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Hochaktuell in der Schweiz
Epidemiengesetz (EPG)
Frühsexualisierung / Impfzwang / Fichierung

Abstimmungstermin EpG  22. September 2013

 

Eidgenossen wacht auf und informiert euch.

 

 

 

 

   
   




 

  

Nach dem Ja zum neuen Epidemiengesetz (22 Sept. 2013), lassen wir diese Webseite stehen,
damit Frau und Herr Schweizer sich darüber informieren können, was sie da angenommen haben.

 

Epidemiengesetz (EPG)

 

Frühsexualisierung

Impfzwang
USA: 145’000 Kinder an den Folgen von Impfungen verstorben
Fichierung von Gesundheits- und Reisedaten

Bundesrat Alain Berset unterschreibt Kooperationsstrategie“ WHO - Schweiz - trotz Referendum

 

  Referendum gegen das revidierte Epidemiengesetz (EpG) zustande gekommen

Das Parlament hat am 28. September 2012 den Entwurf des Bundesrates mit grosser Mehrheit gutgeheissen. Am Erlasstext wurden nur geringfügige Änderungen vorgenommen. Gegen das Gesetz wurde das Referendum ergriffen. Das Referendum gegen das revidierte Epidemiengesetz (EpG) ist zustande gekommen, 77'750 Unterschriften wurden gesammelt, weit über die notwendigen 50'000. Die Bundeskanzlei hat am 21. Februar 2013 formell bestätigt, dass das Referendum mit 77 360 gültigen Stimmen zustande gekommen ist. Damit hat das Schweizer Volk am 22 September die Möglichkeit darüber abzustimmen, ob sie das Gesetz will oder nicht.

 

     Um was geht es:

 

 

Obligatorische schulische Sexualerziehung unserer Kinder ab Kindergarten.
   
Obligatorische Impfungen (Impfzwang)
   
Fichierung von Gesundheits- und Reisedaten  

Fichierung: Datenbank anlegen, Informationen sammeln

   
Unterwerfung der Schweiz unter die WHO

WHO: Weltgesundheitsorganisation (World Health Organization)

   
Entmündigung der Bürger und Kantone

 

 

 

Obligatorische schulische Sexualerziehung

unserer Kinder ab Kindergarten

 

Ohne Dispensationsrecht

Der Bund will durch das Epidemiengesetz Zugriff auf unsere Schulen erhalten. Angeblich sollen diese verpflichtet werden, über die Gefahren übertragbarer Krankheiten (AIDS) zu informieren und Beratungen zu deren Verhütung und Bekämpfung anzubieten (Art. 19 Abs. 2 lit. c EpG).

Grundlagenpapier Sexualpädagogik und Schule  

Link bag.admin.ch  Pdf  Grundlagenpapier Sexualpädagogik 1647 kb

Das Pdf wurde mittlerweile von der BAG Webseite gelöscht.  Hier Alternativ-Link  Grundlagenpapier Sexualpädagogik

Das Grundlagenpapier Sexualpädagogik und Schule beschreibt Grundlagen für die schweizweite Verankerung von Sexualerziehung in der Schule sowie Überlegungen für die Aus- und Weiterbildung von Lehrpersonen an Hochschulen.

 

Wollen wir dies unseren Kleinkindern wirklich antun?

(Aus dem Pdf Grundlagenpapier Sexualpädagogik und Schule. Seite 35  Link Pdf)

 

 Alter  Entwicklungsschritte Verhalten und Erleben
 4 Jahre Bewegungs- und Expansionsdrang Verstärkte Selbstständigkeit Bedürfnis nach eigenen Kontakten

In die Welt gehen:

·         Erfahrungen mit Angst und Verletzung

·         Konflikte (gegen andere durchsetzen)

·      Empathie (in andere Einfühlen)

·         Einüben sozialen Miteinanders (Nachahmung symbolischer Handlungen nach Piaget)

·         Experimentieren mit Beziehungen mit anderen

·         Erfahrung mit Gefühlen (Zuneigung, Eifersucht, Sehnsucht, Enttäuschung, etc.)

