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Hochaktuell in der Schweiz
Epidemiengesetz Abstimmung am 22 September

   
   




 

  
 
  Diese Webseite wird auf Hinblick des Abstimmungstermins vom 22 Sept. derzeit überarbeitet.

Neuer Link:  http://kath-zdw.ch/maria/schattenmacht/ch-fruehsexualisierung-impfzwang.html

   
 

Referendum

 

 

Sowas hat es bisher noch nie gegeben

Sie schüren Ängste über Seuchen. Sie behaupten durch die Globalisierung der Welt würde auch über die Schweiz das Unheil plötzlich hereinbrechen. Nur mit dem revidierten Epidemiengesetz, das am 22. September zu Abstimmung gelangt, könne der Bundesrat uns davor schützen.

 

Der Bundesrat verspricht uns Sicherheit, wo er uns in Wahrheit gar keine geben kann. Mit seiner Propaganda erpresst er ein Gesetz, das uns alle zum gläsernen Bürger machen wird.

 

Alle – selbst solche Bürgerinnen und Bürger, bei denen nur der Verdacht besteht, sie könnten vielleicht krank sein, sie könnten sich eventuell angesteckt haben – sollen fichiert werden. Das will das revidierte Epidemiengesetz mit seiner zentralen, elektronischen Datenbank (Art. 60 EpG) mit uns machen. Wenn wir uns die Schweinegrippe-Hysterie vor Augen führen, wird klar, dass keiner mehr vor staatlicher Durchleuchtung sicher ist. Gläsern werden wir erpressbar!

 

Nicht einmal anonymisiert werden die Daten! Eindeutig identifizierbar sollen diese sehr persönlichen Daten, Name, Vorname, Adresse, Geburtsdatum und Beruf an Kreti und Pleti, ja selbst an ausländische Behörden und sogar an internationale Organisationen wie die WHO weitergeben werden.

 

Nicht genug damit! Die Reisen, die wir unternommen, die Routen auf denen wir uns dabei bewegt und überhaupt wo wir uns überall aufgehalten haben, sollen ausgeleuchtet und festgehalten werden. Mit welchen Personen oder Tieren wir Kontakt hatten und welche Gegenstände wir dabei berührt haben, alleswirderbarmungslos ans Tageslicht gezerrt. Nichts, aber auch gar nichts soll dem staatlichen Auge verborgen bleiben, nicht einmal die Resultate medizinischer Untersuchungen!

 

George Orwells Welt war im Vergleich damit noch sehr gemütlich.

 

Es wird behauptet, dies sei um festzustellen, ob Sie zu einer bestimmten Risikogruppe gehören würden. Risikogruppe? Was kann das bedeuten und wer bestimmt dies? Wird da dem Missbrauch nicht Tür und Tor geöffnet? Welcher Spitzel wird solch private Daten überhaupt liefern können? Braucht es dazu eventuell einen neuen Typ von Beamten?

 

Wir lassen uns nicht erpressen!

 

Am 22. September ein kräftiges NEIN gegen das völlig missratene Epidemiengesetz!

 

   
   

  Impfzwang

 

 

 

 

 

 

Das totale Impfen! NWO RFID Impfwahn Neugeborene Sklaven

Mitte 2013 sind "wir" endlich am Ziel: Zwangsimpfungen sind schon heute in manchen Ländern Gesetz - jetzt ist die Schweiz dran !

 

 

 

 

 

 

 

Netzwerk Impfentscheid Newsletter Mai 2013

 

                                                                     Mittwoch, 01. Mai 2013

 

Liebe Netzwerk Impfentscheid Newsletterempfänger/innen

Es war nun länger etwas still um das Netzwerk Impfentscheid in Bezug auf das EpG. Jedoch nur gegen Aussen! Im Hintergrund hat sich sehr viel getan. Es wurde und wird intensiv die kommende Abstimmung vorbereitet. Ein Neuer Flyer wurde erstellt. Eine neue Website aufgeschaltet, Vernetzungen getätigt und vieles mehr. Nun ist es an der Zeit, wieder einmal ein paar Infos zu streuen.

