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Christsein - Mystik - Gaben, Charismen, Früchte. => Ehe und Familie => Thema gestartet von: Hemma am 05. März 2012, 19:40:08

Titel: Zur Unauflöslichkeit der Ehe
Beitrag von: Hemma am 05. März 2012, 19:40:08


Erklärende Worte zur Kritik am Hirtenbrief zur Fastenzeit 2012 des Churer Bischofs Vitus Huonder.


http://www.bistum-chur.ch/2012_Fastenhirtenbrief_deutsch.pdf (http://www.bistum-chur.ch/2012_Fastenhirtenbrief_deutsch.pdf)

Ein kath.net-Gastkommentar von Michael Gurtner zur Unauflöslichkeit der Ehe.

Chur (kath.net) In den letzten Tagen ist einige Aufregung rund um den Hirtenbrief des regierenden Bischofs zu Chur entfacht, und manche Kritik zeigt, wie nötig diese Ausführungen doch sind, da sich in der Kritik selbst ein großes Unwissen um die Dinge eröffnet. Im Folgenden wollen wir auf einige der Kritikpunkte eingehen und sie etwas zu erhellen suchen in der Hoffnung, daß so das bischöfliche Schreiben besser verstanden, und auch angenommen werden kann.


Es ist nicht der Bischof, der verbietet


Viele Kritiken erwecken den Eindruck, der Bischof von Chur oder das Bistum selbst würden den wiederverheirateten Geschiedenen die Sakramente, speziell die Heilige Eucharistie (und nicht „das Abendmahl“, wie ein katholischer Priester in einem Interview es ausdrückte) verweigern, gleichsam als einen unbarmherzigen Akt unmenschlicher Willkür, so wird es in den Medien dargestellt.

Das ist in einer doppelten Hinsicht nicht korrekt.

Zum einen handelt es sich nicht um ein Verbot im Sinne einer Strafe, sondern um die Feststellung dessen, daß ein Mensch, der geschieden ist und nochmals eine Beziehung eingeht oder heiratet sich nicht im Stand der Gnade befindet, welche jedoch zum Sakramentenempfang notwendig ist. Darauf werden wir etwas später noch ausführlicher eingehen.

Zum anderen ist es keine Lehrmeinung des Bischofs oder des Bistums, auch nicht dessen (Partikular)Gesetz, sondern es ist die notwendige Konsequenz der Gesamtkirche, welche sie aus der Lehre des Herrn selbst zieht, ja ziehen muß. Hier gibt es keinen Handlungsspielraum, die Lehre des Herrn ist diesbezüglich klar und für die gesamte Kirche verbindlich. Es handelt sich dabei um keine Frage des Kirchenrechtes, sondern der Sakramententheologie, welche freilich auch im Kirchenrecht ob dessen Eigenart und Auftrag ihren Ausdruck finden muß.

Der Bischof ruft also eine gesamtkirchliche, notwendige Praxis ins Gedächtnis und mahnt deren Anwendung ein, es ist aber nicht der Bischof, der hier etwas verbieten würde, sondern die Heilige Schrift selbst ist es, welche die Lehre Christi wiedergibt. Die universale Kirche nimmt dies freilich auf, die Bischöfe und Priester müssen dies umsetzen.

Von daher kann es nur dem Bereich des Enigmatischen zugeordnet werden, weshalb viele, darunter auch Priester, so sehr über den Inhalt des Hirtenbriefes erstaunt und verärgert sind: es ist nichts anderes als die Lehre der Kirche welche im Hirtenbrief widergegeben wird. Und was erwartet man sich von einem katholischen Bischof anderes, als daß er die katholische Lehre vertritt? Der Kritik kann man also nur mit verwundertem Unverständnis begegnen, wie es ebenso verwunderlich und unverständlich wäre, wenn ein Sozialist für die Monarchie eintreten würde oder umgekehrt. Dies zu erwarten wäre hochgradig realitätsfern.


Der unlogische Vorwurf der Realitätsferne


Damit wären wir an einem weiteren Punkt angelangt, nämlich jenem dem der Realitätsferne.

Die Argumentationslinie der Realitätsferne läuft gemeinhin so, daß man sagt: die „Lebenswirklichkeit“ ist diese und jene, also müsse die Lehre der Kirche diese faktische Lebenspraxis der Menschen bestätigen und legitimieren. Tut sie dies nicht, so ist sie realitätsfern. Von einer rein empirisch-statistischen Beobachtung wird also auf ein moralisches Dürfen geschlossen.

Tatsächlich ist ein solcher Schluß jedoch nicht zulässig und somit auch der Vorwurf der Realitätsferne ein Eigentor.

Mit dieser Logik ließe sich im Übrigen auch eine jede zivile Gesetzgebung aushöhlen (und tatsächlich beobachten wir dies derzeit in vielen Bereichen wie etwa der Abtreibungsdebatte oder auch in der Debatte rund um die Gesetzgebung was Homosexualität, Adoptionsrecht etc. betrifft) – man braucht ein Gesetz nur oft genug oder systematisch übertreten, damit aus einem Verbot eine Erlaubnis oder ein Recht wird. Oder praktisch gewendet: werden nur oft genug Steuern hinterzogen oder wird oft genug gemordet, so sollte das Verbot nicht mehr aufrecht erhalten werden. Wer weiterhin daran festhält, daß Steuerhinterziehung unrecht und daher zu sanktionieren ist, wäre realitätsfern. Es wäre dieselbe Logik.

Es ist daher viel eher realitätsfern zu meinen ein Bischof der katholischen Kirche solle eine Lehre vertreten, welche nicht jener der katholischen Kirche entspricht als zu meinen er sei realitätsfern, weil er eine faktische Gegebenheit nicht als legitim anerkennt. Der Unterschied, ob der Realitätsvorwurf gerechtfertigt ist oder nicht ist dabei nicht im Inhalt, sondern in der angewandten Logik gelegen: aus der empirischen Beobachtung folgt niemals ein Legitimationsanspruch, sehr wohl hingegen hat die Zugehörigkeit zu einer Gruppe („Katholik“) zur logischen Folge zu erwarten und zu fordern, daß die Werte und Lehren dieser Gruppe auch vertreten werden – erst recht wenn es sich um einen Bischof handelt.

Will man hier also etwas kritisieren, dann muß man Christus selbst kritisieren, da auf ihn die Lehre zurückgeht – es ist aber unsinnig jemanden als „realitätsfern“ zu kritisieren weil er als Bischof die Lehre der Kirche vertritt.

