
39 "Was die ungetauften verstorbenen betrifft, leitet uns die Liturgie der Kirche an, auf die göttliche Barmherzigkeit zu vertrauen und für das Heil dieser Kinder zu beten."

Was die ohne Taufe verstorbenen Kinder betrifft (auch durch Abtreibung  getötete Kinder !) kann die Kirche sie nur der Barmherzigkeit Gottes anvertrauen. Gott ist voll Erbarmen und will alle retten ( 1 Tim 2,4). Er sagt :Lasset die Kinder zu mir kommen (Mk 10,14) , hindert sie nicht daran .

Dies berechtigt zur Hoffnung , dass es für die ohne Taufe  verstorbenen Kinder einen Heilsweg gibt.

Dennoch muß die Kirche die Eltern  eindringlich bitten  die Kinder nicht an der Taufe zu hindern , sondern zu Jesus kommen lassen. Jedes Kind soll durch die Taufe zu Christus kommen und Jesus lieben lernen.

Wenn den Kindern schon ein Wohnort und ein Name von den Eltern gegeben wird und Nahrung, Kleidung und Erziehung, warum dann nicht auch das ewige Heil, das Leben in Fülle, der Himmel ,  durch den Empfang der Hl.Taufe. Die Kinder sollten doch durch die Eltern das Beste vom Besten erhalten, also auch das letzte Glück, den  Himmel, durch die Taufe.(Katechismus der Katholischen Kirche 1257 – 1261)"


Können wir unser Kind auch zu Hause taufen lassen?
Nein. Es wird immer in der Kirche getauft. Eine Ausnahme bildet die Taufe im Krankenhaus – etwa wenn Lebensgefahr besteht.


Was ist eine Nottaufe?
Die Nottaufe wird in akuter Lebensgefahr gespendet und bringt dass Vertrauen zum Ausdruck, dass dieser Mensch zu Gott gehört und in ihm geborgen ist, auch in Lebensgefahr und  über den Tod hinaus. Die Nottaufe kann jede Person (jeder Konfession) spenden, die bereit ist, diesen Glauben damit zum Ausdruck zu bringen. Sie gießt  dem Täufling dreimal etwas Wasser über den Kopf und spricht dazu die Taufformel:
Ich taufe dich im Namen des Vaters - des Sohnes - und des Heiligen Geistes. Amen.

Taufbefehl:
"Ich taufe dich im Namen des Vaters und des Sohnes und des Heiligen Geistes"
Mt 28,19

>Hinweis> Die Nottaufe soll dem zuständigen Pfarramt gemeldet werden. Dabei sollen auch die Zeugen angegeben werden. Das Pfarramt prüft den richtigen Vollzug der Taufe. Dort wird die Nottaufe dann in das Taufregister eingetragen, damit das Kind nicht wiedergetauft wird.


Wie kann man zur Nottaufe noch sagen?
Die aktuellste Bezeichnung lautet "Taufe in Notfällen". Wenn ein Pfarrer bei einer Nottaufe dabei ist spricht man von der Jähtaufe.


TAUFE IST ...

               ...esse in Christo"

               ...Auferstehung mit Christus

               ...Siegel des Herrn"

               ...Siegel des ewigen Lebens

               ...eine neue, eine zweite Geburt


Gottes Segen

Anemone

Offline sceptic

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Re:Taufe nach dem Tod
« Antwort #9 am: 06. Oktober 2011, 13:43:33 »


Können wir unser Kind auch zu Hause taufen lassen?
Nein. Es wird immer in der Kirche getauft. Eine Ausnahme bildet die Taufe im Krankenhaus – etwa wenn Lebensgefahr besteht.

>Hinweis> Die Nottaufe soll dem zuständigen Pfarramt gemeldet werden. Dabei sollen auch die Zeugen angegeben werden. Das Pfarramt prüft den richtigen Vollzug der Taufe. Dort wird die Nottaufe dann in das Taufregister eingetragen, damit das Kind nicht wiedergetauft wird.



Ad 1) Kann ich das Kind dann bei einer Hausgeburt trotzdem zu Hause taufen lassen oder muss ich es dazu erst ins Krankenhaus bringen?