  Entstehung körperlich-sexueller Schamgefühle

Das Selbst betreffend:

·         Erlernen des Umgangs mit Schamhaftigkeit

 

  Genitale Körperlichkeit

Kindlicher Forschungsdrang und sexuelle Neugier:

·         Entdecken der Sexualorgane als Quelle neuer Lustgefühle

·       Zeigelust und genitale Spiele

·         Erotisches Interesse an den Eltern

·       Erste Fragen zur Sexualität

  Selbststimulation (orgasmusähnliche Reaktionen)

Entdecken von Körperregionen als Quelle neuer Lustgefühle:

·         Bewusstes, wiederholtes Manipulieren von Körperstellen, auch der Genitalien

     

 5 Jahre

Auseinandersetzung mit dem eigenen und anderen Geschlecht - Entwickeln einer Vorstellung von Geschlechterrollen

Spielerisches Erkunden von Ge­schlechterrollen:

·         Rollenspiele (Vater-Mutter­Spiele, Familien mit zwei Müttern/Vätern, einem Elternteil, Verliebt sein, Geschlechtsverkehr)

·         Doktorspiele (Erkunden des anderen Körpers, Befriedigung der natürlichen Neugier)

 

 

Betrachtet man dieses Grundlagenpapier näher, kommt man unweigerlich zum Schluss, dass von einer verantwortungsvollen und altersgerechten Sexualerziehung keine Rede sein kann. Folgende Aspekte sollen in der Sexualerziehung thematisiert werden:

Bei Vierjährigen: Die eigenen Sexualorgane als Quelle neuer Lustgefühle zu entdecken; Erzeugen von orgasmusähnlichen Reaktionen durch bewusstes, wiederholtes Manipulieren von Körperstellen, auch der Genitalien. Bei Fünfjährigen: Das Üben von Rollenspielen, unter anderem auch Familien mit zwei Müttern und zwei Vätern, und das Sprechen über Verliebtsein und Geschlechtsverkehr. Im Weiteren soll in den Sexualunterricht mit den Jugendlichen auch einfließen, dass jegliche sexuelle Betätigung in Ordnung sei, solange diese für die Beteiligten stimmt, und jegliche sexuelle Orientierung (Hetero-, Homo-, Bi- und Transsexualität et cetera) als gleichwertig anzusehen sei.

 

Was Kinder, nun schulpflichtig ab vier Jahren, in Basels Kindergärten gezwungen sind, nicht nur anzusehen, müsste, in der Tagesschau gezeigt, unkenntlich gemacht werden. (Auch unsere Webseite nimmt Abstand davon solche Bilder hier zu veröffentlichen.)

 

Welcher psychologischer Schaden in der Entwicklung der Kinder wird hier verursacht?

 

Es ist grausam, wenn bereits Kinder ihrer Unschuld beraubt und ganz entgegen jeglicher Kenntnis der Entwicklungspsychologie frühsexualisiert werden.

 

 

Aus der Bibel:

Mt 18,6 Wer einen von diesen Kleinen, die an mich glauben, zum Bösen verführt, für den wäre es besser, wenn er mit einem Mühlstein um den Hals im tiefen Meer versenkt würde. Vergleiche auch Mk 9,42 / Lk 17,2

 

Besonders problematisch ist, dass der Bund mit dem revidierten Epidemiengesetz die Macht auch hier an sich reissen will und damit ausgerechnet im Bildungsbereich die wichtige föderale Hoheit der Kantone verletzt. Die Kantone werden in dieser brisanten Frage der Frühsexualisierung nichts mehr zu sagen haben.

 

Dem BAG (Bundesamt für Gesundheit) kommt der unklare Gesetzestext mehr als recht. So kann das BAG auch die frühkindliche Sexual-Erziehung damit begründen, welcher dem Gendermainstream (Film)– also Mami weg Papi weg – die Türe zu den Klassenzimmern öffnen wird.

 

Man braucht nun wirklich kein Prophet zu sein, um vorauszusagen, dass diese schwammige, inhaltlich und räumlich nicht definierte Bestimmung eine Blankovollmacht an das BAG zur Frühsexualisierung ab Kindergarten ist.

 

Wir wollen keine Frühsexualisierung ab Kindergarten!

 

 

Deshalb am 22 September ein klares NEIN gegen das völlig missratene revidierte Epidemiengesetz EPG.

 

 

Schicken Sie den Link dieser Webseite in einer E-Mail bitte an ihre Schweizer Freunde, damit wenigstens hier in der Schweiz der Frühsexualisierung Einhalt geboten werden kann. Oder setzten Sie einen Link auf Facebook, Twitter.

http://EPG.kath-zdw.ch

 

 

 

Filme  Frühsexualisierung

 

Urväter der Frühsexualisierung - Dokumentation

 

 

 

 

Rev. Epidemiengesetz: obligatorische Sexualerziehung?          14:09 Min.

 

 

 

 

 

 

Pädophiler Genderismus Schweiz - Frühsexualisierung ab 4 Jahren    10:06 Min.

