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Papst Benedikt YVI.
Was wirklich im Münchner Missbrauchs-Gutachten steht

   
   




 

  

Als Papst Benedikt XVI. alles vorhersagte

„Durch die Prominenz des zu Unrecht Beschuldigten“
Benedikt XVI. will man „vom Versagen anderer ablenken, allen voran des amtierenden Erzbischofs von München und Freising“, Kardinal Marx.

München-Vatikan (kath.net 2022) Die Vorwürfe aus dem Missbrauchs-Gutachten der Münchner Kanzlei Westpfahl Spilker Wastl gegen Papst Benedikt XVI. sind derart absurd und an den Haaren herbeigezogen, dass offenbar nicht einmal versucht wurde, ihren perfiden Zweck zu verbergen: Durch die Prominenz des zu Unrecht Beschuldigten vom Versagen anderer abzulenken, allen voran des amtierenden Erzbischofs von München und Freising. Und der Kirche, für die Ratzinger steht, also einem theozentrischen Katholizismus, den Todesstoß zu versetzen und an ihrer Stelle die protestantisierte, anthropozentrische Zeitgeist-Kirche des „synodalen Weges“ zu installieren.

Zu keinem anderen Schluss kann kommen, wer die medialen „Soundbites“ von der Münchner Pressekonferenz in ihrem Kampagnen-Charakter durchschaut hat und sich stattdessen auf die Lektüre des Original-Berichtes konzentriert, der ja angeblich Belege für die selbstbewusst in die auf sprungbereite Feindseligkeit gegen die Kirche programmierte Welt hinaus posaunten Anschuldigungen enthalten soll. Doch wer nach Beweisen, Indizien oder gar harten Fakten sucht, die den Ratzinger-Papst der Lüge überführen könnten, wird ganz schnell enttäuscht. Denn in München kreißten ganz gewaltig die bayerischen Berge, doch geboren wurde nur eine lächerliche Maus, so klein, dass ihr keine römische Katze je nachlaufen würde.

Nehmen wir also die vier Fälle – ganze vier von insgesamt 65 – einmal unter die Lupe, in denen dem damaligen Erzbischof von München und Freising, Joseph Kardinal Ratzinger (von 1977-1982), Versagen im Amt vorgeworfen wird – genauer gesagt, „nicht regelkonform beziehungsweise angemessen“ auf Missbrauchsfälle reagiert zu haben. Schon hier aber droht der Fallstrick des Anachronismus, wenn Gutachter den Umgang mit Missbrauchsfällen vor einem halben Jahrhundert nach den heutigen Maßstäben zu bewerten versuchen. Denn dass eine „Missbrauchs-Pandemie“ die katholische Kirche befallen hat, ist erst eine Erkenntnis aus dem 21. Jahrhundert und es war ausgerechnet Benedikt XVI., der am vehementesten darauf reagiert und den Augiasstall ausgemistet hat. In seinem Pontifikat kam es, zumindest was Europa betrifft, zu der ersten Aufarbeitung von Missbrauchsfällen im kirchlichen Umfeld und den bislang härtesten Disziplinierungsmaßnahmen, von der Versetzung von 384 Täter-Priestern in den Laienstand bis zur (erstmaligen) Zusammenarbeit mit weltlichen Strafverfolgungsbehörden. Doch welchem Menschen kann man zum Vorwurf machen, 1977 noch nicht das Wissen und die Sensitivität für ein damals noch praktisch unbekanntes Problem besessen zu haben, über die wir heute, 2022, verfügen? War es nicht für uns alle unvorstellbar, in welche Abgründe die Übersexualisierung unserer Gesellschaft seit der „Umwertung der Werte“ von 1968 auch Priesterseelen stürzen würde? War die Vorstellung, es könne pädophile Priester geben, nicht für uns alle damals undenkbar? Gab es nicht andere Erklärungen für kolportierte Gerüchte, die auf der Grundlage damaligen Wissens wahrscheinlicher erschienen? Und weisen nicht gerade Menschen von hoher persönlicher Integrität oft eine gewisse Naivität auf, was die Abgründe krimineller Seelen betrifft? Haben nicht eben darum Hochstapler und Betrüger ein so leichtes Spiel? Ganz sicher ist ein Erzbischof kein Kriminalpsychologe und läuft Gefahr, zuerst das Gute in einem Menschen zu sehen. Die Mahnung Jesu, sich bei jeder Steinigung zurückzuhalten und auch reumütigen Tätern eine zweite Chance zu geben, führt jeden Bischof beim Umgang mit Missbrauchstätern zumindest in einen Gewissenskonflikt. Es ist also eher eine Binsenweisheit, wenn auch Benedikt XVI. in seiner Antwort auf die Fragen der Gutachter erklärt, es sei doch unumgänglich, „das seinerzeitige Handeln historisch richtig einzuordnen und in den damaligen zeitlichen Kontext, in die damalige Rechtslage, in den damaligen Zeitgeist und die damals herrschenden Moralvorstellungen einzuordnen.“ Dazu gehört, dass sich nur schuldig macht, wer gegen die zum Zeitpunkt seiner Verantwortung geltenden Rechtsnormen verstieß. „Nulla culpa sine lege“ („Keine Schuld ohne Gesetz“) ist ein juristischer Grundsatz aus dem römischen Recht, der auch einer Münchner Anwaltskanzlei bekannt sein müsste, zumindest auf der Pressekonferenz aber leider unter den Teppich gekehrt wurde. So trat die Instruktion „Crimen sollicitationis“, gegen die Ratzinger zwischen 1977 und 1982 verstoßen haben soll, überhaupt erst mit dem Codex Iuris Canonici von 1983 in Kraft, für dessen Verabschiedung kein anderer als – Joseph Kardinal Ratzinger, jetzt als Präfekt der Glaubenskongregation, verantwortlich zeichnete. Angewendet wurde sie sogar erst seit Ende der 1990er Jahre. Damit aber wäre zumindest geklärt, weshalb Ratzinger die fraglichen Fälle, wenn sie ihm überhaupt bekannt gewesen wären, nicht nach Rom meldete – das war zum damaligen Zeitpunkt weder Vorschrift noch gängige Praxis!

