Verurteilung der Freimaurerei
In einem alten Katechismus war zu lesen:
"Zu Beginn des 18. Jahrhunderts fanden sich alle
antikatholischen Kräfte
(Deisten, Materialisten, Freidenker)
in einer mächtigen Vereinigung zusammen, welche den
Namen Freimaurerei annahm. Diese war anfänglich eine
philanthropische und politische Gesellschaft
gewesen, wurde aber nach der Gründung der Großloge
von London im Jahre 1717 zum Zentrum der Freidenker
und gewissermaßen zur Armee des Unglaubens. Von
England aus griff sie nach Frankreich über, wo 1721
in Dünkirchen ihre erste Loge erstand. Der
Grand-Orient von Frankreich, der seinen Sitz in
Paris hat, wurde 1772 gegründet. Unter ihrem
philanthropischen Tarnmäntelchen war die
Freimaurerei das, was sie bis zum heutigen Tage ist:
Der Engel der Finsternis, verkleidet als Engel
des Lichts. So verführte sie viele edle Seelen,
auch Priester... Diese Menschen hatten das
verborgene Ziel der Freimaurerei nicht durchschaut.
Da waren die Päpste klarsichtiger. Sie legten sich
Rechenschaft darüber ab, dass sie es mit den
unversöhnlichsten Widersachern der Kirche zu tun
hatten.
Die Freimaurerei wurde schon sehr bald
verurteilt, nämlich von Klemens XII. im Jahre 1738,
von Benedikt XIV. im Jahre 1751, dann von Pius VII.
anno 1821, von Pius IX. anno 1865 sowie schließlich
von Leo XIII. anno 1884 in seiner Enzyklika 'Humanum
genus'."
1738, als die zweite Auflage der Konstitutionen von
Anderson herauskam, warnte Papst Klemens XII.
(I730-1740) erstmals vor der neuen
Geheimgesellschaft der Freimaurer. In seiner Bulle
"In Eminenti" vom 28. April jenes Jahres schrieb er:
"Wir
haben durch öffentlich kursierende Berichte
erfahren, dass sich mit täglich neuen Erfolgen
gewisse Gesellschaften, Vereinigungen,
Versammlungen, Verbindungen oder Konvente weithin
verbreiten, die - je nach Sprache - Freimaurer
genannt werden oder andere Bezeichnungen tragen und
in denen sich Menschen jeder Religion und jeder
Sekte unter dem Anschein natürlicher Ehrbarkeit
miteinander durch einen ebenso engen wie
undurchdringlichen Pakt verbünden, nach Gesetzen und
Statuten, die sie sich selbst gegeben haben, und
sich durch einen auf die Bibel geleisteten Eid unter
Androhung der schwersten Strafen dazu verpflichten,
alles, was sie im Dunkel der Verschwiegenheit
treiben, durch unverletzliches Schweigen zu decken
... Wenn sie nichts Böses täten, würden sie das
Licht nicht so sehr hassen, und dieser Verdacht hat
sich derart verschärft, dass in mehreren Staaten
besagte Gesellschaften schon seit langem verboten
und geächtet sind, weil sie die Sicherheit der
Königreiche gefährden ... Nach reiflicher Überlegung
und gestützt auf unsere apostolische Vollmacht haben
wir beschlossen und angeordnet, die erwähnten
Gesellschaften ... durch diese unsere immerwährend
gültige Konstitution zu verurteilen und zu
verbieten. Deshalb untersagen wir allen und jedem
einzelnen Getreuen Jesu Christi formell und kraft
des heiligen Gehorsams ... , den erwähnten
freimaurerischen oder anders bezeichneten
Gesellschaften beizutreten, für sie zu werben,
Beziehungen mit ihnen zu unterhalten, ihre
Mitglieder bei sich zu empfangen oder ihnen anderswo
Obdach zu gewähren und sie zu verstecken, bei jenen
Gesellschaften eingeschrieben oder ihnen
angeschlossen zu sein, an ihren Versammlungen
teilzunehmen oder ihnen die Gelegenheit und die
Mittel zu Versammlungen zur Verfügung zu stellen ...
und dies unter Androhung der Exkommunikation
für alle, die obigem Verbot zuwiderhandeln, durch
die Tat selbst und ohne weitere Erklärung ... Es sei
keinem Menschen gestattet, diese Bulle mit unserer
Erklärung, Anweisung, Verurteilung, Achtung und
Untersagung dreist zu verletzen oder ihr
zuwiderzuhandeln. Wer es wagt, dies doch zu
versuchen, der wisse, dass er den Zorn Gottes des
Allmächtigen sowie der seligen Apostel Petrus und
Paulus auf sich ziehen wird'
(zitiert
nach der Anthologie von Georges Virebeau "Les papes
et la Franc-Maconnerie" ["Die Päpste und die
Freimaurerei"], Paris 1977, S. 15-17).