 

Abstimmungstermin EpG:
Dieser steht noch nicht fest. Gemunkelt wird aber vom 22. September 2013. Also unmittelbar nach den Sommerferien. Alle Vorbereitungen laufen im Moment auf dieses Datum hin. Sollte es sich nicht bestätigen, werden wir Sie informieren.
Dieses Gesetz hat Signalcharakter für die EU-Länder: Fällt die Schweiz, in welcher das Volk noch die grösste demokratische Kraft hat etwas zu verhindern oder zu erreichen, dann fallen auch die anderen Länder. Dies wird uns immer wieder bestätigt und war auch Thema einer Sendung des
Alpenparmalent TV. Nichtschweizer dürfen deshalb gerne auch mithelfen, das Gesetz zu verhindern.

 

Information der Bevölkerung:
Das TSG hat es gezeigt, dass wir jeden Haushalt mit Infomaterial direkt beliefern müssen. Dies erfordert jedoch ein Budget von ca. 500'000CHF, für den Druck in drei Sprachen und die Verteilung in jeden Briefkasten. Im Weiteren sind auch eine Plakatkampagne und andere Massnahmen geplant. Natürlich werden auch Vorträge, Podien usw. veranstaltet. Inwiefern die Medien mitspielen werden (dürfen), ist abzuwarten. Wir hoffen aber auch ein faires Mitmachen der Presse. Es wird einiges von unserer Seit her in die Wege geleitet.

 

Information der Unternehmen:
Unternehmen können mit dem neuen EpG und dem Pandemieplan geschlossen werden, wenn sie sich nicht an die Durchführung von Massnahmen, die vom Bund (WHO) beschlossen und verordnet werden, halten. Dies ist den meisten Unternehmern nicht bekannt. Bitte leiten Sie deshalb diese Nachricht an die Ihnen bekannten Unternehmen weiter. Auf der neuen Website ist eine
Extraseite dafür erstellt worden.

 

Mithilfe:
Wir sind jedoch ganz klar auf Mithilfe angewiesen! In welcher Form und in welchem Umfang auch immer, aber das jetzige Kernteam ist zu klein, um alles alleine zu machen. Es gibt einiges, das hilfreich ist und vieles, das auch mit kleinem Aufwand eine grosse Wirkung haben kann, ob lokal, regional oder national. Eine Zusammenstellung der Möglichkeiten und auch gleich die Anmeldung für die Mithilfe, finden Sie unter diesem Link.
Auch weitere Mithilfe bei Übersetzungen von Deutsch in Französisch und Italienisch wird noch gesucht.

 

Sponsoring/Spenden:
Die ganze Abstimmungskampagne kann nicht erfolgreich durchgeführt werden, ohne entsprechende Gelder. Es wurden schon einige Kontakte geknüpft. Es braucht aber noch wesentlich mehr, um nur schon die oben erwähnte Verteilung der Flyer durchführen zu können. Danke auch hier für Ihre Mithilfe bei der Generierung von Geldern.

Netzwerk Intern:
Der neuste Impfreport lässt leider auf sich warten. Dieser muss aber bis am 10. Mai in die Verteilung, denn am 24.-26.5. sind wir mit dem Netzwerk an der
FamExpo in Winterthur, die wir natürlich auch entsprechend bewerben wollen. Aber vergessen ist er nicht, vermutlich werden dann gar zwei Impfreporte innert kurzer Zeit zugestellt.
Wenn Sie als Mitglied des Netzwerkes diesen Impfreport auf elektronischem Wege haben wollen, dann
teilen Sie uns dies bitte mit. Sie helfen so mit, Kosten für die Verteilung zu sparen.

 

Mitgliedschaft bei Netzwerk Impfentscheid:
Auch die Mitgliedschaft ist eine Möglichkeit für die Unterstützung unserer Arbeit. Danke, dass Sie dem Netzwerk beitreten.

Social Media:
Das Netzwerk ist in
Facebook mit zwei Seiten vertreten. Sie finden diese leicht durch Eingabe "impfentscheid" im Suchfeld. In Twitter finden Sie uns unter EpG Abstimmung und NIE Impfentscheid. Social Media, grundsätzlich das Internet, ist momentan eine der wichtigsten und vor allem schnellsten Plattform, um Infos zu streuen. Nutzen wir diese Möglichkeit noch aus, solange es sie so noch gibt.