Doch auch sonst gibt es bei den fünf Fällen, die man Ratzinger unterstellt, einen ziemlichen Interpretationsspielraum. Das müssen auch die Gutachter einräumen, ebenso wie sie sogar die genannte Anzahl der Fälle gleich wieder relativieren, wörtlich: „Davon betreffen zwei Fälle während der Amtszeit des Erzbischofs Kardinal Ratzinger verübte Taten und drei Fälle solche, die vor dessen Amtszeit und teilweise außerhalb des Gebiets der Erzdiözese verübt wurden. Von den im Rahmen dieses Bandes behandelten Fällen hat sich der von den Gutachtern geäußerte Verdacht in einem Fall nicht bestätigt. In dem gesondert dargestellten Fall 41 (der gesondert behandelt wird und kein Teil des eigentlichen Berichtes ist, d.Verf.) hat sich der Verdacht nur teilweise bestätigt.“

Im ersten der vier Fälle – im Gutachten mit „Nr. 22“ beziffert – handelt es sich um einen Priester, der in den 1960er Jahren wegen homosexueller Pädophilie zu einer Gefängnisstrafe verurteilt worden war. Nach seiner Entlassung habe Ratzingers Vorgänger, Julius Kardinal Döpfner, ihn ins Ausland versetzt. In Ratzingers Amtszeit bat er um Rückkehr in seine bayerische Heimat, um dort in den Ruhestand gehen zu können. Das wurde ihm Ende der 1970er Jahre gewährt. Das Gutachten unterstellt Benedikt XVI., den Täter zu kennen, weil er  in dessen ehemaliger Pfarrei seinen Urlaub verbracht habe und darüber hinaus mit dessen Nachfolger bekannt sei. Zudem habe er ihm zum Ruhestand den „Ehrentitel ‚Pfarrer‘“ verliehen. Und eben dort fangen die Absurditäten an. Denn natürlich ist „Pfarrer“, anders als etwa Monsignore, Apostolischer Protonotar oder Prälat, kein Ehrentitel, sondern eine Berufsbezeichnung. „Pfarrer im Ruhestand“ darf sich jeder Priester nennen, der einmal eine Pfarrei geleitet hat. Also hat Ratzinger ihm diese auch nicht verliehen, er war lediglich mit seiner korrekten Berufsbezeichnung angeschrieben worden, als das Erzbischöfliche Generalvikariat ihm die Versetzung in den Ruhestand gewährte. Zu behaupten, Ratzinger habe sich bei seinem einmaligen Urlaub in dessen ehemaliger Pfarrei über sein Vorleben und Strafregister schlau gemacht, ist nicht nur eine Unterstellung, sondern eine perfide Konstruktion: der besagte Urlaub fand im August 1982 statt, also ein halbes Jahr nachdem Ratzinger sein Amt als Erzbischof niedergelegt hatte, um auf Wunsch Johannes Pauls II. in Rom als Präfekt der Glaubenskongregation zu wirken. Selbst wenn er also – was kaum anzunehmen ist – damals etwas über das Vorleben des Täters erfahren hätte, konnte es seine Handlung drei oder vier Jahre zuvor nicht beeinflusst haben. Ob Ratzinger je wusste, weshalb der Besagte im Ausland gewirkt hatte, ist mehr als fraglich. Er selbst bestreitet es vehement und es gibt keinen Grund, ihm nicht zu glauben. Es wäre aber