römisch-katholisch => Fegefeuer Arme Seelen => Thema gestartet von: Marcel am 07. Februar 2011, 12:50:57
Titel: Literatur zum Thema "Ablaß"
Beitrag von: Marcel am 07. Februar 2011, 12:50:57
Handbuch der Ablässe (2008) (http://www.amazon.de/dp/8820980134/)
Enchiridion Indulgentiarum (http://www.vatican.va/roman_curia/tribunals/apost_penit/documents/rc_trib_appen_doc_20020826_enchiridion-indulgentiarum_lt.html) (das lateinische Original dazu)
Die Ablassgebete der katholischen Kirche (http://www.fe-medien.de/epages/fe-medien.sf/de_DE/?ObjectPath=/Shops/fe-medien/Products/50003)
Ablaß zum Sonntag der Göttlichen Barmherzigkeit (2002) (http://www.vatican.va/roman_curia/tribunals/apost_penit/documents/rc_trib_appen_doc_20020629_decree-ii_ge.html)
Das Geschenk des Ablasses (2000) (http://www.vatican.va/roman_curia/tribunals/apost_penit/documents/rc_trib_appen_pro_20000129_indulgence_ge.html)
Marcel
Titel: Re:Literatur zum Thema "Ablaß"
Beitrag von: kleineMaria am 07. Februar 2011, 17:10:07
In Wigratzbad , im Allgäu, feiert man dieses Jahr...das 75. Jubiläum. Und deshalb hat der Bischof auf jeden hl. Messebesuch , einen vollkommenen Ablaß gewährt...und man soll zusätzlich noch den Jubiläumsweg begehen. Oder Rosenkranz......Da bekommt man jedesmal, in diesem Jahr, den Vollkommenen Ablaß. Unter den gewöhnlichen Bedingungen. Beichte, Hl. Messe, Abkehr von der Sünde.
Auch den Kranken und auch solche, die nicht nach Wigratzbad kommen können, wird ein vollkommener Ablaß gewährt, bei der Mitfeier der hl. Messe aus Wigratzbad am Bildschirm, und dann die Bedingungen hinterher zu Hause nachholen. Man kann diesen Ablaß auch den Armen Seelen zuwenden. ;tffhfdsds
Titel: Re:Literatur zum Thema "Ablaß"
Beitrag von: Marcel am 07. Februar 2011, 23:12:49
HANDBUCH DER ABLÄSSE NORMEN UND GEWÄHRUNGEN
Zweite Auflage
LIBRERIA EDITRICE VATICANA 2008
ABLASS-NORMEN
1. Ablass ist der Nachlass zeitlicher Strafe vor Gott für Sünden, deren Schuld schon getilgt ist; ihn erlangt der entsprechend disponierte Gläubige unter bestimmten festgelegten Voraussetzungen durch die Hilfe der Kirche, die im Dienst an der Erlösung den Schatz der Sühneleistungen Christi und der Heiligen autoritativ verwaltet und zuwendet.
2. Ein Ablass ist Teilablass oder vollkommener Ablass, je nachdem, ob er von der zeitlichen Strafe, die für die Sünden zu verbüßen ist, teilweise oder ganz befreit.
3. Jeder Gläubige kann Teilablässe oder vollkommene Ablässe für sich selbst gewinnen oder fürbittweise Verstorbenen zuwenden.
4. Einem Christgläubigen, der wenigstens reuigen Herzens ein mit einem Teilablass versehenes Werk vollbringt, wird durch die Hilfe der Kirche zusätzlich ein ebenso großer Nachlass an zeitlicher Strafe zugeteilt, wie er schon durch sein Tun erhält.
(…)
14. Wenn zur Gewinnung eines mit einem bestimmten Tag verbundenen Ablasses der Besuch einer Kirche oder einer Kapelle verlangt wird, kann dies vom Mittag des vorhergehenden Tages bis zur Mitternacht des betreffenden Tages geschehen.
(…)
17. – § 1 Damit jemand fähig ist, Ablässe zu gewinnen, muss er getauft sein; er darf nicht exkommuniziert sein und muss sich wenigstens beim Ab- schluss der vorgeschriebenen Werke im Stand der Gnade befinden.
§ 2 Damit aber jemand, der dazu fähig ist, Ablässe gewinnt, muss er zumindest die allgemeine Absicht haben, sie zu gewinnen; er muss auch die auferlegten Werke gemäß den Bestimmungen der Ablassgewährung in der festgesetzten Zeit und in der gebotenen Weise erfüllen.
18. – § 1 Einen vollkommenen Ablass kann man nur einmal am Tag gewinnen, einen Teilablass dagegen mehrmals.
