Das
Manna (Ex 16, ff); die Brote des Elija (1 Kön 17,6
17,8ff, 19,5ff); die wunderbare Brotvermehrung durch
Christus (Mk 6,32ff; Job 6,1ff); der durch Christus aus
Wasser verwandelte Wein (Joh 2,1ff).
All
diese Speisewunder stehen auf der natürlichen Ebene der
leiblichen Nahrung (= profan). Sie werden wie natürliche
Speise behandelt (z. B. Aufheben des Manna vom Wüstenboden).
b)Speise/Medizin für die Seele:
1.Der ,,beste Weizen“ und der ,,Honig aus
dem Felsen“:Mit dieser Gabe verheißt Gott
selbst, sein Volk zu ,,nähren“
(Ps 81,17), wenn es auf seine mahnende Stimme hören
würde: ,,Tu
deinen Mund auf‘ ICH will ihn füllen“
(Ps 81,11). Nach dem hl. Augustinus ist die in Ps 81
verheißene Gabe die HI. Eucharistie‘ (vgl. 3.
Laudes-Antiphon am Gründonnerstag, dem Einsetzungstag
der HI. Eucharistie, nach Ps 81,17).
2.Die ,,glühende Kohle“. Ein
Engel nimmt sie mit einer Zange vom himmlischen Altar
und führt sie an Jesajas ,,Lippen“: ,,Das hier hat deine Lippen berührt: Deine Schuld ist getilgt, deine Sünde gesühnt“ (vgl. Jes 6,6-7). Kirchenväter erkennen darin wiederum ein Symbol der HI.
Eucharistie.
3.Die
,,Buchrolle“. Ezechiel empfängt sie als Speise aus
der Hand Gottes mit geöffnetem Mund:
,,Öffne
deinen Mund und iss,
was ICH dir gebe... Ich öffnete
meinen Mund und ER ließ mich die Rolle essen“ (Ez
2,8—3,3
vgl. Offb
5,6ff).
Alle
Arten von Seelenspeise sind Zeichen empfangener
Gnadengabe (= sakral). Daraus läßt sich
das ,,Gesetz
der Seelenspeise“ ableiten: Sie wird nicht
mit eigener Hand ergriffen, sondern durch Gott
oder einen Stellvertreter (z.B. Engel) dargereicht
und zum Munde geführt.
.
II.Aussagen
Christi:
a)Göttliche Wesenheit der Hl. Eucharistie:
Nicht
Moses hat euch das Himmelsbrot
gegeben; mein Vater gibt euch das wahre Hinmelsbrot.
Denn das Brot Gottes IST DER, der vom Himmel herabkommt
und der Welt das Leben spendet....
ICH
BIN das lebendige Brot, das vom Himmel herabgekommen
ist“ (Joh 6,32f 41).
b)Wesensverschiedenheit zur natürlichen Speise:
,,Müht
euch nicht um die vergängliche
Speise, sondern um die Speise, die vorhält
zum ewigen Leben, die der Menschensohn euch geben wird. ..
Dies
ist das Brot, das vom Himmel herabgekommen ist; nicht
wie das Manna,das
die Väter
gegessen haben, die gestorben sind. Wer dieses Brot isst,
wird leben in Ewigkeit“ (Joh 6,27,58).
c) Wahres Fleisch und Blut Christi:
Die
Aussage über das ,,wahre Himmelsbrot‘ welches GOTT
(CHRISTUS) selbst IST, lehnen die ungläubigen Juden ab.
Christus nimmt daraufhin keines Seiner Worte zurück,
sondern bekräftigt den wörtlichen Sinn seiner
Worte.
1.
Bekräftigung:
Weil die Juden ,,murrten“
(Joh 6,41), tritt Jesus ihnen entgegen durch
Wiederholung und Erweiterung Seiner Worte (Joh 6,43ff): ,,DAS
BROTdas
ich geben werde, IST MEIN FLEISCH für
das Leben der Welt“ (Joh 6,51).
2.Bekräftigung:
Nachdem die Juden
erneut
ungläubig über Seine Worte ,,stritten“
(Joh
6,52) fordert er ihren Glauben noch mehr, indem Er
ihnen mit Nachdruck gebietet, Sein Fleisch zu essen:
,,Wahrlich,
wahrlich, ich sage euch:Wenn
ihr das Fleisch des Menschensohnes nicht ESSET und sein
Blut nicht TRINKET
habt ihr das Leben nicht in euch. Wer mein Fleisch isst
und mein Blut trinkt, der hat das ewige Leben, und den
werde ich auferwecken am Jüngsten Tage. Denn mein
Fleisch ist eine wahre Speise und mein Blut ein wahrer
Trank“ (Joh 6,53—55).
3.Bekräftigung:
Als sich daraufhin ,,viele
seiner Jünger“ von ihm trennten (Joh 6,66)
—,erste christliche Glaubensspaltung! — nimmt Er
wiederum nichts von Seinen Worten zurück, sondern fragt
sogar Seine zwölf Apostel·.
,, Wollt
auch ihr weggehen ?,, (Joh
6,68).
4.Bekräftigung:
Beim letzten Abendmahl spricht Christus zu Seinen
Aposteln: Nehmt
hin und esset, DAS IST MEIN LEIB... Trinkt alle... DIES
IST MEIN BLUT.. .,, (Mt
26,26f1).
.
III.Opfer des Neuen Bundes (Hl. Meßopfer):
a)Vorbilder des eucharistischen Opfers sind:
Die
Opfer Abels (Gen 4,2ff), Noes (Gen 8,20f), Melchisedechs
(Gen 14,18—24), Abrahams (Gen 22,1ff), das Osterlamm
beim Passahmahl (Ex 12,1ff).
Unter
diesen Tieropfern ragt das Speiseopfer des Priesters
Melchisedech hervor, das aus ,,Brot
und Wein“ bestand.
b)
Christus ist ,,Priester in Ewigkeit nach der
Ordnung des Melchisedech“ (Ps 110,4; Hebr 5,6):
Im
Abendmahlssaal brachte Christus Brot und Wein
unter Dank Gott dar. Durch die Wesensverwandlung
von Brot und Wein in Sein Fleisch und Blut wird Er
in sakramentaler Weise selbst zum ,,geschlachteten
Osterlamm“ (vgl. 1 Kor 5,8) des Neuen Bundes
(=
Vollendung aller vorausgegangener Opfer und
Opfermahle).
c)
Christi ,,Speiseopfer“ und ,,Kreuzesopfer“
sind wesenhaft dasselbe ,,Sühneopfer“:
In
beiden Fällen ist es Sein wahrer Leib, der ,,hingegeben
wird“ und Sein wahres Blut, das ,,vergossen
wird“ (=Gegenwart): ,,Alsdann nahm er Brot,
dankte, brach es und reichte es ihnen mit den
Worten:
Dieses
Bild verdeutlicht das Geheimnis der sakramentalen
Gewärtigsetzung des Kreuzesopfers Christi.
,,Das
ist mein Leib, der für euch hingegeben wird. Tut dies
zu meinem Andenken“ (Lk 22,19)dies ist mein Blut des Neuen Bundes, das für
viele vergossen wird zur Vergebung der Sünden“ (Mt
26,28).
d)
Christus ,,ist der wahrhaftige Gott“ (1
Joh 5,20):
Aufgrund
dieser Gottheit und
Allmacht
konnte ER, für den die Dimensionen Zeit“ und
,,Raum“ nicht existieren, Sein einmaliges Kreuzesopfer
auf Kalvaria bereits im Abendmahlssaal im voraus
sakramental gegenwärtigsetzen. Auf diese Weise sollten
erstmals die Apostel (und
später alle Gläubigen durch die Vermittlung des
Priesters) die Erlösungsfrüchte Seines Kreuzestodes in
sakramentaler Weise empfangen können.
e)Die Hl. Schrift bestätigt die Hl. Eucharistie
als Opfer:
,,Wir
haben einen Opferaltar,
von
dem
die nicht essen dürfen, die dem Zelte
dienen“ (Hebr 13,10; vgl. 1 Kor 10,16ff). ,,Denn
sooft ihr dieses Brot eßt und den Kelch trinkt, feiert
ihr den Tod des Herrn, bis er wiederkommt“ (1
Kor 11,26).
