Memoriale Domini (Wortlaut)
Diese Vorschrift hat bis heute
Gültigkeit.
Aus Kathpedia
Inhaltsverzeichnis
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1
Erste Übersetzung
-
2
Zweite Übersertzung
-
3
Pastorale Erwägungen für jene, die das
Indult erbeten haben
-
4
Anmerkungen
|
Erste Übersetzung
Instruktion
Kongregation für den Gottesdienst
unseres Heiligen Vaters
Paul VI.
über die Art und Weise der Kommunionspendung
29. Mai 1969
(Offizieller lateinischer Text: AAS LXI [1969] 541-545; Enchiridion
Vaticanum III)
(Quelle:
Übersetzt aus dem Französischen, veröffentlicht in der AAS)
Allgemeiner Hinweis:
Die in der Kathpedia veröffentlichen Lehramtstexte dürfen nicht
als offizielle Übersetzungen betrachtet werden, selbst wenn die
Quellangaben dies vermuten ließen. Nur die Texte auf der
Vatikanseite können als offiziell angesehen werden (Schreiben der
Libreria Editrice Vaticana vom 21. Januar 2008).
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Die
nachfolgende Instruktion wurde den Bischofskonferenzen übersandt, damit sie
diese einer aufmerksamen und vertieften Prüfung unterziehe. Sie wird jetzt
veröffentlicht, auf dass alle Gründe und Umstände, die die Handlungsweise
des Apostolischen Stuhles bestimmten, bekannt werden.
1
Indem sie das Gedächtnis des Herrn feiert, bezeugt die Kirche durch den
Ritus selbst den Glauben und die Anbetung Christi, der im Opfer gegenwärtig
ist und der denen, die am Eucharistischen Tisch teilnehmen, als Speise
gegeben wird. Aus diesem Grunde ist die Kirche sehr daran interessiert, dass
die Eucharistie auf die würdigste und fruchtbringendste Weise gefeiert und
an ihr teilgenommen werde. Unverletzt bewahrt werde dabei jene, durch einen
gewissen Fortschritt an uns heranreichende Überlieferung, deren Reichtümer
in das Brauchtum und das Leben der Kirche übergegangen sind. Mit
geschichtlichen Dokumenten ist es nämlich bewiesen, dass die Weise, die
Heiligste Eucharistie zu feiern und zu genießen, vielfältig gewesen ist.
Auch in unseren Zeiten sind in der Feier derselben Eucharistie nicht wenige
noch leichte Änderungen eingeführt worden, was ihren Ritus betrifft, damit
er den geistlichen und psychologischen Notwendigkeiten der heute lebenden
Menschen angepasst werde.
2
Auch in der Disziplin, die den Empfang des göttlichen Sakramentes durch die
Gläubigen regelt, sind Änderungen eingeführt worden. Zu solchen Änderungen,
durch bestimmte Umstände veranlasst, gehört auch die Heilige Kommunion unter
beiden Gestalten des Brotes und Weines, die – früher im lateinischen Ritus
allgemein üblich – später in Vergessenheit geraten war. Damit war zur Zeit
des Konzils von Trient überall eine Lage entstanden, die von demselben
Konzil in der dogmatischen Lehre approbiert und verteidigt wurde als
angepasst an die Bedingungen der damaligen Zeit.
3
Nachdem diese Weisen (des Empfanges der Heiligsten Eucharistie) erneuert
worden sind und so das Zeichen des Eucharistischen Gastmahles und die auf
jede Art erfolgende Erfüllung des Auftrages Christi klarer und lebendiger
geworden ist, sowie aber auch die vollständige Teilhabe an der
Eucharistischen Feier, die durch die Sakramentale Kommunion bezeichnet wird,
ist hier und dort in den letzten Jahren der Wunsch entstanden, zu jenem
Brauch zurückzukehren, nach welchem das Eucharistische Brot in die Hand des
Gläubigen gelegt wird, das er dann selbst in den Mund legt, indem er die
Kommunion empfängt.
4
Es geschah sogar, dass in bestimmten Gemeinschaften und Orten ein solcher
Ritus vorgenommen wurde, obwohl vorher die Genehmigung des Apostolischen
Stuhles nicht erbeten worden war und manches mal auch so, dass die Gläubigen
dafür auf keine geeignete Weise vorbereitet worden waren.
5
Es trifft zwar zu, dass früher einmal die Gläubigen die göttliche Speise in
die Hand nehmen und sich in den Mund legen durften, es trifft außerdem zu,
dass in der ältesten Zeit, vom Ort wo die Messfeier (Sakrale Funktion ! )
stattfand, die Gläubigen das Allerheiligste, vor allem aus dem Grunde um
Wegzehrung zu haben, wenn der Kampf für das Bekenntnis des Glaubens
aufgenommen werden musste, mitnehmen konnten – a b e r die Dokumente der
Kirche und Kirchenväter bezeugen an zahlreichen Stellen die größte Ehrfurcht
und die höchste Klugheit, die man der Heiligsten Eucharistie
entgegenbrachte : Es soll „niemand... jenes Fleisch essen, ehe er es
angebetet hat“ (Augustinus) und für den Empfang wird ermahnt „empfange es,
was jedoch darüber, dass du daraus nichts verlierest“ (Cyrill von Jerusalem)
„denn es ist der Leib Christi“ (Hippolyt).
6
Außerdem wurde die Verwaltung und die Sorge für den Leib und das Blut des
Herrn auf ganz besondere Weise den Dienern des Heiligtums oder speziell
beauftragten Menschen übergeben: „Nachdem derjenige, der den Vorsitz führt,
die Gebete beendet und, dem gesamten Volk zugerufen hat, nehmen diejenigen,
die bei uns Diakone genannt werden das Brot und den Wein und das Wasser,
über die die Danksagung gesprochen wurde, und teilen sie jedem der
Anwesenden zur Anteilnahme aus und bringen sie außerdem den Abwesenden“
(Justinus der Martyrer).
