Sie
schüren Ängste über Seuchen. Sie
behaupten durch die Globalisierung
der Welt würde auch über die Schweiz
das Unheil plötzlich hereinbrechen.
Nur mit dem revidierten
Epidemiengesetz, das am 22.
September zu Abstimmung gelangt,
könne der Bundesrat uns davor
schützen.
Der Bundesrat
verspricht uns Sicherheit, wo er uns
in Wahrheit gar keine geben kann.
Mit seiner Propaganda erpresst er
ein Gesetz, das uns alle zum
gläsernen
Bürger machen wird.
Alle – selbst solche
Bürgerinnen und Bürger, bei denen
nur der Verdacht besteht, sie
könnten vielleicht krank sein, sie
könnten sich eventuell angesteckt
haben – sollen fichiert werden. Das
will das revidierte Epidemiengesetz
mit seiner zentralen,
elektronischen Datenbank
(Art. 60 EpG) mit uns
machen. Wenn wir uns die
Schweinegrippe-Hysterie vor Augen
führen, wird klar, dass keiner mehr
vor staatlicher Durchleuchtung
sicher ist. Gläsern werden wir
erpressbar!
Nicht
einmal anonymisiert
werden die Daten!
Eindeutig identifizierbar sollen
diese sehr persönlichen Daten, Name,
Vorname, Adresse, Geburtsdatum und
Beruf an Kreti und Pleti, ja selbst
an ausländische Behörden und sogar
an internationale Organisationen wie
die WHO weitergeben werden.
Nicht genug damit!
Die Reisen, die wir unternommen, die
Routen auf denen wir uns dabei
bewegt und überhaupt wo wir uns
überall aufgehalten haben, sollen
ausgeleuchtet und festgehalten
werden. Mit welchen Personen oder
Tieren wir Kontakt hatten und welche
Gegenstände wir dabei berührt haben,
alleswirderbarmungslos
ans Tageslicht gezerrt. Nichts, aber
auch gar nichts soll dem staatlichen
Auge verborgen bleiben, nicht einmal
dieResultate medizinischer
Untersuchungen!
George Orwells Welt war im Vergleich
damit noch sehr gemütlich.
Es
wird behauptet, dies sei um
festzustellen, ob Sie zu einer
bestimmten Risikogruppe gehören
würden. Risikogruppe? Was kann das
bedeuten und wer bestimmt dies? Wird
da dem Missbrauch nicht Tür und Tor
geöffnet? Welcher Spitzel wird solch
private Daten überhaupt liefern
können? Braucht es dazu eventuell
einen neuen Typ von Beamten?
Wir
lassen uns nicht erpressen!
Am
22.
September
ein kräftiges
NEIN
gegen das
völlig missratene Epidemiengesetz!
Impfzwang
Das
totale Impfen! NWO RFID Impfwahn
Neugeborene Sklaven
Mitte 2013
sind "wir" endlich am Ziel:
Zwangsimpfungen sind schon heute in
manchen Ländern Gesetz - jetzt ist
die Schweiz dran !
Es war nun länger etwas still um das Netzwerk Impfentscheid in Bezug auf das EpG. Jedoch nur gegen Aussen! Im Hintergrund hat sich sehr viel getan. Es wurde und wird intensiv die kommende Abstimmung vorbereitet. Ein Neuer Flyer wurde erstellt. Eine neue Website aufgeschaltet, Vernetzungen getätigt und vieles mehr. Nun ist es an der Zeit, wieder einmal ein paar Infos zu streuen.
Abstimmungstermin EpG:
Dieser
steht noch nicht fest. Gemunkelt
wird aber vom 22. September 2013.
Also unmittelbar nach den
Sommerferien. Alle Vorbereitungen
laufen im Moment auf dieses Datum
hin. Sollte es sich nicht
bestätigen, werden wir Sie
informieren.
Dieses
Gesetz hat Signalcharakter für die
EU-Länder: Fällt die Schweiz, in
welcher das Volk noch die grösste
demokratische Kraft hat etwas zu
verhindern oder zu erreichen, dann
fallen auch die anderen Länder. Dies
wird uns immer wieder bestätigt und
war auch Thema einer Sendung des
Alpenparmalent TV.