Der
Prophet Malachias verheißt die ,,reine
Opfergabe“die ,,vom
Aufgang
der Sonne bis zu ihrem Untergang... an jedem Orte“ Gott
dargebracht wird (Mal 1,11). Aller Menschen ,,Gerechtigkeit
ist wie ein schmutziges Kleid“ (Jes 64,5). So kann
nur Christus die ,,reine
Opfergabe“ sein, die im Hl. Meßopfer durch den
von Ihm durch Weihe bevollmächtigten Priester (Lk
22,19) vorn
Aufgang
der Sonne bis zu ihrem Untergang
.... an
jedem Orte“ geopfert wird.
.
IV.Anbetung:
Das
göttliche Gebot der Anbetung der Hl. Eucharistie folgt
aus der wahren Gottheit Christi (Joh
1,1; 10,30; Röm 9,5; Phil 2,6—11, Kol 1,16f, 1Joh5,20):,,AlleEngel Gottes
sollen ihn (Christus) anbeten“ (Hebr 1,6). ,,Im Namen
Jesu sollen sich aller Knie beugen im Himmel,
auf Erden und unter der Erde“ (Phil 2,10). ,,Mein Herr
und mein Gott“ (Joh 20,28). ,,Sie fielen nieder und
beteten es an“ (das göttliche Kind, Mt 2,11). ,,Sie
(die Frauen) gingen auf ihn zu, hielten seine Füsse
umschlungen und beteten ihn an“ (Mt 28,9). ,,Als sie
(die elf Jünger) ihn sahen, beteten sie ihn an“ (Mt
28,17)..........die
(vierundzwanzig) Ältesten
fielen nieder und beteten an“ (Offb
5,13f).
Die
Kirche lehrt, ,,daß alle Christgläubigen ...
diesem heiligsten Sakrament bei der Verehrung die
Huldigung der Anbetung erweisen sollen, die man
dem wahren Gott schuldet“.
Hl.
Augustinus, Kirchenlehrer
(†430):
,,niemand
aber ißt dieses Fleisch, bevor er es nicht
angebetet hat . .. wir
sündigen,
wenn wir es nicht anbeten“).
.
V.Unterscheidungsprinzipien:
Neben
den unaufhebbaren Unterscheidungsgeboten hat Gott zum
Schutz des Glaubens und der Ehrfurcht vor der Hl.
Fucharistie auch bestimmte Unterscheidungsprinzipien
(Grundsätze) festgesetzt, die nur in der Notlage
aufhebbar sind.
a)Das Berührungsverbot:
Die
Psychologie des Menschen ist bekanntlich so angelegt, daß
alles, was viele anfassen, für den Menschen zum
Profanen wird.
Schon
im AT kommt Gott daher dieser Schwäche des Menschen
durch das Berührungsverbot der ,,Heiligen Sache“
entgegen. Es richtet sich an die Allgemeinheit des
Volkes (Laien). Nur die von Gott zum besonderen Dienst
an der ,,Heiligen Sache“ Berufenen
(Priester)
sind vom Berührungsverbot ausgeschlossen (vgl.: Berg
Sinai Ex 19,12f,23; Bundeslade 2 Sam 6,7; 1 Chr. 13,9f;
15,2,12f; 2 Chr. 5,5; Num 18,7; Weihegabe im Tempel Jdt
11,13).
Da
auch die Hl. Eucharistie zum ,,Heiligen“ zählt, so
gilt auch für ihre Handhabung grundsätzlich das Berührungsverbot
für den Laien als Norm. Er kann nur in einer Notlage
(z. B. bei Lebensgefahr, Verfolgung, Verunehrungsgefahr)
außer Kraft treten.
Das
grundsätzliche Berührungsverbot der Hl.
Eucharistie für Laien bestätigen u. a. der hl.
Papst Sixtus I(117—126),
der hl. Thomas von Aquin, Kirchenlehrer (†
1274), die hl. Brigitta von Schweden(†
1373).
b)Die Mundkommunion:
Christus
ist gekommen, das Gesetz und die Propheten zu erfüllen
(Mt 5,17f). Das im AT von Gott angekündigte ,,Gesetz
der Seelenspeise“ wurde folglich auch bei der
Spendung der ,,wahren
Seelenspeise“ von Christus erfüllt. Der Befehl: ,,Nehmt
hin und esset“ (Mt
26,26), Mt
26,26), widerspricht
der Mundkommunion nicht, da man mit dem Mund eine
dargereichte Speise ,,hinnehmen“ kann. Der griechische
Urtext ,,lamba-nein“bedeutet an dieser Stelle, wie G. Kittel nachweist,
ein Empfangen,
Bekommen“ (im passiven Sinn) Gerhard
Kittel, Theologisches Wörterbuch zum neuen Testament,
Bd IV S. 5f
c)Das Knien:
Die
besondere Gegenwart Gottes ist gemäß der Hl. Schrift
immer durch die ,,Kniebeuge“
oder die ,,Verneigung bis zum
Boden“ zu bezeugen (=
Zeichen der Anbetung): Abraham fiel auf sein Gesicht nieder“ (Gen 17,1—3). Alle Israeliten ,,warfen
sich vor ihren Zelten zu Boden“ (Ex33,10f).
,,Sofort verneigte sich Mose bis zur Erde und warf sich
zu Boden“ (Ex 34,5—8). ,,Ich aber darf dein Haus
betreten .... ich werfe mich nieder in Ehrfurcht.“(Ps 5,8). ,,Kommt,
laßt uns niederfallen, uns vor ihm verneigen, laßt uns
niederknien vor dem Herrn, unserem Schöpfer“ (Ps
95,6):,,...werft euch nieder an seinem heiligen Berge! Denn heilig ist der Herr unser Gott“ (Ps 99,9)
Die
Kirche lehrt, ,,daß
den Aposteln und ihren Nachfolgern im Priestertum
die Gewalt übertragen wurde, seinen Leib und sein
Blut zu verwandeln, darzubringen und
auszuteilen“. Ein
Laie darf nur ,für
eine echte Notlage“zur Spendung der Hl. Kommunion herangezogen
werden.
Hl. Franziskus († 1226):
,,Und wenn ER vom Priester auf dem Altar geopfert und irgendwohin getragen wird, dann sollen alle Leute die Knie
beugen und dem Herrn, dem lebendigen und wahren Gott, Lob, Herrlichkeit und Ehre erweisen“.
Mundkommunion ist göttliches Prinzip
Historischer Grund: Im semitischen Kulturbereich gab es zur Zeit Jesu bei einem Gastmahl ,,kein Reichen der Speise in die
Hand“. ,,Wollte ein Gastgeber einen Gast besonders ehren, ergriff er ein
Stück Speise und reichte es dem Gast in den Mund
(ältere jüdische Reisebeschreibungen erwähnen diese Sitte
noch.)“ Christus reichte Judas den eingetauchten Bissen
(Joh 21,26f) und seinen Aposteln die eucharistische Speise dar (Lk 22,19). In Beachtung der jüdischen Sitten läßt dies die
Mundkommunion folgern.
Das historische Indiz bestätigt den biblischen Schluß, daß Christus die Mundkommunion als grundsätzliche Norm eingesetzt und damit zu einem ,,göttlichen Prinzip“ erhoben hat.
vgl.
Ps 96,9).
Gott selbst verlangt:
,,Vor
mir wird jedes Knie sich beugen“ (Jes
45,23). Die Kirche nennt daher bis heute den knienden
Kommunionempfang an erster Stelle.
d)Das Verbot der Laienkominunionspendung:
Nach
Lk 22,19 ist
grundsätzlich nur der geweihte Priester bevollmächtigt,
wie Christus die Hl. Eucharistie in seine Hände zu ,,nehmen“
und dem Volk zu ,,reichen“.
Wir
glauben, daß die Messe, die vom Priester in der Person
Christi kraft
der durch das Weihesakrament empfangenen Gewalt gefeiert
und von ihm im Namen Christi und der Glieder seines
mystischen Leibes dargebracht wird (.
.), in
Wahrheit das Opfer von Kalvaria ist, das auf unseren Altären
sakramental gegenwärtig gesetzt wird (.
.). Wir
glauben, daß ...
Brot
und Wein, wenn sie vom Priester konsekriert werden, in
den Leib und das Blut Christi verwandelt werden (.
.), der
glorreich im Himmel wohnt (.
.) . Die eine und unteilbare Daseinsweise des verklärten Herrn Christus im
Himmel wird nicht vervielfältigt, sondern durch das Sakrament an den verschiedenen
Orten der Erde gegenwärtig gesetzt, wo das Messopfer
dargebracht wird (.
.). Diese
Seinsweise (existentia)
bleibt aber nach der Opferdarbringung im heiligsten
Sakrament gegenwärtig, das im Tabernakel des Altares
sozusagen die lebendige Herzmitte unserer Kirchen ist (.
