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Hl. Eucharistie und Kommunionspendung/ -empfang

   
   




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Vorweg zu untenstehenden wird empfohlen  Eucharistische Wunder  

Hl. Eucharistie und Kommunionspendung/ -empfang

Aussagen der Bibel zu Hl. Eucharistie

Lehre der Kirche zur Hl. Eucharistie
Mundkommunion ist göttliches Prinzip
Die urkirchliche Kommunionpraxis
Die heutige Kommunionpraxis
Päpste, Bischöfe und Theologen zur Kommunionspendung
Ist die moderne Handkommunion also Sünde?
Video zur Handkomunion!
Papst hebt Handkommunion im Petersdom auf

Aussagen der Bibel zu Hl. Eucharistie

I. Speisevorbilder:

a)  Speisewunder für den Leib:

Das Manna (Ex 16, ff); die Brote des Elija (1 Kön 17,6  17,8ff, 19,5ff); die wunderbare Brotvermehrung durch Christus (Mk 6,32ff; Job 6,1ff); der durch Christus aus Wasser verwandelte Wein (Joh 2,1ff).

All diese Speisewunder stehen auf der natürlichen Ebene der leiblichen Nahrung (= profan). Sie werden wie natürliche Speise behandelt (z. B. Aufheben des Manna vom Wüstenboden).

b)  Speise/Medizin für die Seele:

1.  Der ,,beste Weizen“ und der ,,Honig aus dem Felsen“: Mit dieser Gabe verheißt Gott selbst, sein Volk zu ,,nähren“ (Ps 81,17), wenn es auf seine mahnende Stimme hören würde: ,,Tu deinen Mund auf‘ ICH will ihn füllen“ (Ps 81,11). Nach dem hl. Augustinus ist die in Ps 81 verheißene Gabe die HI. Eucharistie‘ (vgl. 3. Laudes-Antiphon am Gründonnerstag, dem Einsetzungstag der HI. Eucharistie, nach Ps 81,17).

2.  Die ,,glühende Kohle“. Ein Engel nimmt sie mit einer Zange vom himmlischen Altar und führt sie an Jesajas ,,Lippen“: ,,Das hier hat deine Lippen behrt: Deine Schuld ist getilgt, deine Sünde gesühnt“ (vgl. Jes 6,6-7). Kirchenväter erkennen darin wiederum ein Symbol der HI. Eucharistie.

3. Die ,,Buchrolle“. Ezechiel empfängt sie als Speise aus der Hand Gottes mit geöffnetem Mund:

,,Öffne deinen Mund und iss, was ICH dir gebe... Ich öffnete meinen Mund und ER ließ mich die Rolle essen“ (Ez 2,8—3,3 vgl. Offb 5,6ff).

Alle Arten von Seelenspeise sind Zeichen empfangener Gnadengabe  (= sakral). Daraus läßt sich das ,,Gesetz der Seelenspeise“ ableiten: Sie wird nicht mit eigener Hand ergriffen, sondern durch Gott oder einen Stellvertreter (z.B. Engel) dargereicht und zum Munde geführt.

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II. Aussagen Christi:

a) Göttliche Wesenheit der Hl. Eucharistie:

Nicht Moses hat euch das Himmelsbrot gegeben; mein Vater gibt euch das wahre Hinmelsbrot. Denn das Brot Gottes IST DER, der vom Himmel herabkommt und der Welt das Leben spendet.... ICH BIN das lebendige Brot, das vom Himmel herabgekommen ist“ (Joh 6,32f  41).

b) Wesensverschiedenheit zur natürlichen Speise:

,,Müht euch nicht um die vergängliche Speise, sondern um die Speise, die vorhält zum ewigen Leben, die der Menschensohn euch geben wird. .. Dies ist das Brot, das vom Himmel herabgekommen ist; nicht wie das Manna, das die Väter gegessen haben, die gestorben sind. Wer dieses Brot isst, wird leben in Ewigkeit“ (Joh 6,27, 58).

c) Wahres Fleisch und Blut Christi:

Die Aussage über das ,,wahre Himmelsbrot‘ welches GOTT (CHRISTUS) selbst IST, lehnen die ungläubigen Juden ab. Christus nimmt daraufhin keines Seiner Worte zurück, sondern bekräftigt den wörtlichen Sinn seiner Worte.

1. Bekräftigung: Weil die Juden ,,murrten“ (Joh 6,41), tritt Jesus ihnen entgegen durch Wiederholung und Erweiterung Seiner Worte (Joh 6,43ff): ,,DAS BROT das ich geben werde, IST MEIN FLEISCH für das Leben der Welt“ (Joh 6,51).

2. Bekräftigung: Nachdem die Juden erneut ungläubig über Seine Worte ,,stritten“ (Joh 6,52) fordert er ihren Glauben noch mehr, indem Er ihnen mit Nachdruck gebietet, Sein Fleisch zu essen:

,,Wahrlich, wahrlich, ich sage euch: Wenn ihr das Fleisch des Menschensohnes nicht ESSET und sein Blut nicht TRINKET habt ihr das Leben nicht in euch. Wer mein Fleisch isst und mein Blut trinkt, der hat das ewige Leben, und den werde ich auferwecken am Jüngsten Tage. Denn mein Fleisch ist eine wahre Speise und mein Blut ein wahrer Trank“ (Joh 6,53—55).

3. Bekräftigung: Als sich daraufhin ,,viele seiner Jünger“ von ihm trennten (Joh 6,66) —,erste christliche Glaubensspaltung! — nimmt Er wiederum nichts von Seinen Worten zurück, sondern fragt sogar Seine zwölf Apostel·. ,, Wollt auch ihr weggehen ?,, (Joh 6,68).

4.  Bekräftigung: Beim letzten Abendmahl spricht Christus zu Seinen Aposteln: Nehmt hin und esset, DAS IST MEIN LEIB... Trinkt alle... DIES IST MEIN BLUT.. .,, (Mt 26,26f1).

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III. Opfer des Neuen Bundes (Hl. Meßopfer):

a) Vorbilder des eucharistischen Opfers sind:

Die Opfer Abels (Gen 4,2ff), Noes (Gen 8,20f), Melchisedechs (Gen 14,18—24), Abrahams (Gen 22,1ff), das Osterlamm beim Passahmahl (Ex 12,1ff).

Unter diesen Tieropfern ragt das Speiseopfer des Priesters Melchisedech hervor, das aus ,,Brot und Wein“ bestand.

b) Christus ist ,,Priester in Ewigkeit nach der Ordnung des Melchisedech“ (Ps 110,4; Hebr 5,6):

Im Abendmahlssaal brachte Christus Brot und Wein unter Dank Gott dar. Durch die Wesensverwandlung von Brot und Wein in Sein Fleisch und Blut wird Er in sakramentaler Weise selbst zum ,,geschlachteten Osterlamm“ (vgl. 1 Kor 5,8) des Neuen Bundes (= Vollendung aller vorausgegangener Opfer und Opfermahle).

c) Christi ,,Speiseopfer“ und ,,Kreuzesopfer“ sind wesenhaft dasselbe ,,Sühneopfer“:

In beiden Fällen ist es Sein wahrer Leib, der ,,hingegeben wird“ und Sein wahres Blut, das ,,vergossen wird“ (=Gegenwart): ,,Alsdann nahm er Brot, dankte, brach es und reichte es ihnen mit den Worten:

 

Dieses Bild verdeutlicht das Geheimnis der sakramentalen Gewärtigsetzung des Kreuzesopfers Christi.

,,Das ist mein Leib, der für euch hingegeben wird. Tut dies zu meinem Andenken“ (Lk 22,19)  dies ist mein Blut des Neuen Bundes, das für viele vergossen wird zur Vergebung der Sünden“ (Mt 26,28).

d) Christus ,,ist der wahrhaftige Gott“ (1 Joh 5,20):

Aufgrund dieser Gottheit und Allmacht konnte ER, für den die Dimensionen Zeit“ und ,,Raum“ nicht existieren, Sein einmaliges Kreuzesopfer auf Kalvaria bereits im Abendmahlssaal im voraus sakramental gegenwärtigsetzen. Auf diese Weise sollten erstmals die Apostel (und später alle Gläubigen durch die Vermittlung des Priesters) die Erlösungsfrüchte Seines Kreuzestodes in sakramentaler Weise empfangen können.

e)  Die Hl. Schrift bestätigt die Hl. Eucharistie als Opfer:

,,Wir haben einen Opferaltar, von dem die nicht essen dürfen, die dem Zelte dienen“ (Hebr 13,10; vgl. 1 Kor 10,16ff). ,,Denn sooft ihr dieses Brot eßt und den Kelch trinkt, feiert ihr den Tod des Herrn, bis er wiederkommt“ (1 Kor 11,26).