Nichtschweizer dürfen deshalb gerne
auch mithelfen, das Gesetz zu
verhindern.
Information der Bevölkerung:
Das TSG hat es gezeigt, dass wir jeden Haushalt mit Infomaterial direkt beliefern müssen. Dies erfordert jedoch ein Budget von ca. 500'000CHF, für den Druck in drei Sprachen und die Verteilung in jeden Briefkasten. Im Weiteren sind auch eine Plakatkampagne und andere Massnahmen geplant. Natürlich werden auch Vorträge, Podien usw. veranstaltet. Inwiefern die Medien mitspielen werden (dürfen), ist abzuwarten. Wir hoffen aber auch ein faires Mitmachen der Presse. Es wird einiges von unserer Seit her in die Wege geleitet.
Information der Unternehmen:
Unternehmen können mit dem neuen EpG und dem Pandemieplan geschlossen werden, wenn sie sich nicht an die Durchführung von Massnahmen, die vom Bund (WHO) beschlossen und verordnet werden, halten. Dies ist den meisten Unternehmern nicht bekannt. Bitte leiten Sie deshalb diese Nachricht an die Ihnen bekannten Unternehmen weiter. Auf der neuen Website ist eine Extraseite dafür erstellt worden.
Mithilfe:
Wir
sind jedoch ganz klar auf Mithilfe
angewiesen! In welcher Form und in
welchem Umfang auch immer, aber das
jetzige Kernteam ist zu klein, um
alles alleine zu machen. Es gibt
einiges, das hilfreich ist und
vieles, das auch mit kleinem Aufwand
eine grosse Wirkung haben kann, ob
lokal, regional oder national. Eine
Zusammenstellung der Möglichkeiten
und auch gleich die Anmeldung für
die Mithilfe, finden Sie unter
diesem Link.
Auch
weitere Mithilfe bei Übersetzungen
von Deutsch in Französisch und
Italienisch wird noch gesucht.
Sponsoring/Spenden:
Die
ganze Abstimmungskampagne kann nicht
erfolgreich durchgeführt werden,
ohne entsprechende Gelder. Es wurden
schon einige Kontakte geknüpft. Es
braucht aber noch wesentlich mehr,
um nur schon die oben erwähnte
Verteilung der Flyer durchführen zu
können. Danke auch hier für Ihre
Mithilfe bei der Generierung von
Geldern.
Netzwerk Intern:
Der neuste Impfreport lässt leider auf sich warten. Dieser muss aber bis am 10. Mai in die Verteilung, denn am 24.-26.5. sind wir mit dem Netzwerk an der FamExpo in Winterthur, die wir natürlich auch entsprechend bewerben wollen. Aber vergessen ist er nicht, vermutlich werden dann gar zwei Impfreporte innert kurzer Zeit zugestellt.
Wenn Sie als Mitglied des Netzwerkes diesen Impfreport auf elektronischem Wege haben wollen, dann teilen Sie uns dies bitte mit. Sie helfen so mit, Kosten für die Verteilung zu sparen.
Mitgliedschaft
bei Netzwerk
Impfentscheid:
Auch
die Mitgliedschaft ist eine
Möglichkeit für die Unterstützung
unserer Arbeit. Danke, dass Sie dem
Netzwerk beitreten.
Social Media:
Das Netzwerk ist in Facebook mit zwei Seiten vertreten. Sie finden diese leicht durch Eingabe "impfentscheid" im Suchfeld. In Twitter finden Sie uns unter EpG Abstimmung und NIE Impfentscheid. Social Media, grundsätzlich das Internet, ist momentan eine der wichtigsten und vor allem schnellsten Plattform, um Infos zu streuen. Nutzen wir diese Möglichkeit noch aus, solange es sie so noch gibt.
Neue Website: www.impfkreise.eu:
Es gibt viele kritische Impfkreise in Europa. Nun wurden diese auf einer Seite zusammen gefasst und übersichtlich dargestellt. Wenn Sie selber einen solchen Kreis leiten oder daran teilnehmen, bitte teilen Sie dies uns mit. Diese Seite darf auch verlinkt werden ;-)
In der Schweiz werden die Impfkreise neu von Manuel Padrutt betreut. Bei Fragen bitte direkt an ihn wenden.
