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römisch-katholisch => Eucharistie => Thema gestartet von: Georg am 07. Januar 2013, 20:06:41

Titel: Ist diese Messe wirklich noch heilig
Beitrag von: Georg am 07. Januar 2013, 20:06:41
 Guten Abend,
seit dem ich Ihre Forum-Seite kenne, schaue ich aufmerksamer in unseren Messen hin. Leider finde ich es so vor, wie es nicht sein soll. Frau als Kommunionhelferin teilt aus, alle kommunizieren stehend in die Hand, die Kommunionhelferin öffnet tabernakel und stellt zurück. Das mal so ganz kurz zusammengefaßt einiges am deutlichsten auffallendes. Echt traurig. Kann man diese Messe noch als heilig bezeichnen. Dieser Zustand verführt ganz bestimmt auch zum ungültigen Kommunionempfang, oder. Macht docnichts
Titel: Antw:Ist diese Messe wirklich noch heilig
Beitrag von: Laus Deo am 07. Januar 2013, 20:37:37
Das 2. Vatikanische Konzil erlaubt jedem Gläubigen die Kommunion so zu empfangen wie er möchte auch wenn ich die Mundkommunion bevorzuge und selber empfehle. Ich selber bin Kommunionshelfer und habe die Erlaubnis des Bischofes. Wenn kein Diakon vorhanden ist darf der Lektor die Kommunion austeilen als Ergänzung zum Priester und Hilfe! Das sind die Beschlüsse des 2. Vatikanum. Jede Eucharestiefeier ist heilig, und wo zwei oder drei versammelt sind ist auch Jesus. Die wahre Ehrfurcht muss in jedem einzelnen sein und da gebe ich dir Recht in den deutschsprachigen Ländet ist diese bei vielen wie auch der Glaube eher oberflächlich!
Titel: Antw:Ist diese Messe wirklich noch heilig
Beitrag von: Admin am 25. Januar 2013, 14:55:01
Mundkommunion ist göttliches Prinzip (http://kath-zdw.ch/maria/images/Papst.Paul6.JPG)

Theologischer Grund:
Papst Paul VI.: Die Mundkommunion ,,hält die Gefahr der Verunehrung der eucharistischen Gestalten fern.“ Eine altehrwürdig Überlieferung von solcher Bedeutung zu ändern betrifft ja nicht nur die Disziplin. Es steht auch sehr zu befürchten (timentur forte), dass die neue Form der Kommunionspendung (Handkommunion) Gefahren nach sich zieht: 
Minderung der Ehrfurcht vor dem allerheiligsten Altarsakrament. Profanierung (Entweihung) eben dieses Sakramentes und Verfälschung der rechten Lehre,“

,,Deshalb ermahnt der Apostolische Stuhl Bischöfe, Priester u. Gläubige eindringlich (vehemenenter hortatur), der erprobten und hiermit neu bestätigten Vorschrift (der Mundkommunion) beflissen Folge zu leisten (studiose obsequantur)“  (Memoriale Domini, 1969). Diese Vorschrift hat bis heute Gültigkeit.

Papst Paul VI.
bezeichnete die Handkommunion als ,,praktisch fragwürdig und gefährlich“ und als ,,Missbrauch.“
,,Er (Bugnini) soll ein päpstliches Dokument entwerfen, in dem... die Ansicht des Heiligen Stuhles über die Unzulässigkeit der Handkommunion bestätigt (wird). Deshalb bleibt die geltende Norm in Kraft“ (handschriftl. Anweisung Paul VI., 1969).


Papst Johannes Paul II.:
,,Die heiligen Gestalten zu berühren . . . ist ein Vorrecht der Geweihten“. Laien dürfen eine solche Erlaubnis nur ,,für eine echte Notlage‘ erhalten“.


Die Lehre wird durch die bei der Priesterweihe später eingeführte besondere ,,Weihe der Hände“ vertieft. Diese ,,Weihe“ bezeichnet zusätzlich die ,,Aussonderung“ (= Vorrecht) der Priesterhände für das Anfassen der Hl. Hostie. Der Bischof ,,salbt die Hände und besonders jene Finger welche die hl. Hostie berühren mit heiligem Öl und betet“.