7
Aus diesem Grunde wurde die Aufgabe, die Heilige Eucharistie den Abwesenden
zu bringen, von Anfang an ausschließlich den geweihten Amtsträgern
übertragen, einerseits, damit den Bedürfnissen der Gläubigen auf sichere
Weise entsprochen werde. In der nachfolgenden Zeit, nachdem die Wahrheit des
eucharistischen Geheimnisses, seine Kraft sowie die Gegenwart Christi in ihm
tiefer erforscht waren, auf Drängen sowohl des Sinnes der Ehrfurcht diesem
Hochheiligen Sakrament gegenüber, als auch der Demut, mit welcher es
umfangen werden muss, wurde die Gewohnheit eingeführt, dass der Amtsträger
selbst den Partikel des konsekrierten Brotes auf die Zunge der
Kommunizierenden legt.
8
Diese Weise der Kommunionausteilung muss unter Berücksichtigung der gesamten
jetzigen Lage der Kirche bewahrt bleiben. Nicht nur, weil auf den
überlieferten Brauch gestützt, sondern besonders deshalb, weil sie die
Ehrfurcht der Christgläubigen der Eucharistie gegenüber zum Ausdruck bringt.
Dieser Brauch ist in keiner Weise der Würde derjenigen abträglich, die einen
so hohen Sakramente nahen: Er gehört zu jener Vorbereitung, die erforderlich
ist, dass der Leib des Herrn auf die fruchtbarste Weise empfangen werde.
Diese Ehrfurcht gebührt nicht dem gewöhnlichen Brot und Trank, sondern
zeichnet die Kommunion des Leibes und Blutes des Herrn aus. Durch diese
Kommunion „nimmt das Volk Gottes an den Gütern des österlichen Opfers teil,
erneuert den Neuen, einmal in Christi Blut von Gott mit den Menschen
geschlossenen Bund, der in Glaube und Hoffnung Vorzeichen und Vorläufer des
endzeitlichen Mahles im Reiche des Vaters ist“ (AAS, 59/67).
9
Außerdem wird durch diesen Ritus, der als der überlieferte anzusehen ist,
auf wirksame Weise sichergestellt, dass die Heilige Kommunion mit jener
Ehrfurcht, Schönheit und Würde ausgeteilt wird, die ihr gebührt und dass
jede Profanierung der eucharistischen Gestalten abgewehrt wird „ unter denen
auf einzigartige Weise, der ganze und ungeteilte Christus als Gott und
Mensch wesenhaft enthalten und gegenwärtig ist. „ (w.o.) Und schließlich
wurde liebevolle Sorgfalt den Krumen des konsekrierten Brotes gegenüber
angewandt, die die Kirche immer empfohlen hat: „Wenn du zulassest, dass
etwas dir wegfällt, so halte dafür, als hättest du aus deinen eigenen
Gliedern etwas verloren „ (Cyrill von Jerusalem).
10
Weil einige wenige Bischofskonferenzen und einige einzelne Bischöfe
gewünscht haben, dass in ihren Gebieten der Brauch zugelassen werde, dass
konsekrierte Brot in die Hände der Christgläubigen zu legen, hat der Heilige
Vater angeordnet, dass a l l e Bischöfe der gesamten lateinischen Kirche
befragt werden sollen, was sie von der Angebrachtheit der Einführung eines
solchen Ritus halten. Eine Änderung nämlich in einer Sache von solcher
Tragweite, die sich außerdem auf sehr alte, ehrwürdige Überlieferung stützt,
berührt nicht nur die Disziplin, sondern bringt auch die Gefahr mit sich,
dass aus der neuen Weise der Austeilung der Heiligen Kommunion die Ehrfurcht
dem erhabenen Sakrament des Altares gegenüber verringert werden könnte, oder
dass zu befürchten wäre, dass Sakrilegien geschehen oder aber, dass die
rechte Lehre verfälscht wird. Aus diesem Grunde wurde den Bischöfen drei
Fragen vorgelegt, auf die bis zum zwölften März dieses Jahres (1969)
folgende Antworten gegeben wurden :
A : Ist
dem Wunsche nach Ihrem Urteil zu entsprechen, außer der herkömmlichen Weise
auch den Ritus die Heilige Kommunion in die Hand zu empfangen, zu
gestatten ? Zustimmend : 567 ; Ablehnend 1233 : Zustimmend mit Vorbehalt :
315 ; Ungültig 20.
B :
Sollten Experimente mit dem neuen Ritus in kleineren Gemeinschaften vorher
erfolgen mit Zustimmung des Ortsordinarius? Zustimmend : 751 ; Ablehnend
1215 ; Ungültig 70.
C : Sind
sie der Auffassung, dass die Gläubigen nach einer entsprechenden
kathechetischen Vorbereitung den neuen Ritus gerne annehmen werden ?
Zustimmend : 835 ; Ablehnend 1185; Ungültig 128.
11
Aus den eingegangenen Antworten ist also klar, dass die weit größere
Mehrheit der Bischöfe der Auffassung ist, dass man die gegenwärtige
Disziplin keinesfalls ändern soll. Sie sind sogar der Auffassung, dass eine
Änderung Anstoß wäre, sowohl für den Sinn, als auch für die geistige
Einstellung der Bischöfe und vieler Gläubiger.
12
Aus diesem Grunde sah der Heilige Vater – unter Beachtung der Bemerkungen
und Ratschläge derer, die vom Heiligen Geist als Bischöfe eingesetzt sind,
die Kirche zu leiten – unter Beachtung der Bedeutung der Sache und des
Gewichtes der vorgebrachten Gründe – es als nicht angebracht an, die
herkömmliche Weise der Austeilung der Heiligen Kommunion zu ändern. Aus
diesem Grunde ermahnt der Heilige Stuhl die Bischöfe, die Priester und die
Gläubigen mit allem Nachdruck, dem geltenden und erneut bestätigten Gesetz
mit Eifer zu folgen : sei es, weil diese Entscheidung auf dem Urteil des
größten Teiles des Katholischen Episkopates gründet, sei es, weil der
gegenwärtige Ritus der heiligen Liturgie dies so vorsieht, sei es
schließlich, weil das gemeinsame Wohl der Gesamtkirche zu berücksichtigen
ist.