Da
sich Klemens XII. der Gefährlichkeit der
Sekte bewusst war, verbot er sie in den päpstlichen
Staaten, während die päpstliche Bulle in Frankreich
von König Ludwig XV. dem Parlament niemals zur
Registrierung vorgelegt wurde. Solchermaßen war der
Gallikanismus einer der zuverlässigsten Verbündeten
der Freimaurerei.
Die Bulle enthielt
eine realistische Einschätzung der Sekte. Der Papst
hatte hinzugefügt, er verurteile die Freimaurer auch
"aus anderen uns bekannten gerechten und
vernünftigen Gründen". Nun hat Roger Peyrefitte in
der Vatikanischen Bibliothek von einem
achtzehnseitigen geheimen Schreiben Klemens' XII.
Kenntnis erhalten, das der Bulle "In Eminenti"
beigefügt ist und von dem Peyrefitte längere Auszüge
veröffentlichte. Die Kirche hat nicht einen
einzigen Satz angefochten.
Dieser Brief hält zu
Beginn den Grundsatz fest, dass es die Pflicht eines
Katholiken ist, in Fragen des Gewissens und des
Glaubens das Risiko zu meiden, in Versuchung zu
geraten und Ideen zu übernehmen, deren Natur man
nicht genau kennt.
"Ein Katholik muss
vor allem den Glauben besitzen und an die
geoffenbarten Wahrheiten glauben. Jede Theorie oder
Lehre, die im Widerspruch zum katholischen Glauben
steht, ist für uns notwendigerweise falsch und
lügenhaft. Ein Katholik, der sich zu ihr bekennt und
sich an sie durch einen Eid bindet, um sie zu
bekennen und zu verbreiten, ist ein schlechter
Katholik, ja noch mehr: ein Nichtkatholik, ein
Abtrünniger und ein Parteigänger des Antichristen.
Welches Bedürfnis kann ein Katholik denn empfinden,
sich zu anderen Lehren zu bekennen und sie zu
verkünden, wenn er doch die seine besitzt, die von
Gott, da von Christus kommt? ( ... ) Wir kennen die
wahre Lehre und den wahren Sinn der Lehre dieser
Sekte sehr wohl, der verderblichsten und
gefährlichsten von allen, gerade weil sie mit der
vollendeten Kunst der Kinder der Finsternis ihre
wahre Natur verbirgt und ihre wahre Lehre
verdunkelt. Wir gehen davon aus, dass es nicht
erforderlich ist, öffentlich über dermaßen
offenkundige Dinge zu disputieren, denn was man
öffentlich darüber weiß, reicht völlig aus, um die
Unvereinbarkeit dieser Sekte mit dem Charakter des
Christentums festzustellen. ( ... )
Der Existenz Gottes,
so heißt es, widerspräche die menschliche Vernunft,
und die menschliche Vernunft - ein Selbstzweck, da
sie mit dem physischen Tod verschwinde - sei der
wahre und einzige Gott eines Universums, das
ausschließlich zum Ruhme des Menschen und seiner
Vernunft geschaffen worden sei. Das ist die
wirkliche Lehre der Freimaurer, einer geheimen
Sekte, welche die Existenz Gottes leugnet, wobei sie
so tut, als akzeptiere sie sie als Symbol. Was ist
dieser Gott, der von jener Vernunft geleugnet wird,
die sie ins Zentrum des Universums stellen?
