ChrS Ihr agiert in der komplett verkehrten Intention.
Bedenke was Du schreibst. Die vom Heiligen Geist geleitete Kirche hätte beinahe 1700 Jahre lang eine eindeutig falsche Intention gehabt. Das ist die Argumentation derer, die die Kirche mit dem II. Vatikanum beginnen lassen wollen. Außerdem ist es für jeden ersichtlich, dass ein rechtmäßiger Staat auf dem göttlichen Gesetz basieren muss. Aus katholischer Sicht – und wir sind subjektiv davon überzeugt, dass es sich dabei um die objektiv rechte Sichtweise handelt – basiert der Idealstaat eben nicht auf der weltanschaulichen Neutralität, sondern auf der katholischen Religion. Der
hl. Papst Pius X. lehrt in seinem Apostolischen Schreiben „Notre Charge Apostolique“ vom 29.8.1910:
„Man kann das Gemeinwesen nicht anders bauen, als Gott es gebaut hat; man kann die Gesellschaft nicht errichten, wenn die Kirche nicht die Fundamente legt und nicht die Bauarbeiten leitet; nein, es ist nicht mehr nötig, eine Kultur zu ersinnen, noch auch ein neues Gemeinwesen in den Wolken zu bauen. Es hat sie gegeben und es gibt sie: Es ist die christliche Kultur und das katholische Gemeinwesen. Es kann sich nur noch darum handeln, es unablässig gegen die immer wieder neu aufbrechenden Angriffe einer falschen Utopie der Revolte und der Gottlosigkeit auf seine natürlichen und göttlichen Grundlagen zu stellen und sie darin zu stärken und zu festigen.“ Wenn Katholiken in einem Staat die Mehrheit bilden und wirklich an Christus als den König und Retter der Menschen und der Gesellschaften glauben, dann werden sie auch danach verlangen einen katholischen Staat zu bilden.
Ihr wollt kath. als Staatsreligion? Ohne blutigste Kriege ist das heute nicht zu machen und das wisst Ihr! Das Ergebnis der Reformation vor 500 Jahren sehen wir ja heute noch. Ihr könnt ja hingehen und alle Nichtkatholiken ermorden, töten und einer bringt dann schon die Rechtfertigung. Ist das der Weg unseres HERRN?
Nicht übersehen werden darf, dass auch gemäß der überlieferten Lehre der Irrtum, der kein Recht auf Freiheit besitzt, toleriert werden kann, um z.B. den öffentlichen Frieden zu bewahren.
Papst Pius XII. erklärte in seiner Rede an die Vereinigung der katholischen Juristen Italiens vom 6.12.1953:
„Was nicht der Wahrheit und dem Sittengesetz entspricht, hat objektiv kein Recht auf Dasein, Propaganda und Aktion. [...] Nicht durch staatliche Gesetze und Zwangsmaßnahmen einzugreifen, kann trotzdem im Interesse eines höheren und umfassenderen Gutes gerechtfertigt sein.“ Die praktische Klugheit als oberste aller Kardinaltugenden muss immer berücksichtigt werden. Die Grenze der öffentlichen Ausübung von Rechten ist immer eine Frage der klugen Ordnung und nie eine rein theoretisch-prinzipielle Frage. Der Kirchenhistoriker
Klaus Schatz SJ erklärte am Beispiel der Verurteilungen durch „Quanta cura“, dass sich diese
„nie gegen die Religionsfreiheit als politisch sinnvolle Ordnung in religiös gemischten Ländern“ richtete, sondern
„gegen die Religionsfreiheit als Ideal und Menschenrecht“ (Fragen zur Seligsprechung Pius‘ IX., Stimmen der Zeit, Heft 8/2000, S. 512).
"Mein Reich ist nicht von dieser Welt!" JESUS Christus
Papst Pius XI. empörte sich in seiner Enzyklika „Quas primas“ vom 11.12.1925 darüber, dass
„der süße Name unseres Erlösers bei internationalen Zusammenkünften und in Parlamenten totgeschwiegen wird“. Er appelliert an den Eifer der Gläubigen:
„Umso lauter müssen wir ihn in die Welt hinausrufen, umso kräftiger überall die Rechte der Königswürde und der Königsgewalt Christi bejahen und stützen.“ Nun könnte man einwenden, Christus habe gesagt, dass sein
„Königtum [...] nicht von dieser Welt“ sei
(Joh 18,36) und dass man
„dem Kaiser“ geben solle,
„was dem Kaiser gehört, und Gott, was Gott gehört“ (Mk 12,17). Die überlieferte Lehre berücksichtigt diese Worte Christi durch die Lehre von den beiden Gewalten, der geistlichen und der weltlichen Gewalt. Der
hl. Papst Gelasius († 496) erklärt:
„Christus hat, eingedenk der menschlichen Schwäche, durch eine großartige Anordnung zum Heil der Seinigen weise abwägend, die Rechtsbereiche beider Gewalten in eigenständige Betätigungsfelder und wohlgetrennte Würden geschieden […] So sollten die christlichen Kaiser für das ewige Leben der Bischöfe bedürfen, die Bischöfe dagegen im Bereich der irdischen Dinge nach den kaiserlichen Gesetzen leben.“ Ein katholischer Staat gründet auf der katholischen Staatsreligion. Eine Staatsreligion ist eine
„von einem Staat in seinem Territorium ausschließlich anerkannte oder zumindest bevorzugte Religion bzw. Konfession“ und ist von einer Staatskirche zu unterscheiden, die vom
„Staat [...] direkt beeinflusst oder mit ihm identisch“ ist
(Artikel: Staatsreligion, Der Brockhaus in zehn Bänden, Band 9, Leipzig 2005, S. 6001). Die Staatsreligion verletzt also, im Gegensatz zum Staatskirchentum, die Lehre von den zwei Gewalten nicht. Eine Trennung von Kirche und Staat, so wie sie der Laizismus fordert, wurde immer selbstverständlich abgelehnt und z.B. vom
hl. Pius X. in der Enzyklika „Vehementer nos“ vom 11.2.1906 explizit verurteilt. Noch 1964, also ein Jahr vor „Dignitatis humanae“, konnte
Klaus Mörsdorf, Ordinarius für Kirchenrecht, sagen, dass der Kirche
„der religiös neutrale Staat der Neuzeit [...] als nationale Apostasie“ erscheine
(Lehrbuch des Kirchenrechts, S. 51). Das Ideal besteht darin, dass die beiden eigenständigen Gewalten in harmonischen Beziehungen zueinander stehen.
Papst Pius XII. sagte 1955 in seiner Rede vor dem 10. Internationalen Historikerkongress, dass die Kirche
„die Einheit des Volkes in der wahren Religion und die Einmütigkeit des Handelns zwischen ihr und dem Staat als ideal betrachtet“. Ein katholischer Staat erleichtert es den Menschen katholisch zu leben und zu sterben und so das ewige Heil zu erlangen. Da ein jeder Staat seine Grundlagen schützen muss, wird der katholische Staat die katholische Religion schützen und die anderen Religionen in ihrer öffentlichen Freiheit wenigstens einschränken. Seit „Dignitatis humanae“ darf sich ein Staat nicht mehr zur katholischen Religion bekennen. Es war der Vatikan, der nach dem Konzil u.a. die kolumbianische und die italienische Regierung mit Berufung auf „Dignitatis humanae“ aufforderte, die katholische Staatsreligion abzuschaffen.
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