13
Wenn aber irgendwo der entgegengesetzte Brauch, nämlich, die Heilige
Kommunion in die Hand zu legen, schon überhand genommen hat, wird der
Apostolische Stuhl, um den Bischofskonferenzen in der Erfüllung ihres
pastoralen Amtes zu helfen unter Berücksichtigung der gegenwärtigen
erschwerten Lage der Dinge, diesen Bischofskonferenzen die Last und den
Auftrag erteilen, die besonderen Umstände – wenn solche vorhanden sind – zu
erwägen, jedoch unter der Bedingung, dass jede Gefahr, sei es der
Verringerung der Ehrfurcht, sei es des Einreißens falscher Meinungen von der
Heiligsten Eucharistie, abgewehrt wird und unter der Bedingung sorgfältiger
Beseitigung auch der übrigen Unzukömmlichkeiten.
14
In solchen Fällen, um den neuen Brauch richtig zu ordnen, sollen die
Beschlusskonferenzen nach kluger Prüfung die angebrachten Entscheidungen
fällen, die in geheimer Abstimmung mit 2/3 Mehrheit zu beschließen sind.
Diese Entscheidungen sind dann dem Heiligen Stuhl für die notwendige
Bestätigung mit der genauen Angabe der Gründe, die zu ihnen geführt haben,
zu unterbreiten. Der Heilige Stuhl wird jeden einzelnen Fall genau erwägen
und wird auch in Verbindung nicht vergessen, die die Kirchen verschiedener
Orte miteinander und auch die Verbindung, die die Einzelkirchen mit der
Gesamtkirche haben: Um das gemeinsame Wohl und die gemeinsame Erbauung,
sowie auch das Wachstum im Glauben und in der Frömmigkeit zu fördern, welche
aus dem gegenseitigen Beispiel erfließt.
15
Diese Instruktion, zusammengestellt kraft besonderen Auftrages unseres
Heiligen Vaters Papst Paul VI, wurde von ihm kraft seiner apostolischen
Autorität am 28. Mai 1969 approbiert. Er hat ebenfalls bestimmt, dass sie
durch die Vorsitzenden der Bischofskonferenzen zur Kenntnis der Ordinarien
gebracht wird.
Entgegengesetztes wird hiermit außer Kraft gesetzt.
Rom, den 29.
Mai 1969
Benno,
Kardinal Gut
Präfekt
Annibale
Bugnini
Sekretär
Zweite Übersertzung
Instruktion
Kongregation für den Gottesdienst
unseres Heiligen Vaters
Paul VI.
über die Art und Weise der Kommunionspendung
29. Mai 1969
(Offizieller lateinischer Text: AAS LXI [1969] 541-545)
(Quelle:
Dokumente zur Erneuerung der Liturgie, S. 811-815 - Die fortlaufende
Nummerierung folgt dem lateinischen Werk: "Enchiridion Documentorum
Instaurationis Liturgicae": Deutscher Text: KA Berlin 41 [1969] 60-62: siehe
dazu Memoriale domini (verba)
Allgemeiner Hinweis:
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Vatikanseite können als offiziell angesehen werden (Schreiben der
Libreria Editrice Vaticana vom 21. Januar 2008).
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1892
Die Kirche bezeugt, wenn sie das Gedächtnis des Herrn feiert, im Ritus
selbst ihren Glauben an Christus und ihre Anbetung. Er ist gegenwärtig im
heiligen Opfer, er wird denen, die am eucharistischen Mahl teilnehmen, als
Speise gereicht. Daher ist der Kirche an einer möglichst würdigen Feier der
Eucharistie und an einer fruchtbaren Teilnahme an ihr sehr gelegen. Sie
wahrt dabei unversehrt die sich bis in unsere Tage entfaltende
Überlieferung, deren Reichtum sich in ihre Praxis und ihr Leben überträgt.
Die Geschichte bestätigt, dass Feier und Empfang der hl. Eucharistie
vielgestaltig waren. So sind auch jetzt nicht wenige und nicht unbedeutende
Änderungen im Ritus der Eucharistiefeier vorgenommen worden, die den
geistlichen und psychischen Erfordernissen des heutigen Menschen besser
entsprechen. Wegen der gegebenen Verhältnisse wurde die Ordnung des
Kommunionempfanges der Gläubigen erweitert durch Wiedereinführung der
heiligen Kommunion unter beiden Gestalten; es war dies früher auch im
lateinischen Ritus die übliche Form; sie kam jedoch allmählich außer
Gebrauch. Das Konzil von Trient hat diesen vorgegebenen Befund dogmatisch
anerkannt und als den damaligen Verhältnissen angemessen verteidigt.[1]
1893
Durch diese Wiedereinführung sind das Zeichen des eucharistischen Mahles und
die vollständige Erfüllung der Weisung Christi durchsichtiger und lebendiger
geworden. Diese reichere Teilnahme an der Eucharistiefeier hat zudem hier
und dort im Laufe der vergangenen Jahre das Verlangen aufkommen lassen, zu
jener Praxis zurückzukehren, dass das eucharistische Brot in die Hand der
Gläubigen gelegt werde, die es dann sich selbst zum Munde führen. Mehr noch:
Ohne vorherige Zustimmung des Apostolischen Stuhles wurde dieser Ritus in
einigen Gemeinschaften und mancherorts vollzogen, derart sogar bisweilen,
dass es an der erforderlichen Vorbereitung der Gläubigen fehlte.
1894
Freilich ist es wahr, dass einst, nach altem Brauch, den Gläubigen gestattet
war, diese heilige Speise mit der Hand entgegenzunehmen und sich selbst zum
Munde zu führen, ja, in noch früherer Zeit, das Allerheiligste vom Ort der
Opferfeier mit nach Hause zu nehmen, vornehmlich um es als Wegzehrung zu
genießen, falls sie um des Bekenntnisses ihres Glaubens willen ihr Leben
einsetzen mussten.