auch kein Grund gewesen, einem Mann, der seine Strafe abgebüßt hatte und nie wieder rückfällig geworden war, die Rückkehr in seine Heimat und die Versetzung in den Ruhestand mit einem üblichen Standardschreiben und korrekter Anrede zu verweigern. Doch nicht einmal das hat Ratzinger getan; das Formschreiben blieb ohne die Unterschrift des Kardinals! So müssen selbst die Gutachter zugeben, dass Benedikt XVI. „insofern insgesamt als entlastet“ zu gelten hat.

Im zweiten Fall, „Nr. 37“, war ein Priester aus der Diözese Essen Anfang der 1970er Jahre, also unter Ratzingers Vorgänger Julius Kardinal Döpfner, wegen „versuchter Unzucht mit Kindern und (sexueller) Beleidigung“ verurteilt worden. Sofort wurde er vom Bistum aus dem Schuldienst abgezogen. Fünf Jahre später, jetzt unter Ratzinger, kam es zu einer zweiten Verurteilung wegen exhibitionistischen Handlungen. Ratzinger sei damit einverstanden gewesen, dass der Priester trotzdem auf seiner Stelle verbleibt, wo er ein Jahr später rückfällig wurde. Jetzt verurteilte ihn das Gericht zu einer Haftstrafe auf Bewährung. Nach einer fachärztlichen Behandlung wurde er anschließend von einer Privatschule als Religionslehrer beschäftigt. Während Benedikt XVI. bestreitet, über den Fall vollumfänglich informiert worden zu sein, ist zumindest das Verhalten seines Generalvikars nachvollziehbar: Der besagte Priester war in Ratzingers Amtszeit lediglich als Exhibitionist verurteilt worden, hatte sich also nicht an Kindern vergangen. Eine Versetzung kam nicht infrage, da er sich am Ort in psychiatrischer Behandlung befand. Als er rückfällig wurde, entließ man ihn aus dem seelsorgerischen Dienst; er lehrte daraufhin an einer privaten Wirtschaftsschule, wo er sich nach Auskunft des Schulleiters tadellos verhielt. Darüber hinaus glaubte man in den 1970er Jahren, dass Exhibitionismus und Pädophilie heilbare Krankheiten seien, die durch eine psychiatrische Behandlung kuriert werden könnten. Auch hier gibt es also keinerlei Indiz für ein Fehlverhalten oder Versäumnis des Erzbischofs Ratzinger.

Der dritte Fall, „Nr. 40“, entlastet Benedikt XVI. eher, als dass er ihn belastet. Ein Priester einer ausländischen Diözese und Verwandter des dortigen Bischofs war in seinem Heimatland wegen sexuellem Missbrauch von Kindern zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden. Der Bischof, sein Onkel, bemühte sich daraufhin, den Täter zur Fortsetzung seines Studiums bzw. seiner Promotion nach München zu schicken, ein Gesuch, dem Erzbischof Ratzinger stattgab. Dabei wurde dieser auch als Kaplan in der Seelsorge eingesetzt. Als er beim Nacktbaden beobachtet wurde und sich um private Kontakte zu Ministranten bemühte, wurde ihm jede Zelebration in der Pfarrei untersagt und schließlich seine Entlassung bewirkt.

