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römisch-katholisch => Fragen und Themen zum Glauben allgemein => Thema gestartet von: Monatsfrage am 23. Januar 2014, 03:22:16

Titel: Sündigt man, wenn man eine Frau aus der Erinnerung heraus lüstern ansieht?
Beitrag von: Monatsfrage am 23. Januar 2014, 03:22:16
Sündigt man, wenn man eine Frau, die man gesehen aber nie kennengelernt hat, aus der Erinnerung heraus lüstern ansieht, wenn diese Frau heute verheiratet sein könnte aber man selbst dies nicht weiß?

Oder anders ausgedrückt:

Man stelle sich vor, man hat mit 20 Jahren eine damals 18 jährige Frau gesehen aber nie kennengelernt und heute, viele Jahre später, hat man immer noch ein Verlangen nach dieser Frau und denkt darüber nach, wie es zusammen mit ihre wäre.
Was man aber nicht weiß, da man die Frau ja nicht mehr gesehen hat, ist die Frage, ob diese Frau inzwischen verheiratet ist.
Falls sie aber verheiratet sein sollte, sündigt man dann wenn man die eigenen Erinnerungen dazu benutzt, um sie lüstern anzusehen obwohl man nicht wissen kann, ob sie verheiratet ist?




Titel: Antw:Sündigt man, wenn man eine Frau aus der Erinnerung heraus lüstern ansieht?
Beitrag von: hiti am 30. Januar 2014, 15:25:15
Liebe Leser/innen!

JA, man sündigt, wenn man sich mit diesen Gedanken beschäftigt denn wie es in deinem Fall scheint, BEGEHRTST du sie und das ist nicht Liebe, das ist VERLANGEN und zwar sündhaftes.

Nicht umsonst wurde uns das Gebot gegeben: "Du sollst nicht begeheren...".

Beim Begehren des Eigentums führt dies zum NEID, es kann zu VERLEUGNUNG, VERURTEILUNG, MISSGUNST führen.

Lass dich von diesem (sündhaften) Verlangen HEILEN!
Bete oder lass dafür auch beten, das befreit dich!

Gott liebt die REINHEIT!
Auch Mann und Frau sind zur Reinheit verpflichtet.

liebe Grüße
Hermann