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Auch Schweizer Bankguthaben können
wie in der EU enteignet werden
 

Die neue Bankeninsolvenzverordnung-FINMA

FINMA = Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht (Schweiz)

 

   
   




 

  

Auch Schweizer Bankguthaben können wie in der EU enteignet werden 

Die neue Bankeninsolvenzverordnung-FINMA 

 

Jeder Kunde einer Bank sollte wissen, wer Geld einem Finanzinstitut anvertraut, wird damit zu einem Gläubiger. Das Geld gehört einem nicht mehr sobald es eingezahlt wird und auf dem Konto landet. Die Bank verwahrt also das Geld nicht, sondern man hat der Bank einen Kredit gegeben.

Das fatale daran ist aber, einen Kredit ohne irgendeine Form der pfändbaren Sicherheit im dafür zu bekommen. Bei einer Bankenpleite muss man mit einem Abschreiber rechnen bis hin zu einem Totalverlust.

Umgekehrt geben Banken nur Kredite an ihre Kunden gegen Sicherheiten, die sie bei Zahlungsunfähigkeit verwerten können, ist ja klar. Das heisst, eigentlich müsste man wenn man Geld aufs Konto einzahlt eine Sicherheit von der Bank als Ausgleich verlangen.

"
Ihr wollt mein Geld? Dann will ich einen Pfand von Euch!"

Aber es kann sogar noch schlimmer kommen. Je nachdem wie die Behörden die Gläubigerbeteiligung im Konkursfall auslegen, kann die Kreditlinie zur Haftung herangezogen werden. Man verliert nicht nur das Guthaben, sondern muss sich noch in Höhe des Kreditlimits an der Banksanierung beteiligen, also Geld nachschiessen.

Leute, der Präzedenzfall Zypern zeigt, sie können machen was sie wollen und das Geld vom jeden Konto willkürlich stehlen. Sie können jedem auch den Zugriff aufs Konto wochenlang verweigern und man steht ohne Geld da. Jetzt machen sie den "Ausnahmefall" Zypern zur Regel.

 

 

"Und es ist weg ..."

 

 

 

 

Auch Schweizer Bankguthaben können wie in der EU (Vergleich Zypern) enteignet werden

 

In der Schweiz sind Guthaben genau so gefährdet wie in der EU. Vergesst Staatsgarantien oder Einlagensicherungen. Im Anspruchsfall lösen diese sich in Luft auf.

 

 

Die neue Bankeninsolvenzverordnung-FINMA

FINMA = Eidgenössische Finanzmarktaufsicht (Schweiz)

 

 

Die Verordnung auf der Webseite der FINMA
Webseite: www.finma.ch/de/~/media/finma/......finma/fb-biv-finma.pdf?la=de
Pdf: Bankeninsolvenzverordnung-FINMA Schweiz.pdf

 

Sehrwahrscheinlich hat die Schweiz im Rahmen der bilateralen Verträge mit der EU sich dazu verpflichtet. Über diese Verordnung von 2012 herrscht Schweigen in den CH Medien.

 

Gesetze der Schweiz sind auch auf www.sbfi.admin.ch einsehbar.

 

 

 



Im Newsletter der Anwaltskanzlei Schellenberg Wittmer vom Februar 2013 steht:

Verlusttragung und Bail-in für Schweizer Banken

Wenn eine Bank in Schieflage gerät oder ihre Kapitalisierung nicht mehr angemessen ist, kann die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht (“FINMA”) Massnahmen ergreifen, um die Bank auf eine tragfähige finanzielle Grundlage zu stellen, anstatt sie zu liquidieren. “Verlusttragung” und “Bail-in” sind wichtige Instrumente, um derartige Massnahmen umzusetzen. Diese Möglichkeiten bestehen neu infolge der Revision des Bankengesetzes im Jahre 2011 und der Bankeninsolvenzverordnung im Jahre 2012 sowie des Inkrafttretens der neuen Eigenmittelverordnung auf den 1. Januar 2013.

Die Definition eines Bail-In laut Wikipedia:

Bail-In ist ein Begriff aus der Finanzwirtschaft. Er bezeichnet die Mithaftung von z.B. Gläubigern einer Bank bei wirtschaftlichen Schwierigkeiten des Instituts, obwohl sie an der Schieflage des Instituts unschuldig sind.

Ein bekannter realisierter Fall eines Bail-In ist die Hilfe der EU-Staaten für Zypern und die zypriotischen Banken, wobei Gläubiger der Banken, die Geldanlagen über 100.000,-€ und damit entsprechende Forderungen gegenüber den Geldinstituten haben, ohne ihr Einverständis an der Restrukturierung der Banken beteiligt werden, indem ihre Forderungen um einen Teil -bis zu 50 % -gekürzt werden.
 

 

 

 

Quellen:

http://www.finma.ch

http://alles-schallundrauch.blogspot.ch/2013/04/schweizer-bankguthaben-konnen-enteignet.html

 

 

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