 

 

 

 

 

 

Gender Mainstreaming     8:30 Min.

 

 

 

 

 

 

Gender Mainstreaming       68 Min.

Frau Kuby referiert über extrem wichtige Themen, die von den Regierungen (UNO/EU) geplant sind, welche u. a. unsere bisherige Familienstruktur auf den Kopf stellen:
Der Begriff Gender-Mainstreaming, bezeichnet die Initiative, die Gleichstellung der Geschlechter auf allen gesellschaftlichen Ebenen durchzusetzen.
 

 

 

 
 
 
 

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Obligatorische Impfungen (Impfzwang)

 

Machtabgabe an BAG und WHO mit dem revidierten Epidemiengesetz EPG!

WHO Weltgesundheitsorganisation - BAG Bundesamt für Gesundheit

 

Das Eidgenössische Parlament hat im September 2012 das neue Epidemiengesetz (EPG) verabschiedet. Doch was zuerst dem Parlament und dann dem Bürger als „kleine Revision“ verkauft wurde, kann in Wirklichkeit in eine umfassende gesetzliche Ermächtigung des Bundesrates, sowie von Behörden auf Bundes- und Kantonsebene ausarten. Die äusserst schwammige Formulierung und die daraus entstehenden umfangreichen im EPG gesetzlich verankerten Massnahmen sorgten dann auch dafür, dass zirka 80’000 Stimmbürger das Referendum gegen das neue EPG unterstützt haben.

 

Das EPG (Epidemiengesetz) ermöglicht mittels der Anwendung von Art. 36 der Bundesverfassung, Massnahmen wie eben die Zwangsimpfung durchzuführen. Das EPG braucht der Bund, damit er die bereits mit der WHO abgeschlossenen Verträge auch erfüllen kann, denn dazu hat er sich verpflichtet.

 

Das Gesetz ermächtigt den Bundesrat beispielsweise, bei „besonderer Lage“ obligatorische Impfungen zu verfügen“ ( Siehe nachfolgend EpG Art. 6, Absatz 2b).

(Die Bezeichnung „bestimmte Tätigkeiten“ wird dabei auch nicht näher ausgeführt.)

 

EPG  1. Kapitel

Art. 6   Besondere Lage
1   Eine besondere Lage liegt vor, wenn:
       
  a. die ordentlichen Vollzugsorgane nicht in der Lage sind, den Ausbruch und

die Verbreitung übertragbarer Krankheiten zu verhüten und zu bekämpfen,

und eine der folgenden Gefahren besteht:

1. eine erhöhte Ansteckungs- und Ausbreitungsgefahr,

2. eine besondere Gefährdung der öffentlichen Gesundheit,

3. schwerwiegende Auswirkungen auf die Wirtschaft oder auf andere Lebensbereiche;

 
       
  b. die Weltgesundheitsorganisation (WHO) festgestellt hat, dass eine gesundheitliche

Notlage von internationaler Tragweite besteht und durch diese in

der Schweiz eine Gefährdung der öffentlichen Gesundheit droht.

 

 

2   Der Bundesrat kann nach Anhörung der Kantone folgende Massnahmen anordnen:   ٭
 
  a. Massnahmen gegenüber einzelnen Personen;
  b. Massnahmen gegenüber der Bevölkerung;
  c. Ärztinnen, Ärzte und weitere Gesundheitsfachpersonen verpflichten, bei der Bekämpfung übertragbarer Krankheiten mitzuwirken;
  d. Impfungen bei gefährdeten Bevölkerungsgruppen, bei besonders exponierten Personen und bei Personen, die bestimmte Tätigkeiten ausüben, für obligatorisch erklären.

 

٭ Der Bundesrat kann nach Anhörung der Kantone folgende Massnahmen anordnen. Anhörung bedeutet, die Kantone haben kein Mitentscheidungsrecht.

 

 

EPG  1. Kapitel

Art. 7   Ausserordentliche Lage

Wenn es eine ausserordentliche Lage erfordert, kann der Bundesrat für das ganze Land oder für einzelne Landesteile die notwendigen Massnahmen anordnen.

 

 

EPG  4. Kapitel

Art. 24 Überwachung und Evaluation
1 Die zuständigen Bundesbehörden überprüfen unter Einbezug der Kantone regelmässig die Zweckmässigkeit und Wirksamkeit der Impfmassnahmen.
2 Die zuständigen kantonalen Behörden erheben den Anteil der geimpften Personen und informieren das BAG regelmässig über die Impfungsrate und über die Massnahmen, die zu deren Erhöhung getroffen wurden.
3 Das BAG verfasst regelmässig Berichte zur Überwachung und Evaluation und veröffentlicht diese in geeigneter Form.