Er ist der Oberste
Architekt des Universums. Wo es etwas Oberes gibt,
muss es notwendigerweise auch etwas Unteres geben
... doch sie betrachten sich als Maurer und somit
als ständige, direkte und unerlässliche Mitarbeiter
des Architekten, die an seiner Tätigkeit teilhaben,
und nicht als seine Söhne und Diener. Sie sind
zugleich die Bausteine, aus denen Tag für Tag jenes
Universum errichtet wird, in dessen Zentrum es
keinen Gott mehr gibt, sondern nur die menschliche
Vernunft, ihrer Lehre zufolge die wahre
Baumeisterin. Sie sind die Maurerei, das heißt die
Werkstatt, welche die Maurer vereint und zugleich
die Bausteine dieser menschlichen Konstruktion
liefert.
Die Zeit wird
kommen, da viele von ihnen sich offen zu ihrem
Atheismus bekennen werden. Doch wird auch die Zeit
kommen, da viele Geister sich von diesen besonders
tückischen Verbindungen befreien werden, da sich
viele Herzen gegen solchen Stolz und solchen Hochmut
empören werden, die uns zu dem Urteil veranlassen,
dass diese Sekte satanisch ist, weil sie Lehren
verficht, welche die Sünde Luzifers enthalten, und
viele werden nach harter Anstrengung in der wahren
Kirche dieses Licht finden, diese von Gott
erleuchtete menschliche Vernunft, die sie heute
vergeblich im Irrtum und im Stolz suchen ... Warten
wir ab, dass der Irrtum, wie stets, den Irrtum
zerstöre"
("Les fils de la lumiere" ["Die Söhne des Lichtes"],
Flammarion, Paris 1961, S. 395-405).
Zu keinem Zeitpunkt
spricht Klemens XII. von Maurerzünften oder
Kathedralenerbauern, wie die freimaurerischen
Behauptungen uns weismachen wollen; er definiert die
Freimaurerei ausdrücklich als neue Sekte, und dies
bereits 1738, ein halbes Jahrhundert vor der
Französischen Revolution.
1789 wird sich die
Sekte zur Zerstörung, nicht zur Errichtung der
Kathedralen und der christlichen Ordnung anschicken.
Seit ihren offiziellen Anfängen wird die
Freimaurerei also als internationales, permanentes
Komplott gegen Thron und Altar betrachtet, ein
geheimes und schwer erkennbares Komplott. Das
Ziel der Freimaurerei besteht also darin, die
zeitliche Macht mittels der Republik zu übernehmen
und die geistliche Gewalt mittels einer neuen
Religion (welche jene der "Konzilskirche" sein
wird).
Benedikt XIV.
(1740-1758), der Klemens XII. auf dem Stuhl Petri
nachfolgte, wiederholte die von seinem Vorgänger
ausgesprochene Verurteilung. Um jede Zweideutigkeit
auszuschließen, bestätigte er die Exkommunikation
der Zuwiderhandelnden in seiner apostolischen
Konstitution in Form einer Bulle "Providas romanorum
pontificum" vom 18. Mai 1751.
Am 6. Juli 1758
folgte ihm Kardinal Rezzonico, der sich den Namen
Klemens XIII. gab (1758-1769). Sein Pontifikat
fiel in eine Epoche, in der philosophische Ideen in
Mode waren und sich der Unglaube auf dem Vormarsch
befand. Dieser Papst focht vor allem gegen jene
verderblichen Schriften, welche die Sekte überall
verbreitete.
Zitieren wir den
machtvollen Aufruf des Pontifex in der Enzyklika "Christianae
reipublicae salus" vom 25. November 1766, die leider
ohne Auswirkungen blieb.
"Man muss
mutig kämpfen ... und mit allen seinen Kräften die
Geißel der unheilvollen Bücher vernichten; niemals
wird man den Stoff, aus dem der Irrtum gemacht ist,
zum Verschwinden bringen, wenn die verbrecherischen
Elemente der Verderbnis nicht von den Flammen
verzehrt werden"
(zitiert von Gregor
XVI. in seiner Enzyklika "Mirari vos").
Am 25. Dezember 1775
verurteilte Pius VI. (1775-1799) die
"Sekten des
Verderbens".
Ihm tat es Pius VII. (1800-1823) gleich, der
es für notwendig hielt, die Geheimgesellschaften
anzuprangern, "seufzend darüber, dass der Eifer des
Heiligen Stuhles nicht die erwarteten Wirkungen
gezeitigt hat, und dass diese verdorbenen Menschen
nicht von ihrem Unterfangen abgelassen haben"
("Ecclesiam a Jesu
Christo" vom 13. September 1821).