Ausführlich bezeugen jedoch die kirchlichen Vorschriften und die Lehren der
Väter die allergrößte Ehrfurcht und die höchste Vorsicht der heiligen
Eucharistie gegenüber. Denn "niemand genießt dieses Fleisch, er habe es denn
zuvor angebetet"[2] . Jeder wird ermahnt beim Empfange: "Nimm es
entgegen! Aber achte darauf, dass dir nichts verlorengehe"[3].
"Denn es ist Christi Leib"[4].
Sorgsamer
Dienst am Leib und Blut des Herrn war in ganz besonderer Weise den
Geistlichen oder den eigens dafür bestellten Personen anvertraut: "Nach der
Danksagung des Vorstehers und nachdem das ganze Volk zugestimmt hat, teilen
die bei uns sogenannten Diakone an jeden der Anwesenden von dem Brot und dem
Wein mit Wasser aus, über die die Danksagung gesprochen war, und bringen
davon auch den Abwesenden"[5].
Bald
wurde der Dienst, die heilige Eucharistie den Abwesenden zu bringen, allein
den Geistlichen übertragen. So sollte beidem besser gedient sein: der dem
Leib Christi schuldigen Ehrfurcht und der Situation der Gläubigen. Mit dem
tieferen Eindringen in Wahrheit und Bedeutung des eucharistischen Mysteriums
und die Gegenwart Christi in ihm und aus dem Gefühl für Ehrfurcht vor dem
allerheiligsten Sakrament und für Demut beim Empfang desselben wurde es dann
später üblich dass der Priester selbst einen Teil des konsekrierten Brotes
auf die Zunge des Empfangenden legte.
1895
Diese Weise, die heilige Kommunion auszuteilen, soll - beim gegenwärtigen
Stand der Kirche ganz allgemein betrachtet - erhalten bleiben. Sie gründet
nicht nur auf dem mehrere Jahrhunderte geübten Brauch, sie ist auch Ausdruck
der Ehrfurcht der Gläubigen vor der Eucharistie. Sie schmälert keineswegs
die personale Würde dessen, der zu einem so bedeutenden Sakrament
hinzutritt. Vielmehr dient sie auch der Vorbereitung, die ein möglichst
segensreicher Empfang des Herrenleibes erfordert. [6]
Solche
Ehrfurcht gilt nicht "gewöhnlichem Brot und gewöhnlichem Trank"[7],
sondern der Kommunion des Leibes und Blutes des Herrn, durch die "das Volk
Gottes an den Gütern des österlichen Opfers teilnimmt, den neuen Bund, den
Gott ein für allemal im Blute Christi mit den Menschen geschlossen hat,
erneuert und in Glaube und Hoffnung das endzeitliche Mahl im Reiche des
Vaters im voraus zeichenhaft darstellt und bereits beginnt" [8].
Diese
herkömmliche Praxis gewährleistet auch zuverlässiger die erforderliche
Ehrfurcht und die geziemende Würde bei der Spendung der heiligen Kommunion;
sie hält die Gefahr der Verunehrung der eucharistischen Gestalten fern,
unter denen "Christus in einzigartiger Weise ganz und unversehrt zugegen
ist, Gott und Mensch, wesentlich und dauernd"[9]; sie fördert die
Sorgfalt, mit der die Kirche stets die Fragmente des konsekrierten Brotes zu
achten empfiehlt: "Denn was du zugrunde gehen lässt, sollst du so
betrachten, als ginge dir eines deiner eigenen Glieder verloren".[10]
1896
Da nun einige wenige Bischofskonferenzen und einzelne Bischöfe den Antrag
gestellt haben, es möge in ihren Territorien die Handkommunion zugelassen
werden, hat der Heilige Vater beschlossen, durch Umfrage bei den Bischöfen
der lateinischen Kirche deren Ansicht zu ermitteln, ob es angezeigt sei,
diese Form einzuführen. Eine altehrwürdige Überlieferung von solcher
Bedeutung zu ändern, betrifft ja nicht nur die Disziplin. Es steht auch zu
befürchten, dass die neue Form der Kommunionspendung Gefahren nach sich
zieht: Minderung der Ehrfurcht vor dem allerheiligsten Altarssakrament,
Profanierung eben dieses Sakramentes und Verfälschung der rechten Lehre.
1897
Es wurden daher den Bischöfen drei Fragen vorgelegt, auf die bis zum 12.
März 1969 folgendermaßen geantwortet wurde:
1. Halten
Sie es für richtig, dem Wunsche stattzugeben, dass außer der herkömmlichen
Form auch die Handkommunion erlaubt sei?
zustimmend: 567
ablehnend: 1233
zustimmend mit Vorbehalt: 315 ungültige Stimmen: 20
2.
Stimmen Sie dafür, dass dieser neue Ritus zuerst - mit Zustimmung des
Ortsoberhirten - in kleinen Gemeinschaften erprobt werde?
zustimmend: 751
ablehnend: 1215
ungültige
Stimmen: 70
3. Sind
Sie der Ansicht, dass die Gläubigen nach guter katechetischer Vorbereitung
diese neue Form gern aufgreifen? zustimmend: 835
ablehnend: 1185
ungültige
Stimmen: 128
Nach den
vorliegenden Antworten ist also offenkundig die weitaus größte Zahl der
Bischöfe keineswegs der Ansicht, die gegenwärtige Praxis solle geändert
werden. Ein Gefühl des Unbehagens, zumal im gottesdienstlichen Bereich, wäre
bei diesen Bischöfen und sehr vielen Gläubigen die Folge, falls diese
Änderung dennoch geschähe.
1898
In Anbetracht der Meinungsäußerung und Beratung seitens derer, die "der
Heilige Geist bestellt hat zu Bischöfen"[11], um die (Orts-)Kirchen
zu leiten, im Hinblick auf die Bedeutung der anstehenden Frage und auf das
Gewicht der Argumente, schien es daher dem Heiligen Vater nicht angezeigt,
die seit langem herkömmliche Form der Kommunionspendung zu ändern.
