Jeder
Kunde einer Bank sollte wissen, wer Geld einem
Finanzinstitut anvertraut, wird damit zu einem Gläubiger.
Das Geld gehört einem nicht mehr sobald es eingezahlt
wird und auf dem Konto landet. Die Bank verwahrt also
das Geld nicht, sondern man hat der Bank einen Kredit
gegeben.
Das fatale daran ist aber, einen Kredit ohne irgendeine
Form der pfändbaren Sicherheit im dafür zu bekommen.
Bei einer Bankenpleite muss man mit einem Abschreiber
rechnen bis hin zu einem Totalverlust.
Umgekehrt geben Banken nur Kredite an ihre Kunden gegen
Sicherheiten, die sie bei Zahlungsunfähigkeit verwerten
können, ist ja klar. Das heisst, eigentlich müsste man
wenn man Geld aufs Konto einzahlt eine Sicherheit von
der Bank als Ausgleich verlangen.
"Ihr
wollt mein Geld? Dann will ich einen Pfand von Euch!"
Aber es kann sogar noch schlimmer kommen. Je nachdem wie
die Behörden die Gläubigerbeteiligung im Konkursfall
auslegen, kann die Kreditlinie zur Haftung herangezogen
werden. Man verliert nicht nur das Guthaben, sondern
muss sich noch in Höhe des Kreditlimits an der Banksanierung
beteiligen, also Geld nachschiessen.
Leute, der Präzedenzfall Zypern zeigt, sie können machen
was sie wollen und das Geld vom jeden Konto willkürlich
stehlen. Sie können jedem auch den Zugriff aufs Konto
wochenlang verweigern und man steht ohne Geld da. Jetzt
machen sie den "Ausnahmefall" Zypern zur Regel.
"Und
es ist weg ..."
Auch
Schweizer Bankguthaben können wie in der EU
(Vergleich
Zypern)
enteignet werden
In der Schweiz sind
Guthaben genau so gefährdet wie in der EU. Vergesst
Staatsgarantien oder Einlagensicherungen. Im
Anspruchsfall lösen diese sich in Luft auf.
Die neue
Bankeninsolvenzverordnung-FINMA
FINMA = Eidgenössische
Finanzmarktaufsicht (Schweiz)
Die Verordnung auf der
Webseite der FINMA |
Sehrwahrscheinlich
hat die Schweiz im Rahmen der bilateralen Verträge mit
der EU sich dazu verpflichtet. Über diese Verordnung von
2012 herrscht Schweigen in den CH Medien.
Gesetze der
Schweiz sind auch auf www.sbfi.admin.ch
einsehbar.
Im
Newsletter
der Anwaltskanzlei
Schellenberg Wittmer vom Februar 2013 steht:
Verlusttragung und Bail-in für Schweizer
Banken
Wenn eine Bank in Schieflage gerät oder
ihre Kapitalisierung nicht mehr angemessen ist, kann die
Eidgenössische Finanzmarktaufsicht (“FINMA”) Massnahmen
ergreifen, um die Bank auf eine tragfähige finanzielle
Grundlage zu stellen, anstatt sie zu liquidieren.
“Verlusttragung” und “Bail-in” sind wichtige
Instrumente, um derartige Massnahmen umzusetzen. Diese
Möglichkeiten bestehen neu infolge der Revision des
Bankengesetzes im Jahre 2011 und der
Bankeninsolvenzverordnung im Jahre 2012 sowie des
Inkrafttretens der neuen Eigenmittelverordnung auf den
1. Januar 2013.
Die Definition eines Bail-In laut Wikipedia:
Bail-In ist ein Begriff aus der
Finanzwirtschaft. Er bezeichnet die Mithaftung von z.B.
Gläubigern einer Bank bei wirtschaftlichen
Schwierigkeiten des Instituts, obwohl sie an der
Schieflage des Instituts unschuldig sind.
Ein bekannter realisierter Fall eines
Bail-In ist die Hilfe der EU-Staaten für Zypern und die
zypriotischen Banken, wobei Gläubiger der Banken, die
Geldanlagen über 100.000,-€ und damit entsprechende
Forderungen gegenüber den Geldinstituten haben, ohne ihr
Einverständis an der Restrukturierung der Banken
beteiligt werden, indem ihre Forderungen um einen Teil
-bis zu 50 % -gekürzt werden.
Quellen:
http://www.finma.ch
http://alles-schallundrauch.blogspot.ch/2013/04/schweizer-bankguthaben-konnen-enteignet.html
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