Neuauflage Rund ums Impfen:
Das
sehr bekannte Buch "Rund ums Impfen"
wurde vollständig überarbeitet und
ergänzt (Dank an Julia Emmenegger).
Es wird ab Anfang Mai bei uns wieder
erhältlich sein. (Vor)Bestellungen
im
Shop.
Sobald sich was "Weiteres" tut, werden wir Sie wieder informieren. In der Zwischenzeit viel Kraft für Ihre Arbeit und danke schon im Voraus für Ihre wertvolle Unterstützung.
Mit herzlichen Grüssen
Ihr Netzwerk Impfentscheid Team
Newsletter Netzwerk Impfentscheid -
Neues zum EPG
Da der Abstimmungstermin zum EpG
nicht am 9.6. ist, sondern vom
Bundesrat noch nicht festgelegt
wurde (nächst möglicher Termin ist
der 22.9.), haben wir etwas Luft
bekommen. Im Moment ist es deshalb
eher ruhig, zumindest oberflächlich.
Aber hinter den Kulissen läuft
einiges. Gerne möchten wir Sie an
dieser Stelle kurz darüber
informieren.
Das EpG Abstimmungskomitee ist
am Ausarbeiten der neuen Flyer
und Plakate. Diese sind in der
Endphase, dh. die Idee steht,
der Flyer Text ebenfalls, nun
geht es um die grafische
Umsetzung.
Es entsteht eine neue Webiste:
www.nein-zum-impfzwang.ch.
Diese Seite wird es in drei
Sprachen geben und in erster
Linie über die bevorstehende
Abstimmungskampagne und die
Argumente informieren.
Ebenfalls formieren sich auch
die anderen Komitees und sind am
Aufbau ihrer Unterlagen.
Über die neue Website kann in
Kürze Material bestellt werden.
Aber man kann sich auch für die
Mithilfe anmelden. Bis die Seite
fertig steht, mit Inhalt gefüllt
und online ist, vergehen aber
noch 2-3 Wochen.
Wo Sie uns aber bereits heute
unterstützen können, ist bei der
Übersetzung der Texte ins
Französische und Italienische.
Hier brauchen wir dringen
Mithilfe. Bitte melden Sie sich
bei uns, wenn Sie einen oder
auch mehrer Texte übersetzen
möchten. Dabei handelt es sich
um die Texte der neuen Website
(Netzwerk Impfentscheid und auch
die der Abstimmungskampagne),
den Flyertext und weiteren
Unterlagen.
Ein ganz wesentlicher Teil ist
auch das Fundraising der
Kampagne. Es braucht viel Geld.
Als eines der Ziele, dringend
umzusetzen aus der Erfahrung vom
Tierseuchengesetz, müssen wir
alle Haushaltungen der gesamten
Schweiz mit Flyer versehen
können. Nur schon diese
Verteilung in alle Haushalte
kostet mehr als CHF 400'000.-,
exkl. Druckkosten. Dieses Ziel
sollte jedoch unbedingt erreicht
werden. Deshalb sind wir bereits
heute schon auf der Suche nach
Sponsoren. Die Kontodaten finden
Sie
hier.
Ein Sponsoringbrief ist in der
Endphase und kann bei uns schon
heute vorbestellt werden.
Eine weitere (zusätzliche)
Möglichkeit ist auch die
Mitgliedschaft im Netzwerk
Impfentscheid. Auch damit verhelfen
Sie zu mehr Gewichtung, aber auch zu
mehr Möglichkeiten bei der
Impfaufklärung. Ausserdem
profitieren Sie von verschiedenen
Möglichkeiten innerhalb des
Netzwerkes. Der neuste Impfreport
wird übrigens Ende März an die
Mitglieder versandt. Hans Tolzin
gibt ein neues Buch heraus, dies hat
die Auslieferung des IR verzögert.