Bischöfe
und Priester und die Gläubigen ermahnt daher der Apostolische Stuhl, der
geltenden und erneut bestätigten Ordnung zu folgen. Dabei sollen sie
beachten:
- die von
der Mehrheit des katholischen Episkopates getroffene Entscheidung;
- die
Form, deren sich der gegenwärtige Ritus in der heiligen Liturgie bedient;
-
schließlich das Wohl der Kirche selbst.
1899
Um jedoch den Bischofskonferenzen zu helfen in der Erfüllung ihres
Hirtendienstes, der bei den heutigen Verhältnissen oft genug allzu schwer
ist, überträgt der Apostolische Stuhl dort, wo der entgegenstehende Brauch,
die Handkommunion nämlich, bereits Eingang gefunden hat, diesen Konferenzen
die schwere Last, gegebenenfalls die besonderen Umstände zu prüfen.
Voraussetzung ist jedoch: Jegliche Gefahr einer Minderung der Ehrfurcht oder
falscher Auffassungen über die allerheiligste Eucharistie ist abzuwenden.
Überdies sollen auch etwaige andere Unzuträglichkeiten aus dem Wege geräumt
werden.
In diesen
Fällen sollen die Bischofskonferenzen zur Einführung einer guten Ordnung
nach entsprechender Beratung nützliche Beschlüsse fassen. Diese sollen bei
geheimer Abstimmung eine Zweidrittel-Mehrheit haben. Zwecks Bestätigung[12]
werden sie diese Beschlüsse dem Heiligen Stuhl vorlegen unter Beifügung
einer genauen Darstellung der Gründe, die sie zu dieser Beschlussfassung
veranlasst haben.[13] Der Heilige Stuhl wird sodann die einzelnen
Fälle einer sorgfältigen Prüfung unterziehen und dabei eingedenk sein der
Verbundenheit, welche die Ortskirchen untereinander und jede für sich mit
der Gesamtkirche eint, damit das gemeinsame Wohl und die gemeinsame
Auferbauung gefördert werden zur Mehrung des Glaubens und der Liebe: Frucht
des gegenseitigen guten Beispiels.
Diese
Instruktion wurde gemäß besonderem Auftrag Papst Pauls VI. verfasst. Am 28.
Mai 1969 wurde sie von ihm kraft apostolischer Autorität ordnungsgemäß
approbiert. Er hat auch verfügt, dass sie durch die Vorsitzenden der
Bischofskonferenzen zur Kenntnis der Bischöfe gelange.
Rom, den 29.
Mai 1969
Benno,
Kardinal Gut
Präfekt
Annibale
Bugnini
Sekretär
Pastorale Erwägungen für jene,
die das Indult erbeten haben
(Quelle:
Deutscher Text: eigene Übersetzung von Dokumente zur Erneuerung der Liturgie
1, S. 816-818; siehe dazu das Original französisch in: AAS LXI [1969]
546-547)
Das
Schreiben mit der Genehmigung an die Bischofskonferenzen, die den Antrag auf
Zulassung der Kommunionspendung in die Hand gestellt haben, enthält einige,
die Instruktion ergänzende pastorale Erwägungen.
Der
Brief, der in der jeweiligen Landessprache verfasst ist, wurde in
französischer Sprache veröffentlicht.
1900
Als Antwort auf den von Ihrer Bischofskonferenz gestellten Antrag bezüglich
der Genehmigung zur Austeilung der Kommunion in die Hand der Gläubigen
möchte ich Ihnen die folgende Mitteilung machen:
Unter
Hinweis auf die Aussagen der vorausgehenden Instruktion vom 29. Mai 1969
über die Aufrechterhaltung des traditionellen Brauches hat der Heilige Vater
die Motive, die Sie zur Unterstützung Ihrer Bitte anführen, und die
Ergebnisse der Abstimmung zu dieser Frage geprüft. Er gestattet, dass in dem
Gebiet Ihrer Bischofskonferenz jeder Bischof nach seinem Ermessen und
Gewissen die Einführung des neuen Ritus der Kommunionausteilung in seiner
Diözese genehmigen darf und zwar unter der Bedingung, dass jede Möglichkeit
der Überraschung auf seiten der Gläubigen und jegliche Gefahr der
Ehrfurchtslosigkeit gegenüber der Eucharistie vermieden werden.
Um das zu
erreichen, halte man sich an die folgenden Regeln:
1901
1. Die neue Art des Kommunizierens darf nicht derart aufgedrängt werden,
dass der traditionelle Brauch ausgeschlossen wird. Es ist besonders wichtig,
dass jeder Gläubige da, wo legitimerweise der neue Brauch erlaubt ist, die
Möglichkeit erhält, die Kommunion in den Mund zu empfangen, auch wenn
gleichzeitig andere Personen zur Kommunion gehen, die die Hostie in die Hand
erhalten. Die beiden Arten des Kommunizierens können ja auch ohne
Schwierigkeiten in derselben liturgischen Feier nebeneinander bestehen. Dies
soll deshalb beachtet werden, damit niemand im neuen Ritus einen Grund für
die Verletzung seiner eigenen spirituellen Empfindsamkeit gegenüber der
Eucharistie sieht und damit dieses Sakrament, das ja seinem Wesen nach
Quelle und Grund der Einheit ist, nicht ein Anlass für Zwistigkeiten unter
den Gläubigen wird.
1902
2. Der Ritus der Handkommunion darf nicht ohne Vorsicht angewendet werden.
Da es sich ja um eine menschliche Haltung handelt, ist sie auch an das
Empfinden und an die Vorbereitung des Kommunizierenden gebunden. Es
empfiehlt sich eine stufenweise Einführung, bei der mit qualifizierten und
besser vorbereiteten Gruppen und Kreisen begonnen wird. Vor allem ist es
notwendig, dieser Einführung eine angemessene Unterweisung vorausgehen zu
lassen, damit die Gläubigen die Bedeutung der Geste genau verstehen und sie
mit dem gegenüber dem Sakrament gebührenden Respekt ausführen. Bei dieser
Unterweisung ist anzustreben, jeden möglichen Anschein einer Änderung im
Glauben der Kirche an die eucharistische Gegenwart und auch jede Gefahr oder
einfach die Möglichkeit einer Gefahr der Profanierung auszuschließen.