.). Darum ist es uns eine heilige Pflicht, das fleischgewordene Wort, das
unsere Augen nicht schauen können, und das, ohne den
Himmel zu verlassen, unter uns gegenwärtig geworden
ist, in der heiligen Hostie, die unsere Augen schauen können,
zu verehren und anzubeten“.
II.Dogmen:
(1.)
,,Wer
sagt, das Messopfer
sei nur Lob- und Danksagung oder das bloße Gedächtnis
des Kreuzesopfers,
nicht aber ein Sühneopfer.....der
sei ausgeschlossen“.
(2.)
,,Wer
jene wunderbare und einzigartige Wandlung der ganzen
Brotsubstanz in den Leib (Christi) und der
ganzen Weinsubstanz
in das Blut (Christi)
leugnet, wobei nur die Gestalten von Brot und Wein
bleiben —diese
Wandlung nennt die katholische Kirche sehr treffend
Wesensverwandlung (transsubstantiation) — der
sei ausgeschlossen. (3.)
Wer
leugnet, daß in dem verehrungswürdigen Sakrament der
Eucharistie
unter jeder Gestalt (des Brotes und Weines) und unter
den einzelnen Teilen einer jeden Gestalt nach der
Teilung (der Gestalten) der ganze Christus enthalten
sei, der sei ausgeschlossen. (4.)
Wer
sagt, ...
in
den geweihten Hostien
oder Brotteilchen
(Partikeln),
die nach der Kommunion aufbewahrt
werden oder übrigbleiben, bleibe nicht der wahre Leib
des Herrn zurück, der sei ausgeschlossen“.
III.Unterscheidungsgebote:
1. Die gültige Spendung der Hl. Eucharistie im
Hl. Meßopfer (Wandlung):
Sie ist nach Lk 22,19 ausschließlich an den Vollzug durch das Weihepriestertum gebunden (im Dogma bestätigt). Ein von (ungeweihten) Laien vollzogenes ,,Abendmahl“ bei dem die Brotsubstanz unverwandelt bleibt, ist keine gültige Spendung der Hl. Eucharistie. Jede Teilnahme des Katholiken an einem protestantischen Abendmahl oder des Protestanten an der
Hl. Kommunion (= sog.,, Interkommunion“) verbietet die Kirche unter Sünde.
2. Rechte Glaubenshaltung:
,,Denn wer unwürdig ißt und trinkt, ohne den Leib des Herrn (von gewöhnlicher Speise) zu unterscheiden, der isst und trinkt sich das Gericht‘ (1 Kor 11,29). Dogma:,,(11.) ... Damit ein so hohes Sakrament nicht unwürdig und so zum Tod und zur Verdammung genossen werde, so bestimmt und
erklärt diese heilige Kirchenversammlung, daß
diejenigen, die das Gewissen einer schweren Sünde beschuldigt, wie sehr sie auch glauben, die Reue zu haben, doch
notwendig vorher die sakramentale Beichte ablegen müssen, wenn sie einen Beichtvater erreichen können...“
3. Die Behandlung Christi im Hl. Sakrament: Origenes, Kirchenlehrer (185— 250): ,,..
seid mit aller Vorsicht und Ehrfurcht darauf bedacht, daß nicht das geringste davon zu Boden falle, daß von der konsekrierten Gabe nichts zerstreut werde. Ihr glaubt — und das mit Recht — euch zu versündigen, wenn aus
Nachlässigkeit etwas zu Boden fällt“
Kirchenrecht:
,,Die Gläubigen haben der Heiligsten Eucharistie die höchste Ehre
(maximo in honore) zu erweisen, indem sie ... dieses Sakrament mit grösster Andacht (devotissime) und
häufig (frequenter) empfangen und es mit höchster Anbetung (summa cum adoratione)
verehren“. ,,Wer die eucharistischen Gestalten
wegwirft oder in sakrilegsicher Absicht entwendet oder
zurückbehält, zieht sich die dem Apostolischen Stuhl vorbehaltene Exkommunikation als Tatstrafe
zu“. Ebenso sind ,,Mittäter“ exkommuniziert.
,,Das vierte Kirchengebotbefiehlt
erstens jährlich wenigstenseinmal
gültig zu beichten, zweitens zur österlichen
Zeit die heilige Kommunion würdig zu empfangen“
IV. Würdiger Empfang:
1. Vorbereitung der Seele nach:
Freisein von schwerer Schuld (Beichte); sich bemühen, sein Herz auch von läßlichen Sünden zu reinigen; andächtiges Mitbeten der Meßgebete.
2. Vorbereitung dem Leibe
nach: Gebotene eucharistische Nüchternheit von mindestens einer Stunde vor der Hl. Kommunion (Wasser oder Medizin ausgenommen); geziemende, ehrbare Kleidung.
Zum Tisch des Herrn soll man mit grösster Ehrfurcht hintreten. die Hände gefaltet. die Augen gesenkt.
.
V.Danksagung und eucharistischer Kult:
,,Nach
der Kommunion bleibt Jesus Christus solange in uns, als
die eucharistischen Gestalten fortbestehen (ca. 15
Minuten). Daher soll die Danksagung mind. 15 Minuten
dauern.“ Die Kirche empfiehlt die Anbetung vor dem
ausgesetzten Allerheiligsten und die Besuchung des
Allerheiligsten tagsüber in einer Kirche.
Theologischer
Grund:
Papst Paul VI.: Die Mundkommunion ,,hält
die Gefahr der Verunehrung der eucharistischen
Gestalten fern.“ Eine altehrwürdig Überlieferung
von solcher Bedeutung zu ändern betrifft ja
nicht nur die Disziplin. Es steht auch sehr
zu befürchten (timentur forte), dass die
neue Form der Kommunionspendung
(Handkommunion) Gefahren nach sich zieht:
Minderung
der Ehrfurcht vor dem allerheiligsten
Altarsakrament. Profanierung (Entweihung)
eben dieses Sakramentes und Verfälschung
der rechten Lehre,“
,,Deshalb ermahnt der Apostolische
Stuhl Bischöfe, Priester u.
Gläubige eindringlich (vehemenenter
hortatur), der erprobten und hiermit
neu bestätigten Vorschrift (der
Mundkommunion)
beflissen Folge zu leisten (studiose
obsequantur)“
(Memoriale
Domini, 1969).
Diese
Vorschrift hat bis heute Gültigkeit.
KONGREGATION FÜR DEN
GOTTESDIENST
UND DIE SAKRAMENTENORDNUNG
INSTRUKTION
Redemptionis sacramentum
über einige Dinge bezüglich
der heiligsten Eucharistie,
die einzuhalten und zu
vermeiden sind
Unter:
Kapitel IV
Die heilige Kommunion
2. Die Spendung der heiligen
Kommunion
93.
Es ist notwendig, die kleine
Patene für die Kommunion der
Gläubigen beizuhalten, um die Gefahr
zu vermeiden, daß die heilige Hostie
oder einzelne Fragmente auf den
Boden fallen.
Punkt 93
und 94 auf der Vatikan-Webseite
In der Kongregation für den
Gottesdienst und die
Sakramentenordnung steht doch ganz
deutlich, wie die Gläubigen die hl.
Kommunion empfangen sollen. Denn wenn die kleine Patene unter
das Kinn gehalten wird, ist es dem
Gläubigen unmöglich die Kommunion
mit der Hand zu empfangen.
Unter 94:
94.
Es
ist den Gläubigen nicht gestattet,
die heilige Hostie oder den heiligen
Kelch «selbst zu nehmen und noch
weniger von Hand zu Hand unter sich
weiterzugeben»
Punkt 93
und 94 auf der Vatikan-Webseite
Die Göttlichkeit wird geschändet
durch Hände ohne priesterliche
Salbung!
Jesus selbst benötigt diese
priesterliche Salbung um sich in
unserer Mitte lebendig zu machen.
JESUS hat keine außerordentlichen
Ämter der Eucharistie eingesetzt.
Den Laien sei kundgetan, es sind die
Priester, denen JESUS dieses Amt
delegierte; es ist nicht an euch,
die Göttlichkeit zu beleidigen,
indem ihr JESUS berührt und
austeilt. Werdet damit nicht
Gefangene der Schuld.