Wenn der Bischof in seinem Hirtenbrief schreibt: „Die Folgen der Ehescheidung sind in mehrfacher Hinsicht schwer: Für das Paar selber, für die Kinder, sofern Kinder da sind, für die Gesellschaft, schließlich auch für die Glaubensgemeinschaft sowie die Gottesbeziehung. Wir müssen alles unternehmen, um solche Dramen vermeiden zu helfen und die betroffenen Menschen mit unserer Sorge um ihr zeitliches Wohl, aber ebenso um ihr ewiges Heil umgeben.“, so zeigt dies deutlich, daß Exzellenz, im Gegensatz zu dessen Gegnern, die Wirklichkeit in ihrer Gesamtheit, also in ihrer natürlichen uns übernatürlichen Dimension im Blick hat, und seine Sorge sich nicht auf ein bloßes Wollen richtet, sondern vor allem von der echten Sorge um das Seelenheil getragen ist.


Der Vorwurf der Unmenschlichkeit


Hier berühren wir den Vorwurf der Unmenschlichkeit, und auch hier ist jeder Priester, jeder Bischof, der Papst und die Kirche wieder der falsche Adressat – denn keiner von diesen hat die Lehre ins Dasein gerufen, sondern Gott selbst hat sich und seinen Willen im Sohne geoffenbart.
Dieser Vorwurf der Unmenschlichkeit und die damit verbundenen einzelnen Punkte die aufgezählt werden zeigen deutlich in ihrer Argumentation, daß ihnen ein unvollständiger Horizont zugrundeliegt. Denn das, was im konkreten als „Unmenschlichkeit“ gebrandmarkt wird, bleibt tatsächlich im rein menschlichen Bereich stehen, reicht nichtmehr in das Übernatürliche hinein und scheint mit der Wirklichkeit eines ewigen Lebens, welches in die beiden Möglichkeiten von Heiligkeit und Verdammnis geteilt ist, von vorne herein nicht mehr zu rechnen. Grundlinie dieses Vorwurfes ist immer das rein menschliche „Wollen“, welches freilich noch unterschiedlich akzentuiert wird („ausschließen“, „Bedürfnisse“, „Hostie bekommen/verweigern“, etc. sind Schlagworte in der Diskussion). Im Gegensatz zum Bischof scheinen jedoch die Gegner der kirchlichen Lehre den Menschen nicht in seiner gesamten Dimension zu denken: Christus, der Kirche, und folglich auch dem Bischof von Chur geht es um das ewige Seelenheil des Menschen, den Gegnern um Befindlichkeiten.

Man tut keinem Menschen etwas Gutes, wenn man die Warnungen des Herrn in den Wind schlägt weil man meint es wäre besser und schöner wenn es nicht wahr wäre was er uns sagte.

Ein Kind vor einem gefährlichen Tier zu warnen indem man die Folgen einer Begegnung schildert mag vielleicht erschreckend sein, aber es mit dieser Realität zu konfrontieren ist nicht unmenschlich, ganz im Gegenteil, es zu warnen ist gerade „menschlich“. Unmenschlich wäre es, die Gefahr zu verleugnen, das Kind nicht zu warnen und es mit dem gefährlichen Tier spielen zu lassen, weil es dies ja „wolle“ und es ihm ein „Bedürfnis“ sei die interessante, schillernde Schlange zu fangen und den schönen, wuscheligen Löwen zu streicheln.

Die „Bedürfnisse der Menschen“ können nicht als ein locus theologicus gelten, sie sind keine Quelle katholischer Lehre. Das heißt nicht daß Bedürfnisse generell nicht auch als solche berechtigt sein könnten oder nicht ernst zunehmen wären, jedoch müssen sich Geschöpf und Kirche immer am Schöpfer ausrichten, und niemals umgekehrt. Es wäre nicht verantwortungsvoll von einem Bischof oder der Kirche im Gesamten, jedem, ähnlich einem Dienstleistungsunternehmen, einfach das zur Verfügung zu stellen, wonach er verlangt. Die Kirche ist und bleibt an Weisung und Lehre des Herrn gebunden.

Das elfte Kapitel des ersten Korintherbriefes warnt uns diesbezüglich sehr deutlich und eindringlich mit ernsten Worten davor, sich durch unrechtes Kommunizieren das Gericht zu essen – dies in Erinnerung zu rufen ist menschlich und barmherzig, es zeugt von einer echten Sorge um den Menschen und sein ewiges Heil, und bleibt nicht in einem rein irdischen Wollens-Denken stecken.


Der Vorwurf des Zynismus



Die Lehre des Herrn, welche die Kirche vertritt, solle sogar zynisch sein, so hieß es im Zusammenhang zum Hirtenbriefs des Churer Bischofs. Der Grund sei etwa, daß das Verbot des Kommunionempfangs für wiederverheiratete geschiedene Menschen in große Not versetze.

Angesichts des allgemeinen Eucharsitieverständnisses fragt sich jedoch durchaus, worin denn diese Not bestünde, denn wer das Sakramentenverständnis der Kirche teilt (was ja an sich schon eine der Zulassungsbedingungen ist), der wird auch erkennen, daß er gerade durch den Kommunionempfang im Stande der Todsünde in Not geriete und ihn mehr von Christus entfernte als diesem zu nähern.

Es gibt sogar Priester, welche meinten, der Bruch gehöre gleichsam selbstverständlich zur Ehe dazu, oder die den Eindruck erwecken, eine Wiederheirat sei ein schöner Neubeginn.

Was die meisten jedoch verschweigen ist, daß neben jedem „glücklich geschiedenen“ Partner meist ein unglücklicher geschiedener steht, der aber meist vergessen wird. Welchen Eindruck müssen wohl Menschen, die von ihrem Ehepartner verlassen wurden haben, wenn manche Kirchenvertreter so leichtfertig über die Unauflöslichkeit der Ehe und deren Scheidung hinweggehen, indem sie eine Wiederheirat gutheißen? Darin ist der eigentliche Zynismus gelegen, daß man immer nur verständnisvoll von den „Bedürfnissen“ jenen spricht welche die Ehe brechen, anstatt sich auf die Seite jener zu stellen, welche verlassen werden.

Die Kirche ist sich durchaus dessen bewußt, daß es Situationen gibt, welche das Fortführen des gemeinschaftlichen Ehelebens als nicht indiziert erscheinen lassen. Dafür gibt es die kirchenrechtliche Möglichkeit der „Trennung von Tisch und Bett“. Die Kirche sagt also keineswegs, wie viele meinen, die Ehepartner müßten um jeden Preis ohne Unterbrechung bis an ihr Lebensende zusammenleben. Und auch Exzellenz Huonder geht in seinem Hirtenbrief auf diesen Punkt ein: „Denn in gewissen Fällen ist es nicht nur erlaubt, sondern unvermeidbar, daß eine Trennung erfolgen muß. Indem die betroffenen Personen jedoch eine Wiederverheiratung ausschließen, halten sie sich an das einmal gegebene Wort und nehmen die Lehre unseres Herrn ernst.“

Die Notwendigkeit einer Trennung ist also keineswegs ausnahmslos ausgeschlossen. Etwas völlig anderes hingegen ist eine Wiederheirat (bzw. das Eingehen einer neuen, eheähnlichen Partnerschaft). Auch im Zustand der Trennung wird die Ehe also durchaus fortgeführt.