Ad 2) Ich könnte schwören, dass in meinem "Gotteslob" steht, dass es sich empfiehlt, nach Nottaufe die "richtige" Taufe nochmal zu wiederholen. Könntest Du Deine Aussage prüfen oder belegen?

Offline Marcel

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Re:Taufe nach dem Tod
« Antwort #10 am: 06. Oktober 2011, 14:02:55 »


Können wir unser Kind auch zu Hause taufen lassen?
Nein. Es wird immer in der Kirche getauft. Eine Ausnahme bildet die Taufe im Krankenhaus – etwa wenn Lebensgefahr besteht.

>Hinweis> Die Nottaufe soll dem zuständigen Pfarramt gemeldet werden. Dabei sollen auch die Zeugen angegeben werden. Das Pfarramt prüft den richtigen Vollzug der Taufe. Dort wird die Nottaufe dann in das Taufregister eingetragen, damit das Kind nicht wiedergetauft wird.



Ad 1) Kann ich das Kind dann bei einer Hausgeburt trotzdem zu Hause taufen lassen oder muss ich es dazu erst ins Krankenhaus bringen?

Wieso ins Krankenhaus? Getauft wird, wie gesagt, in der Kirche. Warum
sollte das bei der Hausgeburt anders sein, wenn keine Lebensgefahr be-
steht?

Siehe dazu im ➤ Kirchenrecht (CIC) die Canones 857 und 860.

Zitat
Ad 2) Ich könnte schwören, dass in meinem "Gotteslob" steht, dass es sich empfiehlt, nach Nottaufe die "richtige" Taufe nochmal zu wiederholen. Könntest Du Deine Aussage prüfen oder belegen?

Dann hast Du ein anderes »Gotteslob« als ich. Hier steht unter der Num-
mer 49 (»Die Nottaufe«) nichts dergleichen. Das wäre ja auch unsinnig, da
die Nottaufe ja auch eine wirksame Taufe ist und man nicht zweimal ge-
tauft werden kann (CIC, can. 864).

Marcel
« Letzte Änderung: 06. Oktober 2011, 14:38:49 von Marcel »
In te, Domine, speravi:
non confundar in aeternum.

Anemone

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Re:Taufe nach dem Tod
« Antwort #11 am: 06. Oktober 2011, 15:29:59 »


Können wir unser Kind auch zu Hause taufen lassen?
Nein. Es wird immer in der Kirche getauft. Eine Ausnahme bildet die Taufe im Krankenhaus – etwa wenn Lebensgefahr besteht.

>Hinweis> Die Nottaufe soll dem zuständigen Pfarramt gemeldet werden. Dabei sollen auch die Zeugen angegeben werden. Das Pfarramt prüft den richtigen Vollzug der Taufe. Dort wird die Nottaufe dann in das Taufregister eingetragen, damit das Kind nicht wiedergetauft wird.



Ad 1) Kann ich das Kind dann bei einer Hausgeburt trotzdem zu Hause taufen lassen oder muss ich es dazu erst ins Krankenhaus bringen?

Ad 2) Ich könnte schwören, dass in meinem "Gotteslob" steht, dass es sich empfiehlt, nach Nottaufe die "richtige" Taufe nochmal zu wiederholen. Könntest Du Deine Aussage prüfen oder belegen?


@sceptic

Ich bin an einem Mittwoch geboren. Bei meiner Geburt war ich nicht in Lebensgefahr!! Am dritten Tag habe ich das hl. Taufsakrament gespendet bekomen- in der Kirche! Ein Säugling muss nicht sofort und unmittelbar nach der Geburt getauft sein. Aber bald sollte es schon sein. Für meine Eltern war es das Wichtigste. Dafür bin ich Ihnen unendlich dankbar! In Meinem Gebursort ist die Taufe unmittelbar nach der Geburt selbstverständlich. Heute ist es noch so! Unser eigentlicher Geburtstag ist die Taufe.


Das was Du ansprichst,  handelt es sich um Taufe in Notfällen (in Lebensgefahr!)!