(Es
war kein Geringerer, als der
heiliggesprochene Papst Johannes
Paul II., der in dieser Instruktion,
die an die ganze Weltkirche
gerichtet ist, mit Nachdruck auf die
rechte Ordnung im Umgang mit der
heiligsten Eucharistie hinweist. Und
dies natürlich deshalb, da auf an
vielen Orten schlimme Missbräuche
herrschten und herrschen.)
Bereits im Alten Bund galt das Anfassen ,,Heiliger Sachen“ (insbesondere des Allerheiligsten) durch Laien als Sünde: ,,Usa (ein Laie) streckte seine Hand nach der Lade Gottes aus und faßte sie an . Gott erschlug ihn auf der Stelle wegen dieser Vermessenheit.
.,“(2 Sam 6,6-7).
Der
hl. Papst Sixtus I.
(117—126), der als siebter Papst 50 Jahre nach dem hl.
Petrus regierte, ,,brachte nachdrücklich die
apostolischen Regeln in Erinnerung, indem er festsetzte,
daß allein Diener des Kultes, die Priester, die
heiligen Geheimnisse berühren dürfen“.
In seinem ,,Sendschreiben an alle Kirchen“ tadelt er streng die damaligen
Missstände der Verunehrung heiliger Gefässe durch ,,menschlichen Gebrauch“ und mahnt zur Beachtung der Vorschrift, ,,dass die heiligen Gefässe von keinem anderen als von geweihten und dem Herrn zugeeigneten Menschen berührt werden sollen. Es ist
nämlich sehr unwürdig, dass die geweihten Gefässe... von anderen als dem Herrn Dienenden und ihm geweihten
Männern in die Hände genommen werden, damit nicht der Herr über solche Anmassungen erzürnt, seinem Volk Plagen auferlege....“ Daraus folgt, daß die frühe Kirche noch streng an der von Christus
eingesetzten Mundkommunion festhielt.
Hl.
Papst Eutychian (275—283):
,,Keine
Frau trete an den Altar heran
noch berühre
sie den Kelch des Herrn.“
,,Niemand möge sich anmaßen, einem Laien oder
einer Frau die Kommunion
zu überlassen,
um sie einem Kranken zu bringen.“
II.Die Notstände/Aufkommen der Handkommunion:
Nach dem Bonner Liturgiewissenschaftler Otto Nußbaum existieren ,,seit dem beginnenden 3. Jh.“ Zeugnisse für eine sog. Handkommunion der Laien. Denkbare Gründe für ihr Aufkommen und ihre erschwerte Abschaffung sind:
1. Häresien:
Im 2.13. Jh. begannen einflussreiche philosophisch-theologische Strömungen die biblische Lehre der
Gottheit Christi zu leugnen und die christlichen Gemeinden zu
verunsichern. Die rechtgläubigen Kirchenschriftsteller dieser Zeit zeigten in ihren theologischen Erklärungsversuchen des Dreifaltigkeitsgeheimnisses außerdem noch gefährliche Mängel
(Subordinatianismus).
2. Praktische Verhältnisse:
Die Unförmigkeit/Bröselgefahr der gebrochenen Bissen des (gesäuerten) eucharistischen Brotes machten
die Darreichung in den Mund schwieriger.
3. Blutige Verfolgungszeit:
Damit waren mitunter eine legitime Handhabung der heiligen Eucharistie durch Laien (z. B. Hauskommunion) aber auch nachweisliche
Missbräuche (s. o.) und unerlaubte Ausweitungen (z. B. Krankenkommunionsspendung durch Laien) verbunden. Interessant: Es gibt keinen historischen Beweis dafür, dass ein Papst die urkirchliche Handkommunion angeordnet oder gespendet hätte.
4.Religiöse Verflachung:
Nach 313 folgte für die Kirche eine Zeit äußeren Friedens. Es kam zum raschen Zuwachs an Gläubigen, die aber trotz Taufe oft ihre alten (unsittlichen) Lebensgewohnheiten beibehielten.
5.Glaubensabfall:
Trotz Verurteilung des Arianismus (Leugnung der Gottheit Christi) durch das
Konzil von Nicäa (325) erfasste der arianische Irrglaube bald die ganze Kirche.
Kaiser Konstantinus II. (337—361) verfolgte rechtgläubige Bischöfe und bewirkte, dass die meisten Bischofsstühle
durch Arianer besetzt wurden. Die katholische Kirche war
erstmals durch inneren Glaubensabfall dem Untergang
nahe. Nur sehr wenige Bischöfe, darunter der mehrmals
verbannte hl. Athanasius, leisteten Widerstand.
III.Rückkehr zur Norm der Mundkommunion:
Die Überwindung des Arianismus, die Erfindung der modernen Hostienform und schlechte Erfahrungen mit der Handkommunion (es gab ,,Verunehrung in sehr krassen
Formen“) führten zur Mundkommunion zurück.
Die Handkommunion wurde nach Klaus Gamber († 1989) im 5./6. Jh. in der Kirche
abgeschafft. Im entfernten Gallien verzögerte sich ihre Abschaffung noch bis zu den Konzilien von
Rouen 650 und 878 ebenso in Spanien, wo die Mundkommunion gegen heftige Widerstände der
Sekte der Casianer auf der Synode von Cordova 839 durchgesetzt
wurde.
Mundkommunion ist göttliches Prinzip
Traditioneller Grund:
Die Mundkommunion ist die ursprünglichere Form der Tradition. Nach einer vorübergehenden Abkehr von dieser Form hat sich die Mundkommunion wieder deutlich als
,,kirchliche Norm“ herausgeschält und in einer
über tausendjährigen Tradition für den Glauben bis heute bewährt. Da der
Hl. Geist selbst seine Kirche zur Mundkommunion zurückführte (durch Eucharistiewunder, Erfahrung, Aussagen von Päpsten und Konzilien, Arbeit großer Theologen usw.), so folgt daraus, daß sie als
,,göttliches Prinzip“ zu betrachten ist.
Moderne Handkommunion:
uralt? 1.
Die Aufnahme der heiligen Kommunion erfolgte unmittelbar mit den Lippen und der Zunge durch ,,Auflecken“ aus der passiven hohlen Rechten.
2. Die nötige
Sorgfalt gegenüber eucharistischen Partikeln, war durch das Auflecken gewährleistet.
3. Ein Ergreifen des Allerheiligsten war dem Laien außer im echten Notfalle — ebenso nach Einführung der modernen Hostien —
verboten.
4. Bereits eine Berührung des Allerheiligsten mit der bloßen Hand war dem Laien in der Regel
verboten.
Die Tuchverhüllung der Hände beim Kommunionempfang geht hervor:
a) aus dem bereits bestehenden Berührungsverbot der Kirche (Sixtus
I.);
b) aus der drohenden Gefahr, daß durch eine Darreichung auf die bloße Hand heilige Partikel (des leicht bröselnden konsekrierten Brotes) in die Hohlräume der Finger kämen und zu Boden fielen;
c) aus der allgemein verbreiteten weltlichen Sitte, ein kostbares Geschenk aus der Hand eines Herrschers mit verhüllten Händen zu empfangen“;
d) aus Bilddokumenten, welche die Tuchverhüllung der Hände beim Kommunionempfang
zeigen.
5. Das Hinzutreten zur heiligen Kommunion und die Aufnahme selbst geschehen in tiefgebeugter
Haltung.
Weihbischof
Athanasius Schneider
zum Kommunionempfang
der ersten Jahrhunderte
Wie
in allen Verfallsepochen, so z. B. zur Zeit des Arianismus, des hl. Franziskus, der Reformation usw., gehen auch in der heutigen Krisenzeit der Kirche die Mißstände im Umgang mit der Hl. Kommunion mit einem religiössittlichen Verfall in der Kirche einher.
Vor allem das Fernsehen und der zunehmende Wohlstand verdrängten in Familien wie Klöstern den Geist der Demut und des Gebetes.
Durch die Anfang der sechziger Jahre aufkommende Pille wurde der Sex zum Götzen der Zeit. Sinkende Kinderzahlen, ein krisenhafter Rückgang von
Priester und Ordensberufen, Ehescheidung, Abtreibung, Kirchenaustritte, unsittliche Moden,
schwindende Ehrfurcht vor dem Allerheiligsten bis hin zum sakrilegischen Kommunionempfang im Zustand der schweren Sünde (z. B.
Ehemißbrauch) waren die Folge.
Unter
diesem Hintergrund des religiös-sittlichen
Verfalls muß das Aufkommen
der Handkommunion gesehen werden.