Neue Website: www.impfkreise.eu:
Es gibt viele kritische Impfkreise in Europa. Nun wurden diese auf einer Seite zusammen gefasst und übersichtlich dargestellt. Wenn Sie selber einen solchen Kreis leiten oder daran teilnehmen, bitte teilen Sie dies uns mit. Diese Seite darf auch verlinkt werden ;-)
In der Schweiz werden die Impfkreise neu von
Manuel Padrutt betreut. Bei Fragen bitte direkt an ihn wenden.

 

Neuauflage Rund ums Impfen:
Das sehr bekannte Buch "Rund ums Impfen" wurde vollständig überarbeitet und ergänzt (Dank an Julia Emmenegger). Es wird ab Anfang Mai bei uns wieder erhältlich sein. (Vor)Bestellungen im
Shop.

 

Neue Flyer:

      · In der Zwischenzeit wurden neue Flyer erstellt:

  • Neuer grundlegender Flyer zum Netzwerk
  • Aluminium - die verkannte Gefahr
  • Verschwörungstheorie - eine Begriffsbestimmung
  • Buchwerbeflyer "Rund ums Impfen"

 

 

Die Flyer können gerne bei uns bestellt oder hier heruntergeladen werden.

Sobald sich was "Weiteres" tut, werden wir Sie wieder informieren. In der Zwischenzeit viel Kraft für Ihre Arbeit und danke schon im Voraus für Ihre wertvolle Unterstützung.

Mit herzlichen Grüssen

Ihr Netzwerk Impfentscheid Team 

 

 

 

Newsletter Netzwerk Impfentscheid - Neues zum EPG

 

Da der Abstimmungstermin zum EpG nicht am 9.6. ist, sondern vom Bundesrat noch nicht festgelegt wurde (nächst möglicher Termin ist der 22.9.), haben wir etwas Luft bekommen. Im Moment ist es deshalb eher ruhig, zumindest oberflächlich. Aber hinter den Kulissen läuft einiges. Gerne möchten wir Sie an dieser Stelle kurz darüber informieren.

  • Das EpG Abstimmungskomitee ist am Ausarbeiten der neuen Flyer und Plakate. Diese sind in der Endphase, dh. die Idee steht, der Flyer Text ebenfalls, nun geht es um die grafische Umsetzung. 
  • Es entsteht eine neue Webiste: www.nein-zum-impfzwang.ch. Diese Seite wird es in drei Sprachen geben und in erster Linie über die bevorstehende Abstimmungskampagne und die Argumente informieren.
  • Ebenfalls formieren sich auch die anderen Komitees und sind am Aufbau ihrer Unterlagen. 
Über die neue Website kann in Kürze Material bestellt werden. Aber man kann sich auch für die Mithilfe anmelden. Bis die Seite fertig steht, mit Inhalt gefüllt und online ist, vergehen aber noch 2-3 Wochen.
 
Wo Sie uns aber bereits heute unterstützen können, ist bei der Übersetzung der Texte ins Französische und Italienische. Hier brauchen wir dringen Mithilfe. Bitte melden Sie sich bei uns, wenn Sie einen oder auch mehrer Texte übersetzen möchten. Dabei handelt es sich um die Texte der neuen Website (Netzwerk Impfentscheid und auch die der Abstimmungskampagne), den Flyertext und weiteren Unterlagen.
 
Ein ganz wesentlicher Teil ist auch das Fundraising der Kampagne. Es braucht viel Geld. Als eines der Ziele, dringend umzusetzen aus der Erfahrung vom Tierseuchengesetz, müssen wir alle Haushaltungen der gesamten Schweiz mit Flyer versehen können. Nur schon diese Verteilung in alle Haushalte kostet mehr als CHF 400'000.-, exkl. Druckkosten. Dieses Ziel sollte jedoch unbedingt erreicht werden. Deshalb sind wir bereits heute schon auf der Suche nach Sponsoren. Die Kontodaten finden Sie hier. Ein Sponsoringbrief ist in der Endphase und kann bei uns schon heute vorbestellt werden.

