Autor Thema: Fragen&Antworten zur Thematik  (Gelesen 35496 mal)

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Offline Marcel

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Re:Fragen&Antworten zur Thematik
« Antwort #32 am: 02. Februar 2012, 17:24:18 »
Die Feuerbestattung ist aus röm. kath. Sicht erlaubt.

Ja. – Soweit ich weiß, war das aber früher einmal anders. (Da müßte
ich noch mal recherchieren.)

Heute gilt laut Kirchenrecht (CIC, Codex Iuris Canonici), Canon 1176:

§ 3. Nachdrücklich empfiehlt die Kirche, daß die fromme Gewohnheit
beibehalten wird, den Leichnam Verstorbener zu beerdigen; sie verbietet
indessen die Feuerbestattung nicht, es sei denn, sie ist aus Gründen ge-
wählt worden, die der christlichen Glaubenslehre widersprechen.


http://www.vatican.va/archive/DEU0036/__P4A.HTM

Und

Can. 1184 — § 1. Das kirchliche Begräbnis ist zu verweigern, wenn
sie nicht vor dem Tod irgendwelche Zeichen der Reue gegeben haben:

1° offenkundigen Apostaten, Häretikern und Schismatikern;
2° denjenigen, die sich aus Gründen, die der christlichen Glaubenslehre
widersprechen, für die Feuerbestattung entschieden haben; (...)


http://www.vatican.va/archive/DEU0036/__P4C.HTM

Marcel
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Offline Gine

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Re:Fragen&Antworten zur Thematik
« Antwort #33 am: 02. Februar 2012, 17:52:18 »

Hallole liebes 3Rad

Zitat
Gott erschafft immer neu, da wird nichts runderneuert.
Aber danke dir für deine Frage, ich musste herzhaft lachen, als mir diese durch den Kopf ging.
..Ich sah mich gerade in einer Reihe anstehen, um mir meinen nagelneuen getunten V12 Entzeitkörper abzuholen, als mir ein qualmendes Etwas auffiel.

Einfach genial !!
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Offline Marcel

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Re:Fragen&Antworten zur Thematik
« Antwort #34 am: 02. Februar 2012, 20:10:20 »
Die Feuerbestattung ist aus röm. kath. Sicht erlaubt.

Ja. – Soweit ich weiß, war das aber früher einmal anders. (Da müßte
ich noch mal recherchieren.)

In der Wikipedia finde ich dazu:

Im Christentum wurde die Feuerbestattung jahrhundertelang abgelehnt.
Der Grund ist im Glauben an die leibliche Auferstehung der Toten zu suchen,
zu der sich das Christentum im Glaubensbekenntnis bekennt. Die christliche
Praxis der Erdbestattung orientiert sich an der Grablegung Jesu Christi.
(...)
Unter Papst Leo XIII. wurde 1886 den Katholiken die Feuerbestattung untersagt.
Das Dekret legte fest, dass für Katholiken, die letztwillig ihre Verbrennung verfügt
hatten, keine kirchliche Begräbnisfeier gehalten und sie nicht auf dem Kirchhof
bestattet werden konnten. Mit dem Codex Iuris Canonici von 1917 wurde dies ins
Kirchenrecht aufgenommen. Heute empfiehlt die Kirche die Erdbestattung, verbie-
tet Katholiken jedoch die Feuerbestattung nicht, sofern damit nicht die ausdrück-
liche Leugnung des Glaubens zum Ausdruck gebracht werden soll.


http://de.wikipedia.org/wiki/Feuerbestattung

Die Änderung trat dann wohl mit dem neuen CIC von 1983 ein.

Zitat
Heute gilt laut Kirchenrecht (CIC, Codex Iuris Canonici), Canon 1176:

§ 3. Nachdrücklich empfiehlt die Kirche, daß die fromme Gewohnheit
beibehalten wird, den Leichnam Verstorbener zu beerdigen; sie verbietet
indessen die Feuerbestattung nicht, es sei denn, sie ist aus Gründen ge-
wählt worden, die der christlichen Glaubenslehre widersprechen.

Das dürfte dann gegeben sein, wenn der Verstorbene die Auferstehung
des Fleisches geleugnet hat.

Zur "Auferstehung des Fleisches" am Jüngsten Tag sagt der (große)
Katechismus:

Wie werden die Toten auferstehen?