Schon seit
1965/66 legten ,,einige Priester ohne Berechtigung die Hostie den Gläubigen in die
Hand.“ Dies geschah zuerst in Holland als Folge der Leugnung der Wesensverwandlung und der eucharistischen Gegenwart. Papst Paul VI. wies 1965 die ,,schon verbreiteten falschen Meinungen“ mit seiner Enzyklika ,,Mysterium Fidei“ zurück. Die holländischen
Bischöfe forderte er auf, ,,Anweisungen zu geben, damit man
überall wieder zu der traditionellen Art zu kommunizieren zurückkehrt.“
Dem zunehmenden Ehemißbrauch trat er drei Jahre später mit seiner
Enzyklika ,,Humanae vitae“ (1968) entgegen, worin er ,,den Gebrauch von Mitteln, die sich direkt gegen die Fruchtbarkeit richten, als unerlaubt (schwere Sünde) verurteilt.“
Weder der Ehemißbrauch noch die von einigen Priestern illegal gespendete Handkommunion wurde jedoch von den zuständigen Bischöfen recht verurteilt und bestraft. Die Handkommunion fand bald auch unerlaubterweise in Deutschland, Belgien und Frankreich mancherorts Eingang.
Im
Jahre 1968/69
befragte
Papst Paul VI. alle katholischen Bischöfe zum
Problem der Handkommunion. Die Umfrage ergab die
eindeutige Ablehnung der Handkommunion mit überwiegender
Mehrheit.
Um
den Mißbrauch der Handkommunion einzudämmen,
wandte sich der Papst 1969 an die gesamte Kirche,
indem er die Glaubensgefahren der Handkommunion
verkündete und alle Bischöfe, Priester und Laien
eindringlich ermahnt, zum ,,Wohl der Kirche
selbst“ die erneut bestätigte Vorschrift der
Mundkommunion zu befolgen‘. Diese Mahnung hat
bis heute volle Gültigkeit.
Eine mittlerweile größer gewordene Zahl von Oberhirten war zwischenzeitlich selbst zu Befürwortern der Handkommunion
geworden“. Sie forderten vom Papst eine Sondererlaubnis der Handkommunion, ,,um den Ungehorsam zu sanktionieren“. Papst Paul VI. schien nach anfänglichem, sehr heftigem Widerstreben im Jahre 1969 überraschend nachzugeben und ,,dort, wo der entgegenstehende Brauch, die Handkommunion nämlich, (im Ungehorsam) bereits Eingang
gefunden hat“, einzelnen Bischofskonferenzen eine Sondererlaubnis zu gestatten (Anm.: Die Scheinlegalität dieser sog. ,,Erlaubnis“ wird später noch behandelt!).
Da die Handkommunion damals nur ,,in einigen Gemeinschaften und mancherorts“ — keineswegs in allen Diözesen und auch nicht als ,,Brauch“!!! — praktiziert wurde, ist nicht nur ihre illegale
Einführung, sondern auch ihre Ausweitung über viele
Diözesen und Länder ungültig.
II.Sondererlaubnis -
Unerfüllbare
Bedingungen:
a)
,,Jegliche Gefahr einer Minderung der Ehrfurcht ...
ist
abzuwenden“
Johannes Paul II.
nach elf Jahren Handkommunionpraxis (1980): ,,In einigen Ländern ist die Handkommunion üblich geworden ... Es werden aber Stimmen laut über Fälle von bedauerlichem Mangel an Ehrfurcht vor den eucharistischen Gestalten,ein Mangel, der nicht nur die eines solchen Verhaltens schuldigen Personen belastet, sondern auch die
Hirten der Kirche... Johannes Paul II., Über das
Geheimnis und die Verehrung der heiligsten Eucharistie, vom 24. 2. 1980, Kap. 11
Kardinal Döpfner
kurz vor seinem Tod († 1976): Wenn ich gewusst hätte, dass durch die Handkommunion soviel Ehrfurchtslosigkeit praktiziert wird, hätte ich nie dafür plädiert.
Bischof
Braun,
Eichstätt, nach 19 Jahren Handkommunionpraxis (1988): ,,Am
bedenklichsten erscheinen die Zeichen mangelnder Ehrfurcht
beim Empfang der Hl. Kommunion.“
b) Es ,,soll auf jeden Fall darauf geachtet werden, daß keine Teilchen des eucharistischen Brotes fallengelassen oder verstreut werden.“
Zahlreiche Zeugenberichte und Protokolle von Laien und Priestern beweisen, daß seit Einführung der Handkommunion vielfach Hostienpartikel verschiedenster Größe am Boden gefunden werden. Bereits 1968 nahm Rom in einem Schreiben an alle Bischöfe zu diesem dogmatischen Problem der modernen Handkommunion Stellung: ,,Hier muß man sich auch mit Besorgnis fragen, ob die Fragmente der konsekrierten Hostie immer mit aller
Ehrfurcht, die sie verdienen, gesammelt und summiert werden . Nicht alle haben ein
Gespür dafür oder denken nicht daran, sie sorgfältig aufzulesen.“
Kardinal Döpfner
nach Einführung der Handkommunion: ,,Man geht heute zur heiligen Kommunion, wie man früher das Weihwasser nahm“.
Bischof Braun bestätigt 1988, daß die Hl. Kommunion da und dort ,,automatisch, in lässiger äusserer Haltung“ empfangen wird. Da die so durch Handkommunion zu Boden fallenden
Hl. Partikel in der Regel weder erkannt noch aufgesammelt werden, wird der Leib Christi sehr oft unbemerkt zertreten und geschändet.
c)Es muß ,,jegliche Gefahr der
Ehrfurchtslosigkeit gegenüber der Eucharistie vermieden
werden“
Seit Existieren der Handkommunion treten Fälle von Ehrfurchtslosigkeit gegenüber der
Hl. Eucharistie in einer bis dahin nicht dagewesenen Art und Häufigkeit auf: z. B. mehr als ein halbes Dutzend
Hl. Hostien in Gesangbüchern nach einer Schülermesse in einem Ort bei Neuss. Schlimmste Sakrilegien und Handel mit gestohlenen
Hl. Hostien für satanische Zwecke häufen sich. Dem Apostolischen Stuhl wurden Fälle ,,schwerer Profanierung auf Grund der Handkommunion gemeldet.
d),,Jegliche Gefahr... falscher Auffassungen über
die allerheiligste Eucharistie ist abzuwenden“:
Viele
Katholiken haben heute einen falschen
Eucharistieglauben, was sich u. a. am Kommunionverhalten
und an der vielfachen Unterlassung der Kniebeuge und des
Kniens vor dem Allerheiligsten zeigt.
Kommunionkinder betrachten die Hl. Kommunion oft nur
noch als ,,Brot.“
Öffentliche Sühneleistung für geschehene
Verunehrungen der Hl. Eucharistie in Folge der
Handkommunion unterbleiben in der Kirche weitgehend, was
ebenfalls auf eine veränderte Wertauffassung von der
Hl. Eucharistie schließen läßt (früher baute man für
Verunehrungen der Hl. Eucharistie zur Sühne eigene
Kapellen und Kirchen und hielt Sühne-Anbetung und Sühne-Prozessionen).
Die
Inkaufnahme der Ehrfurchtsminderung und der Verunehrung
der Hl. Eucharistie ist eine praktische Leugnung
des katholischen Glaubens. Zwanzig Jahre nach Einführung
der Handkommunion hat die ,,Glaubenskrise“ in der
katholischen Kirche in Deutschland nach den Worten des
Vorsitzenden der Deutschen Bischofskonferenz Bischof
Karl Lehmann (1989) ,,dramatische Ausmaße“
angenommen.
Kardinal Ratzinger, 1988:
,,Wir müssen die Dimension des Heiligen in der Liturgie zurückerobern“
Hl.
Martyrer-Kard. John Fisher (†1459)
,,Zeiten
des Verfalls oder der Blüte in der Geschichte der
Kirche hingen immer zusammen mit der Behandlung
der Heiligsten Eucharistie!
III.Rückkehr zur Mundkommunion
Die
frühabtreibende und gesundheitsschädigende Wirkung der
Pille sowie persönliche negative Erfahrungen führten
viele Katholiken wieder zur sittlichen Ordnung zurück.
Hygienische Scheingründe gegen die Mundkommunion werden
immer häufiger zugunsten der Ehrfurcht gegenüber der
Hl. Eucharistie aufgegeben.
Medizinischer Aspekt:
Es ist medizinisch erwiesen, daß der Speichel ,,antibakterielle Wirkung“ besitzt;
1-2 l Speichel pro Tag spült und reinigt die Mundhöhle. Die
Hand ist als äußeres Glied in Folge von Schweiß, Luft und Fremdkontakten (Türklinke, Geld, Gruß usw.)
immer Trägerin von Schmutz und Krankheitserregern.