Der Prophet Malachias verheißt die ,,reine Opfergabe die ,,vom Aufgang der Sonne bis zu ihrem Untergang... an jedem Orte“ Gott dargebracht wird (Mal 1,11). Aller Menschen ,,Gerechtigkeit ist wie ein schmutziges Kleid“ (Jes 64,5). So kann nur Christus die ,,reine Opfergabe“ sein, die im Hl. Meßopfer durch den von Ihm durch Weihe bevollmächtigten Priester (Lk 22,19) vorn Aufgang der Sonne bis zu ihrem Untergang .... an jedem Orte“ geopfert wird.

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IV. Anbetung:

Das göttliche Gebot der Anbetung der Hl. Eucharistie folgt aus der wahren Gottheit Christi (Joh 1,1; 10,30; Röm 9,5; Phil 2,6—11, Kol 1,16f, 1Joh5,20): ,,Alle Engel Gottes sollen ihn (Christus) anbeten“ (Hebr 1,6). ,,Im Namen Jesu sollen sich aller Knie beugen im Himmel, auf Erden und unter der Erde“ (Phil 2,10). ,,Mein Herr und mein Gott“ (Joh 20,28). ,,Sie fielen nieder und beteten es an“ (das göttliche Kind, Mt 2,11). ,,Sie (die Frauen) gingen auf ihn zu, hielten seine Füsse umschlungen und beteten ihn an“ (Mt 28,9). ,,Als sie (die elf Jünger) ihn sahen, beteten sie ihn an“ (Mt 28,17) .....  .....  die (vierundzwanzig) Ältesten fielen nieder und beteten an“ (Offb 5,13f).

Die Kirche lehrt, ,,daß alle Christgläubigen ... diesem heiligsten Sakrament bei der Verehrung die Huldigung der Anbetung erweisen sollen, die man dem wahren Gott schuldet“.

Hl. Augustinus, Kirchenlehrer

( 430): ,,niemand aber ißt dieses Fleisch, bevor er es nicht angebetet hat . .. wir sündigen, wenn wir es nicht anbeten“).

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V. Unterscheidungsprinzipien:

Neben den unaufhebbaren Unterscheidungsgeboten hat Gott zum Schutz des Glaubens und der Ehrfurcht vor der Hl. Fucharistie auch bestimmte Unterscheidungsprinzipien (Grundsätze) festgesetzt, die nur in der Notlage aufhebbar sind.

 a)  Das Berührungsverbot:

Die Psychologie des Menschen ist bekanntlich so angelegt, daß alles, was viele anfassen, für den Menschen zum Profanen wird.

Schon im AT kommt Gott daher dieser Schwäche des Menschen durch das Berührungsverbot der ,,Heiligen Sache“ entgegen. Es richtet sich an die Allgemeinheit des Volkes (Laien). Nur die von Gott zum besonderen Dienst an der ,,Heiligen Sache“ Berufenen (Priester) sind vom Berührungsverbot ausgeschlossen (vgl.: Berg Sinai Ex 19,12f,23; Bundeslade 2 Sam 6,7; 1 Chr. 13,9f; 15,2,12f; 2 Chr. 5,5; Num 18,7; Weihegabe im Tempel Jdt 11,13).

Da auch die Hl. Eucharistie zum ,,Heiligen“ zählt, so gilt auch für ihre Handhabung grundsätzlich das Berührungsverbot für den Laien als Norm. Er kann nur in einer Notlage (z. B. bei Lebensgefahr, Verfolgung, Verunehrungsgefahr) außer Kraft treten.

Das grundsätzliche Berührungsverbot der Hl. Eucharistie für Laien bestätigen u. a. der hl. Papst Sixtus I (117—126), der hl. Thomas von Aquin, Kirchenlehrer ( 1274), die hl. Brigitta von Schweden ( 1373).

b)  Die Mundkommunion:

Christus ist gekommen, das Gesetz und die Propheten zu erfüllen (Mt 5,17f). Das im AT von Gott angekündigte ,,Gesetz der Seelenspeise“ wurde folglich auch bei der Spendung der ,,wahren Seelenspeise“ von Christus erfüllt. Der Befehl: ,,Nehmt hin und esset“ (Mt 26,26), Mt 26,26), widerspricht der Mundkommunion nicht, da man mit dem Mund eine dargereichte Speise ,,hinnehmen“ kann. Der griechische Urtext ,,lamba-nein bedeutet an dieser Stelle, wie G. Kittel nachweist, ein Empfangen, Bekommen“ (im passiven Sinn) Gerhard Kittel, Theologisches Wörterbuch zum neuen Testament, Bd IV S. 5f

c)  Das Knien:

Die besondere Gegenwart Gottes ist gemäß der Hl. Schrift immer durch die ,,Kniebeuge“ oder die ,,Verneigung bis zum Boden“ zu bezeugen (= Zeichen der Anbetung): Abraham fiel auf sein Gesicht nieder“ (Gen 17,1—3). Alle Israeliten ,,warfen sich vor ihren Zelten zu Boden“ (Ex 33,10f). ,,Sofort verneigte sich Mose bis zur Erde und warf sich zu Boden“ (Ex 34,5—8). ,,Ich aber darf dein Haus betreten .... ich werfe mich nieder in Ehrfurcht. (Ps 5,8). ,,Kommt, laßt uns niederfallen, uns vor ihm verneigen, laßt uns niederknien vor dem Herrn, unserem Schöpfer“ (Ps 95,6): ,,...  werft euch nieder an seinem heiligen Berge! Denn heilig ist der Herr unser Gott“ (Ps 99,9)

Die Kirche lehrt, ,,daß den Aposteln und ihren Nachfolgern im Priestertum die Gewalt übertragen wurde, seinen Leib und sein Blut zu verwandeln, darzubringen und auszuteilen“. Ein Laie darf nur ,r eine echte Notlage zur Spendung der Hl. Kommunion herangezogen werden.

Hl. Franziskus († 1226):
,,Und wenn ER vom Priester auf dem Altar geopfert und irgendwohin getragen wird, dann sollen alle Leute die Knie beugen und dem Herrn, dem lebendigen und wahren Gott, Lob, Herrlichkeit und Ehre erweisen“.

Mundkommunion ist göttliches Prinzip 
Historischer Grund: Im semitischen Kulturbereich gab es zur Zeit Jesu bei einem Gastmahl ,,kein Reichen der Speise in die Hand“. ,,Wollte ein Gastgeber einen Gast besonders ehren, ergriff er ein Stück Speise und reichte es dem Gast in den Mund (ältere jüdische Reisebeschreibungen erwähnen diese Sitte noch.)“ Christus reichte Judas den eingetauchten Bissen (Joh 21,26f) und seinen Aposteln die eucharistische Speise dar (Lk 22,19). In Beachtung der jüdischen Sitten läßt dies die Mundkommunion folgern.

Das historische Indiz bestätigt den biblischen Schluß, daß Christus die Mundkommunion als grundsätzliche Norm eingesetzt und damit zu einem ,,göttlichen Prinzip“ erhoben hat.

vgl. Ps 96,9). Gott selbst verlangt:

,,Vor mir wird jedes Knie sich beugen“ (Jes 45,23). Die Kirche nennt daher bis heute den knienden Kommunionempfang an erster Stelle.

d)  Das Verbot der Laienkominunionspendung:

Nach Lk 22,19 ist grundsätzlich nur der geweihte Priester bevollmächtigt, wie Christus die Hl. Eucharistie in seine Hände zu ,,nehmen“ und dem Volk zu ,,reichen“.