Wenn man jedoch bereits von vorne herein das Scheitern der Ehe als einen einkalkulierten Normalfall betrachtet, dann ist dies ein spöttischer Hohn für all jene, welche mit Ernst und vielleicht auch unter großen Opfern eine Ehe eingehen und mitunter vielleicht auch an dieser leiden.


Zum Vorwurf des „Verbotes“



Zum Abschluß sei noch auf ein weitverbreitetes Mißverständnis hingewiesen, welches immer wieder auftaucht, auch in den Diskussionen der letzten Tage, nämlich jenem, der Priester/Bischof/ die Kirche würde den Sakramentenempfang „verbieten“ bzw. die betroffenen wären „Exkommuniziert“ und somit bestraft. Das ist so nämlich nicht richtig.

In der Kirche gibt es zwei grundsätzliche Arten von „Exkommunikation“: die eigentliche und die uneigentliche, bzw. die kirchenrechtliche und die dogmatische.

Nur im Falle der kirchenrechtlichen, verhängten Exkommunikation handelt es sich um eine Strafe im eigentlichen Sinne.

Die dogmatische Exkommunikation hingegen wird nicht verhängt, sondern tritt entweder auf Grund eines dogmatischen Mangels (etwa der Apostasie oder einer Häresie) ein, oder auf Grund eines moralischen Mangels, der durch den Empfang des heiligen Beichtsakramentes behoben werden kann. Solange jedoch die betreffende Person im Zustand der Todsünde verharrt, ist die Seele nicht in einem Zustand, welcher den Sakramentenempfang zulassen würde. Eine solche dogmatische Exkommunikation kann unter Umständen zwar auch kanonisch festgestellt werden, bleibt aber dennoch eine dogmatische.

Und im Falle der wiederverheirateten Geschiedenen handelt es sich um eben eine solche. Das heißt die Kirche verhängt nicht die Strafe der Exkommunikation über diese Menschen, sie verbietet auch nicht die Kommunion, sondern sie stellt auf nichtkanonischem Wege die Tatsache fest, daß Ehebruch eine Todsünde ist und sich die Seele deshalb nicht im Gnadenstand befindet. Solange dieser Zustand anhält, würde der Kommunionempfang der Seele nicht zum Heile, sondern zum Gericht werden. Es ist im Grunde wie mit einer jeden anderen schweren Sünde auch: man muß sie zuerst beichten bevor man zu den Sakramenten treten kann. Da aber eine Wiederheirat das Verharren in diesem sündhaften Zustand bedeutet, kann sie auch nicht gebeichtet werden solange dieses eheähnliche Verhältnis andauert, was zur Folge hat, daß auch für diese Dauer die Sakramente nicht empfangen werden können.

Die Sünde ist das Nichterfüllen des göttlichen Willens bzw. Gebotes.

Daß das Wollen des Menschen nicht immer der Maßstab seines Handelns sein kann, scheint evident zu sein (auch ein Dieb will ein Gut, welches ihm nicht zusteht). Im Falle des Ehebruches ist das Wollen des Menschen nicht mit dem Wollen Gottes vereinbar. Der biblische Befund ist klar, was auch Msgr. Huonder in seinem Schreiben klar zum Ausdruck bringt: „Die Folgen für die Glaubensgemeinschaft und die Gottesbeziehung werden uns bewußt, wenn wir das Wort Gottes betrachten und uns in die Weisungen des Herrn vertiefen. Denn die Lehre des Herrn ist klar: Die Ehe ist unauflöslich (vgl. Mt 19,3-12; Mk 10,2-12; Lk 16,16-18).“

Diese Unauflöslichkeit und Heiligkeit der Ehe hat es eben gerade zur Folge, daß ein Verletzen des Ehebundes eine Todsünde ist, welche für die Dauer des Bestandes von den Sakramenten, speziell der Eucharistie ausschließt. Die Kirche hat von daher gar nicht die Vollmacht dies zu ändern, da es sich eben gerade nicht um eine Kirchenstrafe handelt, sondern um die natürliche Konsequenz eines in sich schwer sündhaften Verhaltens.


Die acht eucharistischen Wege


Als einen ersten Ansatz für eine Pastoral für Wiederverheiratete könnte man beispielsweise auf die acht eucharistischen Wege hinweisen: von diesen acht Wegen ist ein einziger verschlossen, nämlich jener der sakramentalen Kommunion. Die anderen sieben bleiben offen: Beiwohnen der Hl. Messe, eucharistischer Segen, Andacht vorm Tabernakel, Anbetung vor dem ausgesetzten Allerheiligsten, Viaticum, eucharistische Prozession sowie die geistige Kommunion.

Wem wirklich an der Allerheiligsten Eucharistie gelegen ist, der wird auch verstehen, weshalb er nicht sakramental kommunizieren kann. Gerade jene, welche erst nach der zivilen Zweithochzeit zum Glauben gefunden haben und aus verschiedenen Gründen (etwa Kinder) die Beziehung nicht aufgeben können, werden dennoch sieben von acht Wegen finden, ein eucharistisch durchdrungenes Leben zu führen. Je nach Umständen wäre sogar denkbar, unter der Voraussetzung der absoluten Keuschheit, von der Todsünde absolviert zu werden, was jedoch nur nach ernsthaften Gesprächen mit dem Beichtvater bzw. dem Priester, bei dem man für gewöhnlich zur Hl. Messe geht, angedacht werden kann, weil dies wirklich an sehr ernstzunehmende Bedingungen geknüpft wäre und auch je nach konkreter Situation einzeln zu beurteilen ist.

Das eigentliche Drama ist nicht so sehr das Begehen einer Sünde, sondern das Legitimieren derselben weil man sie begeht.


Titel: Re:Zur Unauflöslichkeit der Ehe
Beitrag von: ursula am 05. März 2012, 20:41:12
Ja liebe Hemma wenn nur alle Bischöfe zusammenhalten würden aber Bischof Vitus steht alleine da .Er kann sagen was er will ist eds nicht recht ,dabei will er nur die wahre Lehre verkünden.
Wir können nichts als beten für ihn damit er durchhält und stark bleibt.
lieben Gruss  Ursula
Titel: Re:Zur Unauflöslichkeit der Ehe
Beitrag von: Marcel am 05. März 2012, 21:36:42
Es ist nicht der Bischof, der verbietet

Ich habe den Eindruck, daß viele Katholiken (und sogar Priester?) nicht wissen,
was der Inhalt der katholischen Lehre ist. Sehr traurig, das.