 

EPG 5. Kapitel: Bekämpfung

Art. 35 Quarantäne und Absonderung

 

1 Genügt die medizinische Überwachung nicht, so kann:

a. eine Person, die krankheitsverdächtig oder ansteckungsverdächtig ist, unter Quarantäne gestellt werden;

b. eine Person, die krank oder angesteckt ist oder Krankheitserreger ausscheidet, abgesondert werden.

 

2 Die betroffene Person kann wenn nötig in ein Spital oder in eine andere geeignete

Institution eingewiesen werden.

 

3 Das Spital oder die Institution muss dafür sorgen, dass das Personal und weitere

gefährdete Personen vor Übertragungen geschützt werden.

 

Quarantäne gestellt werden; also Freiheitsberaubung

 

 

EPG 10. Kapitel: Vollzug

2. Abschnitt: Bund

Art. 77 Aufsicht und Koordination

 

1 Der Bund beaufsichtigt den Vollzug dieses Gesetzes durch die Kantone.

 

2 Er koordiniert die Vollzugsmassnahmen der Kantone, soweit ein Interesse an einem einheitlichen Vollzug besteht.

 

3 Er kann zu diesem Zweck:

  a. den Kantonen Massnahmen für einen einheitlichen Vollzug vorschreiben;
  b. bei Gefährdungen der öffentlichen Gesundheit die Kantone anweisen, bestimmte Vollzugsmassnahmen umzusetzen;
  c. die Kantone verpflichten, den Bund über Vollzugsmassnahmen zu informieren;
  d. den Kantonen Vorgaben für ihre Vorbereitungs- und Notfallpläne machen.

 

 

 

 

Nachzulesen im Pdf   Nachfolgender Download Link bei www.bag.admin.ch

Vom Parlament verabschiedete Schlussversion des Gesetzes

 

 

Die WHO soll neu für die Schweiz bestimmen,

wann eine besondere Gefahrenlage für die Schweiz besteht.

 

Siehe oben

Die Schweiz verliert ihre hoheitliche Autonomie, gemäss Artikel 6 Absatz 1b:

Eine besondere Lage liegt vor, wenn die Weltgesundheitsbehörde WHO festgestellt hat, dass eine gesundheitliche Notlage von internationaler Tragweite besteht und durch diese in der Schweiz eine Gefährdung der öffentlichen Gesundheit droht.

 

Da die WHO im Jahre 2009 extra für die Schweinegrippe die höchste Pandemiestufe so abgeändert hat, dass man sie auch ohne länderübergreifende Todesfälle ausrufen kann, drohen uns in der Schweiz nach Einführung des neuen EPG bereits bei einem länderübergreifenden Schnupfen Zwangsmassnahmen!

 

Als im Jahre 2009 die WHO die höchste Pandemiestufe für die Schweinegrippe ausrief, starben schweizweit 20 Personen. Bei einer normalen Grippe sind es bis zu 1000 Personen jährlich.

- 13 Mio. Impfdosen wurden auf Anraten der WHO von der Schweiz gekauft.

- davon 10,5 Mio. ungenutzt entsorgt.

- somit Steuergelder im Wert von 64,5 Mio. verschleudert.

 

Narkolepsie: Die Folgen der Schweinegrippe Impfung
Jetzt werden die Folgen der Schweinegrippe Impfung langsam sichtbar. In Schweden und in Finnland leiden heute hunderte von Kindern an der sogenannten Schlafkrankheit – Narkolepsie. Die finnische Gesundheitsbehörde sieht es als erwiesen an, dass es einen Zusammenhang zwischen der Krankheit und dem Impfstoff „Pandemrix“ gibt. Dazu ein Video auf YouTube gefunden: http://youtu.be/QRy-O8keAy0

 

 

Weltweites Impfen ist ein Milliardengeschäft für die Pharma-Industrie.

 

Das neue EPG ist ein gefährliches Abenteuer mit ungewissem Ausgang. Die Schweiz wird informell an die pharma-freundliche WHO angeschlossen, Bundesrat und BAG bekommen durch das Epidemiengesetz die gesetzliche Ermächtigung, Massnahmen zu treffen, die das Selbstbestimmungsrecht des Bürgers abschafft, wenn die nächste Schweinegrippe oder ein besonders gefährlicher Virus durch die Medienlandschaft zieht.