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Lehre der Kirche zur Hl. Eucharistie

I. Aus ,,Credo des Gottesvolkes“ (Paul VI.):

Wir glauben, daß die Messe, die vom Priester in der Person Christi kraft der durch das Weihesakrament empfangenen Gewalt gefeiert und von ihm im Namen Christi und der Glieder seines mystischen Leibes dargebracht wird (. .), in Wahrheit das Opfer von Kalvaria ist, das auf unseren Altären sakramental gegenwärtig gesetzt wird (. .). Wir glauben, daß ... Brot und Wein, wenn sie vom Priester konsekriert werden, in den Leib und das Blut Christi verwandelt werden (. .), der glorreich im Himmel wohnt (. .) . Die eine und unteilbare Daseinsweise des verklärten Herrn Christus im Himmel wird nicht vervielfältigt, sondern durch das Sakrament an den verschiedenen Orten der Erde gegenwärtig gesetzt, wo das Messopfer dargebracht wird (. .). Diese Seinsweise (existentia) bleibt aber nach der Opferdarbringung im heiligsten Sakrament gegenwärtig, das im Tabernakel des Altares sozusagen die lebendige Herzmitte unserer Kirchen ist (. .). Darum ist es uns eine heilige Pflicht, das fleischgewordene Wort, das unsere Augen nicht schauen können, und das, ohne den Himmel zu verlassen, unter uns gegenwärtig geworden ist, in der heiligen Hostie, die unsere Augen schauen können, zu verehren und anzubeten“.

II. Dogmen:

(1.) ,,Wer sagt, das Messopfer sei nur Lob- und Danksagung oder das bloße Gedächtnis des Kreuzesopfers, nicht aber ein Sühneopfer ..... der sei ausgeschlossen“
 (2.) ,,Wer jene wunderbare und einzigartige Wandlung der ganzen Brotsubstanz in den Leib (Christi) und der ganzen Weinsubstanz in das Blut (Christi) leugnet, wobei nur die Gestalten von Brot und Wein bleiben diese Wandlung nennt die katholische Kirche sehr treffend Wesensverwandlung (transsubstantiation) der sei ausgeschlossen.
(3.) Wer leugnet, daß in dem verehrungswürdigen Sakrament der Eucharistie unter jeder Gestalt (des Brotes und Weines) und unter den einzelnen Teilen einer jeden Gestalt nach der Teilung (der Gestalten) der ganze Christus enthalten sei, der sei ausgeschlossen.
(4.) Wer sagt, ... in den geweihten Hostien oder Brotteilchen (Partikeln), die nach der Kommunion aufbewahrt werden oder übrigbleiben, bleibe nicht der wahre Leib des Herrn zurück, der sei ausgeschlossen“.

III.  Unterscheidungsgebote:

1. Die gültige Spendung der Hl. Eucharistie im Hl. Meßopfer (Wandlung):
Sie ist nach Lk 22,19 ausschließlich an den Vollzug durch das Weihepriestertum gebunden (im Dogma bestätigt). Ein von (ungeweihten) Laien vollzogenes ,,Abendmahl“ bei dem die Brotsubstanz unverwandelt bleibt, ist keine gültige Spendung der Hl. Eucharistie. Jede Teilnahme des Katholiken an einem protestantischen Abendmahl oder des Protestanten an der Hl. Kommunion (= sog.,, Interkommunion“) verbietet die Kirche unter Sünde.

2. Rechte Glaubenshaltung:
,,Denn wer unwürdig ißt und trinkt, ohne den Leib des Herrn (von gewöhnlicher Speise) zu unterscheiden, der isst und trinkt sich das Gericht‘ (1 Kor 11,29).
Dogma:,,(11.) ... Damit ein so hohes Sakrament nicht unwürdig und so zum Tod und zur Verdammung genossen werde, so bestimmt und erklärt diese heilige Kirchenversammlung, daß diejenigen, die das Gewissen einer schweren Sünde beschuldigt, wie sehr sie auch glauben, die Reue zu haben, doch notwendig vorher die sakramentale Beichte ablegen müssen, wenn sie einen Beichtvater erreichen können...“

3. Die Behandlung Christi im Hl. Sakrament:
Origenes, Kirchenlehrer (185— 250):
,,.. seid mit aller Vorsicht und Ehrfurcht darauf bedacht, daß nicht das geringste davon zu Boden falle, daß von der konsekrierten Gabe nichts zerstreut werde. Ihr glaubt — und das mit Recht — euch zu versündigen, wenn aus Nachlässigkeit etwas zu Boden fällt“

Kirchenrecht:
,,Die Gläubigen haben der Heiligsten Eucharistie die höchste Ehre (maximo in honore) zu erweisen, indem sie ... dieses Sakrament mit grösster Andacht (devotissime) und häufig (frequenter) empfangen und es mit höchster Anbetung (summa cum adoratione) verehren“. ,,Wer die eucharistischen Gestalten wegwirft oder in sakrilegsicher Absicht entwendet oder zurückbehält, zieht sich die dem Apostolischen Stuhl vorbehaltene Exkommunikation als Tatstrafe zu“. Ebenso sind ,,Mittäter“ exkommuniziert.

,,Das vierte Kirchengebot befiehlt erstens jährlich wenigstens einmal gültig zu beichten, zweitens zur österlichen Zeit die heilige Kommunion würdig zu empfangen


IV. Würdiger Empfang:

1. Vorbereitung der Seele nach:
Freisein von schwerer Schuld (Beichte); sich bemühen, sein Herz auch von läßlichen Sünden zu reinigen; andächtiges Mitbeten der Meßgebete.

2. Vorbereitung dem Leibe nach: Gebotene eucharistische Nüchternheit von mindestens einer Stunde vor der Hl. Kommunion (Wasser oder Medizin ausgenommen); geziemende, ehrbare Kleidung. 
Zum Tisch des Herrn soll man mit grösster Ehrfurcht hintreten. die Hände gefaltet. die Augen gesenkt.

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V. Danksagung und eucharistischer Kult:

,,Nach der Kommunion bleibt Jesus Christus solange in uns, als die eucharistischen Gestalten fortbestehen (ca. 15 Minuten). Daher soll die Danksagung mind. 15 Minuten dauern.“ Die Kirche empfiehlt die Anbetung vor dem ausgesetzten Allerheiligsten und die Besuchung des Allerheiligsten tagsüber in einer Kirche.

 

Mundkommunion ist göttliches Prinzip

Theologischer Grund:
Papst Paul VI.: Die Mundkommunion ,,hält die Gefahr der Verunehrung der eucharistischen Gestalten fern.“ Eine altehrwürdig Überlieferung von solcher Bedeutung zu ändern betrifft ja nicht nur die Disziplin. Es steht auch sehr zu befürchten (timentur forte), dass die neue Form der Kommunionspendung (Handkommunion) Gefahren nach sich zieht:
Minderung der Ehrfurcht vor dem allerheiligsten Altarsakrament. Profanierung (Entweihung) eben dieses Sakramentes und Verfälschung der rechten Lehre,“

,,Deshalb ermahnt der Apostolische Stuhl Bischöfe, Priester u. Gläubige eindringlich (vehemenenter hortatur), der erprobten und hiermit neu bestätigten Vorschrift (der Mundkommunion) beflissen Folge zu leisten (studiose obsequantur)“  (Memoriale Domini, 1969).
Diese Vorschrift hat bis heute Gültigkeit.
 
Link Memoriale Domini
(Wortlaut) kathpedia.com/index.php/Memoriale_domini....

 
KONGREGATION FÜR DEN GOTTESDIENST
UND DIE SAKRAMENTENORDNUNG
INSTRUKTION Redemptionis sacramentum
über einige Dinge bezüglich der heiligsten Eucharistie,
die einzuhalten und zu vermeiden sind

Unter: Kapitel IV  Die heilige Kommunion
2. Die Spendung der heiligen Kommunion


93.
Es ist notwendig, die kleine Patene für die Kommunion der Gläubigen beizuhalten, um die Gefahr zu vermeiden, daß die heilige Hostie oder einzelne Fragmente auf den Boden fallen.

Punkt 93 und 94 auf der Vatikan-Webseite

In der Kongregation für den Gottesdienst und die Sakramentenordnung steht doch ganz deutlich, wie die Gläubigen die hl. Kommunion empfangen sollen.
Denn wenn die kleine Patene unter das Kinn gehalten wird, ist es dem Gläubigen unmöglich die Kommunion mit der Hand zu empfangen.

Unter 94:
94. Es ist den Gläubigen nicht gestattet, die heilige Hostie oder den heiligen Kelch «selbst zu nehmen und noch weniger von Hand zu Hand unter sich weiterzugeben» 
Punkt 93 und 94 auf der Vatikan-Webseite

Die Göttlichkeit wird geschändet durch Hände ohne priesterliche Salbung! Jesus selbst benötigt diese priesterliche Salbung um sich in unserer Mitte lebendig zu machen. JESUS hat keine außerordentlichen Ämter der Eucharistie eingesetzt. Den Laien sei kundgetan, es sind die Priester, denen JESUS dieses Amt delegierte; es ist nicht an euch, die Göttlichkeit zu beleidigen, indem ihr JESUS berührt und austeilt. Werdet damit nicht Gefangene der Schuld. (Es war kein Geringerer, als der heiliggesprochene Papst Johannes Paul II., der in dieser Instruktion, die an die ganze Weltkirche gerichtet ist, mit Nachdruck auf die rechte Ordnung im Umgang mit der heiligsten Eucharistie hinweist. Und dies natürlich deshalb, da auf an vielen Orten schlimme Missbräuche herrschten und herrschen.)