Wenn Sie heute schon
andere/weitere/bessere Ideen haben,
wie Sie uns unterstützen wollen und
können, dann nehmen wir diese gerne
entgegen.
Es hat noch Impfzwang-Flyer in
deutsch, französisch und
italienisch, welche eigentlich immer
noch aktuell sind (ausser Bezug zum
Referendum). Bitte bei uns
bestellen.
Wir bleiben dran. Danke dass Sie
dies auch tun und uns unterstützen!
Mit herzlichen Grüssen
Netzwerk Impfentscheid Team
Referendum
gegen das Epidemiegesetz ist
zustande gekommen
Die gute Nachricht, das Referendum
ist zustande gekommen, 77'750
Unterschriften wurden gesammelt,
weit über die notwendigen 50'000.
Damit hat das Schweizer Volk die
Möglichkeit darüber abzustimmen, ob
sie das Gesetz will oder nicht. Ich
bedanke mich bei allen die aktiv
mitgeholfen haben.
Das überarbeitete EpG ermöglicht der WHO
über den Bund zu bestimmen, so dass z.B. das
gesamte Pflegepersonal durchgeimpft werden
muss, Ansonsten müssen die Impfverweigerer
entlassen werden. Es handelt sich hierbei um
bis zu 18'000 Arbeitsstellen. Diese Verträge
mit der WHO bestehen auch in der Schweiz
bereits, jedoch aufgrund der fehlenden
gesetzlichen Grundlage (überarb. EpG,
welches noch nicht eingeführt werden kann)
noch nicht voll greifend.
Diese Nachricht hat sich das EpG Komitee
nicht aus den Fingern gesogen, sondern wurde
uns aus der Personalabteilung eines grossen
Spitals zugespielt. Das Treffen der
Personaldirektoren Europas vom 14. Januar
2013 in Stockholm ist unter anderem auch
dazu da, diese Vorgaben zu vermitteln und
Massnahmen Pläne auszuarbeiten, um dann in
den Ländern umgesetzt zu werden. Gewisse
Schweizer Spitäler sind diesem Zwang ja
bereits sehr nahe, wenn auch mit wackeliger
gesetzlicher Grundlage.
Es ist uns auch übermittelt worden, dass die
Gemeinden bereits über Pläne verfügen, um
Massenimpfungen durchzuführen. Auch der
Zivilschutz hat zumindest im Kanton Aargau
bereits solche Übungen an Schulen geplant,
wenn nicht gar schon durchgeführt.
Dies sind keine verfrühten Aprilscherze,
sondern bitterer Ernst. Wir können dies nur
noch verhindern, wenn wir das Referendum zu
Stande bekommen und die Abstimmung vom 6.
Juni 2013 gewinnen. Dies liegt aber an uns
allen.
Das EpG Referendum gegen den Impfzwang wurde
am 9.10.12 planmässig gestartet. Da die
Weihnachten in der Sammelzeit liegen, muss
sofort mit dem Sammeln begonnen werden. Hier
die Unterschriftenlisten:
http://epg-referendum.ch/1058-2/epg-bogen/
Das Referendum zu ergreifen heisst quasi die
politische Notbremse zu ziehen. Die
Einführung ein von den Räten und dem
Bundesrat bereits “abgesegnetes” Gesetz kann
somit verzögert werden. Innert 100 Tagen
nach der Publikation im Bundesblatt müssen
50’000 Unterschriften gesammelt werden.
Kommt das Referendum zu Stande, kommt es
nach einer gewissen Zeitspanne zur
Volksabstimmung.
Nachdem der Nationalrat am 8. März das
Epidemiegesetz angenommen hat, ging das
überarbeitete Epidemiegesetz in der
Sommersession in den Ständerat. Die
vorberatende Komission des SR war
mehrheitlich für das EpG. Deshalb passierte
das Gesetz den SR ohne grosse Probleme.
Jedoch gab es Differenzen zum NR.
Bitte Referendum gegen das EpG
unterschreiben
Nach der Bereinigung und der Annahme in der
Schlussabstimmung vom 28. September durch
beide Räte, würde das Epidemiengesetz nun
eingeführt werden. Dies darf so nicht
zugelassen werden.