Das Gutachten unterstellt Erzbischof Ratzinger, freilich ohne einen einzigen Beweis oder auch nur ein Indiz, dass er von der Verurteilung des jungen Priesters im Ausland gewusst haben muss. Sehr viel wahrscheinlicher ist allerdings, dass dessen Onkel diese bewusst verschwiegen hat. Nun ist weder Nacktbaden noch das „Bemühen um Kontakte“ ein sexueller Missbrauch, geschweige denn eine Straftat. Trotzdem handelte das Bistum präventiv.

Im vierten Fall, „Nr. 42“, geht es um einen Priester, der beschuldigt wurde, „anzügliche Fotografien“ von unter 14jährigen Mädchen angefertigt zu haben, was später auch zu einer Verurteilung führte. Darüber sei Erzbischof Ratzinger informiert worden, der entschied, den Beschuldigten fortan in einem Altenheim und einem Krankenhaus einzusetzen. Der Pfarrer, der ihn in seine Pfarrei aufnahm, ließ ihn auch in der Pfarrkirche zelebrieren. Wie die Gutachter aus der erfolgten Strafversetzung ein Versagen Ratzingers oder gar „Gleichgültigkeit und Desinteresse“ ableiten wollen, zumal nie sexuelle Handlungen mit Minderjährigen zur Debatte standen, bleibt offen.

Geben diese vier Fälle es her, das Lebenswerk eines der klügsten Päpste der Kirchengeschichte zu beschädigen? Allenfalls offenbaren sie, dass die Kirche im Umgang mit Missbrauch sensibler geworden ist, und das ist gut so. Doch gerade das war, wir sagten es bereits, das Werk Benedikts XVI. Umso absurder, umso perfider, den Aufklärer jetzt in eine Ecke mit den Vertuschern zu stellen!  

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„Räuberbande“:
Als Papst Benedikt XVI. alles vorhersagte…

Vor gut 10 Jahren hat Papst Benedikt XVI. eine Rede im Deutschen Bundestag gehalten, deren prophetische Weitsicht erst in diesen diesen dunklen Tagen der Missachtung der Menschenrechte, des vor dem Staat geltenden Individuums und der Freiheit als grundlegendem Gedanken der westlichen Welt so recht zur Geltung kommt.

Audio: Rede von Papst Benedikt XVI.
im Deutschen Bundestag 22.09.2011

 

Sehr geehrter Herr Bundespräsident!    
Herr Bundestagspräsident!
Frau Bundeskanzlerin!
Frau Bundesratspräsidentin!
Meine Damen und Herren Abgeordnete!

Es ist mir Ehre und Freude, vor diesem Hohen Haus zu sprechen – vor dem Parlament meines deutschen Vaterlandes, das als demokratisch gewählte Volksvertretung hier zusammenkommt, um zum Wohl der Bundesrepublik Deutschland zu arbeiten. Dem Herrn Bundestagspräsidenten möchte ich für seine Einladung zu dieser Rede ebenso danken wie für die freundlichen Worte der Begrüßung und Wertschätzung, mit denen er mich empfangen hat. In dieser Stunde wende ich mich an Sie, verehrte Damen und Herren – gewiß auch als Landsmann, der sich lebenslang seiner Herkunft verbunden weiß und die Geschicke der deutschen Heimat mit Anteilnahme verfolgt. Aber die Einladung zu dieser Rede gilt mir als Papst, als Bischof von Rom, der die oberste Verantwortung für die katholische Christenheit trägt. Sie anerkennen damit die Rolle, die dem Heiligen Stuhl als Partner innerhalb der Völker- und Staatengemeinschaft zukommt. Von dieser meiner internationalen Verantwortung her möchte ich Ihnen einige Gedanken über die Grundlagen des freiheitlichen Rechtsstaats vorlegen.