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Die urkirchliche Kommunionpraxis

I. Die Mundkommunion der frühen Kirche:

Bereits im Alten Bund galt das Anfassen ,,Heiliger Sachen“ (insbesondere des Allerheiligsten) durch Laien als Sünde:
,,Usa (ein Laie) streckte seine Hand nach der Lade Gottes aus und faßte sie an . Gott erschlug ihn auf der Stelle wegen dieser Vermessenheit. ., (2 Sam 6,6-7).

Der hl. Papst Sixtus I. (117—126), der als siebter Papst 50 Jahre nach dem hl. Petrus regierte, ,,brachte nachdrücklich die apostolischen Regeln in Erinnerung, indem er festsetzte, daß allein Diener des Kultes, die Priester, die heiligen Geheimnisse berühren dürfen“.

In seinem ,,Sendschreiben an alle Kirchen“ tadelt er streng die damaligen Missstände der Verunehrung heiliger Gefässe durch ,,menschlichen Gebrauch“ und mahnt zur Beachtung der Vorschrift, ,,dass die heiligen Gefässe von keinem anderen als von geweihten und dem Herrn zugeeigneten Menschen berührt werden sollen. Es ist nämlich sehr unwürdig, dass die geweihten Gefässe... von anderen als dem Herrn Dienenden und ihm geweihten Männern in die Hände genommen werden, damit nicht der Herr über solche Anmassungen erzürnt, seinem Volk Plagen auferlege....“
Daraus folgt, daß die frühe Kirche noch streng an der von Christus eingesetzten Mundkommunion festhielt.

Hl. Papst Eutychian (275—283):

,,Keine Frau trete an den Altar heran noch berühre sie den Kelch des Herrn. ,,Niemand möge sich anmaßen, einem Laien oder einer Frau die Kommunion zu überlassen, um sie einem Kranken zu bringen.“

 

II. Die Notstände/Aufkommen der Handkommunion:

Nach dem Bonner Liturgiewissenschaftler Otto Nußbaum existieren ,,seit dem beginnenden 3. Jh.“ Zeugnisse für eine sog. Handkommunion der Laien. Denkbare Gründe für ihr Aufkommen und ihre erschwerte Abschaffung sind:

1. Häresien:
Im 2.13. Jh. begannen einflussreiche philosophisch-theologische Strömungen die biblische Lehre der Gottheit Christi zu leugnen und die christlichen Gemeinden zu verunsichern. Die rechtgläubigen Kirchenschriftsteller dieser Zeit zeigten in ihren theologischen Erklärungsversuchen des Dreifaltigkeitsgeheimnisses außerdem noch gefährliche Mängel (Subordinatianismus).

2. Praktische Verhältnisse:
Die Unförmigkeit/Bröselgefahr der gebrochenen Bissen des (gesäuerten) eucharistischen Brotes machten die Darreichung in den Mund schwieriger.

3. Blutige Verfolgungszeit: 
Damit waren mitunter eine legitime Handhabung der heiligen Eucharistie durch Laien (z. B. Hauskommunion) aber auch nachweisliche Missbräuche (s. o.) und unerlaubte Ausweitungen (z. B. Krankenkommunionsspendung durch Laien) verbunden.
Interessant: Es gibt keinen historischen Beweis dafür, dass ein Papst die urkirchliche Handkommunion angeordnet oder gespendet hätte.

4.Religiöse Verflachung:
Nach 313 folgte für die Kirche eine Zeit äußeren Friedens. Es kam zum raschen Zuwachs an Gläubigen, die aber trotz Taufe oft ihre alten (unsittlichen) Lebensgewohnheiten beibehielten.

5.Glaubensabfall:
Trotz Verurteilung des Arianismus (Leugnung der Gottheit Christi) durch das Konzil von Nicäa (325) erfasste der arianische Irrglaube bald die ganze Kirche.
Kaiser Konstantinus II. (337—361) verfolgte rechtgläubige Bischöfe und bewirkte, dass die meisten Bi
schofsstühle durch Arianer besetzt wurden. Die katholische Kirche war erstmals durch inneren Glaubensabfall dem Untergang nahe. Nur sehr wenige Bischöfe, darunter der mehrmals verbannte hl. Athanasius, leisteten Widerstand.

III.  Rückkehr zur Norm der Mundkommunion:

Die Überwindung des Arianismus, die Erfindung der modernen Hostienform und schlechte Erfahrungen mit der Handkommunion (es gab ,,Verunehrung in sehr krassen Formen“) führten zur Mundkommunion zurück.
Die Handkommunion wurde nach Klaus Gamber († 1989) im 5./6. Jh. in der Kirche abgeschafft. Im entfernten Gallien verzögerte sich ihre Abschaffung noch bis zu den Konzilien von Rouen 650 und 878 ebenso in Spanien, wo die Mundkommunion gegen heftige Widerstände der Sekte der Casianer auf der Synode von Cordova 839 durchgesetzt wurde.

Mundkommunion ist göttliches Prinzip

Traditioneller Grund:
Die Mundkommunion ist die ursprünglichere Form der Tradition. Nach einer vorübergehenden Abkehr von dieser Form hat sich die Mundkommunion wieder deutlich als ,,kirchliche Norm“ herausgeschält und in einer über tausendjährigen Tradition für den Glauben bis heute bewährt. Da der Hl. Geist selbst seine Kirche zur Mundkommunion zurückführte (durch Eucharistiewunder, Erfahrung, Aussagen von Päpsten und Konzilien, Arbeit großer Theologen usw.), so folgt daraus, daß sie als ,,göttliches Prinzip“ zu betrachten ist.


Moderne Handkommunion: uralt?

1. Die Aufnahme der heiligen Kommunion erfolgte unmittelbar mit den Lippen und der Zunge durch ,,Auflecken“ aus der passiven hohlen Rechten.

2. Die nötige Sorgfalt gegenüber eucharistischen Partikeln, war durch das Auflecken gewährleistet.

3. Ein Ergreifen des Allerheiligsten war dem Laien außer im echten Notfalle — ebenso nach Einführung der modernen Hostien — verboten.

4. Bereits eine Berührung des Allerheiligsten mit der bloßen Hand war dem Laien in der Regel verboten.
Die Tuchverhüllung der Hände beim Kommunionempfang geht hervor: a) aus dem bereits bestehenden Berührungsverbot der Kirche (Sixtus I.); b) aus der drohenden Gefahr, daß durch eine Darreichung auf die bloße Hand heilige Partikel (des leicht bröselnden konsekrierten Brotes) in die Hohlräume der Finger kämen und zu Boden fielen; c) aus der allgemein verbreiteten weltlichen Sitte, ein kostbares Geschenk aus der Hand eines Herrschers mit verhüllten Händen zu empfangen“; d) aus Bilddokumenten, welche die Tuchverhüllung der Hände beim Kommunionempfang zeigen.

5. Das Hinzutreten zur heiligen Kommunion und die Aufnahme selbst geschehen in tiefgebeugter Haltung.

Weihbischof Athanasius Schneider zum Kommunionempfang
der ersten Jahrhunderte

 

top.

Die heutige Kommunionpraxis

I. Sittenverfall und Handkommunion:

Wie 
in allen Verfallsepochen, so z. B. zur Zeit des Arianismus, des hl. Franziskus, der Reformation usw., gehen auch in der heutigen Krisenzeit der Kirche die Mißstände im Umgang mit der Hl. Kommunion mit einem religiössittlichen Verfall in der Kirche einher.
Vor allem das Fernsehen und der zunehmende Wohlstand verdrängten in Familien wie Klöstern den Geist der Demut und des Gebetes.
Durch die Anfang der sechziger Jahre aufkommende Pille wurde der Sex zum Götzen der Zeit. Sinkende Kinderzahlen, ein krisenhafter Rückgang von Priester und Ordensberufen, Ehescheidung, Abtreibung, Kirchenaustritte, unsittliche Moden, schwindende Ehrfurcht vor dem Allerheiligsten bis hin zum sakrilegischen Kommunionempfang im Zustand der schweren Sünde (z. B. Ehemißbrauch) waren die Folge.