Eine weitere (zusätzliche) Möglichkeit ist auch die Mitgliedschaft im Netzwerk Impfentscheid. Auch damit verhelfen Sie zu mehr Gewichtung, aber auch zu mehr Möglichkeiten bei der Impfaufklärung. Ausserdem profitieren Sie von verschiedenen Möglichkeiten innerhalb des Netzwerkes. Der neuste Impfreport wird übrigens Ende März an die Mitglieder versandt. Hans Tolzin gibt ein neues Buch heraus, dies hat die Auslieferung des IR verzögert.

Wenn Sie heute schon andere/weitere/bessere Ideen haben, wie Sie uns unterstützen wollen und können, dann nehmen wir diese gerne entgegen.

Es hat noch Impfzwang-Flyer in deutsch, französisch und italienisch, welche eigentlich immer noch aktuell sind (ausser Bezug zum Referendum). Bitte bei uns bestellen.

Wir bleiben dran. Danke dass Sie dies auch tun und uns unterstützen!

Mit herzlichen Grüssen

Netzwerk Impfentscheid Team

 

 

 

Referendum gegen das Epidemiegesetz ist zustande gekommen
Referendumkomitees
NIE - Netzwerk Impfentscheid
Schnüffelstaat
Spendenaufruf
Die gute Nachricht, das Referendum ist zustande gekommen, 77'750 Unterschriften wurden gesammelt, weit über die notwendigen 50'000. Damit hat das Schweizer Volk die Möglichkeit darüber abzustimmen, ob sie das Gesetz will oder nicht. Ich bedanke mich bei allen die aktiv mitgeholfen haben.

 

 

 

Das überarbeitete EpG ermöglicht der WHO über den Bund zu bestimmen, so dass z.B. das gesamte Pflegepersonal durchgeimpft werden muss, Ansonsten müssen die Impfverweigerer entlassen werden. Es handelt sich hierbei um bis zu 18'000 Arbeitsstellen. Diese Verträge mit der WHO bestehen auch in der Schweiz bereits, jedoch aufgrund der fehlenden gesetzlichen Grundlage (überarb. EpG, welches noch nicht eingeführt werden kann) noch nicht voll greifend.

Diese Nachricht hat sich das EpG Komitee nicht aus den Fingern gesogen, sondern wurde uns aus der Personalabteilung eines grossen Spitals zugespielt. Das Treffen der Personaldirektoren Europas  vom 14. Januar 2013 in Stockholm ist unter anderem auch dazu da, diese Vorgaben zu vermitteln und Massnahmen Pläne auszuarbeiten, um dann in den Ländern umgesetzt zu werden. Gewisse Schweizer Spitäler sind diesem Zwang ja bereits sehr nahe, wenn auch mit wackeliger gesetzlicher Grundlage.

Es ist uns auch übermittelt worden, dass die Gemeinden bereits über Pläne verfügen, um Massenimpfungen durchzuführen. Auch der Zivilschutz hat zumindest im Kanton Aargau bereits solche Übungen an Schulen geplant, wenn nicht gar schon durchgeführt.

Dies sind keine verfrühten Aprilscherze, sondern bitterer Ernst. Wir können dies nur noch verhindern, wenn wir das Referendum zu Stande bekommen und die Abstimmung vom 6. Juni 2013 gewinnen. Dies liegt aber an uns allen.

Das EpG Referendum gegen den Impfzwang wurde am 9.10.12 planmässig gestartet. Da die Weihnachten in der Sammelzeit liegen, muss sofort mit dem Sammeln begonnen werden. Hier die Unterschriftenlisten: http://epg-referendum.ch/1058-2/epg-bogen/

Das Referendum zu ergreifen heisst quasi die politische Notbremse zu ziehen. Die Einführung ein von den Räten und dem Bundesrat bereits “abgesegnetes” Gesetz kann somit verzögert werden. Innert 100 Tagen nach der Publikation im Bundesblatt müssen 50’000 Unterschriften gesammelt werden. Kommt das Referendum zu Stande, kommt es nach einer gewissen Zeitspanne zur Volksabstimmung.

 

 

 

Referendumkomitees gegen das überarbeitete
Epidemiengesetz EpG

Nachdem der Nationalrat am 8. März das Epidemiegesetz angenommen hat, ging das überarbeitete Epidemiegesetz in der Sommersession in den Ständerat. Die vorberatende Komission des SR war mehrheitlich für das EpG. Deshalb passierte das Gesetz den SR ohne grosse Probleme. Jedoch gab es Differenzen zum NR.