Es ist schon richtig und wichtig, daß unser Heiliger Vater für 2012/2013 ein »Jahr
des Glaubens« ausgerufen hat, für das er das verstärkte Katechismus-Studium
empfiehlt: ▶ http://kath-zdw.ch/forum/index.php/topic,932.msg6431.html (http://kath-zdw.ch/forum/index.php/topic,932.msg6431.html)

Aber wahrscheinlich verhallen seine Worte wieder einmal ungehört …
Ich hoffe allerdings auf das Gegenteil.

Marcel
Titel: Re:Zur Unauflöslichkeit der Ehe
Beitrag von: Laus Deo am 14. März 2012, 09:49:55
Liebe Brüder und Schwestern.
Die Aussage vom Bischof stimmt mit der Lehre der Kirche NUR steht im Kirchenrecht, dass jeder Priester von Fall zu Fall entscheiden kann. Es gibt zum Beispiel Ehen wo gescheitert sind, und man wirklich nichts dafür kann. Ein Beispiel: eine Frau heiratet jung und während der Ehe entwickelt sich der Mann zu einem Tyrannen, verprügelt sie und das Kind ständig. Sie lässt sich scheiden. Ist es dann wirklich Gotteswille, dass sie von allen Sakramenten ausgeschlossen wird?
Jesus selbst hat uns barmherzigkeit gelernt. Ist das barmherzig?
Das Gesetzt ist zum Schutz von Missbrauch, nicht das jeder meint er kann sich einfach scheiden lassen und es passiert nichts. Aber ich denke wenn ein gläubiger Katholik welcher wirklich sehr gläubig ist, welcher sich scheiden lässt, und halt wieder eine Frau findet, trotzdem die Barmherzigkeit Jesus erhält. Und ich glaube nicht, dass Jesus so hart wäre zu einem Menschen wo ihn sucht. z.B. im Mattäus Evangelium sagt Jesus : Man darf sich scheiden lassen bei Ehebruch. Klar war es ein Beispiel für das Gesetzt des Moses. Aber Jesus hat jedem eine 2. Chance gegeben. Er selber hat gesagt, die Gesetze sind für die Menschen da und nicht die Menschen für die Gesetze.

Das Gesetzt heisst ganz klar, dass widerverheiratet von der Kommunion ausgeschlossen sind, doch sollte man nicht alle in einen Topf werfen.

Das übrigens war auch in der Predigt des letzten Sonntages Thema. Und der Priester hat nochmals betont, dass man von Fall zu Fall urteilen kann, dass hat der Papst selbst erlaubt.

Ich finde es richtig voll und ganz die Gebote der Kirche zu halten. Amen
Titel: Re:Zur Unauflöslichkeit der Ehe
Beitrag von: Gine am 14. März 2012, 10:41:35
 ;fcc GUten Tag ihr Lieben,
ja also ehrlich gesagt hat Laus Deo da etwas geschrieben was ich auch so sehe.
Ich finde diesen Beispielfall auch nachdenklich stimmend.
Das ist etwas was ich nie verstehen konnte. Wieso darf eine Frau aus so einer Hölle nicht fliehen wenn es geschiet ohne ausgeschlossen zu werden?
Hmmm...

Titel: Re:Zur Unauflöslichkeit der Ehe
Beitrag von: Hemma am 15. März 2012, 00:55:37
Liebe Gine!


Natürlich kann eine Frau, wenn sie in der Ehe von ihrem Mann misshandelt wird, sich von ihrem Mann durch eine staatliche Scheidung trennen.
Bloß kirchlich ist eine gültige und vollzogene Ehe unauflösbar, außer die lt. kanonischem Recht gegebenen Gründe für die Annulierung sind gegeben.
http://www.dioezese-linz.at/ordinariat/dioezesangericht/Annullierung.asp (http://www.dioezese-linz.at/ordinariat/dioezesangericht/Annullierung.asp)


Der österr. Bischof Dr. Egon Kapellari schreibt in seinem heurigen Fastenhirtenbrief zum Thema:

Geschiedene und zivil wiederverheiratete Katholiken sind in der Kirche weder Fremde noch rechtlos. Papst Johannes Paul II. hat dies in seinem Schreiben „Familiaris Consortio“ (1981) mit einfühlsamen Worten betont. Dass ihnen der Empfang der Kommunion nicht generell ermöglicht werden kann liegt daran, dass ihre sakramental geschlossene Ehe weiterhin besteht und dass das Gebot Jesu Christi betreffend die Unauflöslichkeit dieser Ehe ohne Wenn und Aber angenommen wird. Dies verlangt aber, dass wir uns diesen Menschen pastoral sehr einfühlsam zuwenden und ihnen helfen, wirklich Heimat in der Kirche zu haben. Dann kann man Wunden heilen, allfällige Schuld erkennen und mit Narben leben. Dies ist ein Dauerauftrag, dem wir freilich noch lange nicht genügen, aber wohl jeder von uns ist im Kreis von Verwandten und Freunden von solchen Schicksalen mitfühlend betroffen.

familia consortio:
http://stjosef.at/dokumente/familiaris_consortio.htm (http://stjosef.at/dokumente/familiaris_consortio.htm)

Und hier ein Schreiben von unserem hl. Vater als Präfekt der Glaubenskongreation an die Bischöfe zum Kommunionempfang:
http://www.vatican.va/roman_curia/congregations/cfaith/documents/rc_con_cfaith_doc_14091994_rec-holy-comm-by-divorced_ge.html (http://www.vatican.va/roman_curia/congregations/cfaith/documents/rc_con_cfaith_doc_14091994_rec-holy-comm-by-divorced_ge.html)



LG. Hemma


Titel: Re:Zur Unauflöslichkeit der Ehe
Beitrag von: Laus Deo am 15. März 2012, 08:42:35
Gut liebe Hemma da hast du recht, jedoch ist dieser Satz etwas verwirrend.
Im Wissen darum, daß wahres Verständnis und echte Barmherzigkeit niemals von der Wahrheit getrennt sind(4), haben die Hirten die Pflicht, diesen Gläubigen die Lehre der Kirche bezüglich der Feier der Sakramente, besonders hinsichtlich des Kommunionempfangs in Erinnerung zu rufen. In diesem Anliegen wurden in den letzten Jahren in verschiedenen Gegenden unterschiedliche pastorale Lösungen vorgeschlagen, denen zufolge zwar eine allgemeine Zulassung der wiederverheirateten Geschiedenen zur heiligen Kommunion nicht möglich wäre, sie aber in bestimmten Fällen zum Tisch des Herrn hinzutreten könnten, sofern sie sich in ihrem Gewissensurteil dazu ermächtigt hielten. So zum Beispiel, wenn sie ganz zu Unrecht verlassen worden wären, obwohl sie sich aufrichtig bemüht hätten, die vorausgehende Ehe zu retten, oder wenn sie von der Ungültigkeit ihrer vorausgehenden Ehe überzeugt wären, dies aber im äußeren Bereich nicht aufzeigen könnten, oder wenn sie schon einen längeren Weg der Besinnung und der Buße zurückgelegt hätten, oder auch wenn sie aus moralisch ernsthaften Gründen der Verpflichtung zur Trennung nicht nachkommen könnten.