Unterschreiben Sie deshalb jetzt gleich das
Referendum!
EpG Referendum - Notbremse gegen
weitere Bevormundung des Volkes
epg-referendum.ch
Es
ist fünf vor Impfzwang
Zugegeben, tönt wie ein schlechter
Aprilscherz. Leider sind sich aber viele
Menschen nicht bewusst, dass dieser
Slogan sehr nahe der Realität liegt,
denn folgende Faktoren sind massgebend:
der Bund muss die
dringlichen Artikel,
welche im 2006 (Vogelgrippe)
eingeführt wurden, verlängern, weil
das Referendum gegen das EpG
ergriffen wurde. Diese Artikel
regeln u.a. die internationale
Zusammenarbeit.
Das EpG ermöglicht mittels der
Anwendung von Art. 36 der
Bundesverfassung, Massnahmen wie
eben die Zwangsimpfung
durchzuführen. Das EpG braucht der
Bund, damit er die bereits mit der
WHO abgeschlossenen Verträge auch
erfüllen kann, denn dazu hat er sich
verpflichtet.
Wenn das Referendum nicht zu Stande
kommen sollte, dann wird das neue
EpG Mitte 2013 eingeführt werden.
Wir haben dann zwar ein halbes Jahr
“gewonnen”, aber mit der kommenden
Grippesaison und dem sicherlich
wesentlich grösseren Druck, wenn
nicht gar Zwang zur Impfung unsere
Freiheit verloren.
Deshalb ist die Aussage
“Es
ist fünf vor Impfzwang” leider
Realität.
Jeder noch freidenkende und frei
leben wollende Mensch ist
aufgerufen, seine Kontakte
anzuschreiben und auf die Sammlung
hinzuweisen. Ebenso Aktivitäten
starten, die zu Unterschriften aber
auch zur Information der Mitmenschen
führt.
Wir haben es in den Händen. Das
sollten wir nicht loslassen!!!!
(im überarbeiteten und angenommenen Epidemiengesetz)
Die unantastbaren Grundrechte des Menschen - oder
wie diese ausser Kraft gesetzt werden können!
Jede moderne Gesellschaftsform ist mit so genannten
Menschenrechten zementiert, welche dem Volk die
höchstmögliche unabhängige Freiheit garantiert. Der
Mensch hat somit die Möglichkeit im Rahmen des
Allgemeinverträglichen sein Leben selber zu leben
und freie Entscheidungen zu fällen. Natürlich
braucht es gewisse Regeln, sonst wären die Probleme
vorprogrammiert. Jedoch schreiben alle diese
Menschenrechte, in der Schweiz die Bundesverfassung
Art. 7 - 35, klar vor, dass der Mensch im Grund
genommen frei ist und frei entscheiden kann. So
sollte man meinen.
Es zeigt sich jedoch, dass diese Rechte immer mehr
eingeengt und unterwandert werden. Im Normalfall
müssten solche Machenschaften strafrechtlich
verfolgt werden, da sie das höchste Gesetz, die
schweizerische Bundesverfassung, missachten und
aushebeln. Was passiert nun aber, wenn das neue
Epidemiengesetz eingeführt wird und dies somit gegen
die Grundrechte der Bundesverfassung verstösst?
Nichts? Leider ja! Aber: wer in einer Demokratie
schläft, wacht in einer Diktatur auf!
Überarbeitetes Epidemiengesetz EpG
Folgende für das Netzwerk relevanten Artikel wurden
im überarbeiten Epidemiengesetz teilweise neu
aufgenommen:
Art 6 Besondere Lage
2. Der Bundesrat kann nach Anhörung der Kantone
folgende Massnahmen anordnen: d. Impfungen bei
gefährdeten Bevölkerungsgruppen, bei besonders
exponierten
Personen und von Personen, die bestimmte Tätigkeiten
ausüben,
für obligatorisch erklären.
Die eine Frage, die sich konsequenterweise stellt,
ist, wann denn der Bundesrat eine solche Verordnung
aussprechen kann. Dies wird in Art. 7 geregelt:
Art 7 Ausserordentliche Lage
Wenn es eine
ausserordentliche Lage erfordert, kann der Bundesrat
für das ganze Land
oder für einzelne Landesteile die notwendigen
Massnahmen
anordnen.