Bitte Referendum gegen das EpG unterschreiben

Nach der Bereinigung und der Annahme in der Schlussabstimmung vom 28. September durch beide Räte, würde das Epidemiengesetz nun eingeführt werden. Dies darf so nicht zugelassen werden.
Unterschreiben Sie deshalb jetzt gleich das Referendum!

EpG Referendum - Notbremse gegen weitere Bevormundung des Volkes
epg-referendum.ch

 

 

Es ist fünf vor Impfzwang

Zugegeben, tönt wie ein schlechter Aprilscherz. Leider sind sich aber viele Menschen nicht bewusst, dass dieser Slogan sehr nahe der Realität liegt, denn folgende Faktoren sind massgebend:

  • der Bund muss die dringlichen Artikel, welche im 2006 (Vogelgrippe) eingeführt wurden, verlängern, weil das Referendum gegen das EpG ergriffen wurde. Diese Artikel regeln u.a. die internationale Zusammenarbeit.
  • Das EpG ermöglicht mittels der Anwendung von Art. 36 der Bundesverfassung, Massnahmen wie eben die Zwangsimpfung durchzuführen. Das EpG braucht der Bund, damit er die bereits mit der WHO abgeschlossenen Verträge auch erfüllen kann, denn dazu hat er sich verpflichtet.
  • Wenn das Referendum nicht zu Stande kommen sollte, dann wird das neue EpG Mitte 2013 eingeführt werden. Wir haben dann zwar ein halbes Jahr “gewonnen”, aber mit der kommenden Grippesaison und dem sicherlich wesentlich grösseren Druck, wenn nicht gar Zwang zur Impfung unsere Freiheit verloren.
Deshalb ist die Aussage “Es ist fünf vor Impfzwang” leider Realität.
Jeder noch freidenkende und frei leben wollende Mensch ist aufgerufen, seine Kontakte anzuschreiben und auf die Sammlung hinzuweisen. Ebenso Aktivitäten starten, die zu Unterschriften aber auch zur Information der Mitmenschen führt.
Wir haben es in den Händen. Das sollten wir nicht loslassen!!!!
Weitere Infos auch unter: www.epg-referendum.ch

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Impfzwang in der Schweiz

 

 

 

Unmöglich?

Nein!

Sondern per Gesetz vorgesehen!

(im überarbeiteten und angenommenen Epidemiengesetz)


 

Die unantastbaren Grundrechte des Menschen - oder wie diese ausser Kraft gesetzt werden können!

Jede moderne Gesellschaftsform ist mit so genannten Menschenrechten zementiert, welche dem Volk die höchstmögliche unabhängige Freiheit garantiert. Der Mensch hat somit die Möglichkeit im Rahmen des Allgemeinverträglichen sein Leben selber zu leben und freie Entscheidungen zu fällen. Natürlich braucht es gewisse Regeln, sonst wären die Probleme vorprogrammiert. Jedoch schreiben alle diese Menschenrechte, in der Schweiz die Bundesverfassung Art. 7 - 35, klar vor, dass der Mensch im Grund genommen frei ist und frei entscheiden kann. So sollte man meinen.

Es zeigt sich jedoch, dass diese Rechte immer mehr eingeengt und unterwandert werden. Im Normalfall müssten solche Machenschaften strafrechtlich verfolgt werden, da sie das höchste Gesetz, die schweizerische Bundesverfassung, missachten und aushebeln. Was passiert nun aber, wenn das neue Epidemiengesetz eingeführt wird und dies somit gegen die Grundrechte der Bundesverfassung verstösst? Nichts? Leider ja! Aber: wer in einer Demokratie schläft, wacht in einer Diktatur auf!

Überarbeitetes Epidemiengesetz EpG

Folgende für das Netzwerk relevanten Artikel wurden im überarbeiten Epidemiengesetz teilweise neu aufgenommen:

 

Art 6 Besondere Lage

2. Der Bundesrat kann nach Anhörung der Kantone folgende Massnahmen anordnen: d. Impfungen bei gefährdeten Bevölkerungsgruppen, bei besonders exponierten Personen und von Personen, die bestimmte Tätigkeiten ausüben, für obligatorisch erklären.