In meinem Gotteslob (Herausgegeben von den Bischöfen Deutschlands und Österreichs und der Bistümer Bozen.Brixen, Lüttich und Luxemburg)

steht es so:

49/Seite 89

Die Nottaufe

Bei Lebensgefahr, besondes wenn es sich um akute Lebensgefahr handelt, kann jeder Gläubige, ja jeder Mensch, der die rechte Absicht hat, die Taufe spenden. Er spricht - soweit möglich - das Glaubensbekenntnis, gießt Wasser (Weihwasser oder gewöhnliches Wasser) über den Kopf des Täuflings und spricht dabei:

ICH TAUFE DICH IM NAMEN DES VATERS UND DES SONNES UND DES HEILIGEN GEISTES.

Es empfielt sich, daß dabei ein oder zwei Zeugen anwesend sind. Wenn ein Kind in Lebensgefahr getauft wird und nach menschlichem Ermessen genügend Zeit bleibt, soll man sorgen, daß eine kleine Taufgemeinde zusammenkommt. Ist einer der Teilnehmer imstande, einen kurzen Gottesdienst zu leiten, kann das auf folgende Weise geschehen:
Es wird Wasser bereitgestellt, das nicht gesegnet zu sein braucht. Die Eltern, Paten und - wenn möglich - einige Verwandte und Freunde versammeln sich bei dem kranken Kind. Der Taufspender, d. h. einer der Gläubigen, beginnt mit folgenden Fürbitten:


(Liebe Brüder und Schwestern!)
Lasset uns Gottes Erbarmen herabrufen auf dieses Kind, das die Taufe empfangen soll, auf seine Eltern und Paten (auf seine Geschwister) und auf uns alle, die wir schon getauft sind.
Wir beten für das Kind, daß es gesund werde und seinen Eltern Freude macht, - daß es sich auf seinem ganzen Lebensweg zu Christus bekenne.
Wir beten für die Eltern und Paten, daß sie diesem Kind ein Vorbild christlichen Lebens sind.
Wir beten für alle Brüder und Schwestern in der Welt, die sich auf die Taufe vorbereiten.

Die Fürbitten schließen mit folgendem Gebet:

Gott, Vater unseres Herrn Jesus Christus, du Quelle des Lebens und der Liebe. Du bist allen Eltern nahe, die in Sorge sind; du schaust hernieder auf die Kinder, deren Leben in Gefahr ist, und zeigst ihnen deine Liebe. Im Sakrament der Wiedergeburt schnekst du ihnen ein Leben, das kein Ende hat.
Höre unser Gebet. Befreie dieses Kind von der Harrschaft des Bösen; nimm es auf in die Gemeinschaft deiner Kirche. Wir geben ihm den Namen N. und bitten dich: Laß es in der Kraft des Heiligen Geistes durch das Sakrament der Taufe Anteil erhalten an Tod und Auferstehung Christi. Nimm es an als dein Kind; mache es zum Miterben Christi, der mit dir lebt und herscht in Ewigkeit. Amen.

Der Taufspender lädt die Anwesenden mit folgenden Worten zum Glaubensbekenntnis ein:

Im Gedanken an unsere Taufe wollen wir den Glauben an Christus bekennen, den Glauben der Kirche.
Glauben sie an Gott, den Vater, den Allmächtigen, den Schöpfer des Himmels und der Erde?
Eltern und Paten: Ich glaube.
Glauben sie an Jesus Christus, seinen eingeborenen Sohn, unseren Herrn, der geboren ist von der Jungfrau Maria, der gelitten hat und begraben wurde, von den Toten auferstanden und zur Rechten des Vaters sitzt?
Eltern und Paten: Ich glaube.
Glauben Sie an den Heiligen Geist, die heilige katholische Kirche, die Gemeinschaft der Heiligen, die Vergebung der Sünden, die Auferstehung der Toten und das ewige Leben?
Eltern und Paten: Ich glaube.

