Autor Thema: Garabandal und das angekündigte Schisma  (Gelesen 2212 mal)

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Offline matthias Lutz

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Garabandal und das angekündigte Schisma
« am: 21. März 2019, 10:03:58 »
So wächst das Schisma
20. März 2019
Bild: mh, Israelnetz, https://www.israelnetz.com/gesellschaft-kultur/gesellschaft/2016/11/09/israel-haben-bischoefe-nicht-um-abnahme-der-kreuze-gebeten/
Marx ohne Kreuz in Jerusalem

Was sich seit längerem abzeichnet, nimmt nun Form an und Fahrt auf: Eine zweite Reformation und damit ein neues Schisma sind angesagt. Und diesmal getrieben nicht von einem Mönch, der bei der Suche nach dem barmherzigen Gott immer tiefer in Widerspruch zu den herrschenden Verhältnissen gerät, sondern von glaubensschwachen Bischöfen, die ihren Platz zumindest am Katzentisch dieser Verhältnisse um jeden Preis sichern wollen. Sich diesen Verhältnissen anzupassen ist für sie oberstes Gebot, und zur Unterwerfung ist es nicht weit.

Widerstand oder auch nur ein deutlicher Ordnungsruf aus Rom ist nicht zu erwarten. Der gegenwärtige Papst wäre dazu nicht nur unwillig, sondern auch unfähig. Er hat sich in seiner synodalen Ideologie selbst gefesselt. Auf den Nachfolger zu hoffen, bietet wenig mehr als einen Strohhalm. Wir sind auf uns gestellt – und auf die Hilfe des Herrn, der Himmel und Erde erschaffen hat

Der Beschluß der Bischofskonferenz vom 14. 3. benennt drei Hauptpunkte für die anstehenden Beratungen – deren Ergebnis vermutlich bereits jetzt ebenso feststeht, wie das bei den inszenierten Bischofssynoden in Rom der Fall war:

Diese drei Hauptpunkte sind in der Zusammenfassung von katholisch.de: „der ‚nötige Machtabbau‘ bei den Klerikern, der Zölibat und die Sexualmoral der Kirche.“  Dabei wird man nicht fehlgehen mit der Vermutung, daß unter Machtabbau bei den Klerikern auch Schritte zur Frauenordination zu verstehen sind, vermutlich zunächst mit der Einführung eines weiblichen „Diakonats“, dessen sakramentaler Charakter bewußt unklar gelassen wird.

Der theologisch am wenigsten problematische Punkt in dieser Reihe ist der Zölibat. In anderen Kirchen mit vollem sakramentalen Charakter wird der Zölibat nur für die Vollstufe des Priesteramtes, also das Bischofsamt, gefordert. „Gewöhnliche“ Priester können vor der Weihe heiraten. Sie können – bis auf die Priesterweihe – alle Sakramente spenden, haben jedoch einen deutlich geringeren Status als die zölibatären Mönche. Geistlich und in Beziehung auf ihren Rang in der Kirche gelten sie in der Tat als „gewöhnlich“. In den katholischen Kirchen der östlichen Riten ist und war das prinzipiell ebenso. In der Kirche des Westens gibt es verheiratete Priester nach der Bekräftigung des Zölibats in Trient in größerer Zahl erst wieder seit ungefähr hundert Jahren. Der Zugang zur Weihe ist nach gegenwärtiger Handhabung konvertierten Geistlichen aus anderen Konfessionen vorbehalten und bedarf einer Sondergenehmigung aus Rom. Der Zölibat für alle Stufen des Weihesakraments ist damit eine spirituell bedeutsame Sonderdisziplin der römischen Kirche, über deren Ausgestaltung die Kirche in einiger Freiheit entscheiden kann. Den Rang eines Glaubensartikels hat er nicht.

Kirchenpolitisch hätte die Aufhebung des unzutreffend so genannten „Pflichtzölibats“ demgegenüber die allergrößte Bedeutung.

Hier geht es weiter Sie wäre zunächst einmal ein verheerendes Signal für das Einknicken vor den Forderungen der „sexuellen Revolution“ und anderer Zeitgeister - hier besteht der Zusammenhang zur ebenfalls angekündigten Revision der Sexualmoral. Die Aufhebung des Zölibats hätte darüber hinaus auch unerwünschte „personalpolitische“ Auswirkungen. Sie würde zunächst einmal einer bedeutenden Zahl von Personen den Weg zum Priesteramt öffnen, die ausweislich ihrer bisherigen Lebensweise eben nicht zu einer „Ganzhingabe“ und vollen Identifikation mit Christus bereit waren. Was die Relativierung dieser Forderung im Zusammenhang mit der Öffnung der theologischen Lehrstühle für nicht geweihte Personen vielfach bedeutete, ist am Niedergang der katholischen Universitätstheologie zu beobachten. Einen weiteren Hinweis kann die „pastorale Praxis“ vieler heute als Seelsorger tätigen Gemeindereferent*innen geben.

