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Das kann dann z.B. in Kirchen aufgelegt werden.
Verteidigung des ZÖLIBATS
Der Klerikerzölibat geht auf die Lehre der Apostel und damit auf unseren Herrn Jesus Christus selbst zurück. Schließlich hat der Herr die Apostel, die er in seine engste Nachfolge berufen hat, selber gelehrt und ihnen aufgetragen diese Lehre zu verkünden. Die apostolische Überlieferung kann also nicht ignoriert werden. Wir können nichts verändern, was auf Jesus Christus selbst zurückgeht. Man muss allerdings geschichtlich zwischen dem Enthaltsamkeits- und dem Ehelosigkeitszölibat unterscheiden. Den Enthaltsamkeitszölibat gab es von Anfang an und im Laufe der Kirchengeschichte entwickelte er sich zum Ehelosigkeitszölibat. In der frühen Kirche war es üblich, verheiratete Männer zu Klerikern zu weihen. Verheiratete Diakone, Priester und Bischöfe mussten aber ab ihrer Weihe in völliger geschlechtlicher Enthaltsamkeit leben. Wenn sie mit ihrer Ehefrau überhaupt noch zusammenlebten, dann als ob sie ihre Schwester wäre. Nach ihrer Weihe durften auch verwitwete Kleriker oder solche die nie verheiratet waren nicht mehr heiraten.
Die Evangelien berichten, dass der Apostel Petrus verheiratet war, denn es ist von seiner Schwiegermutter die Rede (vgl. Mt 8, 14f; Mk 1, 29-31; Lk 4, 38f). Wer meint, dies sei ein Argument gegen den Zölibat, der übersieht, dass es später heißt, dass die Apostel alles verlassen haben und ihrem Herrn nachgefolgt sind (vgl. Mt 19, 27; Mk 10, 28; Lk 18, 28). Auch die Anweisung des Apostels Paulus an seine Schüler Timotheus und Titus, nur solche Kandidaten zu weihen, die nur einmal geheiratet haben (vgl. 1Tim 3, 2.12; Tit 1, 6) spricht nicht gegen den Klerikerzölibat. Vielmehr zeigt diese Anweisung, dass man jene, die nach dem Tod ihrer Frau noch das Bedürfnis hatten, erneut zu heiraten, nicht dazu in der Lage sah, ein zölibatäres Leben zu führen.
Um 306 fand in Elvira (Spanien) eine Synode statt. Zum ersten Mal wurde hier die Enthaltsamkeitsverpflichtung für Diakone, Priester und Bischöfe schriftlich als Gesetz festgelegt. Das ist das erste uns bekannte noch erhaltene eindeutige schriftliche Zeugnis, das den Enthaltsamkeitszölibat verpflichtend vorschreibt. Der eheliche Verkehr durfte nach der Weihe zum Diakon nicht mehr fortgesetzt werden. Verstoßen die Kleriker dagegen, so müssen sie aus dem Klerikerstand entfernt werden. (vgl. Kanon 33) Auch wenn dies das erste Zeugnis für den Enthaltsamkeitszölibat ist, so heißt das nicht, dass er auf dieser Synode zum ersten Mal eingeführt worden wäre. Das Ziel der Synode war es nicht neue Regelungen aufzustellen, sondern die in der Verfolgungszeit durch das Imperium Romanum verlorengegangene kirchliche Disziplin wieder herzustellen. Zudem wäre eine neue Regelung dieser Art auf den Widerstand der Konzilsteilnehmer gestoßen, wenn sie nicht gut begründet oder bereits selbstverständlich gewesen wäre. Es heißt aber in den Konzilstexten, dass man in dieser Regelung übereinstimmte. Es gibt auch keine Quellen, die in der Zeit vor der Synode von Elvira belegen würden, dass Kleriker nach ihrer Weihe erlaubterweise den ehelichen Umgang fortgesetzt hätten.
Die verheirateten Kleriker lebten damals als ob sie unverheiratet wären. Freilich musste die Versorgung der Familie des Klerikers sichergestellt sein, man ließ sie nicht im Stich. Schon auf dem Konzil in Elvira (vgl. Kanon 27) verbot man den Klerikern weiter mit Frauen zusammenzuziehen, ausgenommen mit der eigenen Schwester oder Tochter, wenn es sich dabei um eine gottgeweihte Jungfrau handelte. Auch das 1. Ökumenische Konzil von Nicäa (325) bestimmte, dass Bischöfe, Priester und Diakone keine Frau mehr in ihrem Haus wohnen lassen durften.
Zwei Dekretalen von Papst Siricius aus den Jahren 385 und 386 schärfen die Klerikerenthaltsamkeit ein, die auf die apostolische Tradition zurückgehen würde. Auch die Synoden von Karthago im Jahre 390 und 419 bestätigen, dass Bischöfe, Priester und Diakone enthaltsam leben müssten. Dies sei schon die Lehre der Apostel gewesen.
Freilich gab es aber auch damals – wie heute – Kleriker, die sich nicht an die Regelungen hielten. Dies galt als eine sehr schwere Sünde. Erst 461 wurde die Exkommunikation auf Lebenszeit für dieses Sakrileg in einen dauernden Ausschluss vom kirchlichen Dienst umgewandelt.
Dass der Enthaltsamkeitszölibat in den ersten vier Jahrhunderten in den West- und Ostkirchen gleichermaßen selbstverständlich war, davon zeugen die Synoden und die Kirchenväter. Berühmte Zeugen aus dieser Zeit sind Klemens und Origenes von Alexandrien, Hippolyt von Rom, Tertullian und Zyprian von Karthago, Eusebius von Caesarea, Kyrill von Jerusalem, Athanasius von Alexandrien, Hieronymus, Epiphanius von Salamis und Sinesius von Cyrene.