Der Artikel 22 schiebt nun die Verantwortung auf die
Kantone ab.
Art. 22 Obligatorische Impfungen
Die Kantone können Impfungen von gefährdeten
Bevölkerungsgruppen, von besonders exponierten
Personen und von Personen, die bestimmte Tätigkeiten
ausüben, für obligatorisch erklären, sofern eine
erhebliche Gefahr besteht.
Aus diesen Artikeln ergeben sich einige Fragen:
Was sind gefährdete Bevölkerungsgruppen? Wer
bestimmt dies und wann?
Was sind exponierte Personen? Wo ist hier die
Grenze? Wer hat dies zu bestimmen? Was ist eine
ausserordentliche Lage oder eine erhebliche Gefahr?
Fragen, die nicht schlüssig beantwortet werden
können, da es darauf keine klaren Antworten geben
kann, denn: es sind strategische, taktische undloder
offene Fragen!
Verstoss gegen den freien Willen und die
Selbstbestimmung des Menschen
In der Schweizerischen Bundesverfassung wird klar
und deutlich in mehreren Artikeln die grundlegend
freie Selbstbestimmung der Bevölkerung festgelegt.
Darin wird festgehalten, dass der Mensch sein Leben
in einem ziemlich freien Rahmen selber bestimmen
kann und er die Hoheit über sein Leben hat. Dies
darf nicht angetastet werden.
Der Haken liegt aber auch hier im Detail, resp. in
Artikel 36:
1 Einschränkungen von Grundrechten bedürfen einer
gesetzlichen Grundlage. Schwerwiegende
Einschränkungen müssen im Gesetz selbst vorgesehen
sein. Ausgenommen sind Fälle ernster, unmittelbarer
und nicht anderst abwendbarer Gefahr.
Damit haben wir auch hier wieder sehr „gummige"
Aussagen. Auf Anfrage beim Kantonsjuristen des
Kantons Graubünden, ob mit Art. 36 die
Menschenrechte ausser Kraft gesetzt werden können,
antwortete dieser:
« Die in Art 7ff Bundesverfassung geschützten
Grundrechte gelten jedoch nicht absolut, sondern
können gemäss Art. 36 BV eingeschränkt werden...»
Mit der geplanten gesetzlichen Verankerung der
obligatorischen Impfung wird der Art. 36, Abs. 1 der
Bundesverfassung gestärkt und somit die Freiheit des
Volkes massiv eingeschränkt.
Wissenschaftliche „Erkenntnisse" sind fehlend,
mangelhaft, einseitig, nicht unabhängig
Wer heute einen unabhängigen Beweis für die
Wirksamkeit der Impfungen sucht, wird nicht fündig.
Irgendwann landet er im Abseits.
Wer heute die Studien der Impfstoffhersteller
genauer unter die Lupe nimmt, erlebt mitunter
Erschreckendes.
Wer sich heute die neuesten Erkenntnisse über das
Funktionieren des Immunsystems verinnerlicht, wird
bemerken, dass Impfungen mit diesen Erkenntnissen
nicht wirken können.
Wer sich heute intensiv mit der Epidemiologie, also
der Seuchenlehre befasst, wird feststellen, dass
ganz andere Erkenntnisse vorhanden sind, als das was
die breite Öffentlichkeit zu lesen oder hören
bekommt.
Wer sich die unabhängigen gesundheitlichen
Vergleiche geimpfter und ungeimpfter Kinder
anschaut, wird feststellen müssen, dass ungeimpfte
Kinder wesentlich gesünder sind, als geimpfte
Kinder.
Im Weiteren sind folgende Punkte im Zusammenhang mit
den Impfungen interessant:
der
fehlende wissenschaftliche Beweis,
dass Geimpfte nicht mehr Ausscheider der Erreger
sind, gegen welche sie geimpft wurden, also
nicht mehr ansteckend sind.
ein theoretischer
Kollektivschutz
ist
kein Zulassungskriterium,
also nicht Teil der Impfstudie, somit nie erwiesen
und deshalb fragwürdig.
die
Ansteckungstheorie
ist eine
unbewiesene
Theorie.