 

 

Die nachfolgende Auflistung stellt die wichtigsten Gründe dar, warum man sehr kritisch gegenüber den Impfungen sein muss.… 

 

  keine Impfung ahmt die Natur nach, sonst bräuchte es eine einzige Impfung und nicht immer wieder Auffrischimpfungen
  Immunsystem wird durch Impfungen geschwächt     Link
  keine unabhängige Prüfungen der Impfwirkung
  keine Doppelblindstudien und keine Referenzstudien zur Wirkung von Impfungen
  Hersteller prüfen sich selber und setzen die Messlatten entsprechend wirtschaftsfreundlich
  viele ungeklärte Fragen zur Ansteckungstheorie
  kein Beweis, dass Geimpfte Ungeimpfte nicht auch anstecken
  Antikörper keine Sicherheit für Immunität
  sehr unklare Beweislage, ob Bakterien und Viren wirklich die Krankheitserreger sind
  klare Zahlen, dass die Impfungen nicht für den Rückgang der Krankheiten verantwortlich sind
  Hauptgrund auch heute noch für den Rückgang: Hygiene, Ernährung, Soziales
  Sehr fragwürdige und oft sehr giftige Inhaltsstoffe
  grosses Unwissen, resp. blinder Glaube, bei den meisten Ärzten
  Viele Ärzte reden aber hinter den Kulissen anders und impfen sich und ihre Familien nicht
  bis schwere/tödliche Nebenwirkungen aller Impfungen bekannt  (werden aber vertuscht oder geleugnet)
  nur sehr wenige anerkannte Impfschäden, weil die Gefälligkeitsgutachten so genannter Experten gesteuert sind. Denn: im Zweifelsfall für den Angeklagten
  Keine Zahlen für wirkliche Erfassung und Beurteilung von Impfnebenwirkungen, da Rücklauf von den Ärzten nur 5 – max. 10%. Ausserdem: Arzt kann/will/darf/soll einen Impfschaden nicht erkennen.
  Zulassungsbehörden nicht unabhängig
  viele Politiker stark von Pharma gesteuert
  (Kinder)Krankheiten, gegen die geimpft werden, meist nur dann “gefährlich”, wenn der Allgemeinzustand schon sehr schlecht ist
  Impfungen schwächen das Immunsystem
  Funktion des Immunsystem wird hinter den Kulissen breit anders angeschaut, als die offizielle veröffentlichte Lehrmeinung
  bis ca. 12-15 Lebensmonat ist eine bleibende Immunität von der Natur her gesehen nicht möglich
  vor allem die ersten beiden Impfungen, 2. und 4. Monat, können gefährlich für das ungeschützte Gehirn sein – Blut-Hirn-Schranke ist noch offen
  Alles, was mit Druck, Zwang oder Angstmacherei an den Menschen gebracht wird, ist zu hinterfragen und zuerst einmal abzulehnen!

 

Dabei ist das Impfen eine Körperverletzung. Vor allem dann, wenn man nicht einverstanden mit dem Impfen war. Hier die rechtlichen Grundlagen:

Die körperliche Integrität und die Selbstbestimmung des Patienten sind auf verschiedenen Stufen der Rechtsordnung und in verschiedenen Erlassen geschützt. In der Verfassung ist der Schutz der persönlichen Integrität in Art. 10 Abs. 2 Bundesverfassung (BV), im Zivilgesetzbuch in den Art. 27 ff. ZGB (Persönlichkeitsrechte) und im Strafgesetzbuch in den Art. 111 ff. StGB (Rechtsgüterschutz) geregelt. Jede medizinische Massnahme stellt, sofern kein Rechtfertigungsgrund besteht (In der Regel: Einwilligung), eine Körperverletzung gemäss Artikel 122 / 123 StGB dar.

 

 

Die Presse schlägt momentan über mit Berichten zu Masernepidemie, Hepatitspandemie und anderem. Auch der kommende 22. September ist immer wieder Thema. Gar so einseitig, dass man sich fragt, wo die Zeitungsartikel geschrieben werden.

 

Vor allem bezüglich möglichem Impfzwang wird gar von einer Abschwächung der jetzigen Möglichkeiten geschrieben. Dabei steht folgendes in der Botschaft zum Gesetz, welches ALLE National- und Ständeräte, verschiedene Organisationen usw. erhalten, aber sicher 99% nicht gelesen haben:

 

Im Begleittext unter Punkt 3.3.1 steht deutlich geschrieben, dass auch Zwangsgewalt angewendet werden soll, wenn es die Situation verlangt: „Bei der Verhütung und Bekämpfung von übertragbaren Krankheiten gibt es Situationen, in welchen die verfassungsmässig geschützten Grundrechte des Einzelnen beschränkt werden müssen. Hierbei kann die Anwendung von Zwangsgewalt erforderlich werden. Die Anwendung von Zwangsgewalt ist im Sinne eines Gewaltmonopols in der Schweiz allein ausgewählten Organen des Staates vorbehalten.“

 

Eilmeldung: Weltwoche – Bundesrat Bersets Propagandatote

 

 

Deshalb am 22 September ein klares NEIN gegen
das revidierte Epidemiengesetz EPG.