Hl. Thomas v. Aquin,
Kirchenlehrer († 1274): Er betont, daß das Allerheiligste aus Ehrfurcht nur von Geweihten berührt werden darf, außer in einem ,,Notfalle“.

Hl. Birgitta von Schweden
(† 1373): Christus selbst spricht zu ihr vom ,,Vorrecht“ der Priester, Seinen Leib ,,mit ihren Händen berühren zu dürfen“.



Moralischer Grund:
Mit der Handkommunion einhergehende Faktoren wie: unnötige Handberührung, Automatismus des Zugreifens, Oberflächlichkeit, kindliche Unreife, altersbedingte Gebrechlichkeit usw. machen dem verantwortlichen Priester die erforderliche Vorsicht und Kontrolle (z. B. gegenüber Hostienteilchen) unmöglich. Um eine gewissenhafte Sorgfalt in jedem einzelnen Fall zu gewährleisten und Verunehrungen und Ehrfurchtsminderung nach Kräften zu verhindern, bleibt dem Priester als verantwortlichem Diener des Sakraments nur die generelle Wahl der Mundkommunionspendung mit Gebrauch der im neuen Meßbuch vorgeschriebenen Kommunionpatene (vgl. allgemeine Einführung Nr. 80, 17). Der Laie hat somit die moralische Pflicht, von der Handkommunion Abstand zu nehmen, um den Priester nicht an der Erfüllung seiner Gewissenspflicht zu hindern.


Was sagt das Kirchenrecht?

1.   Die moderne Handkommunion verstößt, durch die freiwillig verringerte Ehrfurcht und Vorsicht gegenüber der Hl. Eucharistie gegen can. 898 CIC, wonach alle Gläubigen der Hl. Eucharistie ,,grösste Ehre“ erweisen rnüssen.

2. Bezüglich der unnötig zu Boden fallenden Hl. Partikel und der vergrößerten Mißbrauchsgefahr verstößt die allgemeine Handkommunionspendung durch freiwillige Unterlassung auch gegen can. 1367 CIC (,,Wer die eucharistischen Gestalten wegwirft.... “

Unter: Kapitel IV  Die heilige Kommunion
2. Die Spendung der heiligen Kommunion
93. Es ist notwendig, die kleine Patene für die Kommunion der Gläubigen beizuhalten, um die Gefahr zu vermeiden, daß die heilige Hostie oder einzelne Fragmente auf den Boden fallen.

Hier schreibt doch der Papst ganz deutlich, wie er wünscht, dass die Gläubigen die hl. Kommunion empfangen sollen.
Denn wenn die kleine Patene unter das Kinn gehalten wird, ist es dem Gläubigen unmöglich die Kommunion mit der Hand zu empfangen.




Viele Katholiken haben heute einen falschen Eucharistieglauben, was sich u. a. am Kommunionverhalten und an der vielfachen Unterlassung der Kniebeuge und des Kniens vor dem Allerheiligsten zeigt. Kommunionkinder betrachten die Hl. Kommunion oft nur noch als ,,Brot.“ Öffentliche Sühneleistung für geschehene Verunehrungen der Hl. Eucharistie in Folge der Handkommunion unterbleiben in der Kirche weitgehend, was ebenfalls auf eine veränderte Wertauffassung von der Hl. Eucharistie schließen läßt (früher baute man für Verunehrungen der Hl. Eucharistie zur Sühne eigene Kapellen und Kirchen und hielt Sühne-Anbetung und Sühne-Prozessionen).


Instruktion der Kongregation für den Gottesdienst „über die Art und Weise der Kommunionspendung“ v. 29. 5. 1969 – Auszüge

Diese Instruktion wurde gemäß besonderem Auftrag Papst Pauls Vl. verfaßt.