In eben dieser
Enzyklika enthüllte der Papst die Existenz einer
neuen Sekte, die noch gefährlicher sei als die
vorhergehenden und mit dem Namen "Carboneria"
(Köhlerei) bezeichnet werde.
Für Leo XII.
(1823-1829) war "absolut sicher", dass es ungeachtet
der Verschiedenartigkeit ihrer Namen eine Einheit
"all dieser Sekten zur Verwirklichung eines
verruchten Plans" gebe. Ihm zufolge waren diese
Menschen "dieselben, welche unsere Väter ohne
Zaudern die Erstgeborenen des Teufels nannten".
Der Karbonarismus und
die anderen Geheimgesellschaften nahmen ein solches
Ausmaß an, dass Leo XII. in seiner apostolischen
Konstitution "Quo graviora" vom 13. März 1825
nochmals eine Attacke gegen sie reiten musste.
Die Mahnungen Leos
XII. trugen nicht die erhofften Früchte. Deshalb
warnte
Pius VIII.
(1829-1830) in seiner Enzyklika "Traditi humiliati"
vom 24. Mai 1829 ein weiteres Mal vor der
Korrumpierung der Jugend. Beim Konsistorium vom 9.
Dez. 1854 kennzeichnete Pius IX. (1846- 1878)
die Angehörigen der Geheimgesellschaften mit
folgenden Worten Christi:
"Ihr habt den
Teufel zum Vater und wollt nach den Gelüsten eures
Vaters tun. [. . .}, abscheuliche Sekten des
Verderbens / Pest / Kinder des Teufels / Synagoge
Satans." Der Kampf gegen die Freimaurerei und den
Liberalismus, die eng miteinander verbunden sind-",
*
*"Einer
der Führer der belgischen Freimaurerei und der
liberalen Partei jenes Landes, Bruder Goblet
d'Aviella (ein Senator), verfolgte am 5. August 1877
in der Loge 'Les Amis philanthropes' ['Die
philanthropischen Freunde') zu Brüssel diesen
Gedanken auf eine Art weiter, welche die von der
Freimaurerei angestrebte Rolle klar und deutlich zum
Ausdruck bringt: ' ... Sagt ihnen, in einem Wort,
dass wir die Philosophie des Liberalismus sind. Sagt
ihnen all dies mit jenen Einschränkungen, welche das
freimaurerische Geheimnis mit sich bringt.' (Zitiert
im 'Courrier de Bruxelles' vom 3. März 1879.)"
(Pater Deschamps, "Les societes secretes" ["Die
geheimen Gesellschaften"), Band 2, 1881, S. LXIX).
Es war das
Hauptanliegen seines Pontifikats. Hiervon zeugen
folgende Dokumente: Die Enzyklika "Qui pluribus" vom
9. November 1846, die Ansprache "Quibus quantisque"
vom 20. April 1849, die Enzyklika "Noscitis et
nobiscum" vom 8. Dezember 1854, die Enzyklika "Quanto
conficiamur moerore" vom 10. August 1863, der "Syllabus"
(d.h. "Sammlung", nämlich der modernen Irrtümer) vom
8. Dezember 1864, die Ansprache vor dem Konsistorium
"ln ista" vom 29. April 1876, das Breve "Ex
epistolae" vom 26. Oktober 1865, das Breve "Quamquam"
vom 29. Mai 1873, die Enzyklika "Etsi multa luctuosa"
vom 21. November 1873.
In letztgenannter
Enzyklika mahnte Pius IX.:
"Wenn manche denken,
die apostolischen Konstitutionen, die unter
Androhung der Exkommunikation gegen die geheimen
Sekten und ihre Anhänger sowie ihre Anführer
veröffentlicht werden, seien in jenen Ländern, wo
diese Sekten von der zivilen Autorität geduldet
werden, nicht gültig, so sind sie fürwahr in einem
schweren Irrtum befangen."
Kurz vor seinem Tod
unterstrich Pius IX. für künftige Prälaten:
Jene, "die sich
bemühen, ein Bündnis zwischen dem Licht und der
Finsternis zu schaffen, sind gefährlicher als die
erklärten Feinde".