Anstelle der Glaubensfragen kann auch das Apostolische Glaubensbekenntnis gesprochen werden. Nr. 2,5

Dann tauft der Spender des Sakramentes das Kind mit den Worten:


N., ICH TAUFE DICH IM NAMEN DES VATERS
(erste Übergießung)
UND DES SOHNES
(zweite Übergießung)
UND DES HEILIGEN GEISTES.
(dritte Übergießung)

Alle übrigen Ritten kann der Taufspender weglassen und jetzt sofort das weiße Kleid überreichen mit den Worten:

N., dieses weiße Kleid soll dir ein Zeichen dafür sein, daß du in die Taufe neugegeschaffen worden bist und - wie die Schrift sagt - Christus angezogen hast. Bewahre diese Würde für das ewige Leben.

Die Feier schließt mit dem Gebet des Herrn.



Lieber Sceptic,
wie du siehst steht kein Wort über  "Wiederholung der Taufe".

Man kann bestimmte Ritten, später wenn sich das Kind ausser Lebensgefahr befindet, nachholen. (Taufkleid, etc...)
Doch niemals diesen Ritus:

N., ICH TAUFE DICH IM NAMEN DES VATERS
(erste Übergießung)
UND DES SOHNES
(zweite Übergießung)
UND DES HEILIGEN GEISTES.
(dritte Übergießung)

Wurde so wie o. beschrieben (gläubig)getauft: Ist die Taufe voll gültig.

Hatte man keine Möglichkeit zu beten und nur soviel Zeit:
Taufbefehl zu sprechen + Wasser zu übergießen: Ist die Taufe voll gültig.

Darum sollen wir danach zum Pfarramt gehen. Dort wird festgestellt ob die
(Nottaufe)Taufe gültig gespendet wurde.

Eine Wiedeholung der Taufe gibt es nicht!

Lieber Sceptic,

ich möchte Dich dringend bitten aufzuhören, uns hier zu erzählen, dass die Kirche
es in verschiedenen Pfarreien anders tut. Die Kirche ist einig. Nimm das zur Kenntnis.


Ich möchte alle bitten, geht zu Euren Pfarrern und stellt ihm Fragen wo ihr unsicher seid.

Dazu ist der Pfarrer auch da!


Gottes Segen

Anemone
« Letzte Änderung: 06. Oktober 2011, 15:32:18 von Anemone »

Offline Winfried

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Re:Taufe nach dem Tod
« Antwort #12 am: 06. Oktober 2011, 15:38:29 »
Darüber hinaus gehe ich davon aus, dass auch nicht eines der Sakramente heilsnotwendig ist



Lieber sceptic,

es kommt darauf an, was man unter "heilsnotwendig" versteht.

Was die Anschauung Gottes nach dem Tod betrifft, so kann ich nur auf diesbezügliche Äußerungen der Gottesmutter verweisen, nach denen alle Menschen, die nach ihrem Gewissen handeln, in den Himmel kommen können, jedoch können Nichtgetaufte nicht zur Anschauung Gottes gelangen.

Leider kann ich bei der Vielzahl von himmlischen Offenbarungen die genaue Quelle nicht mehr benennen, aber einleuchtend erscheint mir das schon ("sie werden auch glücklich sein, aber sie werden nicht in der Anschauung Gottes leben" - vielleicht spricht man in diesem Zusammenhang auch von den "sieben Himmeln").


Für einen Katholiken gelten natürlich andere Maßstäbe. Wenn ich weiß, dass ich (schwer) gesündigt habe und das Sakrament der Beichte nicht wahrnehme, was dann? Zu sagen, Gott verzeiht mir sowieso, wenn ich ihn darum bitte, ist eine faule Ausrede ("Wem ihr die Sünden nachlasst ...").



 ;kreuz+
In hoc signo vinces.

Offline sceptic

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Re:Taufe nach dem Tod
« Antwort #13 am: 06. Oktober 2011, 16:00:00 »
Lieber Sceptic,

ich möchte Dich dringend bitten aufzuhören, uns hier zu erzählen, dass die Kirche
es in verschiedenen Pfarreien anders tut. Die Kirche ist einig. Nimm das zur Kenntnis.