997 Was heißt „auferstehen"? Im Tod, bei der Trennung der Seele vom Leib,
fällt der Leib des Menschen der Verwesung anheim, während seine Seele
Gott entgegengeht und darauf wartet, daß sie einst mit ihrem verherrlichten
Leib wiedervereint wird. In seiner Allmacht wird Gott unserem Leib dann
endgültig das unvergängliche Leben geben, indem er ihn kraft der Auferste-
hung Jesu wieder mit unserer Seele vereint.

998 Wer wird auferstehen? Alle Menschen, die gestorben sind: „die das Gute
getan haben, werden zum Leben auferstehen, die das Böse getan haben, zum
Gericht" (Joh 5, 29) [Vgl. Dan 12,2].

999 Wie? Christus ist mit seinem eigenen Leib auferstanden: „Seht meine Hän-
de und meine Füße an: Ich bin es selbst" (Lk 24,39), aber er ist nicht in das irdi-
sche Leben zurückgekehrt. Desgleichen werden in ihm „alle ... mit ihren eigenen
Leibern auferstehen, die sie jetzt tragen"
(4. Konzil im Lateran: DS 801). Ihr
Leib wird aber in „die Gestalt [eines] verherrlichten Leibes" verwandelt wer-
den (Phil 3,21), in einen „überirdischen Leib" (1 Kor 15,44):

„Nun könnte einer fragen: Wie werden die Toten auferweckt? Was für einen Leib
werden sie haben? Was für eine törichte Frage! Auch das, was du säst, wird nicht
lebendig, wenn es nicht stirbt. Und was du säst, hat noch nicht die Gestalt, die
entstehen wird; es ist nur ein nacktes Samenkorn ... Was gesät wird, ist verwes-
lich, was auferweckt wird, unverweslich ... die Toten werden zur Unvergänglichkeit
auferweckt ... Denn dieses Vergängliche muß sich mit Unvergänglichkeit bekleiden
und dieses Sterbliche mit Unsterblichkeit" (1 Kor 15,35-37. 42. 52-53).

1000 Dieses „Wie" übersteigt unsere Vorstellung und unser Verstehen; es ist
uns nur im Glauben zugänglich. Der Empfang der Eucharistie gibt uns aber schon
eine Vorahnung von der Verklärung unseres Leibes durch Christus:

„Wie das von der Erde stammende Brot, wenn es die Anrufung Gottes empfängt,
nicht mehr gewöhnliches Brot ist, sondern die Eucharistie, die aus zwei Elemen-
ten, einem irdischen und einem himmlischen besteht, so gehören auch unsere
Leiber, wenn sie die Eucharistie empfangen, nicht mehr der Verweslichkeit an, son-
dern haben die Hoffnung auf Auferstehung" (Irenäus, her. 4,18,5).

1001 Wann? Endgültig „am Letzten Tag" (Joh 6, 39-40. 44. 54; 11,24), „am Ende
der Welt" (Lumen Gentium 48). Die Auferstehung der Toten ist nämlich eng mit der
Wiederkunft Christi verbunden:

„Der Herr selbst wird vom Himmel herabkommen, wenn der Befehl ergeht, der
Erzengel ruft und die Posaune Gottes erschallt. Zuerst werden die in Christus
Verstorbenen auferstehen" (1 Thess 4,16).


(Fettschrift von mir)

Das heißt: Wir werden durchaus mit unserem eigenen Leib auferstehen (egal,
ob dieser verwest ist oder verbrannt wurde). Allerdings wird dieser verwandelt,
verherrlicht, also verklärt sein.

Marcel
« Letzte Änderung: 02. Februar 2012, 20:17:26 von Marcel »
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Offline Gine

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Re:Fragen&Antworten zur Thematik
« Antwort #35 am: 02. Februar 2012, 21:39:19 »
 fckjc Hallo Marcel,

mit der Antwort:

Zitat
Das heißt: Wir werden durchaus mit unserem eigenen Leib auferstehen (egal,
ob dieser verwest ist oder verbrannt wurde). Allerdings wird dieser verwandelt,
verherrlicht, also verklärt sein.

...wurden mir Gott sei Dank Befürchtungen genommen da ich nämlich auf jeden Fall verbrannt werden möchte nach meinem Tode.
Aber ich finde es enorm wie toll Du und welcher Mühe mit deinen Beiträgen das alles belegst und somit sehr viel wertvollen Input beiträgst.

Habe Dank.

dene Gine
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