All diese Aussprüche
dürften den Konzilsprälaten und jenen, die sich beim
Zweiten Vatikanischen Konzil bemühten, eine
unmögliche Vereinigung von Licht und Finsternis oder
von Tradition und Progressismus zustande zu bringen,
ganz und gar nicht ins Konzept passen.
Leo XIII.
(1878-1903) kennzeichnete die Ziele der
Freimaurersekte näher in seiner Enzyklika "Humanum
genus". Darin schärfte er den Katholiken ein,
"der Freimaurerei
die Maske vom Gesicht zu reißen, mit der sie sich
tarnt".
Er betonte, dass
"Christentum und Freimaurerei ihrem Wesen nach
unvereinbar sind, so dass, wer sich mit einem davon
verbindet, sich vom anderen trennt". Während
seines ganzen Pontifikats warnte Leo XIII., wie vor
ihm Pius IX., vor der Freimaurerei, wovon folgende
Dokumente beredtes Zeugnis ablegen: die Enzyklika "Etsi
nos" vom 15. Februar 1882, die Enzyklika "Humanum
genus" vom 20. April 1884, die Ansprache "Dall'alto"
vom 15. Oktober 1890, die Ansprache "Spesse volte"
vom 5. August 1898, die Enzyklika "Inimica vis" vom
8. Dezember 1892, der Brief "Custodi" vom 8.
Dezember 1892, die Enzyklika "Praeclara" vom 20.
Juni 1894, die Ansprache "Parvenu a la 25eme annee"
vom 19. März 1902, die Ansprache "Nobis quidem" vom
22. Juni 1903.
Der heilige Pius
X. (1903-1914) bekämpfte den freimaurerischen
Geist, der sich in die Kirche einschlich. Dieser
Papst verfasste die berühmte Enzyklika "Pascendi"
vom 8. September 1907,
welche den
Modernismus verurteilt, indem sie ihn als
"Sammelbecken aller Häresien" definiert,
und verpflichtete den Klerus im September 1907 auf
den Antimodernisten-Eid. In seiner Enzyklika
"Maximum illud" vom 30. November 1919 blieb Benedikt
XV. (1914-1922) der Lehre seiner Vorgänger treu.
Pius XI.
(1922-1939) verurteilte am 19. März 1937 mit der
Enzyklika "Divini Redemptoris" den
Kommunismus, das
Kind der Freimaurerei.
Pius XII.
(1939-1958) schließlich sagte beispielsweise am 24.
Juli 1958:
"Die Wurzeln der modernen Apostasie sind:
wissenschaftlicher Atheismus, dialektischer
Materialismus, Rationalismus, Laizismus und ihre
gemeinsame Mutter: die Freimaurerei"
(Doc. Cath., 1958, S.
918).
------------------
Für alle diese
Päpste
haben also das
"Jahrhundert der Aufklärung" sowie die verheerenden
Ideen, welche das Gift der Apostasie enthalten,
durchweg ein und denselben Ursprung: die
Freimaurerei.
Richter Agnoli zieht
folgende Bilanz:
"Die Freimaurerei
ist diejenige Institution, welche von der Kirche in
deren zweitausendjähriger Geschichte am häufigsten
mit dem Bannstrahl belegt und geächtet worden ist
(Pater
Esposito hat rund 590 auf zahlreiche Dokumente
verteilte Verurteilungen gezählt). "
"Die Grundidee des
Christentums besteht darin, dass die Moral und die
ganze soziale Ordnung auf der geoffenbarten Wahrheit
beruhen, auf Gott und seinem Christus: Omnia
instaurare in Christo. Nun wird jedoch diese
Grundlage durch jenen Artikel der
(freimaurerischen)
Statuten
aufgehoben, der Moral und Tugend für unabhängig von
jeglicher Religion erklärt. Die Kirche hat also
richtig gehandelt, als sie die Freimaurer bei ihrem
Eintritt in den Orden mit der Exkommunikation
belegte. Will sie das Vermächtnis ihres göttlichen
Herrn nicht verraten, so darf sie nicht darauf
verzichten, die einzige und unfehlbare Leiterin der
Menschen auf jenem Wege zu sein, der sie ins
künftige Leben führen soll"
(Pater Deschamps,
a.a.O., S. LXIV).
Die Freimaurer selbst
erkennen im Papsttum ihren ärgsten Widersacher.
