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römisch-katholisch => Fegefeuer Arme Seelen => Thema gestartet von: Marcel am 01. November 2011, 22:21:05

Titel: Hinweis: Vollkommener Ablaß für die Armen Seelen im Fegefeuer
Beitrag von: Marcel am 01. November 2011, 22:21:05
Aus dem »Handbuch der Ablässe. Normen und Gewährungen, 2. Auflage
2008« (Libreria Editrice Vaticana), Gewährung 29 (Seite 77):

Pro fidelibus defunctis (Für die Verstorbenen)

§ 1 Ein vollkommener Ablass, der nur den läuterungsbedürftigen Seelen
zugewendet werden kann, wird demjenigen Christgläubigen gewährt, der

1° in der Zeit vom 1. bis 8. November einen Friedhof in frommer Gesin-
nung besucht und wenigstens im Geiste für die Verstorbenen betet;

2° am Allerseelentag (oder – nach Verfügung des Ordinarius – am Sonntag
vor oder nach Allerseelen oder an Allerheiligen) eine Kirche oder eine Ka-
pelle in frommer Gesinnung besucht und dort das Gebet des Herrn und das
Glaubensbekenntnis (Pater noster und Credo) spricht.

§ 2 Ein Teilablass, der nur den läuterungsbedürftigen Seelen zugewendet
werden kann, wird demjenigen Christgläubigen gewährt, der

1° einen Friedhof in frommer Gesinnung besucht und wenigstens im Geiste
für die Verstorbenen betet;

2° in frommer Gesinnung die Laudes oder die Vesper des Totenoffiziums oder
die Anrufung »Herr, gib ihnen die ewige Ruhe« (Requiem aeternam) betet.


lateinisch:       deutsch:
Requiem aeternam dona eis, Domine,
et lux perpetua luceat eis.
Requiescant in pace. Amen.
Herr, gib ihnen die ewige Ruhe,
und das ewige Licht leuchte ihnen.
Lass sie ruhen in Frieden. Amen.

Allgemeine Normen zum Ablaß:
siehe ▶ http://kath-zdw.ch/forum/index.php/topic,43.msg218.html#msg218 (http://kath-zdw.ch/forum/index.php/topic,43.msg218.html#msg218)

Nach Nr. 14 kann der vollkommene Ablaß (nach § 1, 2°) vom 1. November,
12 Uhr, bis 2. November, 24 Uhr, gewonnen werden.

Zusätzliche Bedingungen für den vollkommenen Ablaß sind:
– sakramentale Beichte
– eucharistische Kommunion
– Gebet nach Meinung des Hl. Vaters (Pater noster und Ave Maria)
– Freisein von jeder Anhänglichkeit an irgendeine, auch läßliche Sünde

Marcel
Titel: Antw:Hinweis: Vollkommener Ablaß für die Armen Seelen im Fegefeuer
Beitrag von: kathfan am 25. April 2016, 23:12:32
Wenn ich den armen Seelen einen vollkommenen Ablass zukommen lasse,
heißt das dann, dass sie aus dem Fegefeuer erlöst werden?

Und was bedeutet es für mich, wenn ich für mich einen Ablass erwerbe.
Wird mir dann das Fegefeuer erspart oder sind beide Dinge unterschiedlich zu betrachten?

Falls meine beiden Fragen hier nicht an der richtigen Stelle platziert sind, bitt ich die Moderatoren umzusetzen.