Was gleichzeitig ein Ja zur Selbstbestimmung bedeutet!

 

 

 

 

USA: 145’000 Kinder an den Folgen von Impfungen verstorben.

 

Millionen von Kleinkindern werden jährlich geimpft. Weder Eltern noch Ärzte wissen genau, welches Gift da verabreicht wird. Nicht selten hat ein Kind schon vor seinem sechsten Lebensjahr 30 Impfungen bekommen, oft erhalten sie gleich mehrere Impfungen gleichzeitig. Ein tödlicher Cocktail. Eine neue US-Studie zeigt, dass alleine in den USA in den letzten 20 Jahren durch diese Impfpraxis rund 145’000 Kinder verstorben sind.

Dass die moderne Medizin aus gesunden Menschen Patienten macht, ist kein Geheimnis. Besonders aggressiv geht die Pharma-Industrie auf die Kleinsten los. Kein Wunder: sie können sich nicht wehren und die meisten Eltern wollen nur das Beste für ihre Kinder. Dass jedoch das Beste nicht immer gut für die Kinder ist – ja sogar tödlich – zeigt eine Studie, die kürzlich in der internationalen Publikation „Human & Experimental Toxicology“ erschienen ist. Sie stützt sich auf Daten vom Vaccine Adverse Events Reporting System (VAERS), dem US-Meldesystem für Impfkomplikationen. Alleine in den USA sind in letzten 20 Jahren demnach rund 145’000 Kinder an den Folgen von Impfungen verstorben.

Die Studie zeigt klar, dass je mehr Impfstoffe ein Kind während eines einzigen Arztbesuchs erhält, umso grösser die Wahrscheinlichkeit einer schweren negativen Reaktion ist – bis hin zum Tod. So springt ab fünf Impfungen die Rate der klinischen Einweisungen und Todesfälle dramatisch an.

Quelle:  http://www.seite3.ch/Hunderttausende+Kinder+durch+Impfungen+getoetet+/574832/detail.html

 


 

 

 

 

Gehört die Schweiz der globalen Pharma-Lobby? (EpG-Spot, 3 Min.)

 

 

 

 

 

Was ändert sich mit dem revidierten Epidemiengesetz?

 

 

 

 

 

Impfzwang

 

 

 

 

 

Impf-Zwang: Anfang vom Ende

 

 

 

 

 

Weitere Filme zum anklicken:

 

Offizielle Zahlen zu Impfschäden total unrealistisch - Christof Plothe  http://youtu.be/wd-19-H8JqM

 

Impfungen schützen nicht vor Krankheiten! (Interview Rolf Kron)  http://youtu.be/qUqZGHD_bIY

 

Schweinegrippe H1N1 Lüge Der Beweis Teil 1 http://youtu.be/BFRrWRjdgZA  Teil 2  http://youtu.be/wlZs3ri-1QI

 

Wem nützt das Impfen? Kurzer Überblick über die Impferei (3 Min)    http://youtu.be/xdqwVhOmNcE

 

Das totale Impfen! NWO RFID Impfwahn Neugeborene   http://youtu.be/j_fMuFKM7-g

 

Ungeimpfte Kinder sind gesünder – Jetzt ist es amtlich!  http://youtu.be/oLGni9-lHEQ

 

Alu - Schmutziges Geheimnis der Impfstoffhersteller  http://youtu.be/DfpY-_ecdfA

 

Impfen - Pro und Contra NICHT erwünscht   http://youtu.be/kSICjyHV1Lk

 

 

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Epidemiengesetz: Fichierung von Gesundheits-

und Reisedaten

 

Von staatlichen Stellen auf Schritt und Tritt überwacht und kontrolliert?

 

Riesige Datenmengen über jeden von uns?

 

Das revidierte Epidemiengesetz will vom BAG ein elektronisches Informationssystem betreiben lassen, in das Daten über Personen aufgenommen werden, die krank, krankheitsverdächtig, angesteckt oder ansteckungsverdächtig sind, oder Krankheitserreger auscheiden (Art. 60, Abs. 1 EpG).