§ 2 Dennoch kann der Christgläubige einen vollkommenen Ablass »in der Sterbestunde« gewinnen, auch dann, wenn er am glei- chen Tag schon einen anderen vollkommenen Ablass gewonnen hat.
19. Das zur Gewinnung eines vollkommenen Ablasses, der an eine Kirche oder Kapelle gebunden ist, vorgeschriebene Werk besteht im andächtigen Besuch, bei dem das Gebet des Herrn und das Glaubensbekenntnis (»Vaterunser« und »Credo«) gesprochen wird, wenn nicht in der Gewährung anderes bestimmt ist.
20. – § 1 Zur Gewinnung eines vollkommenen Ablasses sind die Verrich- tung des mit dem Ablass versehenen Werkes und die Erfüllung folgender drei Bedingungen erforderlich: sakramentale Beichte, eucharistische Kommunion und Gebet nach der Meinung des Heiligen Vaters. Darüber hinaus ist das Freisein von jeder Anhänglichkeit an irgendeine, auch lässliche Sünde er- forderlich.
§ 2 Es genügt die einmalige sakramentale Beichte, um mehrere vollkommene Ab- lässe zu empfangen. Einmalige eucharistische Kommunion und einmaliges Gebet nach der Meinung des Heiligen Vaters genügen jedoch nur zur Gewinnung eines einzigen vollkommenen Ablasses.
§ 3 Die drei Bedingungen können auch mehrere Tage vor oder nach dem vorge- schriebenen Werk erfüllt werden. Es ist jedoch geziemend, die heilige Kom- munion und das Gebet nach der Meinung des Heiligen Vaters auf denselben Tag wie das Werk zu legen.
§ 4 Wenn die innere Disposition nicht vollständig vorhanden ist oder die ge- nannten Bedingungen (…) nicht erfüllt werden, so gewinnt man nur einen Teilablass.
§ 5 Der Bedingung, nach der Meinung des Heiligen Vaters zu beten, wird voll genügt mit dem Beten eines »Vaterunser« und eines »Gegrüßet seist du, Maria« nach seiner Meinung; es ist jedoch den einzelnen Gläubi- gen freigestellt, ein beliebiges anderes Gebet zu sprechen, das der persön- lichen Frömmigkeit und Verehrung entspricht.
21. – § 1 Wer bereits durch Gesetz oder Vorschrift zu einem Werk verpflichtet ist, kann mit dessen Verrichtung nicht zugleich einen Ablass gewinnen, sofern dies bei der Verleihung nicht ausdrücklich zugestanden worden ist.
§ 2 Wenn jedoch mit dem in der Beichte auferlegten Bußwerk Ablässe verbunden sind, so können zugleich mit Ableistung der Buße die betreffenden Ablässe gewonnen werden.
§ 3 Ebenso können Mitglieder von Instituten des geweihten Lebens und von Gesellschaften des apostolischen Lebens durch die Gebete und frommen Werke, zu deren Vollzug sie kraft ihrer Regeln oder Konstitutionen oder anderer Vorschriften verpflichtet sind, Ablässe gewinnen.
22. Der mit einem Gebet verbundene Ablass kann unabhängig von der Sprache, in der das Gebet verrichtet wird, erlangt werden. Jedoch muss die Übersetzung von der zuständigen kirchlichen Autorität approbiert sein.
23. Zur Gewinnung eines mit einem Gebet verbundenen Ablasses reicht es aus, das Gebet abwechselnd mit einem anderen zu sprechen oder es im Geist mitzu- vollziehen, während es von einem anderen vorgebetet wird.
(…)
Das und in Nr. 20 § 5 habe ich fett geschrieben, weil hier die gedruckte deutsche Ausgabe ein oder hat und insofern vom lateinischen Original abweicht (dort steht »Pater et Ave«).
Titel: Re:Literatur zum Thema "Ablaß"
Beitrag von: wheel am 11. Februar 2011, 01:48:54
Hallo,
wo steht denn in der Schrift, dass es solche Richtlinien oder Ordnungen gäbe?
Weiter: 3. Jeder Gläubige kann Teilablässe oder vollkommene Ablässe für sich selbst gewinnen oder fürbittweise Verstorbenen zuwenden.
Wenn jemand schon "gestorben" ist, also das irdene Gefäß verlassen hat, dann ist er entweder gerettet aus Gnade oder nicht.
Titel: Re:Literatur zum Thema "Ablaß"
Beitrag von: wheel am 11. Februar 2011, 01:51:31
1. Korinther 15 nach Bibelserver, Elbersfelder Revidierte Übersetzung:
29 Was werden sonst die tun, die sich für die Toten taufen lassen? Wenn überhaupt Tote nicht auferweckt werden, warum lassen sie sich denn für sie taufen?