Immer mehr Gläubige versuchen, in eigenen Gebetskreisen wieder nach einer
heiligen Lebenshaltung zu streben. Die dadurch neu erwachende tiefe innere Ehrfurcht vor dem Sakralen zeigt sich in einer vermehrten
Hinwendung zur Mundkommunion und dem Knien beim Kommunionempfang (selbst in der Reihe!) sowie in der Ablehnung der
mißbräuchlich eingesetzten Laienkommunionspender (Wechseln der Reihe!). Bei den Bischöfen ist ebenfalls ein Umdenken erkennbar. So hat die
Philippinische Bischofskonferenz die Handkommunion wegen der Sakrilegien und Ehrfurchtslosigkeit beim Empfang wieder abgeschafft. Kardinal Döpfner (†
1976), ehemaliger Vorsitzender der Deutschen Bischofskonferenz, hat kurze Zeit vor seinem Tod die Einführung der Handkommunion bedauert, eine Spendung derselben verweigert und ihre allgemeine Abschaffung in Deutschland gewünscht.
Das von Erzbischof Oskar Sajer herausgegebene Freiburger Konradsblatt behandelte im Frühjahr 1990 in einer längeren Leserbriefserie die Probleme der gegenwärtigen Kommunionpraxis.
Auch
die Entfernung der Kommunionbänke sieht man heute in
bischöflichen Kreisen als Fehler an. Das Wiener Diözesanblatt
gab hierzu 1987 folgende Erklärung: Kommunionbank.
Wo eine solche nicht mehr vorhanden ist, sollte.ein Betschemel
bereitgestellt sein, der solchen, die es wünschen, das
Knien bei bzw. das Aufstehen nachdem
Kommunionempfang erleichtert“.
Mundkommunion ist göttliches
Prinzip
Antikirchlicher
Grund:
Stanislas
de Guaita, abgefallener katholischer Priester,
Kabbalist, Satanist und freimaurerisches Vorbild,
sagte Ende des 19. Jahrhunderts: ,,Wenn
wir es fertiggebracht haben, daß die Katholiken
die Handkommunion praktizieren, haben wir es
geschafft.“Freimaurerplan
aus dem Jahre 1925:,,Wie
kann man den Gläubigen
den Glauben an die reale Gegenwart rauben?. .
.
Erst
muß man die Menschen überall dazu bringen, stehend
zu kommunizieren, dann muß man ihnen die Hostie
in die Hand geben.So
präpariert werden sie dann in der Eucharistie nur
noch ein Symbol eines allgemeinen Brudermahles
sehen und abfallen.
Indem
die Gegner der Kirche in der Handkommunion das
wirksame Mittel der Glaubenszerstörung sehen,
bezeugen auch sie: Mundkommunion ist ,,göttliches
Prinzip“.
,,Eine
Gruppe von Bischöfen hat die weltbekannte Mutter
Theresaaus Kalkutta gefragt, was das
schlimmste Übel in der derzeitigen Krise der
katholischen Kirche sei. Sie gab eine Antwort,
die keiner der Bischöfe erwartet hatte: ,,Das
schlimmste Übel ist die moderne Form des
Kommunionempfanges.“
Päpste,
Bischöfe und Theologen zur
Kommunionspendung
I.Das
Knien:
Der hl. Papst Pius X.
(†
1914) schreibt in seinem ,,Grossen Katechismus“: ,,Im Augenblick des Empfanges der heiligen Kommunion soll man knien“.
Papst Paul VI. (t 1978):
Von ihm wird berichtet, daß er ,,wenige Stunden vor seinem Tod, als die heilige Messe in seinem Zimmer gefeiert wurde, sich von seinem Krankenlager erhob und kniend die heilige Kommunion empfing.“
Das neue ,,Römische Meßbuch“
(1970) schreibt die ,,Kniebeuge“ vor, ,,sooft man vor dem Sakrament
vorbeigeht“
Prof. Helmut
Thielicke,
Hamburg, evangelischer Theologe: ,,Wenn die Transsubstantiation, d. h. die Wesensverwandlung von Brot und Wein Tatsache sein sollte, dann
dürfte man sich von den Knien nicht mehr erheben!“
II.Die
Handkommunion:
Papst Paul VI.
bezeichnete die Handkommunion als ,,praktisch fragwürdig und gefährlich“ und als ,,Missbrauch.“ ,,Er (Bugnini) soll ein päpstliches Dokument entwerfen, in dem... die Ansicht des Heiligen Stuhles über die Unzulässigkeit der
Handkommunion bestätigt (wird). Deshalb bleibt die geltende Norm in
Kraft“ (handschriftl. Anweisung Paul VI., 1969).
Papst Johannes Paul II.
sagt zur Handkommunionspendung (1981): ,,Ich aber sage, daß ich nicht
dafür bin und ich es auch nicht empfehlen kann.“
Kardinal Seper,
ehemaliger Präfekt der Glaubenskongregation (†1981): ,,Die Frage der Handkommunion ist für mich nicht eine Frage der Form, sondern.., eine Frage des Glaubens und damit zurecht eine Gewissensentscheidung der Priester“.
Kardinal Döpfner,
(† 1976): ,,Zwei Jahre habe ich um die Handkommunion gekämpft.
Ich würde es nie mehr tun, weil ich die Folgen sehe. Aber nun weiß ich keinen Weg, das wieder
rückgängig zu machen“. Die letzte Zeit vor seinem Tod spendete er keine Handkommunion mehr. Nach Prof. Dr. Dr. Tibor Gallus gab er Weisung: ,,Schafft die
Handkommunion ab!“.
Martin Luther:
Das Empfangen des lutherischen Abendmahls mit der Hand verwarf Luther zeitlebens als
,,Ausdruck des Unglaubens“. Beim lutherischen Abendmahl findet mangels Weihepriestertum und Wesensverwandlung
keine sakramentale Hl. Kommunion statt (Luther leugnete u. a. die Wesensverwandlung und dauernde Gegenwart!)
Ausgehend von einer Realpräsenz im Moment des Mahles (lutherische Auffassung) erkennt auch Luther das
göttliche Prinzip der Mundkommunion.
Erzbischof Schäufele,
Freiburg († 1977), hat ,,die Handkommunion noch kurz vor der offiziellen Einführung in einem eigenen Rundschreiben als die größte Ehrfurchtslosigkeit
bezeichnet.“
Prof. Klaus Gamber,
Regensburg, Liturgiewissenschaftler († 1989): ,,(Die) Handkommunion (steht) . . . in krassem Gegensatz zur vorausgehenden
ehrfurchtsvollen und ängstlich sorgsamen Behandlung des Allerheiligsten“
Prof. Georg May,
Mainz, Kirchenrechtler. ,, Eine Rückkehr zu der aufgegebenen Form (der Handkommunion) Ein solches Vorgehen wäre ... unkatholisch“.
Die
Verantwortung des Priesters:
Papst Johannes Paul II. (1980):
Der Priester hat ,,als Diener der heiligen Eucharistie für die heiligen Gestalten eine vorrangige Verantwortung, vorrangig, weil
total.“
Richtlinien der Deutschen Bischofskonferenz (1971):
,,Die unmittelbare Verantwortung trifft den Priester, der die
Hl. Kommunion spendet. . Die Last dieser Verantwortung kann dem Priester niemand, auch nicht der Bischof (noch weniger der Pfarrgemeinderat oder der einzelne Kommunikant)
abnehmen.“
Bischof Graber (1970):
,,Wenn ein Priester überzeugt ist, daß durch die
Handkommunion die Ehrfurcht vor dem Allerheiligsten verletzt wird, darf er die
hl. Hostie nicht auf die Hand geben.“
P. Ovila MeIancon CSC,
bedeutender kanad. Theologe: ,,Das äußerst schwerwiegende Problem (der Hk.) liegt in den eucharistischen Partikeln ... auch die kleinsten sind Christus, der Gott ist, und sie werden über die Hand verstreut.., dann fallen sie zu Boden ... Aus diesen Lehrerwägungen ist also zu schließen, daß die
Handkommunion unzulässig ist.“
Kurt Paim,
Kurat, Mchn.: ,,Wer (durch Handkommunionspendung / -empfang) solche leicht mögliche äußere
Verunehrung der heiligen Partikel in Kauf nimmt schändet Christus sakrilegisch.“
Pfr. Johannes Ritter,
Auerbach (1984): ,,Mit Erlaubnis der bischöflichen Behörde wird darum in Auerbach seit vielen Jahren nur kniende
Mundkommunion gegeben. Könnte nicht jeder Geistliche dasselbe Recht in Anspruch nehmen, seinem Gewissen folgend Gott mehr gehorchen als den Menschen?