 

Datenbank über medizinische Untersuchungen, Reisen, Aufenthaltsorte und Kontakte

In diesem elektronischen Informationssystem sollen Ergebnisse von medizinischen Untersuchungen gespeichert und diese mit Daten über Reisewege, Aufenthaltsorte und Kontakte mit Personen, Tieren und Gegenständen verknüpft werden (Art. 60, Abs. 2 EpG).

 

Internationaler Austausch der Daten

Besonders brisant ist dabei, dass die Weitergabe von Daten nicht nur zwischen Bund und Kantonen möglich wird, sondern auch an ausländische Behörden (Art. 62 EpG).  Bei Annahme des revidierte Epidemiengesetzes müssen wir Angst haben, dass persönlichste Daten bald nicht mehr geheim sind, wenn in Art. 62 steht, diese Daten könnten an „ausländische Behörden“ sowie „supranationale Organisationen“ weitergegeben werden?

EPG 7. Kapitel: Organisation und Verfahren

2. Abschnitt:

Art. 60 EpG Informationssystem

1 Das BAG betreibt ein Informationssystem, in das Daten über Personen aufgenommen werden, die krank, krankheitsverdächtig, angesteckt oder ansteckungsverdächtig sind oder Krankheitserreger ausscheiden.

2 Das Informationssystem enthält folgende Daten:
a. Daten zur Identität, die eine eindeutige Identifizierung und die Kontaktaufnahme ermöglichen;
b. Angaben über Reisewege, Aufenthaltsorte und Kontakte mit Personen, Tieren und Gegenständen;
c. Ergebnisse von medizinischen Untersuchungen;
d. Angaben zu Massnahmen zur Verhütung und Bekämpfung einer übertragbaren Krankheit.

 

Diese Daten, die uns alle zu gläsernen Bürgern machen würden, werden nicht nur beim BAG gespeichert, sondern in der Welt umher versandt werden: Das BAG, die kantonalen Behörden sollen die Daten bearbeiten oder bearbeiten lassen (wer bearbeitet diese?)

Diese privaten Daten sollen zwischen Bundes- und kantonalen Stellen, WHO, Krankenkasse, Chef und gegenüber Ärzten offen bekanntgegeben werden.

Siehe Art. 58 Abs. 1,  Art. 59 Abs. 1

 

EPG 7. Kapitel: Organisation und Verfahren

2. Abschnitt:

Art. 62 Bekanntgabe von Personendaten an ausländische Behörden
1 Das BAG und die zuständigen kantonalen Behörden dürfen zum Vollzug dieses Gesetzes den mit entsprechenden Aufgaben betrauten ausländischen Behörden sowie supranationalen und internationalen Organisationen Personendaten, einschliesslich Daten über die Gesundheit, bekanntgeben, wenn der betreffende Staat und insbesondere seine Gesetzgebung oder die supranationale oder internationale Organisation einen angemessenen Schutz der Persönlichkeit der betroffenen Person gewährleistet.

 

2  Insbesondere dürfen folgende Daten bekannt gegeben werden:

  a. Name, Vorname, Adresse, Geburtsdatum und berufliche Tätigkeit;
  b.

Angaben über Reisewege, Aufenthaltsorte und Kontakte mit Personen, Tieren und Gegenständen;

  c. Ergebnisse von medizinischen Untersuchungen;
  d. Ergebnisse von epidemiologischen Abklärungen;
  e. Angaben über die Zugehörigkeit zu einer bestimmten Risikogruppe;
  f.

Angaben zu Massnahmen zur Verhütung und Bekämpfung einer übertragbaren Krankheit.

 

 

EPG 10. Kapitel: Vollzug

2. Abschnitt: Bund

Art. 80 Internationale Zusammenarbeit

1 Der Bundesrat kann völkerrechtliche Vereinbarungen abschliessen über:

a. den Austausch von Daten, die der epidemiologischen Überwachung dienen;

 

 

Das Lesen der Lektüre des Gesetzestextes genügt, um eine Gänsehaut zu bekommen.

 

 

 

Sowas hat es bisher noch nie gegeben

Sie schüren Ängste über Seuchen. Sie behaupten durch die Globalisierung der Welt würde auch über die Schweiz das Unheil plötzlich hereinbrechen. Nur mit dem revidierten Epidemiengesetz, das am 22. September zu Abstimmung gelangt, könne der Bundesrat uns davor schützen.

 

Der Bundesrat verspricht uns Sicherheit, wo er uns in Wahrheit gar keine geben kann. Mit seiner Propaganda erpresst er ein Gesetz, das uns alle zum gläsernen Bürger machen wird.