Studien
finanzieren die Hersteller der Impfungen selber.
Damit ist eine
Unabhängigkeit
von vornherein
nicht vorhanden.
Es könnten noch weitere Fakten aufgezählt werden,
die die Impfungen in Frage stellen und mit welchen
ein Impfzwang noch wesentlich mehr als Gefährdung
der Eigenverantwortung und Freiheit der Bevölkerung
angesehen werden muss. Ein Impfzwang wäre deshalb
nicht nur eine Verletzung der Bundesverfassung,
sondern auch ein Angriff auf Leib und Leben; denn
jede Injektion ist vom Gesetz her gesehen eine
Körperverletzung.
Missachtung der freien und direkten Demokratie
Noch haben wir in der Schweiz eine Demokratie, wie
sie nirgends sonst auf der Welt (mehr) anzutreffen
ist. Diese muss unter allen Umständen erhalten
bleiben, denn auch wenn jeweils nur kleine Stückchen
des Käses weggeschnitten werden, ist der Käse doch
bald einmal nicht mehr da.
Es ist deshalb die Pflicht eines jeden bewussten
Schweizer Bürgers, sich gegen diese Einschränkungen
zu wehren. Dabei ist es nicht einmal wirklich
relevant, ob man nun für oder gegen Impfungen ist.
Es geht um die freie Demokratie, unsere Freiheit!
Was muss unser Ziel sein?
Wer sich freiwillig impfen lassen will, soll das
tun. Laut den Impfbefürwortern sind Geimpfte immun
gegen den Erreger. Geimpfte sind somit „geschützt"
gegenüber Ansteckung durch nicht geimpfte, Ängste
sind also bei dieser Gruppe sicher nicht nötig.
Diejenigen, die sich nicht impfen lassen wollen, setzen
sich in bewusster Eigenverantwortung dem Erreger aus.
Werden sie krank, sind sie selber schuld. Aber sie
konnten selber entscheiden (Grundlage der freien
Demokratie), ob sie
sich lieber der Gefahr einer Impfung oder einer
möglichen Erkrankung aussetzen wollen. Deshalb muss
unser erstes Ziel sein, dass jeglicher Impfzwang nie
gesetzlich festgehalten werden darf, da es hierfür weder
eine wissenschaftliche noch eine rechtliche Grundlage
gibt und auch nie geben darf.
Unser nächster Schritt
Durch die definitive Annahme des EpG durch die Räte in
der Herbstsession 20 12 muss nun die Inkraftsetzung,
vermutlich auf Anfang/Mitte 2013, verhindert werden.
Dazu bedarf es eines Referendums mit 50"000
Unterschriften innerhalb von 3 Monaten! Sammelbeginn ist
am 9. Oktober 2012. Da die Sammelfrist über die
Weihnachtszeit geht, ist der Sammelaufwand und -erfolg
bereits am Anfang entscheidend. Also nicht zuwarten,
sondern sofort sammeln und die Unterschriften, auch
halbausgefüllte Bogen, sofort retournieren.
Der dann folgende Schritt wird sein, die nach dem
Zustandekommen des Referendums nötige Volksabstimmung,
welche verm. März oder Juni 20 13 sein wird, zu
gewinnen. Dazu bedarf es jedoch einer intensiven
Abstimmungskampagne. Durch den Gewinn der Abstimmung
kann das überarbeitete EpG nicht eingeführt werden. Eine
Neuauflage des EpG wird dann hoffentlich nicht ohne
Zutun der jetzigen EpG Gegner zu Stande kommen.
Das
Netzwerk ist heute schon vorbereitet, um bei Gesprächen
und Diskussionen über die Unklarheiten und fehlenden
Fakten zu informieren, um so auch die Volksabstimmung zu
gewinnen und wird sich noch intensiv weiter vorbereiten,
unter anderem mit einem international getragenen
Doku-Film (www.impfentscheid.eu).
Gerne unterstützen wir Sie bei Ihrer Aufklärungsarbeit
vor Ort. Diese ganze Arbeit braucht jedoch viel Geld.