Die Ostkirchen vermochten es jedoch nicht den Klerikerzölibat aufrecht zu erhalten. Im Osten hatten die Christen mehr mit Irrlehren zu kämpfen als im Westen. Die lateinische Kirche war im Unterschied zu den Ortskirchen im Osten, die unabhängiger waren, auch besser organisiert, so dass es im Westen leichter war allgemein verbindliche Gesetze bzgl. des Klerikerzölibats aufzustellen und so die apostolische Tradition zu bewahren. Mit dem II. Trullanum (691/92) ergab man sich der im östlichen Klerus mehr und mehr eingerissenen Praxis und bestimmte, dass nur die Bischöfe zölibatär leben müssen, nicht aber die Diakone und Priester, wenn sie zum Zeitpunkt ihrer Weihe schon verheiratet waren. Bei diesen Beschlüssen berief sich das II. Trullanum auf die Texte der nordafrikanischen Synoden (siehe Synoden von Karthago), die allerdings genau das Gegenteil lehrten. Bei der II. Trullanischen Synode berief man sich entweder auf manipulierte oder auf schlecht übersetzte Texte dieser Synoden.
Im Westen legte Papst Benedikt VIII. zusammen mit Heinrich II. 1022 auf der Synode in Pavia fest, dass Kleriker von nun an nicht mehr verheiratet sein dürfen. Man wollte ledige Kleriker ohne Frau und Familie. Verheirateten Klerikern wurde Amt und Besitz entzogen. Damit verhinderte man, dass der Kirchenbesitz an legitime vor der Weihe gezeugte Priesterkinder vererbt wird. Die vom Priester verwalteten kirchlichen Pfründe wurden durch den Lebensunterhalt seiner Familie reduziert. Mit diesen Maßnahmen konnte man auch verhindern, dass legitime Söhne das Priester- oder Bischofsamt des Vaters übernahmen und so mehr Gleichheit für den Zugang zum Priesteramt gewähren. Das 2. Laterankonzil 1139 legte dann fest, dass Ehen, die von Klerikern geschlossen werden nicht nur wie bis dahin unerlaubt, sondern auch ungültig sind.
Wie das II. Trullanum für die Ostkirchen, so begab sich auch das II. Vatikanum (1962-65) für die lateinische Kirche auf einen Irrweg, indem es irrtümlicherweise entschied, verheiratete Männer zu ständigen Diakonen weihen zu lassen und ihnen auch nach der Weihe die Fortsetzung des ehelichen Verkehrs gestattete. Diakone dürfen jedoch von Priestern und Bischöfen in Bezug auf die Zölibatsverpflichtung nicht getrennt betrachtet werden. Das zeigt schon die Synode von Elvira. Alle drei Weihestufen wurden bzgl. der Zölibatsregelung stets gleich behandelt.
Die Kleriker mussten von jeher allein für unsern Herrn Jesus Christus leben. Niemand anderer war die Liebe ihres Herzens als der Herr. Denn auch zu Zeiten des Enthaltsamkeitszölibats lebten verheiratete Kleriker als hätten sie keine Ehefrau. Die innigste Vertrautheit, Nähe und Verbindung der Priester mit dem Heiland im heiligen Messopfer verlangt notwendigerweise eine brennende, ungeteilte Liebe allein zum Herrn. „Der Unverheiratete […] will dem Herrn gefallen. Der Verheiratete sorgt sich um die Dinge der Welt; er will seiner Frau gefallen“ (1 Kor 7, 32f). Schon bei seinem Erdenwandel lebten die engsten Vertrauten Jesu – seine Mutter, sein Nährvater und der hl. Johannes – jungfräulich. Der Herr selber lebte ebenfalls jungfräulich und auch in der frühen Kirche galt die Jungfräulichkeit als ein Zeichen der Vollkommenheit und wurde hochgeschätzt. Im Priester sehen die Augen des Glaubens nichts anderes als den Herrn selber. In der Weihe verbindet sich der Herr mit dem Priester, damit dieser sein Werk fortführe. Dementsprechend soll der Priester auch leben und den Herrn nachahmen. Mit dem Zölibatsversprechen bekunden die Priesteramtskandidaten, dass sie mit Herz, Seele und Leib sich ganz und gar ihrem Herrn hingeben. Die einzige Sorge des Priesters sind die ihm anvertrauten unsterblichen Seelen, die er in den Himmel führen muss. Der Priestermangel ist nicht auf den Zölibat zurückzuführen, sondern auf die gewaltige Glaubenskrise unserer Zeit. Die Ursache der Zölibatskrise ist eine Glaubenskrise. Man weiß nicht mehr was der Priester ist und was das Messopfer ist. Wenn man den Priester als gewöhnlichen Menschen betrachtet, dann vermag man nicht den Sinn hinter seinem zölibatären Leben zu erkennen. Der Priester vermag es durch seine Worte, Gott auf den Altar herabkommen zu lassen. Er trägt in seinen Händen wahrhaftig den lieben Gott und schenkt ihn den Gläubigen. Der Priester muss wie die hl. Theresa von Avila sagen können: „Wer Gott hat, dem fehlt nichts. Gott allein genügt.“
Literaturempfehlung:„Zölibat in der frühen Kirche“
von Prof. Dr. Stefan Heid vom Päpstlichen Institut für christliche Archäologie in Rom