„Ausführlich bezeugten jedoch die kirchlichen Vorschriften und die Lehren der Väter die allergrößte Ehrfurcht und die höchste Vorsicht der heiligen Eucharistie gegenüber.“

„Mit dem tieferen Eindringen in Wahrheit und Bedeutung des eucharistischen Mysteriums und die Gegenwart Christi in ihm und aus dem Gefühl der Ehrfurcht vor dem allerheiligsten Sakrament und für Demut beim Empfang desselben wurde es dann später üblich, daß der Priester selbst einen Teil des konsekrierten Brotes auf die Zunge des Empfangenden legte.“

„Diese Weise, die heilige Kommunion auszuteilen, soll — beim gegenwärtigen Stand der Kirche ganz allgemein betrachtet — erhalten bleiben. Sie gründet nicht nur auf dem mehrere Jahrhunderte geübten Brauch, sie ist auch Ausdruck der Ehrfurcht der Gläubigen vor der Eucharistie. Sie schmälert keineswegs die personale Würde dessen, der zu einem so bedeutenden Sakrament hinzutritt. Vielmehr dient sie auch der Vorbereitung, die ein möglichst segensreicher Empfang des Herrenleibes erfordert. (Vgl. Augustinus, Ennarrationes in Psalmos, 98,9: PL 37, 1264 f.)“

„Diese herkömmliche Praxis gewährleistet auch zuverlässiger die erforderliche Ehrfurcht und die geziemende Würde bei der Spendung der heiligen Kommunion; sie hält die Gefahr der Verunehrung der eucharistischen Gestalten fern, unter denen „Christus in einzigartiger Weise ganz und unversehrt zugegen ist, Gott und Mensch, wesentlich und dauernd“ (Vgl. ebd., Nr. 9: AAS 59 (1967) 547.); sie fördert die Sorgfalt, mit der die Kirche stets die Fragmente des konsekrierten Brotes zu achten empfiehlt: „Denn was du zugrunde gehen läßt, sollst du so betrachten, als ginge dir eines deiner eigenen Glieder verloren“. (Cyrill von Jenisalern, Catecheses Mystagogicae 5, 21: PG, 33, 1126.) 




Aus der Erklärung der Kongregation für den Gottesdienst über die Handkommunion. 3. April 1985

Der Apostolische Stuhl hält zwar die traditionelle Art der Kommunionspendung aufrecht, hat aber seit 1969 denjenigen Bischofskonferenzen, die darum gebeten hatten, die Erlaubnis erteilt, die Kommunion in der Weise zu spenden, daß den Gläubigen die Hostie in die Hand gelegt wird. Diese Erlaubnis wird bestimmt durch die Instructio Memoriale Domini und die Instructio Immensae caritatis sowie durch das Rituale De sacra Communione.

Dennoch scheint es angebracht zu sein, sein Augenmerk auf folgende Punkte zu richten:

1. Genauso wie bei der Mundkommunion sollte man bei der Handkommunion der Realpräsenz Christi in der Eucharistie gebührende Ehrfurcht erweisen. Daher sollte, so wie es die Kirchenväter getan haben, auf die Würde der Geste des Kommunikanten großen Wert gelegt werden.

Demgemäß wurden Ende des 4. Jahrhunderts die neu Getauften angewiesen, beide Hände auszustrecken und "mit beiden Händen einen Thron zu bilden, welche den König empfangen".

2. Wiederum nach den Lehren der Väter muß eindringlich auf die Bedeutung des Amen hingewiesen werden, mit dem man dem Priester auf die Formel "Der Leib Christi" antwortet; dieses Amen ist eine Bekräftigung des Glaubens: "Cum ergo petieris, dicit tibi sacerdos <Corpus Christi> et tu dicis <Amen>, hoc est <verum>, quod confitetur lingua, teneat affectus".

3. Wenn der Kommunikant die Eucharistie in die Hand empfangen hat, soll er sie verzehren, indem er beiseite tritt, jedoch mit dem Gesicht zum Altar gewandt, um dem ihm Nachfolgenden die Möglichkeit zu geben, sich dem Priester zu nähern.

4. Die Gläubigen erhalten die Hl. Eucharistie, die Teilhabe am Leib des Herrn und an der Kirche; von der Kirche; aus diesem Grunde sollte der Kommunikant die Hostie nicht von der Patene oder aus dem Gefäß nehmen, so wie man es mit gewöhnlichem Brot machen würde, sondern die Hände müssen ausgestreckt sein, um sie von dem die Kommunion austeilenden Priester zu empfangen.

