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Christsein - Mystik - Gaben, Charismen, Früchte. => Ehe und Familie => Thema gestartet von: Hildegard51 am 03. April 2013, 12:53:05
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Sehr geehrte Frau K ,
zu Ihrer Anfrage bzgl. Trauungen von Priestern der Piusbruderschaft ist folgendes anzumerken:
die kirchliche Trauung von zwei katholischen Christen ist nur gültig, wenn das Jawort vor einem Geistlichen mit Trauvollmacht abgegeben wird. Trauvollmacht besitzt u.a. der Ortspfarrer für die Pfarrei/en für die er ernannt ist. Diese Trauvollmacht kann er an einen anderen Geistlichen delegieren.
Dies bedeutet, dass die Eheschließungen vor Priestern der Piusbruderschaft nach katholischem Kirchenrecht nicht gültig sind, da ihnen die Trauvollmacht fehlt. Die bloße Anwesenheit eines Geistlichen der Petrusbruderschaft bzw. des Ortspfarrers ist nicht ausreichend. Entscheidend ist, wer das Jawort erfragt.
In der Hoffnung damit Ihre Frage beantwortet zu haben verbleibe ich
Mit freundlichen Grüßen
M. Klahm
Michael Klahm
Diözesanrichter
Bischöfliches Offizialat
Hinter dem Dom 6
54290 Trier
Tel.: 0651-7105-361
Fax: 0651-7105-407
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