Titel: Re:Literatur zum Thema "Ablaß"
Beitrag von: Marias Kind am 11. Februar 2011, 09:03:17
Lieber wheel,
so ist es! Entweder ist der "Verstorbene" gerettet oder nicht! Nichts anderes lehrt die Katholische Kirche!
So könnte man nun auch fragen: Wozu dann die Taufe für Verstorbene, wenn die einenVerstorbenen gerettet sind und die anderen nicht?
Liebe Grüße
Titel: Re:Literatur zum Thema "Ablaß"
Beitrag von: Marcel am 11. Februar 2011, 11:36:52
wo steht denn in der Schrift, dass es solche Richtlinien oder Ordnungen gäbe?
Das geht meines Erachtens auf die den Päpsten übertragene Binde- und Lösegewalt zurück (Mt 16,18-19):
18 Ich aber sage dir: Du bist Petrus und auf diesen Felsen werde ich meine Kirche bauen und die Mächte der Unterwelt werden sie nicht überwältigen. 19 Ich werde dir die Schlüssel des Himmelreichs geben; was du auf Erden binden wirst, das wird auch im Himmel gebunden sein, und was du auf Erden lösen wirst, das wird auch im Himmel gelöst sein.
3. Jeder Gläubige kann Teilablässe oder vollkommene Ablässe für sich selbst gewinnen oder fürbittweise Verstorbenen zuwenden.
Wenn jemand schon "gestorben" ist, also das irdene Gefäß verlassen hat, dann ist er entweder gerettet aus Gnade oder nicht.
Da aber nichts Unreines in den Himmel eingehen darf (Offb 21,27), müssen manche (wohl die meisten) geretteten Seelen vor dem Eintritt in den Himmel noch von restlichen läßlichen Sünden und von Sündenstrafen gereinigt wer- den: das geschient im Fegefeuer.
Durch die den Verstorbenen im Fegefeuer zugewendeten Ablässe können wir ihnen Linderung verschaffen und erreichen, daß sie früher aus dem Purgatorium in den Himmel entlassen werden.
Marcel
Pandemie-
Theater:
Die Coronavirus-Panikmache auf den
Punkt gebracht!!!
PLANdemie
- Doktoren in Schwarz - Eine reale Verschwörung
Stark zensiert:
Plandemic II: Indoctornation
Wozu
reizt ein weltweit zensiertes Video den
Zuschauer an? Soll ihm der Inhalt des Films
besser verborgen bleiben? Der Filmemacher Mikki
Willis zeigt im 2. Teil der Plandemic-Serie mit
dem Titel „Indoctornation“ eine drei
jahrzehntelange Geldspur auf, die direkt zu den
Hauptakteuren hinter der COVID-19-Pandemie
führt. Neugierig geworden? Dann bilden Sie sich
Ihre eigene Meinung über dieses Video, das von
Kla.TV für seine Zuschauerschaft in deutscher
Sprache nachvertont wurde.
Schau Dir das Video an und bleibe gesund!
Wichtige Botschaft von Neurologin Margareta Griesz
Brisson
Und Warnung eines italienischen Arztes
Wenn Sie nur ein
Wort suchen, sollte es nicht links in der Menüauswahl stehen, weil es Ihnen
die ganze Palette anzeigt.
Die Menüs sind auf jeder Seite vorhanden..
Du hörst die Stimme deines Gewissens: Es lobt, tadelt oder quält dich. Diese
Stimme kannst du nicht los werden. Sie weist dich hin auf Gott, den unsichtbaren
Gesetzgeber. Daher lässt das Gewissen uns nicht im Zweifel darüber, daß wir für
unser Tun verantwortlich sind und daß wir einmal gerichtet werden. Jeder hat eine
Seele, für die zu sorgen seine einzige Aufgabe in dieser Welt ist.
Diese Welt ist nur eine Schranke, die uns vom Himmel oder
der Hölle trennt. »Wir haben hier keine bleibende Stätte, sondern suchen die zukünftige.«
(Hebr 13, 14)
"Die Zeit verrinnt, oh Mensch
sei weise. Du tust NUR einmal diese Reise." Eure Tage und Stunden
auf dieser Erde sind gemessen an der Ewigkeit ein Wimpernschlag.
Wahrheit bedeutet Kampf - Irrtum ist kostenlos.
Fürchtet nicht den
Pfad der Wahrheit, fürchtet den Mangel
an Menschen die diesen gehn!
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Feb. 2006