Geld, welches das Netzwerk alleine nicht hat. Deshalb
bitten wir Sie um folgende Mithilfe:
1.Informieren!
Informieren Sie Ihr Umfeld über die geplanten
Zwangsimpfungen. Gerne senden wir Ihnen diesen
Flyer, Unterschriftenbogen und Plakate
zur Verteilung zu oder laden Sie sich die Unterlagen von
der Website des Netzwerkes herunter.
2.Unterstützen!
Unterstützen Sie die Arbeit des N.I.E. Werden Sie
Mitglied undloder unterstützen Sie uns durch eine
Spende.
Helfen Sie uns bei der
Unterschriftensammlung.
3.Plattform
bieten!
Sorgen sie dafür, dass wir eine Plattform (Vortrag,
Podium, Medien
usw.) für die Impfaufklärung erhalten.
Die Pharmabranche wird eine Menge an Geld in die
Abstimmungspropaganda zugunsten des EpG"s investieren.
Bereits jetzt zeigen sich erste
„Angstkampagnen-Vorboten": mit einer anscheinend
schweren australischen Grippe, die in dieser Saison auch
bei uns zu erwarten ist. Davon dürfen wir uns in keiner
Form beirren lassen. Die Schweinegrippe hat ja deutlich
aufgezeigt, wie sich Propaganda und Wahrheit von
einander unterscheiden.
Weiterführende Informationen
Oben erwähnter Link wird laufend aktualisiert. Auch sind
wir an der Ausarbeitung einer Schrift, welche klar
aufzeigt, dass die heutigen Erkenntnisse der
Epidemiologie und die meisten Veröffentlichungen der
Befürworterseite zum Thema Impfen einer kritischen
Analyse nicht standhalten. Dies braucht jedoch noch
etwas an Zeit. Mit dem Erscheinen dieser Schrift kann
frühestens Ende 2012 gerechnet werden.
Bitte melden Sie sich beim N.I.E. Newsletter an, damit
sie laufend und aktuell informiert werden.
Herzlichen Dank, Ihr Netzwerk Impfentscheid Team
Weitere Informationen auf: impfentscheid.ch und
epg-referendum.ch
Das
revidierte
Epidemiengesetz will vom BAG ein elektronisches
Informationssystem betreiben lassen, in das Daten über
Personen aufgenommen werden, die krank,
krankheitsverdächtig, angesteckt oder
ansteckungsverdächtig sind, oder Krankheitserreger aus-
scheiden (Art. 60, Abs. 1 EpG).
Datenbank über medizinische Untersuchungen, Reisen,
Aufenthaltsorte und Kontakte
In diesem elektronischen Informationssystem sollen
Ergebnisse von medizinischen Untersuchungen gespeichert
und diese mit Daten über Reisewege, Aufenthaltsorte und
Kontakte mit Personen, Tieren und Gegenständen verknüpft
werden (Art. 60, Abs. 2 EpG). George Orwell lässt
grüssen!
Internationaler Austausch der Daten
Besonders brisant ist dabei, dass die Weitergabe von
Daten nicht nur zwischen Bund und Kantonen möglich wird,
sondern auch an ausländische Behörden (Art. 62 EpG).
Das wollen und dürfen wir uns nicht gefallen lassen!
So etwas hat es bisher noch nie gegeben: Eine zentrale,
elektronische Datenbank, welche Gesundheitsdaten mit
Reisegewohnheiten verknüpft. Das revidierte
Epidemiengesetz bringt einen übermässigen Eingriff in
unsere Persönlichkeits- und Selbstbestimmungsrechte.
Wir wollen freie Menschen sein, keine «gläserne»
Figuren!
Um das Referendum und auch den
Abstimmungskampf durchführen zu können,
braucht es Geld – das steht ausser Frage.
Deshalb sind wir auch für jede Unterstützung
in dieser Form sehr dankbar. Wenn Sie auch
das Referendum gegen den drohenden und
massiven Einschnitt der Selbstbestimmung und
Freiheit des Menschen unterstützen wollen,
dann danken wir Ihnen schon heute dafür.