Die eine Frage, die sich konsequenterweise stellt, ist, wann denn der Bundesrat eine solche Verordnung aussprechen kann. Dies wird in Art. 7 geregelt:

 

Art 7 Ausserordentliche Lage

Wenn es eine ausserordentliche Lage erfordert, kann der Bundesrat für das ganze Land oder für einzelne Landesteile die notwendigen Massnahmen anordnen.

 

Der Artikel 22 schiebt nun die Verantwortung auf die Kantone ab.

Art. 22 Obligatorische Impfungen

Die Kantone können Impfungen von gefährdeten Bevölkerungsgruppen, von besonders exponierten Personen und von Personen, die bestimmte Tätigkeiten ausüben, für obligatorisch erklären, sofern eine erhebliche Gefahr besteht.

Aus diesen Artikeln ergeben sich einige Fragen:

Was sind gefährdete Bevölkerungsgruppen? Wer bestimmt dies und wann?

Was sind exponierte Personen? Wo ist hier die Grenze? Wer hat dies zu bestimmen? Was ist eine ausserordentliche Lage oder eine erhebliche Gefahr?

Fragen, die nicht schlüssig beantwortet werden können, da es darauf keine klaren Antworten geben kann, denn: es sind strategische, taktische undloder offene Fragen!

Verstoss gegen den freien Willen und die Selbstbestimmung des Menschen

In der Schweizerischen Bundesverfassung wird klar und deutlich in mehreren Artikeln die grundlegend freie Selbstbestimmung der Bevölkerung festgelegt. Darin wird festgehalten, dass der Mensch sein Leben in einem ziemlich freien Rahmen selber bestimmen kann und er die Hoheit über sein Leben hat. Dies darf nicht angetastet werden.

Der Haken liegt aber auch hier im Detail, resp. in Artikel 36:

1 Einschränkungen von Grundrechten bedürfen einer gesetzlichen Grundlage. Schwerwiegende Einschränkungen müssen im Gesetz selbst vorgesehen sein. Ausgenommen sind Fälle ernster, unmittelbarer und nicht anderst abwendbarer Gefahr.

Damit haben wir auch hier wieder sehr „gummige" Aussagen. Auf Anfrage beim Kantonsjuristen des Kantons Graubünden, ob mit Art. 36 die Menschenrechte ausser Kraft gesetzt werden können, antwortete dieser:

« Die in Art 7ff Bundesverfassung geschützten Grundrechte gelten jedoch nicht absolut, sondern können gemäss Art. 36 BV eingeschränkt werden...»

Mit der geplanten gesetzlichen Verankerung der obligatorischen Impfung wird der Art. 36, Abs. 1 der Bundesverfassung gestärkt und somit die Freiheit des Volkes massiv eingeschränkt.

Wissenschaftliche „Erkenntnisse" sind fehlend, mangelhaft, einseitig, nicht unabhängig

  • Wer heute einen unabhängigen Beweis für die Wirksamkeit der Impfungen sucht, wird nicht fündig. Irgendwann landet er im Abseits.

  • Wer heute die Studien der Impfstoffhersteller genauer unter die Lupe nimmt, erlebt mitunter Erschreckendes.

  • Wer sich heute die neuesten Erkenntnisse über das Funktionieren des Immunsystems verinnerlicht, wird bemerken, dass Impfungen mit diesen Erkenntnissen nicht wirken können.

  • Wer sich heute intensiv mit der Epidemiologie, also der Seuchenlehre befasst, wird feststellen, dass ganz andere Erkenntnisse vorhanden sind, als das was die breite Öffentlichkeit zu lesen oder hören bekommt.

  • Wer sich die unabhängigen gesundheitlichen Vergleiche geimpfter und ungeimpfter Kinder anschaut, wird feststellen müssen, dass ungeimpfte Kinder wesentlich gesünder sind, als geimpfte Kinder.

Im Weiteren sind folgende Punkte im Zusammenhang mit den Impfungen interessant:

  • der fehlende wissenschaftliche Beweis, dass Geimpfte nicht mehr Ausscheider der Erreger sind, gegen welche sie geimpft wurden, also nicht mehr ansteckend sind.

  • ein theoretischer Kollektivschutz ist kein Zulassungskriterium, also nicht Teil der Impfstudie, somit nie erwiesen und deshalb fragwürdig.