Unter diesem Hintergrund des religiös-sittlichen Verfalls muß das Aufkommen der Handkommunion gesehen werden.

Schon seit 1965/66 legten ,,einige Priester ohne Berechtigung die Hostie den Gläubigen in die Hand.“ Dies geschah zuerst in Holland als Folge der Leugnung der Wesensverwandlung und der eucharistischen Gegenwart.
Papst Paul VI. wies 1965 die ,,schon verbreiteten falschen Meinungen“ mit seiner Enzyklika ,,Mysterium Fidei“ zurück. Die holländischen Bischöfe forderte er auf, ,,Anweisungen zu geben, damit man überall wieder zu der traditionellen Art zu kommunizieren zurückkehrt.“
Dem zunehmenden Ehemißbrauch trat er drei Jahre später mit seiner Enzyklika ,,Humanae vitae“ (1968) entgegen, worin er ,,den Gebrauch von Mitteln, die sich direkt gegen die Fruchtbarkeit richten, als unerlaubt (schwere Sünde) verurteilt.“
Weder der Ehemißbrauch noch die von einigen Priestern illegal gespendete Handkommunion wurde jedoch von den zuständigen Bischöfen recht verurteilt und bestraft. Die Handkommunion fand bald auch unerlaubterweise in Deutschland, Belgien und Frankreich mancherorts Eingang.

Im Jahre 1968/69 befragte Papst Paul VI. alle katholischen Bischöfe zum Problem der Handkommunion. Die Umfrage ergab die eindeutige Ablehnung der Handkommunion mit überwiegender Mehrheit.

 

Um den Mißbrauch der Handkommunion einzudämmen, wandte sich der Papst 1969 an die gesamte Kirche, indem er die Glaubensgefahren der Handkommunion verkündete und alle Bischöfe, Priester und Laien eindringlich ermahnt, zum ,,Wohl der Kirche selbst“ die erneut bestätigte Vorschrift der Mundkommunion zu befolgen‘. Diese Mahnung hat bis heute volle Gültigkeit.

Eine mittlerweile größer gewordene Zahl von Oberhirten war zwischenzeitlich selbst zu Befürwortern der Handkommunion geworden“. Sie forderten vom Papst eine Sondererlaubnis der Handkommunion, ,,um den Ungehorsam zu sanktionieren“.
Papst Paul VI. schien nach anfänglichem, sehr heftigem Widerstreben im Jahre 1969 überraschend nachzugeben und ,,dort, wo der entgegenstehende Brauch, die Handkommunion nämlich, (im Ungehorsam) bereits Eingang gefunden hat“, einzelnen Bischofskonferenzen eine Sondererlaubnis zu gestatten (Anm.: Die Scheinlegalität dieser sog. ,,Erlaubnis“ wird später noch behandelt!).
Da die Handkommunion damals nur ,,in einigen Gemeinschaften und mancherorts“ — keineswegs in allen Diözesen und auch nicht als ,,Brauch“!!! — praktiziert wurde, ist nicht nur ihre illegale Einführung, sondern auch ihre Ausweitung über viele Diözesen und Länder ungültig.

II. Sondererlaubnis - Unerfüllbare Bedingungen:

a) ,,Jegliche Gefahr einer Minderung der Ehrfurcht ... ist abzuwenden“

Johannes Paul II.
nach elf Jahren Handkommunionpraxis (1980):
,,In einigen Ländern ist die Handkommunion üblich geworden ... Es werden aber Stimmen laut über Fälle von bedauerlichem Mangel an Ehrfurcht vor den eucharistischen Gestalten,
ein Mangel, der nicht nur die eines solchen Verhaltens schuldigen Personen belastet, sondern auch die Hirten der Kirche... 

Johannes Paul II., Über das Geheimnis und die Verehrung der heiligsten Eucharistie, vom 24. 2. 1980, Kap. 11

Kardinal Döpfner
kurz vor seinem Tod († 1976):
Wenn ich gewusst hätte, dass durch die Handkommunion soviel Ehrfurchtslosigkeit praktiziert wird, hätte ich nie dafür plädiert.

Bischof Braun, 
Eichstätt, nach 19 Jahren Handkommunionpraxis (1988): ,,Am bedenklichsten erscheinen die Zeichen mangelnder Ehrfurcht beim Empfang der Hl. Kommunion.“


b) Es ,,soll auf jeden Fall darauf geachtet werden, daß keine Teilchen des eucharistischen Brotes fallengelassen oder verstreut werden.“

Zahlreiche Zeugenberichte und Protokolle von Laien und Priestern beweisen, daß seit Einführung der Handkommunion vielfach Hostienpartikel verschiedenster Größe am Boden gefunden werden.
Bereits 1968 nahm Rom in einem Schreiben an alle Bischöfe zu diesem dogmatischen Problem der modernen Handkommunion Stellung: ,,Hier muß man sich auch mit Besorgnis fragen, ob die Fragmente der konsekrierten Hostie immer mit aller Ehrfurcht, die sie verdienen, gesammelt und summiert werden . Nicht alle haben ein Gespür dafür oder denken nicht daran, sie sorgfältig aufzulesen.“

Kardinal Döpfner
nach Einführung der Handkommunion: ,,Man geht heute zur heiligen Kommunion, wie man früher das Weihwasser nahm“.

Bischof Braun
bestätigt 1988, daß die Hl. Kommunion da und dort ,,automatisch, in lässiger äusserer Haltung“ empfangen wird. Da die so durch Handkommunion zu Boden fallenden Hl. Partikel in der Regel weder erkannt noch aufgesammelt werden, wird der Leib Christi sehr oft unbemerkt zertreten und geschändet.

c)  Es muß ,,jegliche Gefahr der Ehrfurchtslosigkeit gegenüber der Eucharistie vermieden werden“

Seit Existieren der Handkommunion treten Fälle von Ehrfurchtslosigkeit gegenüber der Hl. Eucharistie in einer bis dahin nicht dagewesenen Art und Häufigkeit auf: z. B. mehr als ein halbes Dutzend Hl. Hostien in Gesangbüchern nach einer Schülermesse in einem Ort bei Neuss. Schlimmste Sakrilegien und Handel mit gestohlenen Hl. Hostien für satanische Zwecke häufen sich. Dem Apostolischen Stuhl wurden Fälle ,,schwerer Profanierung auf Grund der Handkommunion gemeldet.

d) ,,Jegliche Gefahr... falscher Auffassungen über die allerheiligste Eucharistie ist abzuwenden“:

Viele Katholiken haben heute einen falschen Eucharistieglauben, was sich u. a. am Kommunionverhalten und an der vielfachen Unterlassung der Kniebeuge und des Kniens vor dem Allerheiligsten zeigt. Kommunionkinder betrachten die Hl. Kommunion oft nur noch als ,,Brot. Öffentliche Sühneleistung für geschehene Verunehrungen der Hl. Eucharistie in Folge der Handkommunion unterbleiben in der Kirche weitgehend, was ebenfalls auf eine veränderte Wertauffassung von der Hl. Eucharistie schließen läßt (früher baute man für Verunehrungen der Hl. Eucharistie zur Sühne eigene Kapellen und Kirchen und hielt Sühne-Anbetung und Sühne-Prozessionen). 

Die Inkaufnahme der Ehrfurchtsminderung und der Verunehrung der Hl. Eucharistie ist eine praktische Leugnung des katholischen Glaubens. Zwanzig Jahre nach Einführung der Handkommunion hat die ,,Glaubenskrise“ in der katholischen Kirche in Deutschland nach den Worten des Vorsitzenden der Deutschen Bischofskonferenz Bischof Karl Lehmann (1989) ,,dramatische Ausmaße“ angenommen.

Kardinal Ratzinger, 1988:
,,Wir müssen die Dimension des Heiligen in der Liturgie zurückerobern“

 

Hl. Martyrer-Kard. John Fisher ( 1459) ,,Zeiten des Verfalls oder der Blüte in der Geschichte der Kirche hingen immer zusammen mit der Behandlung der Heiligsten Eucharistie!

 

III. Rückkehr zur Mundkommunion

Die frühabtreibende und gesundheitsschädigende Wirkung der Pille sowie persönliche negative Erfahrungen führten viele Katholiken wieder zur sittlichen Ordnung zurück. Hygienische Scheingründe gegen die Mundkommunion werden immer häufiger zugunsten der Ehrfurcht gegenüber der Hl. Eucharistie aufgegeben.