Gewissen Meinungen zufolge müßten die geschíedenen Wiederverheirateten ein Gespräch mit einem klugen und erfahrenen Priester suchen, um ihre tatsächliche Situation objektiv zu prüfen. Dieser Priester hätte aber ihre mögliche Gewissensentscheidung, zur Eucharistie hinzuzutreten, zu respektieren, ohne daß dies eine Zulassung von amtlicher Seite einschlösse.

In diesen und ähnlichen Fällen würde es sich um eine tolerante und wohlwollende pastorale Lösung handeln, um den unterschiedlichen Situationen der wiederverheirateten Geschiedenen gerecht werden zu können.

Ob Jesus wirklich so hart ist mit GLÄUBIGEN geschiedenen welche sich neu verliebt haben, dass sei mal in Frage gestellt.

Titel: Re:Zur Unauflöslichkeit der Ehe
Beitrag von: hiti am 15. März 2012, 20:44:41
Liebe Leser/innen!

Hemma hat hier vollkommen Recht: Die Ehe bleibt auch bei der Trennung vor Gott bestehen.

Lieber Laus Deo, du schreibst: "Ob Jesus wirklich so hart ist mit GLÄUBIGEN geschiedenen welche sich neu verliebt haben, dass sei mal in Frage gestellt."

das hat nichts mit Härte zu tun, sondern mit der Wahrheit und zum Heil der Seele!
Toleranz - ein eigenartiges Wort heute - dürfte NIEMALS die Wahrheit außer Kraft setzen!

Genau in dieser so toleranten Gesellschaft werden eben durch die falsch verstandene Toleranz die Gebote Gottes untergraben, mehrere, nicht nur die Ehe!


Hier der Text aus dem Katechismus der RKK:

346. Welche Wirkungen hat das Ehesakrament?

1638-1642

Das Sakrament der Ehe schafft zwischen den Ehegatten ein Band, das lebenslang und ausschließlich ist. Gott selbst besiegelt den Konsens der Brautleute. Darum kann die zwischen Getauften geschlossene und vollzogene Ehe nie aufgelöst werden. Außerdem verleiht dieses Sakrament den Brautleuten die notwendige Gnade zur Erlangung der Heiligkeit im Eheleben und zur verantwortungsvollen Annahme und Erziehung der Kinder.

 

347. Welche Sünden stehen in schwerem Widerspruch zum Ehesakrament?

1645-1648
1664

Solche Sünden sind: der Ehebruch; die Polygamie, die der gleichen Würde von Mann und Frau sowie der Einheit und Ausschließlichkeit der ehelichen Liebe widerspricht; die Weigerung, fruchtbar zu sein, die das eheliche Leben um die Gabe der Kinder bringt; die Scheidung, die der Unauflöslichkeit der Ehe entgegensteht.

 

348. Wann gestattet die Kirche, dass sich die Gatten dem Leib nach trennen?

1629, 1649

Falls das Zusammenleben aus schwerwiegenden Gründen praktisch unmöglich geworden ist, gestattet die Kirche die Trennung der Gatten dem Leib nach, obwohl sie wünscht, dass sie sich versöhnen. Doch solange der Partner lebt, sind sie nicht frei, eine neue Ehe zu schließen, es sei denn, ihre Ehe ist ungültig und wird von der kirchlichen Autorität für ungültig erklärt.

 

349. Welche Haltung hat die Kirche gegenüber den wiederverheirateten Geschiedenen?

1650-1651
1665

In Treue zum Herrn kann die Kirche die Verbindung der zivil wiederverheirateten Geschiedenen nicht als Ehe anerkennen. „Wer seine Frau aus der Ehe entlässt und eine andere heiratet, begeht ihr gegenüber Ehebruch. Auch eine Frau begeht Ehebruch, wenn sie ihren Mann aus der Ehe entlässt und einen anderen heiratet“ (Mk 10, 11–12). Die Kirche schenkt diesen Menschen aufmerksame Zuwendung und lädt sie zu einem Leben aus dem Glauben, zum Gebet, zu Werken der Nächstenliebe und zur christlichen Erziehung der Kinder ein. Doch solange diese Situation fortdauert, die dem Gesetz Gottes objektiv widerspricht, können sie nicht die sakramentale Lossprechung empfangen, nicht zur heiligen Kommunion hinzutreten und gewisse kirchliche Aufgaben nicht ausüben.

Hier steht alles richtig geschrieben. LEIDER halten sich selbst Vertreter der Kirche NICHT mehr daran, LEIDER!
Ganz zu schweigen von modernen Theologen, die dieses hier aushöhlen und falsch predigen!


Hermann
Titel: Re:Zur Unauflöslichkeit der Ehe
Beitrag von: Laus Deo am 16. März 2012, 12:02:13
Gut geschrieben Hermann. Ich habe nur das zitiert was zur Zeit in vielen Gemeinden gepredigt wird, und nicht nur in der Schweiz.
Titel: Antw:Zur Unauflöslichkeit der Ehe
Beitrag von: Admin am 22. Mai 2012, 11:43:19
Geschehnisse beim Hl. Bruder Klaus

Ein Ehebrecher und die Qual der Verdammten

Ein Sünder, der seine eigene Frau verlassen hatte und anderen Frauen nachging, kam zu Bruder Klaus. Dieser durchschaute ihn sofort und führte ihn hinab zur Melchaa. ''Jetzt werde ich dir das Los der Menschen zeigen, die sich der unreinen Liebe hingeben'', sagte Niklaus von Flüe. Sofort nach seinen Worten stiegen zwei feuerglühende Gestalten aus dem Bach, stiegen mit Geheul und Geschrei ein Stück in die Höhe und krachten dann mit grosser Gewalt zusammen. Dies wiederholte sich ein paarmal und dann sanken sie wiederum mit Getöse ins Wasser. Dem Manne zitterten die Knie und er wurde aschfahl im Gesicht. Bruder Klaus, voll Mitleid, stützte ihn und sagte:

''Habt die Barmherzigkeit Gottes vor Augen und ändert Euer Leben, dann wird Euch dieses Los nicht treffen. Seht, wer seine Zeit in der Liebe Gottes verbringt, dem geschieht allzeit wohl!“
Titel: Antw:Zur Unauflöslichkeit der Ehe
Beitrag von: Otto am 15. Juni 2012, 20:12:37
Liebe Brüder und Schwestern,

dieses Thema wird, finde ich, auf eine viel zu weltliche Art und Weise gesehen, dabei handelt es sich um ein geistiges Thema.