1903
3. Die dem Gläubigen angebotene Möglichkeit, das eucharistische Brot in die
Hand zu empfangen und selber zum Munde zu führen, darf ihn nicht dazu
verleiten, es als ein gewöhnliches Stück Brot oder irgendeine beliebige
geweihte Sache anzusehen. Ganz im Gegenteil soll sie in ihm das Empfinden
für seine Würde, Glied am mystischen Leib Christi zu sein, in den er durch
die Taufe und die Gnade der Eucharistie eingegliedert ist, steigern und auch
seinen Glauben an die große Wirklichkeit des Leibes und Blutes des Herrn,
die er mit seinen Händen berührt, stärken. Seine Haltung des Respekts sei
dem angemessen, was er vollzieht.
1904
4. Bezüglich des Vollzuges kann man sich an die Anweisungen der alten
Tradition halten, die die Dienstfunktion des Priesters und Diakons
herausstellte, wenn sie die Hostie in die Hand des Kommunizierenden legten.
Es kann aber auch eine einfachere Art angewendet werden, indem der Gläubige
selber die Hostie aus der heiligen Schale nimmt.[14] Auf jeden
Fall soll der Gläubige die Hostie vor der Rückkehr zu seinem Platz
verzehren. Die Hilfestellung des Dieners wird durch die übliche Formel "Der
Leib Christi" unterstrichen, auf die der Gläubige mit "Amen" antwortet.
1905
5. Welche Form auch immer man wählt, so soll auf jeden Fall darauf geachtet
werden, dass keine Teilchen des eucharistischen Brotes fallengelassen oder
verstreut werden; ebenso auf eine geziemende Sauberkeit der Hände und eine
passende Ausübung der Gesten gemäß den Bräuchen der verschiedenen Völker.
1906
6. Bei Austeilung der Kommunion unter beiden Gestalten durch Eintauchen ist
es auf keinen Fall erlaubt, die mit dem Blut des Herrn getränkte Hostie in
die Hand des Gläubigen zu legen.
1907
7. Die Bischöfe, die die Einführung der neuen Art der Kommunion gestatten,
werden gebeten, dieser Kongregation nach Ablauf von sechs Monaten einen
Bericht über die Ergebnisse dieser Erlaubnis zu schicken.
Rom, den 29.
Mai 1969
Benno,
Kardinal Gut
Präfekt
Annibale
Bugnini
Sekretär
Anmerkungen
-
1.
↑
Vgl. Konzil von Trient,
Sess. XXI, Lehre über die Kommunion unter beiden Gestalten
und die Kommunion der
Kinder: DS
1726-1727 (930); Sess. XXII, Dekret über die Erlaubnis des Kelches: DS
1760.
-
2.
↑
Augustinus,
Enarrationes in Psalmos 98,9: PL 37,1264.
-
3.
↑
Cyrill von Jerusalem,
Catecheses Mystagogicae 5,21: PO 33, 1126.
-
4.
↑
Hippolyt, Traditio
Apostolica 37: B. Botte. 1963, 84.
-
5.
↑
Justin, Apologia I, 65: PO 6, 427.
-
6.
↑
Vgl. Augustinus, Enarrationes in Psalmos
98,9: PL 37,1264 f.
-
7.
↑
Vgl. Justin, Apologia r, 66: PO 6, 427;
vgl. Irenäus, Adversus Haereses 1,4, c. 18, Nr. 5: PO 7, 1028 f.
-
8.
↑
Ritenkongregation,
Instruktion "Eucharisticum
mysterium", Nr. 3a: AAS 59 (1967) 541.
-
9.
↑
Vgl. ebd., Nr. 9: AAS 59 (1967) 547.
-
10.
↑
Cyrill von Jerusalem,
Catecheses Mystagogicae 5, 21: PO 33, 1126.
-
11.
↑
Vgl. Apg 20,28.
-
12.
↑
Vgl. II. Vatikanum,
Dekret "Christus
dominus", Art. 38,4: AAS 58 (1966)
693.
-
13.
↑
a Auf die vorgelegte Frage, "ob die heilige
Kommunion uneingeschränkt den Gläubigen in die Hand gereicht werden darf
oder ob der Priester hierzu eines Indults bedarf, und ob die Vollmacht
zur Erteilung eines solchen Indults beim Ordinarius oder bei der
Bischofskonferenz jeder Nation liegt", wird in N 8 (1972) 343
folgendermaßen geantwortet: Die in der Instruktion über die Art und
Weise der Kommunionspendung "Memoriale Domini" enthaltene Norm gilt ohne
Einschränkung. Demnach kann weder der Ordinarius, erst recht kein
Priester diesen Erlass übergehen.
-
14.
↑
Seit dem 21.
Juni 1973, an dem der Faszikel "De sacra Communione et de cultu mysterii
eucharistici extra Missam" veröffentlicht wurde, ist der Satz "Es kann
aber ... aus der heiligen Schale" gestrichen (vgl. Eucharistiae sacramentum
Nr. 3082).
Ansprache von
Papst Paul VI.
zur Generalaudienz am 26. 11. 1969
Liebe Söhne
und Töchter,
Wir wollen
eure Aufmerksamkeit erneut auf die Erneuerung
der Liturgie durch den neuen Ordo der hl. Messe
lenken. Dieser neue Ritus für unsere Feier des
heiligen Opfers wird mit dem nächsten Sonntag,
dem ersten Advent, der auf den 30. November
fällt, in Kraft gesetzt.
Ein neuer
Ritus für die hl. Messe bedeutet die Veränderung
einer verehrungswürdigen Tradition, die schon
seit Jahrhunderten besteht. Das berührt unser
religiöses Erbe, dem das Privileg der
Unantastbarkeit und der Stabilität zuzukommen
schien. Dieses Erbe schien die Gebete unserer
Vorfahren und der Heiligen wieder auf unsere
Lippen zu bringen und uns den Trost zu gewähren,
daß wir uns im Einklang mit unserer spirituellen
Vergangenheit befänden, die wir lebendig
erhielten und an die kommenden Generationen
weitergäben.