Lassen Sie mich meine Überlegungen über die Grundlagen des Rechts mit einer kleinen Geschichte aus der Heiligen Schrift beginnen. Im ersten Buch der Könige wird erzählt, daß Gott dem jungen König Salomon bei seiner Thronbesteigung eine Bitte freistellte. Was wird sich der junge Herrscher in diesem Augenblick erbitten? Erfolg – Reichtum – langes Leben – Vernichtung der Feinde? Nicht um diese Dinge bittet er. Er bittet: „Verleih deinem Knecht ein hörendes Herz, damit er dein Volk zu regieren und das Gute vom Bösen zu unterscheiden versteht“ (1 Kön 3,9). Die Bibel will uns mit dieser Erzählung sagen, worauf es für einen Politiker letztlich ankommen muß. Sein letzter Maßstab und der Grund für seine Arbeit als Politiker darf nicht der Erfolg und schon gar nicht materieller Gewinn sein. Die Politik muß Mühen um Gerechtigkeit sein und so die Grundvoraussetzung für Friede schaffen. Natürlich wird ein Politiker den Erfolg suchen, ohne den er überhaupt nicht die Möglichkeit politischer Gestaltung hätte. Aber der Erfolg ist dem Maßstab der Gerechtigkeit, dem Willen zum Recht und dem Verstehen für das Recht untergeordnet. Erfolg kann auch Verführung sein und kann so den Weg auftun für die Verfälschung des Rechts, für die Zerstörung der Gerechtigkeit. „Nimm das Recht weg – was ist dann ein Staat noch anderes als eine große Räuberbande“, hat der heilige Augustinus einmal gesagt. Wir Deutsche wissen es aus eigener Erfahrung, daß diese Worte nicht ein leeres Schreckgespenst sind. Wir haben erlebt, daß Macht von Recht getrennt wurde, daß Macht gegen Recht stand, das Recht zertreten hat und daß der Staat zum Instrument der Rechtszerstörung wurde – zu einer sehr gut organisierten Räuberbande, die die ganze Welt bedrohen und an den Rand des Abgrunds treiben konnte. Dem Recht zu dienen und der Herrschaft des Unrechts zu wehren ist und bleibt die grundlegende Aufgabe des Politikers. In einer historischen Stunde, in der dem Menschen Macht zugefallen ist, die bisher nicht vorstellbar war, wird diese Aufgabe besonders dringlich. Der Mensch kann die Welt zerstören. Er kann sich selbst manipulieren. Er kann sozusagen Menschen machen und Menschen vom Menschsein ausschließen. Wie erkennen wir, was recht ist? Wie können wir zwischen Gut und Böse, zwischen wahrem Recht und Scheinrecht unterscheiden? Die salomonische Bitte bleibt die entscheidende Frage, vor der der Politiker und die Politik auch heute stehen.

In einem Großteil der rechtlich zu regelnden Materien kann die Mehrheit ein genügendes Kriterium sein. Aber daß in den Grundfragen des Rechts, in denen es um die Würde des Menschen und der Menschheit geht, das Mehrheitsprinzip nicht ausreicht, ist offenkundig: Jeder Verantwortliche muß sich bei der Rechtsbildung die Kriterien seiner Orientierung suchen. Im 3. Jahrhundert hat der große Theologe Origenes den Widerstand der Christen gegen bestimmte geltende Rechtsordnungen so begründet: „Wenn jemand sich bei den Skythen befände, die gottlose Gesetze haben, und gezwungen wäre, bei ihnen zu leben …, dann würde er wohl sehr vernünftig handeln, wenn er im Namen des Gesetzes der Wahrheit, das bei den Skythen ja Gesetzwidrigkeit ist, zusammen mit Gleichgesinnten auch entgegen der bei jenen bestehenden Ordnung Vereinigungen bilden würde …“

Von dieser Überzeugung her haben die Widerstandskämpfer gegen das Naziregime und gegen andere totalitäre Regime gehandelt und so dem Recht und der Menschheit als ganzer einen Dienst erwiesen. Für diese Menschen war es unbestreitbar evident, daß geltendes Recht in Wirklichkeit Unrecht war. Aber bei den Entscheidungen eines demokratischen Politikers ist die Frage, was nun dem Gesetz der Wahrheit entspreche, was wahrhaft recht sei und Gesetz werden könne, nicht ebenso evident. Was in bezug auf die grundlegenden anthropologischen Fragen das Rechte ist und geltendes Recht werden kann, liegt heute keineswegs einfach zutage. Die Frage, wie man das wahrhaft Rechte erkennen und so der Gerechtigkeit in der Gesetzgebung dienen kann, war nie einfach zu beantworten, und sie ist heute in der Fülle unseres Wissens und unseres Könnens noch sehr viel schwieriger geworden.