Letzten Endes würde allerings die Abschaffung des Zölibats, wie am Beispiel protestantischer Gemeinschaften zu sehen ist, weder die Gefahr des sexuellen Mißbrauchs noch den Seelsorgermangel verringern. Die Verbindung beider Themen ist zutiefst unaufrichtig und von taktischen Überlegungen bestimmt.

Zum zweiten Punkt, der Anpassung der Sexualmoral an die moderne Lebenswelt, ist schon viel geschrieben worden. Eine solche Anpassung bedeutet jedoch nicht allein ein Abgehen von den in der hl. Schrift (auch ohne Tonbandgerät für Moses oder Jesus) klar zum Ausdruck gebrachten Geboten Gottes und einen Bruch mit der zweitausendjährigen Tradition der Kirche. Sie hätte individuell wie gesellschaftlich verheerende Folgen und würde daher den zunächst von Schuldgefühlen und „Verklemmungen‘“ befreiten Individuen nicht wirklich helfen – im Gegenteil. Die Abwendung vom Naturrecht hat immer auch natürliche Konsequenzen, zerstört Leben, Familie und Gesellschaft. Hinsichtlich der übernatürlichen Konsequenzen können wir nur auf die Gnade Gottes für diejenigen hoffen, die von ihren Hirten in die Irre geführt worden sind. Aber was ist mit den Hirten selbst?

Das Abrücken von der in der Schrift begründeten Lehre der Kirche zum moralischen Verhalten stellt das Wesen dieser Kirche – oder muß man sagen: dieses absterbenden Zweigs der Kirche – selbst in Frage.

Noch mehr gilt das Fernziel der Frauenordination, das immer deutlicher erkennbar eine zentrale Stellung in der verschlüsselten Rede vom „Machtabbau“ bei den Klerikern spielt. Auch in dieser Sache ist – am eindringlichsten am Beispiel der Anglikaner – bereits empirisch zu beobachten, daß dieser Schritt keines der Probleme löst, deren Lösung seine Protagonisten versprechen. Doch auch hier geht es um weitaus mehr als um Kirchen- oder Personalpolitik.

Eine Weihe von Frauen zu Priestern ist nach der gefestigten Lehre, letztmalig zusammengefasst in Ordinatio Sacerdotalis der Kirche nicht nur unerlaubt, sondern auch unwirksam und unmöglich. Das Sakrament der ausschließlich Männern (wir sprechen hier von Biologie und nicht von Befindlichkeiten) erteilbaren Priesterweihe wird nach der historisch herausgebildeten und auf dem 2. vatikanischen Konzil ausformulierten Lehre der Kirche in drei Stufen gespendet, die nicht voneinander gelöst werden können: Diakonat, Priestertum, Bischofsamt. Die dem vorausgehenden und im alten Ritus nach wie vor gespendeten „niederen Weihen“ haben den Charakter von „Sakramentalien“. Der Empfang von Sakramentalien ist vom Geschlecht unabhängig.

Eine spezielle „Diakonissenweihe“ als Sakramentale wäre danach nicht ausgeschlossen. Es hat sie in der alten und älteren Kirche gegeben; die populär so genannte „Äbtissinenweihe“ (korrekter wäre vielleicht die Bezeichnung als ‚Einsegnung‘) könnte als Präjudiz für eine Wiederaufnahme dieser Tradition herhalten. Auch bei der Äbtissinenweihe wird ein Brustkreuz und Ring, zumindest in der Vergangenheit manchmal auch Hirtinnenstab und Mitra, verliehen, ohne daß jemals eine Äbtissin als „Bischöfin“ mit sakramentaler Vollmacht mißverstanden worden wäre. Aber genau dieses Mißverständnis wäre im heutigen Klima des emanzipativen Genderismus nicht nur fast unausweichlich, sondern auch gewollt. Eine in der Form ähnlich der Diakonenweihe vorgenommene Einsegnung von Diakonissinen – tatsächlich praktiziert man ähnliches in fortschrittlichen Gemeinden bereits bei der Beauftragung von Frauen z.B. als Lektorinnen – würde als Weihe weiblicher Diakone umgedeutet und wahrgenommen. „Aufstiegsmöglichkeit“ zum Priestertum und zum Bischofsamt wäre eine Selbstverständlichkeit. Schon phantasieren Theologen von Frauen als (Laien-)kardinälinnen, und in vielen Aussagen zur Forderung nach der Diakonatsweihe für Frauen steht an entscheidender Stelle ein „vorerst“, das klar macht, daß es hier nur um den ersten Schritt einer weitergehenden Planung handelt. Doch bereits dieser erste Schritt würde die Einheit des dreistufigen Weihesakraments zerstören.