Ich habe mehrfach gelesen, dass es ein Akt der Barmherzigkeit sein soll, wenn staatlich "wiederverheiratete Geschiedene" zur heiligen Kommunion zugelassen werden.

Doch was bedeutet das?

Der Bund, welcher im Ehesakrament geschlossen wird, ist nach der Heiligen Schrift und der Lehre der Kirche unauflöslich.

Wenn sich nun jemand staatlich scheiden lässt, dann hat das für den Bund vor Gott überhaupt keine Bedeutung, denn das ist allein Sache der heiligen Kirche.

In bestimmten Fällen besteht, wie auch bereits ausgeführt wurde, die Möglichkeit, eine Ehe annulieren zu lassen. Darüber entscheidet der Bischof im Auftrag der Kirche.

Wenn wir nun den Herrn in Gestalt der heiligen Hostie empfangen, dann müssen wir uns im Stand der Gnade befinden (http://www.kathpedia.com/index.php?title=Wer_darf_die_Kommunion_empfangen (http://www.kathpedia.com/index.php?title=Wer_darf_die_Kommunion_empfangen)).

Ein "wiederverheirateter Geschiedener" befindet sich jedoch nicht im Stand der Gnade, sondern im Ehebruch, welcher eine schwere Sünde ist.

Es gab ebenso in der letzten Zeit Erklärungen, dass diesen Menschen aus Barmherzigkeit die Beichte abgenommen und die Lossprechung erteilt wird.
Ist das ein Akt der Barmherzigkeit? NEIN! Es ist Betrug, denn die Lossprechung wäre von vorneherein ungültig, wenn der Sünder nicht bereut und den Vorsatz hat, die Sünde nicht erneut zu begehen.

Ist es also barmherzig, jemandem die heilige Kommunion zu reichen, der sich nicht im Stand der Gnade befindet? NEIN! Es ist ein Sakrileg und wenn der Priester das nicht deutlich macht, ist es noch dazu Betrug.

Denn welche Auswirkungen hat das für die Seele des Betroffenen?

In unserer heutigen Welt haben wir verlernt, uns in Demut zu üben. Gibt es ein RECHT auf den Empfang der heiligen Kommunion, wenn man sich nicht im Stand der Gnade befindet?
NEIN, das ist eine Anmaßung! Die heilige Kommunion ist ein großes Geschenk, eine große Gnade, die unser Herr Jesus Christus uns zuteil werden lässt, in dem er sich selbst in jeder heiligen Messe erneut opfern lässt.

Die Dimension dieses Opfers ist für den menschlichen Verstand gar nicht begreifbar und man kann ihm gar nicht ehrfürchtig genug entgegentreten.

Die Kirche ist weder eine Demokratie noch ein weltlicher Wünsch-Dir-was-Verein.

Sie ist von unserem Herrn Jesus Christus gegründet worden, um seine Wahrheit, die in der Heiligen Schrift manifestiert ist, verbindlich auszulegen und verbindlich zu verkünden.

Es geht nicht an, dass das heiligste, was Christus der Kirche geschenkt hat, seinen Leib in der Realpräsenz, entweiht wird, nur weil sich ein paar Menschen ungerecht behandelt fühlen.

Der Mensch hat sich an den Geboten Gottes auszurichten und nicht umgekehrt.

Ich verstehe den menschlichen Schmerz, der in diesen Situationen dabei ist, sehr gut, aber die Kirche hat den Auftrag, den Menschen die Mittel zu geben, mit denen sie ihre Seele retten können und wenn sie ihnen nun vorgaukeln würde, dass das schon alles so in Ordnung ist, wie das die protestantischen Landeskirchen machen, dann würden die Seelen betrogen werden um ihre Errettung.

Natürlich hat unser Herr Jesus Christus eine unendliche große Barmherzigkeit gezeigt, denn Gott ist die Liebe selbst, aber er hat auch deutlich gemacht, dass der Weg ins Himmelreich über den Glauben und die Gebote führt ("Nicht jeder, der zu mir sagt: Herr! Herr!, wird in das Himmelreich kommen, sondern nur, wer den Willen meines Vaters im Himmel erfüllt. Viele werden an jenem Tag zu mir sagen: Herr, Herr, sind wir nicht in deinem Namen als Propheten aufgetreten und haben wir nicht mit deinem Namen Dämonen ausgetrieben und mit deinem Namen viele Wunder vollbracht? Dann werde ich ihnen antworten: Ich kenne euch nicht. Weg von mir, ihr Übertreter des Gesetzes!" Mt. 7, 21-23).

Ich wünsche euch allen Gottes reichen Segen.

Otto.
Titel: Antw:Zur Unauflöslichkeit der Ehe
Beitrag von: Logos am 15. Juni 2012, 21:47:15
Volle Zustimmung, Otto.

Ich frage mich mittlerweile, ob an die Realpräsenz CHRISTI doch nicht wirklich geglaubt wird oder das Bewußtsein für die heiligen Sakramente nicht (mehr) da ist. Denn wie soll denn das Ehesakrament aufzulösen sein, man kann doch auch nicht eine Taufe wieder "rückgängig" machen? Und auch die Priesterweihe bleibt z.B. lebenslang gültig.

Und dann frage ich mich, wie "barmherzig" man denn so mit denen ist, die zwar nie verheiratet oder verwitwet sind, aber in sogenannten wilden Ehe miteinander leben? Das ist dann schon eine "Kleinigkeit" dagegen oder wie? Weil davon hört man nichts in den ganzen Diskussionen. So zumindest meine Wahrnehmung.
Titel: Antw:Zur Unauflöslichkeit der Ehe
Beitrag von: Suchender am 21. Juni 2012, 19:13:37
Hallo Grüß Gott euch allen

Wie sieht es zum Beispiel mit den Wiederverheiraten Geschiedenen aus, die wie Bruder und Schwester zusammen leben
ist das auch Sünde, weil sie ja keinen Geschlechtsverkehr miteinader haben, ich kenne ein solches Paar,
Ihnen wird die heilige Kommunion gespendet!

Gottes Segen              ;kreuz+ ;kreuz+
Titel: Antw:Zur Unauflöslichkeit der Ehe
Beitrag von: LoveAndPray85 am 21. Juni 2012, 19:26:38
Lieber Suchender!