Wie erkennt man, was recht ist? In der Geschichte sind Rechtsordnungen fast durchgehend religiös begründet worden: Vom Blick auf die Gottheit her wird entschieden, was unter Menschen rechtens ist. Im Gegensatz zu anderen großen Religionen hat das Christentum dem Staat und der Gesellschaft nie ein Offenbarungsrecht, nie eine Rechtsordnung aus Offenbarung vorgegeben. Es hat stattdessen auf Natur und Vernunft als die wahren Rechtsquellen verwiesen – auf den Zusammenklang von objektiver und subjektiver Vernunft, der freilich das Gegründetsein beider Sphären in der schöpferischen Vernunft Gottes voraussetzt. Die christlichen Theologen haben sich damit einer philosophischen und juristischen Bewegung angeschlossen, die sich seit dem 2. Jahrhundert v. Chr. gebildet hatte. In der ersten Hälfte des 2. vorchristlichen Jahrhunderts kam es zu einer Begegnung zwischen dem von stoischen Philosophen entwickelten sozialen Naturrecht und verantwortlichen Lehrern des römischen Rechts. In dieser Berührung ist die abendländische Rechtskultur geboren worden, die für die Rechtskultur der Menschheit von entscheidender Bedeutung war und ist. Von dieser vorchristlichen Verbindung von Recht und Philosophie geht der Weg über das christliche Mittelalter in die Rechtsentfaltung der Aufklärungszeit bis hin zur Erklärung der Menschenrechte und bis zu unserem deutschen Grundgesetz, mit dem sich unser Volk 1949 zu den „unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt“ bekannt hat.

Für die Entwicklung des Rechts und für die Entwicklung der Humanität war es entscheidend, daß sich die christlichen Theologen gegen das vom Götterglauben geforderte religiöse Recht auf die Seite der Philosophie gestellt, Vernunft und Natur in ihrem Zueinander als die für alle gültige Rechtsquelle anerkannt haben. Diesen Entscheid hatte schon Paulus im Brief an die Römer vollzogen, wenn er sagt: „Wenn Heiden, die das Gesetz (die Tora Israels) nicht haben, von Natur aus das tun, was im Gesetz gefordert ist, so sind sie… sich selbst Gesetz. Sie zeigen damit, daß ihnen die Forderung des Gesetzes ins Herz geschrieben ist; ihr Gewissen legt Zeugnis davon ab…“ (Röm 2,14f). Hier erscheinen die beiden Grundbegriffe Natur und Gewissen, wobei Gewissen nichts anderes ist als das hörende Herz Salomons, als die der Sprache des Seins geöffnete Vernunft. Wenn damit bis in die Zeit der Aufklärung, der Menschenrechtserklärung nach dem Zweiten Weltkrieg und in der Gestaltung unseres Grundgesetzes die Frage nach den Grundlagen der Gesetzgebung geklärt schien, so hat sich im letzten halben Jahrhundert eine dramatische Veränderung der Situation zugetragen. Der Gedanke des Naturrechts gilt heute als eine katholische Sonderlehre, über die außerhalb des katholischen Raums zu diskutieren nicht lohnen würde, so daß man sich schon beinahe schämt, das Wort überhaupt zu erwähnen. Ich möchte kurz andeuten, wieso diese Situation entstanden ist. Grundlegend ist zunächst die These, daß zwischen Sein und Sollen ein unüberbrückbarer Graben bestehe. Aus Sein könne kein Sollen folgen, weil es sich da um zwei völlig verschiedene Bereiche handle. Der Grund dafür ist das inzwischen fast allgemein angenommene positivistische Verständnis von Natur. Wenn man die Natur – mit den Worten von H. Kelsen – als „ein Aggregat von als Ursache und Wirkung miteinander verbundenen Seinstatsachen“ ansieht, dann kann aus ihr in der Tat keine irgendwie geartete ethische Weisung hervorgehen. Ein positivistischer Naturbegriff, der die Natur rein funktional versteht, so wie die Naturwissenschaft sie erkennt, kann keine Brücke zu Ethos und Recht herstellen, sondern wiederum nur funktionale Antworten hervorrufen. Das gleiche gilt aber auch für die Vernunft in einem positivistischen, weithin als allein wissenschaftlich angesehenen Verständnis. Was nicht verifizierbar oder falsifizierbar ist, gehört danach nicht in den Bereich der Vernunft im strengen Sinn. Deshalb müssen Ethos und Religion dem Raum des Subjektiven zugewiesen werden und fallen aus dem Bereich der Vernunft im strengen Sinn des Wortes heraus. Wo die alleinige Herrschaft der positivistischen Vernunft gilt – und das ist in unserem öffentlichen Bewußtsein weithin der Fall –, da sind die klassischen Erkenntnisquellen für Ethos und Recht außer Kraft gesetzt. Dies ist eine dramatische Situation, die alle angeht und über die eine öffentliche Diskussion notwendig ist, zu der dringend einzuladen eine wesentliche Absicht dieser Rede bildet.