In einem
solchen Augenblick gewinnen wir ein besseres
Verständnis des Wertes historischer Tradition
und der Gemeinschaft der Heiligen. Der
bevorstehende Wechsel wird die Zeremonien der
Messe betreffen. Es wird uns – vielleicht mit
einiger Betroffenheit, zu Bewußtsein kommen, daß
die Zeremonien am Altar nun nicht mehr mit den
Worten und Gesten begangen werden, die wir
gewöhnt sind – vielleicht so sehr gewöhnt sind,
daß wir sie gar nicht mehr zur Kenntnis genommen
haben. Diese Veränderung betrifft auch die
Gläubigen. Es ist gewollt, daß sie alle
Anwesenden betrifft und sie aus ihrer gewohnten
persönlichen Andacht und ihrer erstarrten
Routine herausreißt.
Wir müssen auf
diese alle Aspekte betreffende Unbequemlichkeit
vorbereitet sein. Dabei handelt es sich um jene
Art der Verstörung, die mit jeder Neuerung
verbunden ist, die in unsere Routine einbricht.
Wir werden feststellen, daß die Frommen ganz
besonders irritiert sein werden, da sie ihre
eigene durchaus respektable Weise zur Feier der
Messe entwickelt haben – jetzt werden sie aus
ihren gewohnten Gedanken herausgerissen und
gezwungen, denen von anderen zu folgen. Selbst
Priester werden in dieser Hinsicht irritiert
sein.
Wie sollen wir
uns in dieser besonderen historischen Situation
verhalten? In erster Linie müssen wir uns gut
vorbereiten, denn diese Neuerung ist keine
Kleinigkeit. Wir dürfen uns nicht von der Art
und den Irritationen der äußeren Form
überraschen lassen. Als intelligente Menschen
und Gläubige Christen sollten wir uns so gut wie
möglich auf diese Erneuerung vorbereiten. Das
sollte nicht allzu schwer fallen, hat doch die
Kirche und haben viele Verlage großartige
Anstrengungen in dieser Richtung unternommen.
Wie Wir schon zu anderer Gelegenheit sagten, tun
wir gut daran, die Motive für diese tiefgehende
Veränderung mit in Betracht zu ziehen. Das erste
ist der Gehorsam gegenüber dem Konzil. Dieser
Gehorsam verlangt nun auch Gehorsam gegenüber
den Bischöfen, die die Vorgaben des Konzils
interpretieren und praktisch umsetzen.
Diese erste
Begründung ist nicht nur rechtlicher Art, als ob
sie eine äußerliche Vorschrift aufgriffe. Sie
geht aus dem Charisma des liturgischen Aktes
selbst hervor. In anderen Worten, sie ist
verbunden mit der Macht und der Wirksamkeit des
Gebetes der Kirche, das in seiner
autoritativsten Form aus dem Munde des Bischofs
kommt. Das gilt auch für die Priester, die dem
Bischof in seinem Amt helfen und wie er in
Persona Christi handeln (s. St. Ign. Ad Eph. I,
V). Es ist Christi Wille, es ist der Atem des
Heiligen Geistes, der die Kirche zu dieser
Änderung aufruft. Der Mystische Körper Christi,
der die Kirche ist, erlebt einen prophetischen
Augenblick. Dieser Augenblick erschüttert die
Kirche und erweckt sie und ruft sie dazu auf,
die geheimnisvolle Kunst ihres Gebetes zu
erneuern.
Die andere
Begründung für die Reform ist die Erneuerung des
Gebetslebens. Dabei geht es darum, die
Versammlung der Gläubigen enger und
wirkungsvoller in den offiziellen Ritus
einzubeziehen, in die Feier des Wortes und die
Feier des eucharistischen Opfers, die die hl.
Messe darstellen. Denn auch die Gläubigen sind
mit dem „königlichen Priestertum“ bekleidet, das
heißt, auch sie sind im Stande, auf
übernatürliche Weise mit Gott zu sprechen.
Hier wird die
größte Neuerung zu erkennen sein, die Neuheit
der Sprache. Nicht mehr das Latein, sondern die
gesprochene Sprache wird die Hauptsprache der
hl. Messe sein. Die Einführung der
Umgangssprache wird sicher ein großes Opfer für
diejenigen bedeuten, die die Schönheit, die
Kraft und die ausdrucksstarke Sakralität des
Latein kennen. Wir geben die Sprache der
christlichen Jahrhunderte auf und treten wie
weltliche Eindringlinge in den bisher der
heiligen Sprache vorbehaltenen Bezirk ein. Wir
werden einen großen Teil jenes großartigen und
unvergleichlichen künstlerischen und
spirituellen Gebildes, der Gregorianik,
verlieren.
Das ist für
uns in der Tat ein Grund des Bedauerns, ja sogar
fast der Bestürzung. Was können wir an die
Stelle jener Sprache der Engel setzen? Wir geben
etwas auf, das unermeßlichen Wert besitzt. Was
könnte noch kostbarer sein als diese erhabensten
Werte unserer Kirche?
Die Antwort
wird banal erscheinen, aber es ist eine gute
Antwort, weil sie menschlich und weil sie
apostolisch ist:
Das
Verständnis des Gebetes ist mehr wert als die
seidenen Gewänder, mit denen es königlich
angetan ist. Die Teilnahme des Volkes hat den
höheren Wert – insbesonderer die Teilnahme
moderner Menschen, die so großen Wert auf eine
schlichte Sprache legen, die man leicht versteht
und im alltäglichen Gespräch verwenden kann.
Wenn die
göttliche Sprache des Latein eine Barriere
bildete gegenüber den Kindern, gegenüber den
Jugendlichen, gegenüber der Welt der Arbeit und
der Geschäfte, wenn sie ein dunkler Schirm und
kein durchsichtiges Fenster wäre – wäre es dann
für uns Fischer der Seelen erlaubt, daran als
der ausschließelichen Sprache des Gebetes und
des religiösen Verkehrs festzuhalten? Was hatte
der hl. Paulus dazu zu sagen? Lesen Sie Kapitel
14 des ersten Briefes an die Korinther: „Vor der
Gemeinde will ich lieber fünf Worte mit Verstand
reden, um auch andere zu unterweisen, als
zehntausend Worte in Zungen stammeln.“
Der hl.