Gustave Bord schreibt in "La Franc-Marconnerie en
France" ("Die
Freimaurerei in Frankreich")
folgendes:
"Das Papsttum war die einzige Macht, die sich
vollkommen klar über jene Gefahr war, welche die
Freimaurerei darstellte, und dies beinahe von Anfang
an. Das Papsttum hatte die Gefahr deutlich erkannt
und schon rechtzeitig darauf hingewiesen. Man
glaubte ihm nicht; in Frankreich schenkte man ihm
nicht einmal Gehör. Die Parlamente weigerten sich,
die päpstlichen Bullen zu registrieren, die, da sie
keine Verbreitung fanden, praktisch wertlos blieben.
Eine ganze Welt
(die katholische!) war zum Verschwinden
verurteilt."
An
dieser Stelle auch erwähnenswert ist der
Anti-Modernisteneid, der
von Papst Pius X. 1910 eingeführt wurde, mit dem jeder
Kleriker dem Modernismus abschwören musste.
Der Antimodernisteneid wurde bis 1967 verlangt;
1967 schaffte Papst Paul VI. den Antimodernisteneid ab.
Der Anti-Modernisteneid wurde demnach unter den
folgenden Päpsten verlangt:
Papst Pius X.
Papst Benedikt XV.
Papst Pius XI.
Papst Pius XII.
Papst Johannes XXIII.
Der Text des
Antimodernisteneids lautete:
Ich, N.N., umfasse fest und nehme samt und
sonders an, was vom irrtumslosen Lehramt der Kirche
definiert, behauptet und erklärt wurde, vor allem
diejenigen Lehrkapitel, die den Irrtümern dieser Zeit
unmittelbar widerstreiten.
Erstens: Ich bekenne, dass Gott, der Ursprung und das
Ziel aller Dinge, mit dem natürlichen Licht der Vernunft
"durch das, was gemacht ist" (Röm 1,20), das heißt,
durch die sichtbaren Werke der Schöpfung, als Ursache
vermittels der Wirkungen sicher erkannt und sogar auch
bewiesen werden kann.
Zweitens: Die äußeren Beweise der Offenbarung, das
heißt, die göttlichen Taten, und zwar in erster Linie
die Wunder und Weissagungen lasse ich gelten und
anerkenne ich als ganz sichere Zeichen für den
göttlichen Ursprung der christlichen Religion, und ich
halte fest, dass ebendiese dem Verständnis aller
Generationen und Menschen, auch dieser Zeit, bestens
angemessen sind.
Drittens: Ebenso glaube ich mit festem Glauben, dass die
Kirche, die Hüterin und Lehrerin des geoffenbarten
Wortes, durch den wahren und geschichtlichen Christus
selbst, als er bei uns lebte, unmittelbar und direkt
eingesetzt und dass sie auf Petrus, den Fürsten der
apostolischen Hierarchie, und seine Nachfolger in
Ewigkeit erbaut wurde.
Viertens: Ich nehme aufrichtig an, dass die
Glaubenslehre von den Aposteln durch die rechtgläubigen
Väter in demselben Sinn und in immer derselben Bedeutung
bis auf uns überliefert wurde und deshalb verwerfe ich
völlig die häretische Erdichtung von einer Entwicklung
der Glaubenslehren, die von einem Sinn in einen anderen
übergehen, der von dem verschieden ist, den die Kirche
früher festhielt; und ebenso verurteile ich jeglichen
Irrtum, durch den an die Stelle der göttlichen
Hinterlassenschaft, die der Braut Christi überantwortet
ist und von ihr treu gehütet werden soll, eine
philosophische Erfindung oder eine Schöpfung des
menschlichen Bewusstseins setzt, das durch das Bemühen
der Menschen allmählich ausgeformt wurde und künftighin
in unbegrenztem Fortschritt zu vervollkommnen ist.
Fünftens: Ich halte ganz sicher fest und bekenne
aufrichtig, dass der Glaube kein blindes Gefühl der
Religion ist, das unter dem Drang des Herzens und der
Neigung eines sittlich geformten Willens aus den Winkeln
des Unterbewusstseins hervorbricht, sondern die wahre
Zustimmung des Verstandes zu der von außen aufgrund des
Hörens empfangenen Wahrheit, durch die wir nämlich wegen
der Autorität des höchst wahrhaftigen Gottes glauben,
dass wahr ist, was vom persönlichen Gott, unserem
Schöpfer und Herrn, gesagt, bezeugt und geoffenbart
wurde.