 

Alle – selbst solche Bürgerinnen und Bürger, bei denen nur der Verdacht besteht, sie könnten vielleicht krank sein, sie könnten sich eventuell angesteckt haben – sollen fichiert werden. Das will das revidierte Epidemiengesetz mit seiner zentralen, elektronischen Datenbank (Art. 60 EpG) mit uns machen. Wenn wir uns die Schweinegrippe-Hysterie vor Augen führen, wird klar, dass keiner mehr vor staatlicher Durchleuchtung sicher ist. Gläsern werden wir erpressbar!

 

Nicht einmal anonymisiert werden die Daten! Eindeutig identifizierbar sollen diese sehr persönlichen Daten, Name, Vorname, Adresse, Geburtsdatum und Beruf an Kreti und Pleti, ja selbst an ausländische Behörden und sogar an internationale Organisationen wie die WHO weitergeben werden.

 

Nicht genug damit! Die Reisen, die wir unternommen, die Routen auf denen wir uns dabei bewegt und überhaupt wo wir uns überall aufgehalten haben, sollen ausgeleuchtet und festgehalten werden. Mit welchen Personen oder Tieren wir Kontakt hatten und welche Gegenstände wir dabei berührt haben, alleswirderbarmungslos ans Tageslicht gezerrt. Nichts, aber auch gar nichts soll dem staatlichen Auge verborgen bleiben, nicht einmal die Resultate medizinischer Untersuchungen!

 

George Orwells Welt war im Vergleich damit noch sehr gemütlich.

 

Es wird behauptet, dies sei um festzustellen, ob Sie zu einer bestimmten Risikogruppe gehören würden. Risikogruppe? Was kann das bedeuten und wer bestimmt dies? Wird da dem Missbrauch nicht Tür und Tor geöffnet? Welcher Spitzel wird solch private Daten überhaupt liefern können? Braucht es dazu eventuell einen neuen Typ von Beamten?

 

Als unbescholtene/r Bürger/in könnten Sie aufgrund von - einer eventuell fehlenden Impfung - oder eventuell falschen medizinischen Daten an einem ausländischen Zoll festgehalten, in Quarantäne genommen und einer medizinischen Zwangsbehandlung unterzogen werden.

 

 

Eidgenossen wacht auf!

 

Es geht um eure Freiheit!

 

 

 

 

 

 

Soll das BAG künftig alle Impfskeptiker per Mausklick identifizieren

 

 

 

 

   

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Bundesrat Alain Berset stärkt die Einflussnahme der WHO auf die Schweiz

– trotz Referendum

Bundesrat Alain Berset unterschreibt Kooperationsstrategie“ WHO - Schweiz – trotz Referendum

 

SP-Bundesrat Alain Berset scheint das Referendum gegen das EpG, das mit 80.000 Unterschriften zustande gekommen ist, zu ignorieren. Er unterzeichnete an der WHO-Versammlung in Genf vom 20. Mai 2013 die„Länderspezifische Kooperationsstrategie“ WHO - Schweiz. Dies bedeutet ein klares JA von seiner Seite zur Stärkung der Einflussnahme der WHO auf die Schweiz. Das Volk aber zeigte durch das Referendum ebenso klar, dass es nicht einverstanden ist mit einer größeren Einflussnahme der WHO durch das neue EpG. Weshalb darf unser Bundesrat noch vor einem Volksentscheid die Zusammenarbeit mit der WHO ausbauen? Außerdem ist die Schweiz das erste Industrieland, das eine solche Zusammenarbeitsstrategie mit der WHO abschließt, obwohl viele Maßnahmen der WHO total verfehlt waren. Man denke nur an die übertriebene Panikmache der Schweine- und Vogelgrippe und an die massiven Gewinne der Pharmaindustrie durch ihre enge Verknüpfung zur WHO. Ein JA zum neuen EpG bedeutet die Abgabe vieler Selbstbestimmungsrechte und Freiheiten der Schweizer an die WHO. Wollen wir das wirklich?

 

 

 

 

 

 

Am Schluss das Fazit:

 

Dieses EPG Gesetz kann unsere Gesellschaft wie wir sie kennen, total verändern.

 

 

Deshalb am 22 Sept. ein klares NEIN zum revidierten Epidemiengesetz.

 

 

 

 

 

 

Empfohlene Links:

 

Netzwerk Impfentscheid NIE

 

Bürger für Bürger

 

Abstimmungskomitee gegen das überarbeitete Epidemiengesetz EpG

 

Vom Parlament verabschiedete Schlussversion des Gesetzes

 

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