Ich hatte den Eintrag wie folgt in Erinnerung (und es jetzt so auch nochmal im Netz halt gefunden)...:

In dringenden Fällen, z. B. bei Lebensgefahr, kann jeder - ohne Zeremonien - die Taufe spenden, selbst ein Nichtgetaufter, falls er die ehrliche Absicht hat, das zu tun, was die Kirche tut, und den Ritus richtig vollzieht: Übergießen des Kopfes des Täuflings mit Wasser und dabei sprechen: »...(Name), ich taufe dich im Namen des Vaters und des Sohnes und des Heiligen Geistes.« Die Anwesenheit von Zeugen ist erwünscht. Die Nottaufe ist dem Pfarrer zu melden. Die Zeremonien sollen nach Möglichkeit später in der Kirche nachgeholt werden. Treten später Zweifel an der Gültigkeit der Taufe auf, wird sie bedingungsweise wiederholt.


http://www.relilex.de/artikel.php?id=6729

Ich habe hier wahrscheinlich den Punkt "Die Zeremonien sollen nach Möglichkeit später in der Kirche nachgeholt werden" in der Erinnerung zu weit gefasst, so dass Du recht hast, dass es insoweit nur um Taufkleid usw. geht, wobei mir dann der Sinn der "weiteren Zeremonien" ehrlich gesagt nicht klar ist, denn das Sakrament ist dann ja wirksam gespendet.

Anemone

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Re:Taufe nach dem Tod
« Antwort #14 am: 06. Oktober 2011, 16:42:34 »
@sceptic

Das hat ein Mario Reinhardt geschrieben.

Ich habe speziell für Dich aus meinem Gotteslob, der vor mir liegt, abgeschrieben.

Gehe Du in eine römisch-katholische Kirche, dort liegt bestimmt ein Gotteslob auf und lese bitte diesen Abschnitt.

 
Meine Kinde sind alle getauft. Das jüngste Kind ist 26 Jahre. Ich bin noch nicht in so eine Situation gekommen,

wo eine NOTTAUFE nötig war. Sollte es einmal so kommen, dann würde ich nach dem Gotteslob gläubig vorgehen.

Jeder gläubige Katholik sollte vorbereitet sein und das Grundlegendste über unseren Glauben wissen.

Was mit "Zeremonien" gemeint ist, kann Dir der Pfarrer erkären.


Gottes  Segen

Anemone

Offline Marcel

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Re:Taufe nach dem Tod
« Antwort #15 am: 06. Oktober 2011, 16:53:04 »
Ich habe hier wahrscheinlich den Punkt "Die Zeremonien sollen nach Möglichkeit später in der Kirche nachgeholt werden" in der Erinnerung zu weit gefasst, so dass Du recht hast, dass es insoweit nur um Taufkleid usw. geht, wobei mir dann der Sinn der "weiteren Zeremonien" ehrlich gesagt nicht klar ist, denn das Sakrament ist dann ja wirksam gespendet.

Mit den »weiteren Zeremonien« sind wahrscheinlich diejenigen
gemeint, aus denen sich eine Tauffeier im allgemeinen zusam-
mensetzt, das sind z. B.:

– Wortgottesdienst
– Taufexorzismus/Absage
– Glaubensbekenntnis
– Salbung mit Chrisam
– Anlegen des Taufkleides
– Übergabe der Taufkerze
– Effata-Ritus

Siehe dazu bspw. im Gotteslob die Nummern 45 bis 48 (»Die Feier
der Kindertaufe«).

Marcel

PS. Jetzt sind wir inzwischen doch ein wenig vom eigentlichen Thread-
Thema abgekommen. Deshalb hier meine Ansicht zur »Taufe nach dem
Tod«: Die Taufe kann m. E. nur Lebenden, nicht aber schon Verstorbenen
gespendet werden, jedenfalls finde ich in der katholischen Lehre für die
Taufe nach dem Tod keine Anhaltspunkte.
« Letzte Änderung: 06. Oktober 2011, 17:03:19 von Marcel »
In te, Domine, speravi:
non confundar in aeternum.

 

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