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römisch-katholisch => Gebote / Beichte / Sünden => Thema gestartet von: unfertiges Werkzeug am 22. Mai 2011, 21:32:33

Titel: Beichte im Ausland
Beitrag von: unfertiges Werkzeug am 22. Mai 2011, 21:32:33
Hallo miteinander !

Eine Frage beschäftigt mich bezüglich der Beichte. Nämlich, falls ein Katholik im Ausland zur Beichte geht, das heißt der Beichtvater und der Beichtende sprechen nicht die gleiche Sprache, und auch nicht eine gemeinsame Fremdsprache, "gilt" dann die Absolution, obwohl der Priester nicht verstand was der Beichtende sprach ? Jesus sagte ja, was seine Apostel den Menschen auf der Welt vergeben, das ist auch im Himmel gebunden, sie haben also die Vollmacht dazu von Jesus. Gott ist ja bei der Beichte anwesend, und vergibt "durch den Priester", der ja ein Nachfolger der Apostel ist. Also ist meiner Meinung nach die Beichte/Absolution auch wirksam, wenn der Priester nicht verstand was gebeichtet wurde, wie seht ihr das ? Laut kath. Kirche sind die Sakramente ja auch wirksam unabhängig von dem spendenden Priester, d.h. selbst wenn der Priester nicht mehr an das glaubt was er tut, zum Beispiel an die Realpräsenz Jesu in der Hostie, so ist der Herr trotzdem in der Hostie präsent, und die Kommunion wirksam. Kann man also auch im Ausland bei einem fremdsprachigen Priester beichten, falls man wirklich nicht die Möglichkeit hat, bei einem Priester zu beichten, der einen versteht ? Es gibt auch viele deutsche Rentner die im Ausland leben, und oft sind in diesen Ländern kath. Kirchen dünn gesät, und deutschsprachige Priester sowieso. Mich beschäftigt diese Frage, weil ich vielleicht auch einmal in meinem Ruhestand im Ausland lebe, was aber noch "etwas" dauern wird, denn ich bin ja erst 35 !

Gelobt sei Jesus Christus !

 ;tffhfdsds
Titel: Re:Beichte im Ausland
Beitrag von: Marcel am 22. Mai 2011, 22:38:39
Eine Frage beschäftigt mich bezüglich der Beichte. Nämlich, falls ein Katholik im Ausland zur Beichte geht, das heißt der Beichtvater und der Beichtende sprechen nicht die gleiche Sprache, und auch nicht eine gemeinsame Fremdsprache, "gilt" dann die Absolution, obwohl der Priester nicht verstand was der Beichtende sprach ?

Ich bin kein Fachmann, aber nach meiner Erinnerung gilt: Der Beichtvater
muß verstehen, worum es geht, um die Sünden richtig beurteilen zu kön-
nen.

Im CIC (Codex Iuris Canonici (http://www.vatican.va/archive/DEU0036/__P3E.HTM), kirchliches Gesetzbuch) steht z. B. in Canon
978 § 1: Der Priester soll beim Beichthören dessen eingedenk sein, daß
er in gleicher Weise die Stelle eines Richters wie die eines Arztes einnimmt
und von Gott zugleich zum Diener der göttlichen Gerechtigkeit wie auch
Barmherzigkeit bestellt ist, der der Ehre Gottes und dem Heil der Seelen
dient.


Can. 990: Niemand darf daran gehindert werden, mit Hilfe eines Dolmet-
schers zu beichten; dabei sind aber Mißbräuche und Ärgernisse zu vermei-
den und die Vorschrift des can.983, § 2 zu beachten.


Canon 983 § 2: Zur Wahrung des Geheimnisses sind auch, falls beteiligt,
der Dolmetscher und alle anderen verpflichtet, die auf irgendeine Weise
aus der Beichte zur Kenntnis von Sünden gelangt sind.


Zitat
Jesus sagte ja, was seine Apostel den Menschen auf der Welt vergeben, das ist auch im Himmel gebunden, sie haben also die Vollmacht dazu von Jesus.

Wenn der Priester binden oder lösen soll, muß er verstehen, worum es geht.

Zitat
Gott ist ja bei der Beichte anwesend, und vergibt "durch den Priester", der ja ein Nachfolger der Apostel ist. Also ist meiner Meinung nach die Beichte/Absolution auch wirksam, wenn der Priester nicht verstand was gebeichtet wurde, wie seht ihr das ?

Meiner Meinung nach: nein. Siehe oben.

Marcel
Titel: Re:Beichte im Ausland
Beitrag von: KleinesLicht am 22. Mai 2011, 22:58:19
Liebes Unfertiges Werkzeug,

in Joh. 20,22-23 steht: "Nachdem er das gesagt hatte, hauchte er sie an und sprach zu ihnen: Empfangt den Heiligen Geist! Wem ihr die Sünden vergebt, dem sind sie vergeben; wem ihr die Vergebung verweigert, dem ist sie verweigert."

Die Erteilung der Absolution ist also nicht selbstverständlich; sie liegt in der Entscheidung des Beichtvaters. Ich denke, eine Verweigerung der Absolution könnte z. B. sein, wenn der Beichtvater erkennt, dass der Beichtwillige nicht bereut oder er es an der Absicht zur Besserung fehlen lässt. Wie soll der Pfarrer das beurteilen, wenn er die Sprache nicht versteht? Für mich ist die gegenseitige Verständigung Grundvoraussetzung für eine gültige Beichte.


Gottes Segen
KleinesLicht
Titel: Re:Beichte im Ausland
Beitrag von: unfertiges Werkzeug am 25. Mai 2011, 18:38:25
Hallo !

Vielen Dank für eure aufschlussreichen Antworten, vielleicht frage ich auch nochmal zusätzlich " meinen " Pfarrer, wie er persönlich darüber denkt, und auch wie die offizielle Lehrmeinung der Kirche dazu steht.
Die Beichte ist ja auch ein sehr interessantes Thema wie ich finde.


Gelobt sei Jesus Christus!

 ;tffhfdsds
Titel: Antw:Beichte im Ausland
Beitrag von: Drafi am 27. Juni 2013, 15:57:38
Hallo!

Also wenn du in Lebensgefahr bist, sind die Regeln z. B. nicht so streng. Der Priester darf anderssprachig, heiliggesprochen, exkommuniziert und ungültig geweiht sein. Unter  normalen Bedingungen ist ein Problem, dass der Priester nicht weiß, wie schwer das Werk der Genugtuung sein soll und er kann es dich auch nicht in deiner Sprache wissen lassen!