Just vor ein paar Tagen hörte ich darüber in einem Vortrag in K-TV.
Nein, das ist keine Sünde bzw. kein Sakrileg! Sie verzichten auf die eheliche Vereinigung,
dadurch wird die jeweils 1. Ehe gewürdigt und als "vor Gott bestehend" anerkannt.
Unter diesen Umständen dürfen sie die Kommunion empfangen.

Der Priester sagte, wenn der aufrichtige Wunsch zum Verzicht vorhanden sei,
der Partner aber in einen solchen Verzicht nicht einwilligen würde,
solle man statt auf die eheliche Verbindung auf die "körperliche" Verbindung mit
Christus verzichten und sich mit ihm geistigerweise vereinen. Das sei keine Strafe,
sondern dieser Verzicht habe eine besondere Wirkung vor Gott (ich weiß den genauen
Sinn und Wortlaut leider nicht mehr).

LG
Titel: Antw:Zur Unauflöslichkeit der Ehe
Beitrag von: Otto am 22. Juni 2012, 11:30:41

Der Priester sagte, wenn der aufrichtige Wunsch zum Verzicht vorhanden sei,
der Partner aber in einen solchen Verzicht nicht einwilligen würde,
solle man statt auf die eheliche Verbindung auf die "körperliche" Verbindung mit
Christus verzichten und sich mit ihm geistigerweise vereinen. Das sei keine Strafe,
sondern dieser Verzicht habe eine besondere Wirkung vor Gott (ich weiß den genauen
Sinn und Wortlaut leider nicht mehr).


Demnach sollte jemand, der auf die körperliche Verbindung in einer solchen Beziehung, also im Ehebruch, nicht verzichtet, auf die heilige Kommunion verzichten und an der geistigen Kommunion teilnehmen.

Ich hoffe, ich habe das so richtig verstanden, wenn nicht, korrigiert mich bitte, aber würde das nicht den Sinn verdunkeln, warum derjenige nicht zur heiligen Kommunion zugelassen wird?

Denn der Grund ist doch eben gerade, dass derjenige in schwerer Sünde lebt und daher nicht die Sakramente empfangen darf.

Wenn man sich jetzt damit zufriedengibt, dass das eben so ist, dann würde man dieses Verharren in schwerer Sünde als einen möglichen (gar positiven) Weg darstellen.

Dem müsste jedoch ausdrücklich widersprochen werden, denn welche Auswirkung hat dieses Verharren in schwerer Sünde nach der Lehre der Kirche auf die Seele?

Demnach wäre der Verzicht auf dem Empfang der heiligen Kommunion ein Opfer, das derjenige bringt, damit er die körperliche Verbindung im Ehebruch ausleben kann und das hätte dann auch noch eine besondere Wirkung vor Gott?

Das wäre also nichts weiter als eine Art Schlupfloch, um die Wahrheit nicht beim Namen nennen zu müssen und das wäre letztendlich ein Betrug an der Seele, weil demjenigen suggeriert würde, dass das schon so in Ordnung sei.

Auch mit Rücksicht auf die tatsächliche Lebenssituation vieler Menschen heute ist es doch, auch gerade aus diesem Grund, die Aufgabe der Kirche, ihre Lehre, welche die verbindliche Auslegung der Heiligen Schrift darstellt, deutlich zu machen zum Wohl und zur Rettung der Seelen.

Das Auseinanderdriften zwischen diesen Lebenssituationen und der Lehre der Kirche darf jedenfalls nicht dazu führen, dass die Lehre der Kirche verwässert ausgelegt wird, denn das würde die Seelen, die auf die Lehre der Kirche vertrauen, in Gefahr bringen.

Das ist die Gefahr des Relativismus, die auch der Heilige Vater seit langer Zeit mit Sorge betrachtet.

Ich wünsche euch allen Gottes reichen Segen.

Otto.
Titel: Antw:Zur Unauflöslichkeit der Ehe
Beitrag von: LoveAndPray85 am 22. Juni 2012, 12:48:52
Ich denke mal, Jesus ist frei zu entscheiden, ob Er in ein menschliches Herz kommen möchte oder nicht. Daher kann mich an der geistigen Kommunion wohl niemand hindern, oder? Schließlich bittet man Jesus und befiehlt ihm nicht. Lasse mich aber gerne eines Besseren belehren.

Es geht hier immerhin auch darum, wie der Partner zu dem Thema steht. Was mache ich in einer langjährigen 2. Ehe, wenn ich mich gerade bekehrt habe, der Partner aber mit einem Verzicht nicht einverstanden ist?
Das sind schwierige Fragen.
Titel: Antw:Zur Unauflöslichkeit der Ehe
Beitrag von: Otto am 22. Juni 2012, 13:11:37
Ich denke mal, Jesus ist frei zu entscheiden, ob Er in ein menschliches Herz kommen möchte oder nicht. Daher kann mich an der geistigen Kommunion niemand hindern. Schließlich bittet man Jesus und befiehlt ihm nicht.

Es geht hier immerhin auch darum, wie der Partner zu dem Thema steht. Was mache ich in einer langjährigen 2. Ehe, wenn ich mich gerade bekehrt habe, der Partner aber mit einem Verzicht nicht einverstanden ist?
Das sind schwierige Fragen.

Unser Herr Jesus Christus hat uns in seinem Evangelium und in seiner Kirche den Weg zum Heil der Seele aufgezeigt.

Natürlich kann niemand an der geistigen Kommunion gehindert werden, das soll ja auch keiner. Aber das meinte ich auch nicht. Es geht doch darum, was damit ausgedrückt wird und das habe ich ja beschrieben.
Die geistige Kommunion soll als möglicher und ggf. sogar positiver Weg (gemeint ist aber: Alternative) dargestellt werden.

Es kann dies aber keine Alternative sein, weil es ja einen Grund gibt, dass derjenige nicht zur heiligen Kommunion zugelassen ist und das ist das enscheidende: Er verharrt in schwerer Sünde und bringt die Rettung seiner Seele damit ernsthaft in Gefahr.

Das ist die Lehre der Kirche und die Stimmen und Aussagen, die von dieser Lehre abweichen, sind im Zweifel Menschenwerk - Relativismus eben.

Wenn wir glauben, dass die Kirche die Heilige Schrift in ihrem Kanon in der Autorität zusammengestellt hat, die sich von Christus selbst erhalten hat, und das glauben wir als Katholiken, dann glauben wir auch an die verbindliche Auslegung der Heiligen Schrift durch die Autorität der Kirche.

Es geht also nicht um die Wirksamkeit oder die Möglichkeit der geistigen Kommunion, sondern um die Wurzel dessen, was dahintersteht und das ist in diesem Fall das Verharren in schwerer Sünde, im Ehebruch.

Wie kann dann der körperliche Akt im Ehebruch gerechtfertigt werden? Dadurch, dass derjenige wegen dieser Situation auf die heilige Kommunion "verzichtet" und das als großes Opfer darstellt?
Kann damit die schwere Sünde relativiert werden?