  • die Ansteckungstheorie ist eine unbewiesene Theorie.

  • Studien finanzieren die Hersteller der Impfungen selber. Damit ist eine Unabhängigkeit von vornherein nicht vorhanden.

Mehr Infos unter: http://impfentscheid.chlaktivitatenlmithilfe-gegen-den-kommenden-impfzwangl

Es könnten noch weitere Fakten aufgezählt werden, die die Impfungen in Frage stellen und mit welchen ein Impfzwang noch wesentlich mehr als Gefährdung der Eigenverantwortung und Freiheit der Bevölkerung angesehen werden muss. Ein Impfzwang wäre deshalb nicht nur eine Verletzung der Bundesverfassung, sondern auch ein Angriff auf Leib und Leben; denn jede Injektion ist vom Gesetz her gesehen eine Körperverletzung.

Missachtung der freien und direkten Demokratie

Noch haben wir in der Schweiz eine Demokratie, wie sie nirgends sonst auf der Welt (mehr) anzutreffen ist. Diese muss unter allen Umständen erhalten bleiben, denn auch wenn jeweils nur kleine Stückchen des Käses weggeschnitten werden, ist der Käse doch bald einmal nicht mehr da.

Es ist deshalb die Pflicht eines jeden bewussten Schweizer Bürgers, sich gegen diese Einschränkungen zu wehren. Dabei ist es nicht einmal wirklich relevant, ob man nun für oder gegen Impfungen ist. Es geht um die freie Demokratie, unsere Freiheit!

Was muss unser Ziel sein?

Wer sich freiwillig impfen lassen will, soll das tun. Laut den Impfbefürwortern sind Geimpfte immun gegen den Erreger. Geimpfte sind somit „geschützt" gegenüber Ansteckung durch nicht geimpfte, Ängste sind also bei dieser Gruppe sicher nicht nötig.


 

Diejenigen, die sich nicht impfen lassen wollen, setzen sich in bewusster Eigenverantwortung dem Erreger aus. Werden sie krank, sind sie selber schuld. Aber sie konnten selber entscheiden (Grundlage der freien Demokratie), ob sie sich lieber der Gefahr einer Impfung oder einer möglichen Erkrankung aussetzen wollen. Deshalb muss unser erstes Ziel sein, dass jeglicher Impfzwang nie gesetzlich festgehalten werden darf, da es hierfür weder eine wissenschaftliche noch eine rechtliche Grundlage gibt und auch nie geben darf.

Unser nächster Schritt

Durch die definitive Annahme des EpG durch die Räte in der Herbstsession 20 12 muss nun die Inkraftsetzung, vermutlich auf Anfang/Mitte 2013, verhindert werden. Dazu bedarf es eines Referendums mit 50"000 Unterschriften innerhalb von 3 Monaten! Sammelbeginn ist am 9. Oktober 2012. Da die Sammelfrist über die Weihnachtszeit geht, ist der Sammelaufwand und -erfolg bereits am Anfang entscheidend. Also nicht zuwarten, sondern sofort sammeln und die Unterschriften, auch halbausgefüllte Bogen, sofort retournieren.

Der dann folgende Schritt wird sein, die nach dem Zustandekommen des Referendums nötige Volksabstimmung, welche verm. März oder Juni 20 13 sein wird, zu gewinnen. Dazu bedarf es jedoch einer intensiven Abstimmungskampagne. Durch den Gewinn der Abstimmung kann das überarbeitete EpG nicht eingeführt werden. Eine Neuauflage des EpG wird dann hoffentlich nicht ohne Zutun der jetzigen EpG Gegner zu Stande kommen.

Das Netzwerk ist heute schon vorbereitet, um bei Gesprächen und Diskussionen über die Unklarheiten und fehlenden Fakten zu informieren, um so auch die Volksabstimmung zu gewinnen und wird sich noch intensiv weiter vorbereiten, unter anderem mit einem international getragenen Doku-Film (www.impfentscheid.eu). Gerne unterstützen wir Sie bei Ihrer Aufklärungsarbeit vor Ort. Diese ganze Arbeit braucht jedoch viel Geld. Geld, welches das Netzwerk alleine nicht hat. Deshalb bitten wir Sie um folgende Mithilfe:

1.    Informieren!

Informieren Sie Ihr Umfeld über die geplanten Zwangsimpfungen. Gerne senden wir Ihnen diesen Flyer, Unterschriftenbogen und Plakate zur Verteilung zu oder laden Sie sich die Unterlagen von der Website des Netzwerkes herunter.