Ich unterwerfe mich auch mit der gehörigen Ehrfurcht und
schließe mich aus ganzem Herzen allen Verurteilungen,
Erklärungen und Vorschriften an, die in der Enzyklika "Pascendi"
und im Dekret "Lamentabili" enthalten sind, vor allem in
bezug auf die sogenannte Dogmengeschichte. Ebenso
verwerfe ich den Irrtum derer, die behaupten, der von
der Kirche vorgelegte Glaube könne der Geschichte
widerstreiten, und die katholischen Glaubenslehren
könnten in dem Sinne, in dem sie jetzt verstanden
werden, nicht mit den wahren Ursprüngen der christlichen
Religion vereinbart werden.
Ich verurteile und verwerfe auch die Auffassung derer,
die sagen, der gebildetere christliche Mensch spiele
eine doppelte Rolle, zum einen die des Gläubigen, zum
anderen die des Historikers, so als ob es dem Historiker
erlaubt wäre, das festzuhalten, was dem Glauben des
Gläubigen widerspricht, oder Prämissen aufzustellen, aus
denen folgt, dass die Glaubenslehren entweder falsch
oder zweifelhaft sind, sofern diese nur nicht direkt
geleugnet werden.
Ich verwerfe ebenso diejenige Methode, die heilige
Schrift zu beurteilen und auszulegen, die sich unter
Hintanstellung der Überlieferung der Kirche, der
Analogie des Glaubens und der Normen des Apostolischen
Stuhles den Erdichtungen der Rationalisten anschließt
und - nicht weniger frech als leichtfertig - die
Textkritik als einzige und höchste Regel anerkennt.
Außerdem verwerfe ich die Auffassung jener, die
behaupten, ein Lehrer, der eine theologische historische
Disziplin lehrt oder über diese Dinge schreibt, müsse
zunächst die vorgefasste Meinung vom übernatürlichen
Ursprung der katholischen Überlieferung oder von der von
Gott verheißenen Hilfe zur fortdauernden Bewahrung einer
jeden geoffenbarten Wahrheit ablegen; danach müsse er
die Schriften der einzelnen Väter unter Ausschluss
jedweder heiligen Autorität allein nach Prinzipien der
Wissenschaft und mit derselben Freiheit des Urteils
auslegen, mit der alle weltlichen Urkunden erforscht zu
werden pflegen.
Ganz allgemein schließlich erkläre ich mich als dem
Irrtum völlig fernstehend, in dem die Modernisten
behaupten, der heiligen Überlieferung wohne nichts
Göttliches inne, oder, was weit schlimmer ist, dies in
pantheistischem Sinne gelten lassen, so dass nichts mehr
übrig bleibt als die bloße und einfache Tatsache, die
mit den allgemeinen Tatsachen der Geschichte
gleichzustellen ist, dass nämlich Menschen durch ihren
Fleiß, ihre Geschicklichkeit und ihren Geist die von
Christus und seinen Aposteln angefangene Lehre durch die
nachfolgenden Generationen hindurch fortgesetzt haben.
Daher halte ich unerschütterlich fest und werde bis zum
letzten Lebenshauch den Glauben der Väter von der
sicheren Gnadengabe der Wahrheit festhalten, die in "der
Nachfolge des Bischofsamtes seit den Aposteln" ist, war
und immer sein wird; nicht damit das festgehalten werde,
was gemäß der jeweiligen Kultur einer jeden Zeit besser
und geeigneter scheinen könnte, sondern damit die von
Anfang an durch die Apostel verkündete unbedingte und
unveränderliche Wahrheit „niemals anders geglaubt,
niemals anders“ verstanden werde.
Ich gelobe, dass ich dies alles treu, unversehrt und
aufrichtig beachten und unverletzlich bewahren werde,
indem ich bei keiner Gelegenheit, weder in der Lehre
noch in irgendeiner mündlichen oder schriftlichen Form,
davon abweiche. So gelobe ich, so schwöre ich, so wahr
mir Gott helfe und diese heiligen Evangelien Gottes.
Quelle:
Neuner-Roos: Der Glaube der Kirche in den Urkunden
der Lehrverkündigung, München 1938.