Kaplan Schallinger und 242 Priester (1979):
,,Aus Gewissensgründen können wir keine Handkommunion austeilen.“
Priesterbruderschaft St. Petrus,
vom Papst 1988 neu errichtet: Ihre Priester spenden ,,keine
Handkommunion“.
Die
Gewissensschuld der Laien:
Kardinal Seper: ,,Niemand kann wohl sein Gewissen anführen, das ihm gebietet, die
Handkommunion
zu verlangen.“
Bischof Graber, Regensburg (1970):
,,Unser Volk müsste viel mehr zur Ehrfurcht vor dem Allerheiligsten erzogen werden, damit es von sich aus nicht die Handkommunion verlangt.“
P. Fridolin Außersdorfer OFM:
,,Wer die Handkommunion empfängt, wird mitschuldig“.
Mundkommunion ist göttliches Prinzip
Dogmatischer Grund:
Liturgieprofessor Otto Nußbaum, Bonn, Befürworter der Handkommunion, schreibt. ,,Es kann nicht bestritten werden, daß die Gefahren einer
Verunehrung bei jeder denkbaren Form der Handkommunion größer
sind“, als bei der Mundkommunion. Gemessen am Dogma scheidet damit die Form der Handkommunion als ,,zweitklassig“ für das ,,göttliche Prinzip“ aus.
Das göttliche Prinzip der Mundkommunion und das kirchliche Verbot der modernen
Handkommunion sind erkennbar.
Zur persönlichen Sünde der Handkommunion gehören ferner klares Wissen und freier Wille.
Hl. Papst Sixtus I.
(116—125): ,,Dieser setzte (die überlieferte Lehre) fest,
dass die hl. Geheimnisse nur von den Dienern (Priestern) berührt werden
dürfen“.
Die Lehre wird durch die bei der Priesterweihe später eingeführte besondere ,,Weihe der Hände“ vertieft. Diese ,,Weihe“ bezeichnet zusätzlich die ,,Aussonderung“ (= Vorrecht) der Priesterhände für das Anfassen der Hl. Hostie. Der Bischof
,,salbt die Hände und besonders jene Finger welche die hl. Hostie berühren mit heiligem Öl und betet“.
Hl. Thomas v. Aquin,
Kirchenlehrer († 1274): Er betont, daß das Allerheiligste aus Ehrfurcht nur von Geweihten berührt werden darf, außer in einem ,,Notfalle“.
Hl. Birgitta von Schweden
(† 1373): Christus selbst spricht zu ihr vom ,,Vorrecht“ der Priester, Seinen Leib ,,mit ihren Händen
berühren zu dürfen“.
Papst Johannes Paul II.:
,,Die heiligen Gestalten zu berühren . . . ist ein Vorrecht der
Geweihten“. Laien dürfen eine solche Erlaubnis nur ,,für eine echte Notlage‘
erhalten“.
Der Katechismus:
,,die gesalbten Hände des Priesters allein dürfen die Hl. Hostie berühren“. Als Beispiel eines
,,Sakrilegium“ (= Sünde freiwilliger Entweihung) nennt er,
,,das Hl. Sakrament des Altares ... unbefugterweise zu berühren“.
Das
Berührungsverbot in der Hl. Schrift:
,,Der Herr sprach. . . Keine Hand soll den Berg berühren“ (Ex 19,10—13). ,,...dabei darf keiner aus dem Volk die
Weihegaben auch nur mit den Händen anrühren“ (Jdt 11,13).
,,Rühr mich nicht an (Halte mich nicht fest)“ (Joh 20,17). Die Hl. Schrift sieht einen wesenseigenen Zusammenhang zw. ,,Hand“ u.
,,Macht“ / ,,Verfügungsgewalt“.
II.Was sagt das Dogma?
Dogma: Christus ist mit Leib und Blut, Seele und Gottheit wahrhaft, wirklich und wesentlich in der Hl. Eucharistie und in jedem sich lösenden Partikel enthalten.
Daraus
ergibt sich als göttliches Gebot ,,die allergrößte
Ehrfurcht und die höchste Vorsicht der Hl.
Eucharistie gegenüber.“
1.Jedes
unnötige Anfassen der Hl. Hostie durch Laienhand
(z.B. moderne Handkommunion) verletzt gemäß der
Tradition die Ehrfurcht.
2.Durch
die zusätzliche Handberührung (linke und rechte
Empfängerhand berühren bei der Handkommunion die Hl.
Hostie) werden grundsätzlich mehr Hl. Partikel
als bei der Mundkommunion erzeugt. Trotz subjektiv
,,bester“ Vorsicht können diese unnötigerweise
erzeugten Hl. Partikel unbemerkt oder unbeabsichtigt
verstreut werden (faktische Verunehrung).
Jede
Handkommunion ist somit zugleich auch eine
geistige Einwilligung in unnötige Verunehrung der
Hl. Eucharistie.
3.Durch
die allgemeine Spendepraxis der modernen
Handkommunion wird die Verunehrung der Hl. Eucharistie
durch zusätzliche Faktoren vermehrt: geistige und/oder
körperliche Überforderung der Empfänger, leichtere Mißbrauchsgefahr,
Vermehrung schwerer Sakrilegien etc...
III.Was sagt die Liturgie?
1.Dem
Priester ist das Anfassen der Hl. Hostie von Gott
befohlen und für seinen priesterlichen Dienst am
Sakrament notwendig. Die
Weihegnade (Wandlungsgewalt) des Priesters und die damit
verbundene besondere Würde seiner Hände
(Sinnbild für Gottes Hände/Macht) weisen unmittelbar
auf das Geheimnis der Wesensverwandlung der Hl.
Eucharistie ehrfurchtsfördernd hin.
2.Beim
Laien fehlen diese Voraussetzungen. Hinzu kommt die unnötig
vergrößerte Verunehrungsgefahr der Handkommunion. Das sinnfällige
Zugreifen der Hand läßt daher nicht mehr
notwendigen und ehrfurchtsförderden ,,Dienst am
Allerheiligsten“, sondern ,,In-Dienst-Nahme“
und ,,Unterwerfung“
eines vermeintlich gewöhnlichen Stück ,,Brotes“
durch menschliche Macht und Willkür erkennen (= Verdunklung/Leugnung
des Geheimnisses).Dies begünstigt Glaubenszweifel.
Damit
bleibt die moderne Handkommunion auch nach liturg.
Gesetzen verboten (vgl.
SC 21,
23, 28).
IV.Was
sagt das päpstliche Lehramt?
1.Es
ermahnt Bischöfe, Priester und Gläubige eindringlich,
die Vorschrift der Mundkommunion zu befolgen.
2.Es
bezeichnet die moderne Handkommunion als ,,praktisch fragwürdig
und gefährlich“
(Paul VI., Schreiben des Staatssekretariates
v. 3. 6. 1968) und befiehlt, daß man ,,gefährliche
Gelegenheiten meiden“ muß.
3.Es
hat für eine eventuelle Handkommunion Bedingungen
festgesetzt, u. a. ,jeden möglichen Anschein einer Änderung im Glauben der Kirche an die
eucharistische Gegenwart und
auch jede Gefahr oder einfach die Möglichkeit einer
Gefahr der Profanierung
auszuschliessen“
Die
Bedingungen
sind unerfüllbar;
die Handkommunion
ist somit im Gehorsam zum
Lehramt der Kirche nicht praktizierbar.
4.Es
gibt einen Unterschied zwischen ,,unfehlbarem
Lehramt“ und ,,fehlbarer Person“, welche
das höchste Lehramt innehat. So ist es möglich, daß
ein Papst, insofern er das Lehramt innehat, die
Handkommunion verbietet; insofern er als fehlbare Person
handelt, die Handkommunion verkehrterweise
spenden/dulden kann.
Mundkommunion ist göttliches
Prinzip
Moralischer Grund:
Mit der Handkommunion einhergehende Faktoren wie: unnötige Handberührung, Automatismus des Zugreifens, Oberflächlichkeit,
kindliche Unreife, altersbedingte Gebrechlichkeit usw. machen dem verantwortlichen Priester die
erforderliche Vorsicht und Kontrolle (z. B. gegenüber Hostienteilchen) unmöglich.