Das positivistische Konzept von Natur und Vernunft, die positivistische Weltsicht als Ganze ist ein großartiger Teil menschlichen Erkennens und menschlichen Könnens, auf die wir keinesfalls verzichten dürfen. Aber es ist nicht selbst als Ganzes eine dem Menschsein in seiner Weite entsprechende und genügende Kultur. Wo die positivistische Vernunft sich allein als die genügende Kultur ansieht und alle anderen kulturellen Realitäten in den Status der Subkultur verbannt, da verkleinert sie den Menschen, ja sie bedroht seine Menschlichkeit. Ich sage das gerade im Hinblick auf Europa, in dem weite Kreise versuchen, nur den Positivismus als gemeinsame Kultur und als gemeinsame Grundlage für die Rechtsbildung anzuerkennen, alle übrigen Einsichten und Werte unserer Kultur in den Status einer Subkultur verweisen und damit Europa gegenüber den anderen Kulturen der Welt in einen Status der Kulturlosigkeit gerückt und zugleich extremistische und radikale Strömungen herausgefordert werden. Die sich exklusiv gebende positivistische Vernunft, die über das Funktionieren hinaus nichts wahrnehmen kann, gleicht den Betonbauten ohne Fenster, in denen wir uns Klima und Licht selber geben, beides nicht mehr aus der weiten Welt Gottes beziehen wollen. Und dabei können wir uns doch nicht verbergen, daß wir in dieser selbstgemachten Welt im stillen doch aus den Vorräten Gottes schöpfen, die wir zu unseren Produkten umgestalten. Die Fenster müssen wieder aufgerissen werden, wir müssen wieder die Weite der Welt, den Himmel und die Erde sehen und all dies recht zu gebrauchen lernen.