Medizinischer Aspekt:
Es ist medizinisch erwiesen, daß der Speichel ,,antibakterielle Wirkung“ besitzt; 1-2 l Speichel pro Tag spült und reinigt die Mundhöhle. Die Hand ist als äußeres Glied in Folge von Schweiß, Luft und Fremdkontakten (Türklinke, Geld, Gruß usw.) immer Trägerin von Schmutz und Krankheitserregern.

Immer mehr Gläubige versuchen, in eigenen Gebetskreisen wieder nach einer heiligen Lebenshaltung zu streben. Die dadurch neu erwachende tiefe innere Ehrfurcht vor dem Sakralen zeigt sich in einer vermehrten Hinwendung zur Mundkommunion und dem Knien beim Kommunionempfang (selbst in der Reihe!) sowie in der Ablehnung der mißbräuchlich eingesetzten Laienkommunionspender (Wechseln der Reihe!).
Bei den Bischöfen ist ebenfalls ein Umdenken erkennbar. So hat die Philippinische Bischofskonferenz die Handkommunion wegen der Sakrilegien und Ehrfurchtslosigkeit beim Empfang wieder abgeschafft.
Kardinal Döpfner (
1976), ehemaliger Vorsitzender der Deutschen Bischofskonferenz, hat kurze Zeit vor seinem Tod die Einführung der Handkommunion bedauert, eine Spendung derselben verweigert und ihre allgemeine Abschaffung in Deutschland gewünscht.
Das von Erzbischof Oskar Sajer herausgegebene Freiburger Konradsblatt behandelte im Frühjahr 1990 in einer längeren Leserbriefserie die Probleme der gegenwärtigen Kommunionpraxis.

Auch die Entfernung der Kommunionbänke sieht man heute in bischöflichen Kreisen als Fehler an. Das Wiener Diözesanblatt gab hierzu 1987 folgende Erklärung: Kommunionbank. Wo eine solche nicht mehr vorhanden ist, sollte. ein Betschemel bereitgestellt sein, der solchen, die es wünschen, das Knien bei bzw. das Aufstehen nach dem Kommunionempfang erleichtert“.

Mundkommunion ist göttliches Prinzip

Antikirchlicher Grund:

Stanislas de Guaita, abgefallener katholischer Priester, Kabbalist, Satanist und freimaurerisches Vorbild, sagte Ende des 19. Jahrhunderts: ,,Wenn wir es fertiggebracht haben, daß die Katholiken die Handkommunion praktizieren, haben wir es geschafft.  Freimaurerplan aus dem Jahre 1925: ,,Wie kann man den Gläubigen den Glauben an die reale Gegenwart rauben?. . . Erst muß man die Menschen überall dazu bringen, stehend zu kommunizieren, dann muß man ihnen die Hostie in die Hand geben. So präpariert werden sie dann in der Eucharistie nur noch ein Symbol eines allgemeinen Brudermahles sehen und abfallen.

Indem die Gegner der Kirche in der Handkommunion das wirksame Mittel der Glaubenszerstörung sehen, bezeugen auch sie: Mundkommunion ist ,,göttliches Prinzip“.

,,Eine Gruppe von Bischöfen hat die weltbekannte Mutter Theresa aus Kalkutta gefragt, was das schlimmste Übel in der derzeitigen Krise der katholischen Kirche sei. Sie gab eine Antwort, die keiner der Bischöfe erwartet hatte: ,,Das schlimmste Übel ist die moderne Form des Kommunionempfanges.“

 

Päpste, Bischöfe und Theologen zur Kommunionspendung

I. Das Knien:

Der hl. Papst Pius X.
(
1914) schreibt in seinem ,,Grossen Katechismus“: ,,Im Augenblick des Empfanges der heiligen Kommunion soll man knien“.

Papst Paul VI. (t 1978):
Von ihm wird berichtet, daß er ,,wenige Stunden vor seinem Tod, als die heilige Messe in seinem Zimmer gefeiert wurde, sich von seinem Krankenlager erhob und kniend die heilige Kommunion empfing.

Das neue ,,Römische Meßbuch“ 
(1970) schreibt die ,,Kniebeuge“ vor, ,,sooft man vor dem Sakrament vorbeigeht“

Prof. Helmut Thielicke, 
Hamburg, evangelischer Theologe: ,,Wenn die Transsubstantiation, d. h. die Wesensverwandlung von Brot und Wein Tatsache sein sollte, dann dürfte man sich von den Knien nicht mehr erheben!“

 

II. Die Handkommunion:

Papst Paul VI. 
bezeichnete die Handkommunion als ,,praktisch fragwürdig und gefährlich“ und als ,,Missbrauch.“
,,Er (Bugnini) soll ein päpstliches Dokument entwerfen, in dem... die Ansicht des Heiligen Stuhles über die Unzulässigkeit der Handkommunion bestätigt (wird). Deshalb bleibt die geltende Norm in Kraft“ (handschriftl. Anweisung Paul VI., 1969).

Papst Johannes Paul II.
sagt zur Handkommunionspendung (1981): ,,Ich aber sage, daß ich nicht dafür bin und ich es auch nicht empfehlen kann.


Kardinal Seper, 
ehemaliger Präfekt der Glaubenskongregation († 1981): ,,Die Frage der Handkommunion ist für mich nicht eine Frage der Form, sondern.., eine Frage des Glaubens und damit zurecht eine Gewissensentscheidung der Priester“.

Kardinal Döpfner,
(† 1976): ,,Zwei Jahre habe ich um die Handkommunion gekämpft. Ich würde es nie mehr tun, weil ich die Folgen sehe. Aber nun weiß ich keinen Weg, das wieder rückgängig zu machen“. Die letzte Zeit vor seinem Tod spendete er keine Handkommunion mehr. Nach Prof. Dr. Dr. Tibor Gallus gab er Weisung: ,,Schafft die Handkommunion ab!“.

Martin Luther:

Das Empfangen des lutherischen Abendmahls mit der Hand verwarf Luther zeitlebens als ,,Ausdruck des Unglaubens“. Beim lutherischen Abendmahl findet mangels Weihepriestertum und Wesensverwandlung keine sakramentale Hl. Kommunion statt (Luther leugnete u. a. die Wesensverwandlung und dauernde Gegenwart!) Ausgehend von einer Realpräsenz im Moment des Mahles (lutherische Auffassung) erkennt auch Luther das göttliche Prinzip der Mundkommunion.

Erzbischof Schäufele,
Freiburg († 1977), hat ,,die Handkommunion noch kurz vor der offiziellen Einführung in einem eigenen Rundschreiben als die größte Ehrfurchtslosigkeit bezeichnet.“ 

Prof. Klaus Gamber, 
Regensburg, Liturgiewissenschaftler (
1989): ,,(Die) Handkommunion (steht) . . . in krassem Gegensatz zur vorausgehenden ehrfurchtsvollen und ängstlich sorgsamen Behandlung des Allerheiligsten“

Prof. Georg May,
Mainz, Kirchenrechtler. ,, Eine Rückkehr zu der aufgegebenen Form (der Handkommunion) Ein solches Vorgehen wäre ... unkatholisch“.

Die Verantwortung des Priesters:

Papst Johannes Paul II. (1980):
Der Priester hat ,,als Diener der heiligen Eucharistie für die heiligen Gestalten eine vorrangige Verantwortung, vorrangig, weil total.“ 

Richtlinien der Deutschen Bischofskonferenz (1971):
,,Die unmittelbare Verantwortung trifft den Priester, der die Hl. Kommunion spendet. . Die Last dieser Verantwortung kann dem Priester niemand, auch nicht der Bischof (noch weniger der Pfarrgemeinderat oder der einzelne Kommunikant) abnehmen.“

Bischof Graber (1970):
,,Wenn ein Priester überzeugt ist, daß durch die Handkommunion die Ehrfurcht vor dem Allerheiligsten verletzt wird, darf er die hl. Hostie nicht auf die Hand geben.“ 

P. Ovila MeIancon CSC, 
bedeutender kanad. Theologe: ,,Das äußerst schwerwiegende Problem (der Hk.) liegt in den eucharistischen Partikeln ... auch die kleinsten sind Christus, der Gott ist, und sie werden über die Hand verstreut.., dann fallen sie zu Boden ... Aus diesen Lehrerwägungen ist also zu schließen, daß die Handkommunion unzulässig ist.“ 

Kurt Paim, 
Kurat, Mchn.: ,,Wer (durch Handkommunionspendung / -empfang) solche leicht mögliche äußere Verunehrung der heiligen Partikel in Kauf nimmt schändet Christus sakrilegisch.“ 

Pfr. Johannes Ritter,
Auerbach (1984): ,,Mit Erlaubnis der bischöflichen Behörde wird darum in Auerbach seit vielen Jahren nur kniende Mundkommunion gegeben. Könnte nicht jeder Geistliche dasselbe Recht in Anspruch nehmen, seinem Gewissen folgend Gott mehr gehorchen als den Menschen?