Nein, im Gegenteil.

Liebe LoveAndPray85,

das sind natürlich schwierige Fragen, ich habe nichts anderes behauptet. Aber die Frage ist, ob es gerade bei diesem wichtigen Thema eine Lösung sein könnte, die Glaubenssätze zu relativieren, um das Gewissen derjenigen zu entlasten, die sich in dieser Situation befinden.

Dabei haben wir auch gar nicht das Recht, die Lehre der Kirche, die in ihrer Autorität die Auslegung der Heiligen Schrift darstellt, dazu in Frage zu stellen.
Titel: Antw:Zur Unauflöslichkeit der Ehe
Beitrag von: LoveAndPray85 am 22. Juni 2012, 13:22:37
Jetzt verstehe ich, was Du meinst...

Ja, hier muss ich nun zustimmen. Wenn ich diese Aussagen des Priesters richtig verstanden habe, dann wollte Er das als eine Art positive Alternative darstellen zum Verzicht auf die eheliche Vereinigung, allerdings unter der Bedingung, dass die betreffende Person zum Verzicht bereit ist, der Partner allerdings nicht.

Danke, mit Deinen Beiträgen hast Du mir einen neuen Blickwinkel auf dieses Thema eröffnet.

Titel: Antw:Zur Unauflöslichkeit der Ehe
Beitrag von: Otto am 22. Juni 2012, 13:48:55
Wir haben aufgrund unserer Umgebung und Gesellschaft immer eine allzu weltliche Sicht auf die Dinge, aber das Königreich unseres Herrn Jesus Christus ist nicht von dieser Welt.

Es gibt aber auch die andere, entscheidende Sichtweise, die geistig-seelische.
Diese ist jedoch in dieser Welt nicht direkt greifbar, deswegen wird sie vernachlässigt oder geleugnet. Wenn wir nun nicht durch Gaben des Heiligen Geistes auch mit dieser direkten geistig-seelischen Sichtweise gesegnet sind, fällt auch uns diese Unterscheidung nicht immer leicht.

Doch dafür haben wir die Heilige Schrift, die in der Inspiration des Heiligen Geistes geschrieben und in ihrem Kanon zusammengestellt wurde und die verbindliche Auslegung der Schrift, des Wortes Gottes also, durch die Kirche, die Christus in dieser Autorität gegründet hat.

Sei gesegnet  ;ghjghg
Titel: Antw:Zur Unauflöslichkeit der Ehe
Beitrag von: hiti am 02. August 2012, 09:17:38
Hallo Grüß Gott euch allen

Wie sieht es zum Beispiel mit den Wiederverheiraten Geschiedenen aus, die wie Bruder und Schwester zusammen leben
ist das auch Sünde, weil sie ja keinen Geschlechtsverkehr miteinader haben, ich kenne ein solches Paar,
Ihnen wird die heilige Kommunion gespendet!

Gottes Segen              ;kreuz+ ;kreuz+

Liebe Freunde,
hier stellt Suchender eine sehr interessante und aktuelle Frage.
Und Otto gab auch schon die richtige Antwort.

Vor Gott bleibt immer die 1. Ehe gültig, deshalb darf keine 2. Ehe eingegangen werden.

Solch ein Fall, wie Bruder und Schwester zusammenleben, sind zwar Ausnahmen, sie ist aber tatsächlich die EINZIG RICHTIGE WEISE, wenn man nicht alleine leben möchte und eine Rückkehr zum effektiven Ehepartner nicht mehr möglich ist.
Damit versündigt man sich nicht und kann somit ruhig Christus in der Hl. Kommunion empfangen.


Es ist auch selbstsprechend, dass man für einen ev. Unterhalt der Kinder der 1. Ehe sorgt und zumindest für diesen getrennten Ehepartner betet.

Ein 2. Aspekt:
Sehr wichtig ist hier der Heilungsprozess, denn solche Trennungen verursachen tiefe Wunden, die nicht aufgearbeitet werden. Das Ziel der getrennten Ehepartner sollte immer sein, DEM WAHREN EHEPARTNER ZU VERGEBEN!
Oft scheint das unmöglich. ES MUSS ABER SEIN! JESUS ist es, der heilt. Das kann dann ein Leben lang dauern.

Da Gott auch den Ehepartner liebt, der den anderen sehr schwer verletzt hat (die Seele dessen), MÜSSEN auch wir danach streben, ihn zu lieben, WAHRHAFT zu lieben. Und das ist alles andere als einfach.
Ich selbst musste sehr lange über den Sieg der Liebe über eine Verletzung kämpfen...
Kleine Hilfe hier: http://www.gottliebtuns.com/leid.htm#leid_4 (http://www.gottliebtuns.com/leid.htm#leid_4)

Kleiner Tipp: Wer nicht verzeihen kann, was anfangs nach einer Trennung so sein kann, der soll für sich beten lassen, damit er langsam zur Verzeihung gelangen kann.
Wer hier aber nicht bereit zum Verzeihen ist, der verbaut sich den Weg zu Gott, deshalb: Trotz Tränen und Schmerzen, DIE VERZEIHUNG SUCHEN, die dann auch ZUR LIEBE UND ZU GOTT FÜHRT, wo es kein Leid und keine Schmerzen mehr geben wird...

Hermann
Titel: Antw:Zur Unauflöslichkeit der Ehe
Beitrag von: Krümel am 02. August 2012, 19:14:58
 ()*kjht545 Was Gott zusammen gefügt hat,soll der mensch nicht scheiden,schade das es oft nicht eingehalten wird,oder nicht eingehalten werden kann.Aber ist es nicht auch ein versprechen an Gott?Das man für immer zusammen bleibt,es ist doch ein heiliger Bund,ein bund fürs leben.Gruss krümel
Titel: Antw:Zur Unauflöslichkeit der Ehe
Beitrag von: Hildegard51 am 17. September 2012, 22:54:46
GOTT schütze diesen mutigen Bischof. ;ghjghg kz12) ;ghjghg ;uhhjz ;fckj2 ()*kjht545 ;mloda ;tffhfdsds
Titel: Antw:Zur Unauflöslichkeit der Ehe
Beitrag von: Drafi am 05. Juli 2013, 20:10:55
Das ist ein Indiz, dass Johannes Paul II mit seinem neuen Kirchenrecht unrecht hatte. In seinem Humanismus erlaubte er Scheidung, wenn die Partner verschiedene Religionen haben. Da könnte ich ja gleich einen Heiden nehmen, wenn ich mich in keine Beziehung vertiefen will :-( Ich finde, dass weder das Konzil, noch das neue Kirchenrecht für den Leib CHRISTI notwendig ist.