Um eine gewissenhafte Sorgfalt in jedem einzelnen Fall zu gewährleisten und Verunehrungen und Ehrfurchtsminderung nach Kräften zu verhindern, bleibt dem Priester als verantwortlichem Diener des Sakraments nur die generelle Wahl der Mundkommunionspendung mit Gebrauch der im neuen Meßbuch vorgeschriebenen
Kommunionpatene (vgl. allgemeine Einführung Nr. 80, 17). Der Laie hat somit die
moralische Pflicht, von der Handkommunion Abstand zu nehmen, um den Priester nicht an der Erfüllung seiner Gewissenspflicht zu hindern.
V.Was sagt die Vernunft?
1.Das
von Gott im AT vorbereitete und vom hl. Sixtus I.
festgesetzte Berührungsverbot wird vertieft und bestätigt
durch die Tradition.
2.Eine
,,echte Notlage“ für die heutige Handkommunion
existiert nicht. Alle von Befürwortern angeführten
sog. ,,Argumente“für
die moderne Handkommunion bleiben sachlich und theologisch
unhaltbar.
3.
Die mod. Handkommunion kam durch Unglauben und
Ungehorsam ,,unbefugter Weise“ als Sakrilegium“
(Katechismus) auf und zeigt bedeutende Unterschiede
gegenüber der urkirchlichen. Form.
Die
moderne Handkommunion ist ein Unrecht gegen
Gott, welches die Einheit im Glauben zerstört.
Da
die Instruktion sittenwidriges Handeln (Sünde des
Ungehorsams) für eine Erlaubnis der Handkommunion
zur Voraussetzung macht, ist diese ,,Erlaubnis“
als Gesetz nur ,,Schein“ und in sich ,,nichtig“.
Es kann weder befohlen noch darf ihm gehorcht
werden.
VI.Was
sagt das Kirchenrecht?
1.Die
moderne Handkommunion verstößt, durch die freiwillig
verringerte Ehrfurcht und Vorsicht gegenüber der Hl. Eucharistie gegen can. 898 CIC, wonach alle Gläubigen
der Hl. Eucharistie ,,grösste
Ehre“ erweisen rnüssen.
2.Bezüglich der unnötig zu Boden fallenden Hl.
Partikel und der vergrößerten Mißbrauchsgefahr verstößt
die allgemeine Handkommunionspendung durch
freiwillige Unterlassung auch gegen can. 1367 CIC (,,Wer
die eucharistischen Gestalten wegwirft....
“
siehe
oben)
3.Die
Instruktion ,,Memoriale Domini“ sieht vor, daß von
einer sogenannten Sondererlaubnis der Handkommunion nur ,,dort“
Gebrauch gemacht werden kann, wo die Handkommunjon
verbotenerweise ,,bereits Eingang gefunden hat“
VII.Was
sagt die Mystik?
Anna Katharina Emmerich († 1824) und Therese Neumann († 1962) sahen in Visionen die Mundkommunionspendung Christi im Abendmahlssaal.
Marguerite,
die belgische Mystikerin, ist Begründerin der ,,Legion
der Kleinen Seelen.
Ihr Buch, aus dem die nachfolgende Botschaft zitiert
ist, trägt das bischöfliche ,,Imprimatur“. Dieses
besagt, daß alle Aussagen des Buches mit der Lehre der
Kirche übereinstimmen.
Christus spricht zu ihr:
,,Mein Leib wird entweiht durch die Vermessenheit jener, die sich die Vollmacht herausnehmen, die Ich mir meinen Auserwählten gegeben habe. Die ungeweihten Hände sind nicht würdig, mich zu berühren!“ (8. 4. 1977). ,,Diese Praxis der
Handkommunion beleidigt mich schwer. Sie muß rasch abgeschafft werden
. (7. 6. 1979) Es bleibt zu ergänzen, daß noch viele
andere ,,Privatoffenbarungen“ das Verbot der modernen Handkommunion unterstreichen.
Mundkommunion ist göttliches Prinzip
Empirischer Grund:
Die Erfahrungen der Handkommunion zeigen, daß bei ihr nachweislich
Verunehrungen der Hl. Eucharistie in einer Art und Häufung auftreten, die durch
Mundkommunion mit Kommunionpatene wirksam verhindert werden können.
Gott kann niemals die Verunehrung Seiner selbst durch eine der Vernunft und dem Glauben widerstrebende, ungenügende Handhabungsform der
Hl. Eucharistie wollen. Deshalb kann nur die Mundkommunion das von ihm festgesetzte ,,göttliche Prinzip“ sein. Empirisch
Zu den größten
Übeln in der nachkonziliaren Kirche
gehört die sogenannte Handkommunion. Die
Handkommunion wurde, ausgehend von
Holland und Deutschland, widerrechtlich
von modernistischen und
progressistischen Theologen, Priestern
und Bischöfen eingeführt, die den wahren
katholischen Glauben an das
eucharistische Opfer verloren hatten.
Sie wurde einem Papst abgenötigt, der
die Schwachheit hatte, dem auf ihn
ausgeübten Druck –wenn auch nur
widerwillig– nachzugeben und sie als
Ausnahmeregelung (Indult) unter strengen
Auflagen, die dann praktisch kaum
eingehalten wurden, zuzulassen. Die
Handkommunion wird in keiner der
apostolischen (orthodoxen und
altorientalischen) Kirchen des Ostens
praktiziert und stellt einen schweren
Bruch der römisch-katholischen Kirche
mit einer fast zweitausendjährigen
Tradition dar. Die aus dem häretischen
Kalvinismus kommende Handkommunion ist
symptomatisch für die unheilvolle
Protestantisierung, die seit dem 2.
Vatikanum die katholische Kirche erfasst
hat. Von dieser Problematik handelt das
nachfolgende Interview mit dem Priester
und Theologen Prof. Dr. Georg May. –
Der Heilige
Vater Benedikt XVI. versucht den
Missstand zu korrigieren – durch
schlüssiges Handeln, indem er selbst
(fast) nur noch die knieende
Mundkommunion erteilt. Von den deutschen
Bischöfen erfährt er hierbei bei keine
Unterstützung, jedoch von einigen
Bischöfen weltweit, die in ihren
Diözesen die Handkommunion ganz verboten
haben.
Papst hebt
Handkommunion im Petersdom auf
28
Dezember 2010
Am vergangenen
Weihnachtsfest hat Papst Benedikt XVI. für die
liturgischen Feiern in St. Peter in Rom das
Indult aufgehoben, mit dem Papst Paul VI. die
Handkommunion zugelassen hat, so die
Informationen direkt aus dem Petersdom.
Die Handkommunion sollte - in der Form eines
Indultes gestattet - eine Ausnahme bleiben, die
Mundkommunion weiterhin die normale Weise des
Kommunizierens sein. Die Mundkommunion ist nach
wie vor geltendes Recht, auch im Neuen Messordo.
Die Entwicklung in den nachkonziliaren Jahren
ging in eine andere Richtung: Die Handkommunion
ist in den Ländern, deren Bischofskonferenzen
sie nach dem Indult Pauls VI. eingeführt hatten,
die übliche Weise des Kommunizierens in der
Messfeier nach dem Missale Pauls VI. geworden,
die Mundkommunion wurde eine Ausnahme. Solche
Fehlentwicklungen betreffen auch andere
Praktiken. So etwa die Spendung der heiligen
Kommunion durch Laien, die nur für einen Notfall
vorgesehen ist.
Was bedeutet das?
Papst
Benedikt XVI. folgt der bisherigen Linie seines
Pontifikats und geht mit gutem Beispiel voran.
Nachdem schon seit Monaten an alle Teilnehmer
der Heiligen Messe, die aus den Händen des
Papstes kommunizieren wollten, die Aufforderung
erging, dies nur in knieender Haltung auf die
Zunge zu tun, hat der Papst nun die Duldung der
Handkommunion allgemein im Petersdom aufgehoben.
Die Signale aus Rom sind still, aber doch
unübersehbar.
Über die Geschichte
und Probleme Handkommunion - und Wege zurück zur
Mundkommunion.
Interview aus dem
Jahre 2011 mit Weihbischof Athanasius Schneider von
Astana, Kasachstan
Bischof Athanasius Schneider:
Wie muss sich ein Priester verhalten, der
unter Druck gesetzt wird zu Amoris laetitia,
bezüglich Kommunionempfang Wiederverheiratet
Geschiedener, oder anderer Menschen in einer
irrregulären Situation.