Kaplan Schallinger und 242 Priester (1979):
,,Aus Gewissensgründen können wir keine Handkommunion austeilen.“

Priesterbruderschaft St. Petrus,
vom Papst 1988 neu errichtet: Ihre Priester spenden ,,keine Handkommunion“.

Die Gewissensschuld der Laien:

Kardinal Seper:
,,Niemand kann wohl sein Gewissen anführen, das ihm gebietet, die
Handkommunion zu verlangen.“

Bischof Graber, Regensburg (1970): 
,,Unser Volk müsste viel mehr zur Ehrfurcht vor dem Allerheiligsten erzogen werden, damit es von sich aus nicht die Handkommunion verlangt.“

P. Fridolin Außersdorfer OFM:
,,Wer die Handkommunion empfängt, wird mitschuldig“.

Mundkommunion ist göttliches Prinzip
Dogmatischer Grund:

Liturgieprofessor Otto Nußbaum, Bonn, Befürworter der Handkommunion, schreibt. ,,Es kann nicht bestritten werden, daß die Gefahren einer Verunehrung bei jeder denkbaren Form der Handkommunion größer sind“, als bei der Mundkommunion. Gemessen am Dogma scheidet damit die Form der Handkommunion als ,,zweitklassig“ für das ,,göttliche Prinzip“ aus.

 

Das göttliche Prinzip der Mundkommunion und das kirchliche Verbot der modernen Handkommunion sind erkennbar.
Zur persönlichen Sünde der Handkommunion gehören ferner klares Wissen und freier Wille.

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Ist die moderne Handkommunion also Sünde?

I.  Was sagt die Tradition?

Hl. Papst Sixtus I.
(116—125): ,,Dieser setzte (die überlieferte Lehre) fest, dass die hl. Geheimnisse nur von den Dienern (Priestern) berührt werden dürfen“.

Die Lehre wird durch die bei der Priesterweihe später eingeführte besondere ,,Weihe der Hände“ vertieft. Diese ,,Weihe“ bezeichnet zusätzlich die ,,Aussonderung“ (= Vorrecht) der Priesterhände für das Anfassen der Hl. Hostie. Der Bischof ,,salbt die Hände und besonders jene Finger welche die hl. Hostie berühren mit heiligem Öl und betet“.

Hl. Thomas v. Aquin, 
Kirchenlehrer († 1274): Er betont, daß das Allerheiligste aus Ehrfurcht nur von Geweihten berührt werden darf, außer in einem ,,Notfalle“.

Hl. Birgitta von Schweden
(† 1373): Christus selbst spricht zu ihr vom ,,Vorrecht“ der Priester, Seinen Leib ,,mit ihren Händen berühren zu dürfen“.

Papst Johannes Paul II.:
,,Die heiligen Gestalten zu berühren . . . ist ein Vorrecht der Geweihten“. Laien dürfen eine solche Erlaubnis nur ,,für eine echte Notlage‘ erhalten“.

Der Katechismus:
,,die gesalbten Hände des Priesters allein dürfen die Hl. Hostie berühren“. Als Beispiel eines ,,Sakrilegium“ (= Sünde freiwilliger Entweihung) nennt er, ,,das Hl. Sakrament des Altares ... unbefugterweise zu berühren“.

Das Berührungsverbot in der Hl. Schrift:
,,Der Herr sprach. . . Keine Hand soll den Berg berühren“ (Ex 19,10—13). ,,...dabei darf keiner aus dem Volk die Weihegaben auch nur mit den Händen anrühren“ (Jdt 11,13). ,,Rühr mich nicht an (Halte mich nicht fest)“ (Joh 20,17).
Die Hl. Schrift sieht einen wesenseigenen Zusammenhang zw. ,,Hand“ u. ,,Macht“ / ,,Verfügungsgewalt“.

 

II. Was sagt das Dogma?

Dogma: Christus ist mit Leib und Blut, Seele und Gottheit wahrhaft, wirklich und wesentlich in der Hl. Eucharistie und in jedem sich lösenden Partikel enthalten.

Daraus ergibt sich als göttliches Gebot ,,die allergrößte Ehrfurcht und die höchste Vorsicht der Hl. Eucharistie gegenüber.

1. Jedes unnötige Anfassen der Hl. Hostie durch Laienhand (z.B. moderne Handkommunion) verletzt gemäß der Tradition die Ehrfurcht.

2. Durch die zusätzliche Handberührung (linke und rechte Empfängerhand berühren bei der Handkommunion die Hl. Hostie) werden grundsätzlich mehr Hl. Partikel als bei der Mundkommunion erzeugt. Trotz subjektiv ,,bester“ Vorsicht können diese unnötigerweise erzeugten Hl. Partikel unbemerkt oder unbeabsichtigt verstreut werden (faktische Verunehrung).

Jede Handkommunion ist somit zugleich auch eine geistige Einwilligung in unnötige Verunehrung der Hl. Eucharistie.

3. Durch die allgemeine Spendepraxis der modernen Handkommunion wird die Verunehrung der Hl. Eucharistie durch zusätzliche Faktoren vermehrt: geistige und/oder körperliche Überforderung der Empfänger, leichtere Mißbrauchsgefahr, Vermehrung schwerer Sakrilegien etc...

III.  Was sagt die Liturgie?

1.  Dem Priester ist das Anfassen der Hl. Hostie von Gott befohlen und für seinen priesterlichen Dienst am Sakrament notwendig. Die Weihegnade (Wandlungsgewalt) des Priesters und die damit verbundene besondere Würde seiner Hände (Sinnbild für Gottes Hände/Macht) weisen unmittelbar auf das Geheimnis der Wesensverwandlung der Hl. Eucharistie ehrfurchtsfördernd hin.

2. Beim Laien fehlen diese Voraussetzungen. Hinzu kommt die unnötig vergrößerte Verunehrungsgefahr der Handkommunion. Das sinnfällige Zugreifen der Hand läßt daher nicht mehr notwendigen und ehrfurchtsförderden ,,Dienst am Allerheiligsten“, sondern ,,In-Dienst-Nahme“ und ,,Unterwerfung“ eines vermeintlich gewöhnlichen Stück ,,Brotes“ durch menschliche Macht und Willkür erkennen (= Verdunklung/Leugnung des Geheimnisses). Dies begünstigt Glaubenszweifel.

Damit bleibt die moderne Handkommunion auch nach liturg. Gesetzen verboten (vgl. SC 21, 23, 28).

 

IV.  Was sagt das päpstliche Lehramt?

1.   Es ermahnt Bischöfe, Priester und Gläubige eindringlich, die Vorschrift der Mundkommunion zu befolgen.

2.  Es bezeichnet die moderne Handkommunion als ,,praktisch fragwürdig und gefährlich“ (Paul VI., Schreiben des Staatssekretariates v. 3. 6. 1968) und befiehlt, daß man ,,gefährliche Gelegenheiten meiden“ muß.

3.   Es hat für eine eventuelle Handkommunion Bedingungen festgesetzt, u. a. ,jeden möglichen Anschein einer Änderung im Glauben der Kirche an die eucharistische Gegenwart und auch jede Gefahr oder einfach die Möglichkeit einer Gefahr der Profanierung auszuschliessen“

Die Bedingungen sind unerfüllbar; die Handkommunion ist somit im Gehorsam zum Lehramt der Kirche nicht praktizierbar.

4.   Es gibt einen Unterschied zwischen ,,unfehlbarem Lehramt“ und ,,fehlbarer Person“, welche das höchste Lehramt innehat. So ist es möglich, daß ein Papst, insofern er das Lehramt innehat, die Handkommunion verbietet; insofern er als fehlbare Person handelt, die Handkommunion verkehrterweise spenden/dulden kann.