Dieser eindeutig gegen die traditionelle und geltende Lehre der Kirche verstoßende Schritt hätte weitreichende Auswirkungen auf die sakramentale Struktur der Kirche insgesamt. In den Augen des Verfassers würde er den entscheidenden Akt zur Begründung eines Schismas darstellen. Daß eine von einer Frau simulierte Messe oder angemaßte Freisprechung in der Beichte keine sakramentale Wirkung hätten, steht außer Frage. Aber es sind auch weniger offensichtliche Fälle zu bedenken. Einerseits gilt für die Wirkung von Sakramenten der Grundsatz „ex opere operato“ - danach ist die Wirkung des Sakraments für den Empfänger unabhängig z.B. vom Gnadenstand dessen, der es mit Vollmacht erteilt – solange er „das tun will, was die Kirche tut“. (S. dazu das Morallexikon auf St. Josef.at)

Ist dieser Wille gegeben, wenn z.B. ein Bischof gleichzeitig Männern wie Frauen die Priesterweihe zu erteilen vorgibt? Oder wenn er „sicherheitshalber“ heute die Zeremonie an Frauen und morgen an Männen durchführt? Will er bei diesen Handlungen tun, was die Kirche immer und zu allen Zeit tun wollte? Oder entläßt er nach seinem sakrilegischen Tun nicht nur die Frauen, sondern auch die Männer als Ungeweihte in den spirituell nur oberflächlich verbrämten Dienst einer restlos zur Sozialanstalt gewordenen Organisation? Das Prinzip „ex opere operato“ betrifft jedenfalls nur die zum jeweiligen opus befugten Diener der Kirche. Was wären die Wirkungen der von solchen Pseudo-Priester*innen gespendeten Sakramente? Auch hier besteht Grund zu der Hoffnung, daß der Herr die im guten Glauben Getäuschten nicht ins Verderben fallen lassen wird – aber wehe den Täuschern.

An dieser Stelle des Nachdenkens über zukünftige Entwicklungen stellt sich für diejenigen, die die Täuschung durchschauen oder zumindest argwöhnen, die Frage nach der weiteren zahlenden Mitgliedschaft in dem unter den besonderen historischen Bedingung Deutschlands entstandenen Kirchensteuerverein mit Zwangsmitliedschaft für alle in die Kirche Christi Getauften. Eine solche ihres sakramentalen Charakters verlustig gegangene Organisation könnte keinen darauf gerichteten und im Gewissen verbindlichen Anspruch erheben – tut sie es dennoch, wäre dies eine Anmaßung, die durchaus in den Kategorien der Simonie zu beurteilen ist. Mit der Aufhebung der Rückbindung (=religio) an Schrift und Tradition schreibt die Kirchenorganisation allein dem, was der Einzelne in „informierter Gewissensentscheidung“ für richtig hät, höchste Verbindlichkeit zu –und müßte dann die Folgen aushalten.

Das beträfe nicht nur ausgetreten Gläubige, sondern auch rechtgläubige Priester. Es wird vielfache Spaltungen in der echten und der vermeintlichen Priesterschaft geben.

Die „ausgetretenen Rechtgläubigen“ werden sich ebenso wie heute schon „wiedeverheitetete Geschiedene“ oder „gleichgeschlechtlich Verpartnerte“ um Priester scharen, die ihnen die – in diesem Fall tatsächlich wirkungskräftigen – Sakramente spenden. Nur daß es sich dann in der Regel um andere Priester handeln wird. Wo die Bereitschaft zur Spendung der Sakramente an „Ausgetretene“ nicht auf Gleichgültigkeit beruht, sondern auf einer klaren katholischen Grundhaltung und Verkündigung, werden sie diesen auch ihren schuldigen Finanzbeitrag zukommen lassen, den sie einer in die Hände von Apostaten gefallen Organisation mit Recht verweigern. Diese jedoch wird mit allen Mitteln reagieren, die einem von Staatsmacht und Justiz gestützten bürokratischen Apparat zur Verfügung stehen: Amtsenthebung, Entlassung usw.. Die Herausbildung von personell und finanziell getrennten Strukturen wäre die zwangsläufige Folge.

 

La Salette 1846



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