5. Aus Ehrfurcht vor der Eucharistie wird Reinlichkeit der Hände erwartet; Kinder müssen daran erinnert werden.

6. Es ist unerläßlich, daß die Gläubigen eine gute fundierte Katechese diesbezüglich erhalten und daß mit Nachdruck auf die Empfindung der Verehrung und der Ehrfurcht hingewiesen wird, die dieses Allerheiligste Sakrament verlangt. Es muß darauf geachtet werden, daß kein Teilchen der konsekrierten Hostie verlorengeht.

7. Die Gläubigen sollen nicht gezwungen werden, die Handkommunion zu praktizieren; jeder kann frei entscheiden, auf weiche Art er kommunizieren möchte. Diese Richtlinien und jene, die in den oben genannten Dokumenten angegeben sind, sollen an die Pflicht der Ehrfurcht vor der Eucharistie und deren Anwendung erinnern, unabhängig von der Art des Kommunionempfangs. Diejenigen, die in der Seelsorge tätig sind, sollten nicht nur auf die notwendigen Vorkehrungen für einen fruchtbaren Kommunionempfang dringen, der in gewissen Fällen ein Zurückgreifen auf das Sakrament der Versöhnung verlangt, sondern auch auf eine äußere Haltung, die im allgemeinen ein Empfingen von Ehrfurcht ausdrückt und im einzelnen den Glauben der Gläubigen an die Eucharistie.

Kongregation für den Gottesdienst, 3. April 1985

 


(Botschaft an eine Seele im Stand der Gnade)

“Ich bin genau so wahr in der Eucharistie, wie Ich es war im brennenden Dornbusch! Ich habe Moses befohlen, seine Schuhe abzulegen, bevor er näher kam! Von Furcht und Ehrfurcht ergriffen hat er die Schuhe abgelegt. Ich bin die Liebe in der EUCHARISTIE, aber Ich bin GOTT! Immer! Und die Menschen nähern sich Mir ohne Achtung und ohne Ehrfurcht!”

Bedenkt dagegen eure Ehrfurchtslosigkeit, wenn ihr die heilige Stätte in einer Kirche betretet.

Empfohlene Texte:
http://kath-zdw.ch/maria/hl.eucharistie.html (http://kath-zdw.ch/maria/hl.eucharistie.html)
http://kath-zdw.ch/maria/die.sogenannte.handkomunion.html (http://kath-zdw.ch/maria/die.sogenannte.handkomunion.html)
http://kath-zdw.ch/maria/kommunionhelfer.html (http://kath-zdw.ch/maria/kommunionhelfer.html)
Titel: Antw:Ist diese Messe wirklich noch heilig
Beitrag von: amos am 06. März 2013, 10:57:52
Lieber Admin, herzlichen Dank für diesen großartigen, lehrreichen und erbauenden Beitrag!

Ich empfange die Mundkommunion schon immer, nicht weil es zwingend vorgeschrieben ist ( was ich durchaus befürworte), sondern weil die Liebe, Demut und Ehrfurcht zu Gott es mir gebietet!

Herzliche Grüße, von Deinem Bruder im Glauben, Amos
Titel: Antw:Ist diese Messe wirklich noch heilig
Beitrag von: amos am 06. März 2013, 11:09:49
Ich selber bin Kommunionshelfer und habe die Erlaubnis des Bischofes. Wenn kein Diakon vorhanden ist darf der Lektor die Kommunion austeilen als Ergänzung zum Priester und Hilfe! Das sind die Beschlüsse des 2. Vatikanum.

Lieber Laus Deo!
Vor vielen Jahren hat mir mein Pastor angeboten, Kommunionhelfer in der Gemeinde zu werden. Ich habe freundlich abgelehnt mit den Worten: ICH BIN NICHT WÜRDIG. Aber das muß schon jeder für sich selber richtig entscheiden!
Es grüßt Dich herzlich Dein Bruder im Glauben, Amos