Aber wie geht das? Wie finden wir in die Weite, ins Ganze? Wie kann die Vernunft wieder ihre Größe finden, ohne ins Irrationale abzugleiten? Wie kann die Natur wieder in ihrer wahren Tiefe, in ihrem Anspruch und mit ihrer Weisung erscheinen? Ich erinnere an einen Vorgang in der jüngeren politischen Geschichte, in der Hoffnung, nicht allzusehr mißverstanden zu werden und nicht zu viele einseitige Polemiken hervorzurufen. Ich würde sagen, daß das Auftreten der ökologischen Bewegung in der deutschen Politik seit den 70er Jahren zwar wohl nicht Fenster aufgerissen hat, aber ein Schrei nach frischer Luft gewesen ist und bleibt, den man nicht überhören darf und nicht beiseite schieben kann, weil man zu viel Irrationales darin findet. Jungen Menschen war bewußt geworden, daß irgend etwas in unserem Umgang mit der Natur nicht stimmt. Daß Materie nicht nur Material für unser Machen ist, sondern daß die Erde selbst ihre Würde in sich trägt und wir ihrer Weisung folgen müssen. Es ist wohl klar, daß ich hier nicht Propaganda für eine bestimmte politische Partei mache – nichts liegt mir ferner als dies. Wenn in unserem Umgang mit der Wirklichkeit etwas nicht stimmt, dann müssen wir alle ernstlich über das Ganze nachdenken und sind alle auf die Frage nach den Grundlagen unserer Kultur überhaupt verwiesen. Erlauben Sie mir, bitte, daß ich noch einen Augenblick bei diesem Punkt bleibe. Die Bedeutung der Ökologie ist inzwischen unbestritten. Wir müssen auf die Sprache der Natur hören und entsprechend antworten. Ich möchte aber nachdrücklich einen Punkt ansprechen, der nach wie vor – wie mir scheint –ausgeklammert wird: Es gibt auch eine Ökologie des Menschen. Auch der Mensch hat eine Natur, die er achten muß und die er nicht beliebig manipulieren kann. Der Mensch ist nicht nur sich selbst machende Freiheit. Der Mensch macht sich nicht selbst. Er ist Geist und Wille, aber er ist auch Natur, und sein Wille ist dann recht, wenn er auf die Natur achtet, sie hört und sich annimmt als der, der er ist und der sich nicht selbst gemacht hat. Gerade so und nur so vollzieht sich wahre menschliche Freiheit.

Kehren wir zurück zu den Grundbegriffen Natur und Vernunft, von denen wir ausgegangen waren. Der große Theoretiker des Rechtspositivismus, Kelsen, hat im Alter von 84 Jahren – 1965 – den Dualismus von Sein und Sollen aufgegeben. (Es tröstet mich, daß man mit 84 Jahren offenbar noch etwas Vernünftiges denken kann.) Er hatte früher gesagt, daß Normen nur aus dem Willen kommen können. Die Natur könnte folglich Normen nur enthalten – so fügt er hinzu –, wenn ein Wille diese Normen in sie hineingelegt hätte. Dies wiederum – sagt er – würde einen Schöpfergott voraussetzen, dessen Wille in die Natur miteingegangen ist. „Über die Wahrheit dieses Glaubens zu diskutieren, ist völlig aussichtslos“, bemerkt er dazu. Wirklich? – möchte ich fragen. Ist es wirklich sinnlos zu bedenken, ob die objektive Vernunft, die sich in der Natur zeigt, nicht eine schöpferische Vernunft, einen Creator Spiritus voraussetzt?

An dieser Stelle müßte uns das kulturelle Erbe Europas zu Hilfe kommen. Von der Überzeugung eines Schöpfergottes her ist die Idee der Menschenrechte, die Idee der Gleichheit aller Menschen vor dem Recht, die Erkenntnis der Unantastbarkeit der Menschenwürde in jedem einzelnen Menschen und das Wissen um die Verantwortung der Menschen für ihr Handeln entwickelt worden. Diese Erkenntnisse der Vernunft bilden unser kulturelles Gedächtnis. Es zu ignorieren oder als bloße Vergangenheit zu betrachten, wäre eine Amputation unserer Kultur insgesamt und würde sie ihrer Ganzheit berauben. Die Kultur Europas ist aus der Begegnung von Jerusalem, Athen und Rom – aus der Begegnung zwischen dem Gottesglauben Israels, der philosophischen Vernunft der Griechen und dem Rechtsdenken Roms entstanden. Diese dreifache Begegnung bildet die innere Identität Europas. Sie hat im Bewußtsein der Verantwortung des Menschen vor Gott und in der Anerkenntnis der unantastbaren Würde des Menschen, eines jeden Menschen, Maßstäbe des Rechts gesetzt, die zu verteidigen uns in unserer historischen Stunde aufgegeben ist.

Dem jungen König Salomon ist in der Stunde seiner Amtsübernahme eine Bitte freigestellt worden. Wie wäre es, wenn uns, den Gesetzgebern von heute, eine Bitte freigestellt würde? Was würden wir erbitten? Ich denke, auch heute könnten wir letztlich nichts anderes wünschen als ein hörendes Herz – die Fähigkeit, Gut und Böse zu unterscheiden und so wahres Recht zu setzen, der Gerechtigkeit zu dienen und dem Frieden. Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit!  Quelle: www.vatican.va

 

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