Mundkommunion ist göttliches Prinzip

Moralischer Grund:
Mit der Handkommunion einhergehende Faktoren wie: unnötige Handberührung, Automatismus des Zugreifens, Oberflächlichkeit, kindliche Unreife, altersbedingte Gebrechlichkeit usw. machen dem verantwortlichen Priester die erforderliche Vorsicht und Kontrolle (z. B. gegenüber Hostienteilchen) unmöglich. Um eine gewissenhafte Sorgfalt in jedem einzelnen Fall zu gewährleisten und Verunehrungen und Ehrfurchtsminderung nach Kräften zu verhindern, bleibt dem Priester als verantwortlichem Diener des Sakraments nur die generelle Wahl der Mundkommunionspendung mit Gebrauch der im neuen Meßbuch vorgeschriebenen Kommunionpatene (vgl. allgemeine Einführung Nr. 80, 17). Der Laie hat somit die moralische Pflicht, von der Handkommunion Abstand zu nehmen, um den Priester nicht an der Erfüllung seiner Gewissenspflicht zu hindern.

 

V. Was sagt die Vernunft?

1.   Das von Gott im AT vorbereitete und vom hl. Sixtus I. festgesetzte Berührungsverbot wird vertieft und bestätigt durch die Tradition.

2.   Eine ,,echte Notlage“ für die heutige Handkommunion existiert nicht. Alle von Befürwortern angeführten sog. ,,Argumente“ für die moderne Handkommunion bleiben sachlich und theologisch unhaltbar.

3.   Die mod. Handkommunion kam durch Unglauben und Ungehorsam ,,unbefugter Weise“ als Sakrilegium“ (Katechismus) auf und zeigt bedeutende Unterschiede gegenüber der urkirchlichen. Form.

Die moderne Handkommunion ist ein Unrecht gegen Gott, welches die Einheit im Glauben zerstört.

 

Da die Instruktion sittenwidriges Handeln (Sünde des Ungehorsams) für eine Erlaubnis der Handkommunion zur Voraussetzung macht, ist diese ,,Erlaubnis“ als Gesetz nur ,,Schein“ und in sich ,,nichtig“. Es kann weder befohlen noch darf ihm gehorcht werden.

 

VI. Was sagt das Kirchenrecht?

1.   Die moderne Handkommunion verstößt, durch die freiwillig verringerte Ehrfurcht und Vorsicht gegenüber der Hl. Eucharistie gegen can. 898 CIC, wonach alle Gläubigen der Hl. Eucharistie ,,grösste Ehre“ erweisen rnüssen.

2. Bezüglich der unnötig zu Boden fallenden Hl. Partikel und der vergrößerten Mißbrauchsgefahr verstößt die allgemeine Handkommunionspendung durch freiwillige Unterlassung auch gegen can. 1367 CIC (,,Wer die eucharistischen Gestalten wegwirft.... siehe oben)

3.   Die Instruktion ,,Memoriale Domini“ sieht vor, daß von einer sogenannten Sondererlaubnis der Handkommunion nur ,,dort“ Gebrauch gemacht werden kann, wo die Handkommunjon verbotenerweise ,,bereits Eingang gefunden hat“

 

VII. Was sagt die Mystik?

Anna Katharina Emmerich († 1824) und 
Therese Neumann († 1962) sahen in Visionen die Mundkommunionspendung Christi im Abendmahlssaal.
 

Marguerite, die belgische Mystikerin, ist Begründerin der ,,Legion der Kleinen Seelen. Ihr Buch, aus dem die nachfolgende Botschaft zitiert ist, trägt das bischöfliche ,,Imprimatur“. Dieses besagt, daß alle Aussagen des Buches mit der Lehre der Kirche übereinstimmen.

Christus spricht zu ihr:
,,Mein Leib wird entweiht durch die Vermessenheit jener, die sich die Vollmacht herausnehmen, die Ich mir meinen Auserwählten gegeben habe. Die ungeweihten Hände sind nicht würdig, mich zu berühren!“ (8. 4. 1977). ,,Diese Praxis der Handkommunion beleidigt mich schwer. Sie muß rasch abgeschafft werden . (7. 6. 1979) Es bleibt zu ergänzen, daß noch viele andere ,,Privatoffenbarungen“ das Verbot der modernen Handkommunion unterstreichen.

Mundkommunion ist göttliches Prinzip

Empirischer Grund:

Die Erfahrungen der Handkommunion zeigen, daß bei ihr nachweislich Verunehrungen der Hl. Eucharistie in einer Art und Häufung auftreten, die durch Mundkommunion mit Kommunionpatene wirksam verhindert werden können. Gott kann niemals die Verunehrung Seiner selbst durch eine der Vernunft und dem Glauben widerstrebende, ungenügende Handhabungsform der Hl. Eucharistie wollen. Deshalb kann nur die Mundkommunion das von ihm festgesetzte ,,göttliche Prinzip“ sein. 
Empirisch

 

Das Übel der Handkommunion in der nachkonziliaren Kirche

 

Zu den größten Übeln in der nachkonziliaren Kirche gehört die sogenannte Handkommunion. Die Handkommunion wurde, ausgehend von Holland und Deutschland, widerrechtlich von modernistischen und progressistischen Theologen, Priestern und Bischöfen eingeführt, die den wahren katholischen Glauben an das eucharistische Opfer verloren hatten. Sie wurde einem Papst abgenötigt, der die Schwachheit hatte, dem auf ihn ausgeübten Druck –wenn auch nur widerwillig– nachzugeben und sie als Ausnahmeregelung (Indult) unter strengen Auflagen, die dann praktisch kaum eingehalten wurden, zuzulassen. Die Handkommunion wird in keiner der apostolischen (orthodoxen und altorientalischen) Kirchen des Ostens praktiziert und stellt einen schweren Bruch der römisch-katholischen Kirche mit einer fast zweitausendjährigen Tradition dar. Die aus dem häretischen Kalvinismus kommende Handkommunion ist symptomatisch für die unheilvolle Protestantisierung, die seit dem 2. Vatikanum die katholische Kirche erfasst hat. Von dieser Problematik handelt das nachfolgende Interview mit dem Priester und Theologen Prof. Dr. Georg May. –

Der Heilige Vater Benedikt XVI. versucht den Missstand zu korrigieren – durch schlüssiges Handeln, indem er selbst (fast) nur noch die knieende Mundkommunion erteilt. Von den deutschen Bischöfen erfährt er hierbei bei keine Unterstützung, jedoch von einigen Bischöfen weltweit, die in ihren Diözesen die Handkommunion ganz verboten haben.

 

Papst hebt Handkommunion im Petersdom auf             28 Dezember 2010

Am vergangenen Weihnachtsfest hat Papst Benedikt XVI. für die liturgischen Feiern in St. Peter in Rom das Indult aufgehoben, mit dem Papst Paul VI. die Handkommunion zugelassen hat, so die Informationen direkt aus dem Petersdom.

Die Handkommunion sollte - in der Form eines Indultes gestattet - eine Ausnahme bleiben, die Mundkommunion weiterhin die normale Weise des Kommunizierens sein. Die Mundkommunion ist nach wie vor geltendes Recht, auch im Neuen Messordo. Die Entwicklung in den nachkonziliaren Jahren ging in eine andere Richtung: Die Handkommunion ist in den Ländern, deren Bischofskonferenzen sie nach dem Indult Pauls VI. eingeführt hatten, die übliche Weise des Kommunizierens in der Messfeier nach dem Missale Pauls VI. geworden, die Mundkommunion wurde eine Ausnahme. Solche Fehlentwicklungen betreffen auch andere Praktiken. So etwa die Spendung der heiligen Kommunion durch Laien, die nur für einen Notfall vorgesehen ist.


Was bedeutet das?

Papst Benedikt XVI. folgt der bisherigen Linie seines Pontifikats und geht mit gutem Beispiel voran. Nachdem schon seit Monaten an alle Teilnehmer der Heiligen Messe, die aus den Händen des Papstes kommunizieren wollten, die Aufforderung erging, dies nur in knieender Haltung auf die Zunge zu tun, hat der Papst nun die Duldung der Handkommunion allgemein im Petersdom aufgehoben.

Die Signale aus Rom sind still, aber doch unübersehbar.

 

http://www.kath.net/news/29503

Papst hebt Handkommunion-Indult im Petersdom auf.pdf

 

Über die Geschichte und Probleme Handkommunion - und Wege zurück zur Mundkommunion.

Interview aus dem Jahre 2011 mit Weihbischof Athanasius Schneider von Astana, Kasachstan

 

 

 

Bischof Athanasius Schneider: Wie muss sich ein Priester verhalten, der unter Druck gesetzt wird zu Amoris laetitia, bezüglich Kommunionempfang Wiederverheiratet Geschiedener, oder anderer Menschen in einer irrregulären Situation.

 

  

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