2.    Unterstützen!

Unterstützen Sie die Arbeit des N.I.E. Werden Sie Mitglied undloder unterstützen Sie uns durch eine Spende. Helfen Sie uns bei der Unterschriftensammlung.

3.    Plattform bieten!

Sorgen sie dafür, dass wir eine Plattform (Vortrag, Podium, Medien usw.) für die Impfaufklärung erhalten.

Die Pharmabranche wird eine Menge an Geld in die Abstimmungspropaganda zugunsten des EpG"s investieren. Bereits jetzt zeigen sich erste „Angstkampagnen-Vorboten": mit einer anscheinend schweren australischen Grippe, die in dieser Saison auch bei uns zu erwarten ist. Davon dürfen wir uns in keiner Form beirren lassen. Die Schweinegrippe hat ja deutlich aufgezeigt, wie sich Propaganda und Wahrheit von einander unterscheiden.

Weiterführende Informationen

Oben erwähnter Link wird laufend aktualisiert. Auch sind wir an der Ausarbeitung einer Schrift, welche klar aufzeigt, dass die heutigen Erkenntnisse der Epidemiologie und die meisten Veröffentlichungen der Befürworterseite zum Thema Impfen einer kritischen Analyse nicht standhalten. Dies braucht jedoch noch etwas an Zeit. Mit dem Erscheinen dieser Schrift kann frühestens Ende 2012 gerechnet werden.

Bitte melden Sie sich beim N.I.E. Newsletter an, damit sie laufend und aktuell informiert werden.

Herzlichen Dank, Ihr Netzwerk Impfentscheid Team

Weitere Informationen auf: impfentscheid.ch und epg-referendum.ch

Kontoverbindungen: Postkonto: N.I.E. Referendum, 85-298434-3, IBAN: CH08 0900 0000 8529 8434 3

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Schnüffelstaat

Das revidierte Epidemiengesetz will vom BAG ein elektronisches Informationssystem betreiben lassen, in das Daten über Personen aufgenommen werden, die krank, krankheitsverdächtig, angesteckt oder ansteckungsverdächtig sind, oder Krankheitserreger aus- scheiden (Art. 60, Abs. 1 EpG).

Datenbank über medizinische Untersuchungen, Reisen, Aufenthaltsorte und Kontakte

In diesem elektronischen Informationssystem sollen Ergebnisse von medizinischen Untersuchungen gespeichert und diese mit Daten über Reisewege, Aufenthaltsorte und Kontakte mit Personen, Tieren und Gegenständen verknüpft werden (Art. 60, Abs. 2 EpG). George Orwell lässt grüssen!

Internationaler Austausch der Daten

Besonders brisant ist dabei, dass die Weitergabe von Daten nicht nur zwischen Bund und Kantonen möglich wird, sondern auch an ausländische Behörden (Art. 62 EpG).

Das wollen und dürfen wir uns nicht gefallen lassen!

So etwas hat es bisher noch nie gegeben: Eine zentrale, elektronische Datenbank, welche Gesundheitsdaten mit Reisegewohnheiten verknüpft. Das revidierte Epidemiengesetz bringt einen übermässigen Eingriff in unsere Persönlichkeits- und Selbstbestimmungsrechte.

Wir wollen freie Menschen sein, keine «gläserne» Figuren!

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Spendenaufruf     impfentscheid.ch

Um das Referendum und auch den Abstimmungskampf durchführen zu können, braucht es Geld – das steht ausser Frage. Deshalb sind wir auch für jede Unterstützung in dieser Form sehr dankbar. Wenn Sie auch das Referendum gegen den drohenden und massiven Einschnitt der Selbstbestimmung und Freiheit des Menschen unterstützen wollen, dann danken wir Ihnen schon heute dafür.

Kontoverbindungen:
Postkonto: N.I.E. Referendum, 85-298434-3,  IBAN: CH08 0900 0000 8529 8434 3

 

Oder Spenden bitte an folgende Komitees

 

 

 

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