Die folgende
Tabelle enthält die
päpstlichen Rechtsakte und Verlautbarungen
der katholischen Kirche
gegen die
Freimaurerei und
Geheimbünde
Nr. |
Form/Name |
Papst |
Datum |
Untertitel |
1 |
Päpstliche
Bulle In eminenti apostolatus
specula |
Clemens XII. |
28. April 1738 |
Verdammung der
Freimaurerei |
2 |
Päpstliche
Bulle Providas romanorum |
Benedikt XIV. |
18. Mai 1751 |
Gegen die
Freimaurerei |
3 |
Päpstliche
Bulle Ecclesiam a Jesu Christo |
Pius VII. |
13. Sept.
1821 |
Exkommunikation von Anhängern der
Freimaurerei |
4 |
Päpstliche
Bulle Quo graviora |
Leo XII. |
13. März 1826 |
Gegen die
Geheimbünde |
5 |
Enzyklika
Traditi humilitati nostrae |
Pius VIII. |
21. Mai 1829 |
Das Programm
seines Pontifikates und gegen
verräterischen Gesellschaften |
6 |
Enzyklika
Mirari vos |
Gregor XVI. |
15. Aug.
1832 |
Über den
Liberalismus und religiösen
Indifferentismus |
7 |
Enzyklika Qui
pluribus |
Pius IX. |
9. Nov.
1846 |
Antrittsenzyklika mit Programm
seines Pontifikates |
8 |
Apostolisches
Schreiben
Quibus
quantisque malis |
Pius IX. |
20. April 1849 |
Über die
Entwicklung in Italien und den
Machenschaften der Geheimbünde |
9 |
Enzyklika
Quanta
cura |
Pius IX. |
8. Dez.
1864 |
Gegen die
Religionsfreiheit |
10 |
Apostolisches
Schreiben
Multiplices
inter |
Pius IX. |
25. Sept.
1865 |
Gegen die
Geheimbünde und Freimaurerei |
11 |
Päpstliche
Bulle
Apostolicae sedis moderationi |
Pius IX. |
12. Okt.
1869 |
Neuordnung des
Kirchenrechts und Problematik der
Freimaurerei |
12 |
Enzyklika
Etsi
multa luctuosa |
Pius IX. |
21. Nov.
1873 |
Die Kirche in
Italien, Deutschland und der Schweiz |
13 |
Enzyklika
Etsi
nos |
Leo XIII. |
15. Feb.
1882 |
Über die
Verhältnisse in Italien und gegen
die Freimaurerei |
14 |
Enzyklika
Humanum
genus |
Leo XIII. |
20. April 1884 |
Verurteilung
der Freimaurerei |
15 |
Enzyklika
Dall’alto dell’Apostolico Seggio |
Leo XIII. |
15. Okt.
1890 |
Die Freimaurer
in Italien |
16 |
Enzyklika
Custodi
di quella fede |
Leo XIII. |
8. Dez.
1892 |
Über die
Freimaurerei |
17 |
Enzyklika
Inimica
vis |
Leo XIII. |
8.Dez. 1892 |
Über die
Freimaurerei |
18 |
Apostolisches
Schreiben Praeclara gratulationis
publicae |
Leo XIII. |
20. Juni 1894 |
Die Einheit im
Glauben |
19 |
Apostolisches
Schreiben Annum ingressi sumus |
Leo XIII. |
19. März 1902 |
Zum 25.
Jahrestages seines Pontifikats
(Testament) |
20 |
Kongregation
für die Glaubenslehre „Urteil der
Kirche unverändert“ |
Johannes Paul
II. |
26. Nov. 1983 |
Urteil der
Kirche über die Freimaurerei |
Bereits der erste
freimaurerische Zusammenschluss, der das Licht der Welt
am 24. Juni 1717 erblickte, wurde im Jahr 1738
von Papst Clemens XII. verurteilt. Seit
der Zeit von Papst Clemens XII. (I730-1740) bis zur
Erklärung der Kongregation für die Glaubenslehre über
die Freimaurerei unter dem damaligen Präfekten Joseph
Kardinal Ratzinger, die von Papst Johannes Paul II. im
November 1983 approbiert wurde, hat die Kirche ihr
Urteil nie geändert.
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