Augustinus scheint sich darauf zu beziehen, wenn
er sagt: „Fürchtet euch nicht vor Lehrern,
solange sie allen ihren Unterricht erteilen“ (P.L.
38, 228, Serm. 7, vergl. Serm 229, p 1371).
Allerdings sieht der neue Ordo der Messe dennoch
vor, daß die Gläubigen im Stande sein sollten,
wenigstens das Ordinarium der Messe,
insbesondere das Credo und das Gebet des Herrn,
das Vater Unser, gemeinsam auf Latein zu singen
(SC n. 19)
Aber laßt uns
das wohl zu unserem Trost und unserem Rat im
Bewußtsein halten: die lateinische Sprache wird
damit nicht verschwinden. Sie wird weiterhin die
vornehme Sprache der offiziellen Dokumente des
Heiligen Stuhls sein, sie wird Schlüssel zum
Erbe unserem religiösen, historischen und
humanistischen Kultur das Instrument der
Unterweisung in den theologischen Studien
bleiben und womöglich in neuem Glanze erblühen.
Wenn wir
schließlich recht auf die Sache schauen, werden
wir sehen, daß die Grundlinien der hl. Messe
immer noch der Tradition entsprechen, nicht nur
theologisch, sondern auch spirituell. Sofern der
Ritus so ausgeführt wird, wie er ausgeführt
werden sollte, wird der spirituelle Aspekt sich
als von noch größerem Reichtum erweisen. Die
größere Schlichtheit der Zeremonien, die
Vielfalt und der Reichtum der biblischen Texte,
die gemeinsamen Aktionen der Feiernden und die
Stille, die mehrere tiefere Augenblicke der
Riten kennzeichnen wird, werden das
gewährleisten.
Vor allem zwei
Bedingungen sind unverzichtbar, um diesen
Reichtum zu verdeutlichen: Die echte Teilnahme
jedes einzelnen Anwesenden und die Ausgießung
des Geistes der verbindenden Liebe in der
Gemeinde. Diese Bedingungen werden die hl. Messe
mehr als je zuvor zu einer Schule spiritueller
Tiefe und zu einer anspruchsvollen, aber
friedlichen Schule Christlichen
Gemeinschaftslebens werden lassen. Die Beziehung
der Seele zu Christus und zu den Brüdern gewinnt
so neue und lebensspendende Intensität.
Christus, das Opfer und der Priester erneuert
und vollbringt sein Erlösungsopfer durch den
Dienst der Kirche im symbolischen Ritus seines
letzten Abendmahls. Er hinterläßt uns seinen
Leib und sein Blut unter der Erscheinung von
Brot und Wein zu unserer persönlichen und
geistlichen Nahrung und zu unserem Eintritt in
die Einheit seiner erlösenden Liebe und seines
unsterblichen Lebens.
Doch es bleibt
eine praktische Schwierigkeit, die angesichts
der Erhabenheit der hl. Messe von keiner
geringen Bedeutung ist: wie können wir den neuen
Ritus zelebrieren, wenn wir noch kein
vollständiges Messbuch besitzen und es noch
Unsicherheiten in so vielen Fragen gibt?
Zum Abschluß
wird es daher hilfreich sein, euch einige
Vorschriften der zuständigen Behörde, nämliche
der Heiligen Kongregation für den Gottesdienst,
vorzutragen, nämlich:
Für den
lateinischen Text gilt: Priester, die auf Latein
zelebrieren, sei es privat oder öffentlich,
können in den dafür vom Gesetz vorgesehenen
Fällen bis zum 28. November 1971 entweder das
Missale Romanum oder den neuen Ordo benutzen.
Falls sie das Missale Romanum benutzen, können
sie desungeachtet auch die drei neuen Hochgebete
und die Auslassungen (einiger Heiliger und
Schlußformeln) im Canon Romanus verwenden. Sie
können auch die Lesungen und das Gebet der
Gläubigen in der Umgangssprache verwenden. Wenn
sie nach dem neuen Ritus zelebrieren, müssen sie
sich nach dem offiziellen Text richten, wobei
die oben genannten Zugeständnisse hinsichtlich
der Umgangssprache ebenfalls gelten.
Für den Text
in der Umgangssprache gilt: In Italien müssen
alle, die „cum populo“ zelebrieren, ab dem
kommenden 30. November den „Rito della Messa“
verwenden, der von der Italienischen
Bischofskonferenz oder anderen
Nationalkonferenzen veröffentlicht worden ist.
An Festtagen sollen die Lesungen entweder aus
dem italienischen Lektionar genommen werden, das
vom italienischen Zentrum für Liturgische Aktion
veröffentlicht wurde, oder aus dem bisher
verwendeten Römischen Messbuch für Festtage. An
Ferialtagen soll weiterhin das vor drei Jahren
veröffentliche Ferial-Messbuch Verwendung
finden. Bei der Privatmesse gibt es keine
Probleme, weil diese in Latein gefeiert werden
müssen. Wenn ein Priester die besondere
Erlaubnis hat (auch bei der Privatmesse) auf
Latein zu zelebrieren, soll er sich nach dem
Richten, was oben für die Gemeindemesse gesagt
wurde, für den Ritus soll er dem Ordo folgen,
der von der italienischen Bischofskonferenz
veröffentlicht worden ist.
Lasst uns in
jedem Fall und unter allen Umständen daran
denken, daß „die hl. Messe ein Mysterium ist,
gelebt in einem Tod aus Liebe. Ihre Göttliche
Wirklichkeit übertrifft alle Worte. Sie ist die
Aktion schlechthin, wahrhaft der Akt unserer
Erlösung, die sich in ihrem Gedächtnis
vergegenwärtigt.“(Zundel)
Mit unserem
Apostolischen Segen.