Es
hat sich ergeben, daß den Menschen angesichts einer
Unzahl von Ehebrüchen, Scheidungen und Trennungen die
Gebote GOTTES zur Ehe noch einmal vor Augen geführt
werden müssen. GOTT sprach durch Moses in den ZEHN
GEBOTEN (2 Mose 20,14 und und 5 Mose,5,18): Gott
„Zerstöre keine Ehe!“ Diese Ausdrucksweise des völligen
Treuegebots ist mit folgenden Worten von JESUS in den
Evangelien zu vertiefen: „ Wer sich von seiner Frau
trennt, (...) der zerstört ihre Ehe!“ (Evang. von
Matth. 5, 32)
„Deshalb verläßt ein Mann seinen Vater und
seine Mutter, um mit seiner Frau zusammen zu
leben. Die zwei sind dann eins, mit Leib und
Seele! Sie sind also nicht mehr zwei, sondern
eins! Und was GOTT gebunden hat
(zusammengefügt), sollen Menschen nicht
scheiden (trennen, auflösen)!“
(Evangelium von Matthäus 19,5-6)
„Wer
sich von seiner Frau trennt und eine andere heiratet,
begeht Ehebruch gegenüber seiner ersten Frau!“ (Evangelium
von Matthäus 10,8-12) In einigen dem Verfasser
dieser Zusammenstellung zugegangenen Worten machte der
HERR deutlich, daß man in seinem Leben nur ein einzige
Mal das JA-Wort geben kann. Die
gültig geschlossene und vollzogene Ehe kann durch keine
menschliche Gewalt und aus keinem Grunde, außer durch
den Tod, aufgelöst werden" (can. 1141).
Der Herr legt dar: Wenn ein Mann eine Frau
heiratet, dann heiratet er ihren Leib und ihre
Seele; dann heiratet er sie als ganze Person.
Ist er ihres Körpers satt, so kann er diesen
nicht einfach zum Köder für einen anderen
machen, da er ja auch für ihre Seele
Verantwortung trägt.
ICH aber sage euch: Jeder, der seine Frau
entlässt — auch Unzucht gilt nicht als Grund—
macht sie zur Ehebrecherin. Und wer eine
Entlassene heiratet, begeht Ehebruch.
(Bergpredigt Mt 5,32)
Was schadet es, wenn der Leib verlorengeht?
Ist nicht die Seele noch da, die ungleich
wertvoller ist als das einen Körper
durchrieselnde Lusterlebnis, die Seele,
ungleich wertvoller als die ganze Welt?
Christus will Gatten und Gattinnen rein
bewahren, nicht vor Ansteckung, sondern vor
Begierden nach einem anderen; sich einen
Ehebruch in Gedanken ausmalen, das ist bereits
ein Ehebruch. Deshalb erklärt er: Was GOTT
verbunden hat, soll der Mensch nicht trennen.
(Mk
10,9)
Kein Mensch, kein Richter, keine Nation kann
das, darf das zugeben oder erlauben!
Ein
Ehebrecher und die Qual der Verdammten
Aus der Webseite: Hl. Bruder Klaus - Niklaus von
der Flüe
Ein Sünder, der seine eigene
Frau verlassen hatte und anderen Frauen
nachging, kam zu Bruder Klaus. Dieser
durchschaute ihn sofort und führte ihn hinab zur
Melchaa. ''Jetzt werde ich dir das Los der
Menschen zeigen, die sich der unreinen Liebe
hingeben'', sagte Niklaus von Flüe. Sofort nach
seinen Worten stiegen zwei feuerglühende
Gestalten aus dem Bach, stiegen mit Geheul und
Geschrei ein Stück in die Höhe und krachten dann
mit grosser Gewalt zusammen. Dies wiederholte
sich ein paarmal und dann sanken sie wiederum
mit Getöse ins Wasser. Dem Manne zitterten die
Knie und er wurde aschfahl im Gesicht. Bruder
Klaus, voll Mitleid, stützte ihn und sagte:
''Habt die Barmherzigkeit
Gottes vor Augen und ändert Euer Leben, dann
wird Euch dieses Los nicht treffen. Seht, wer
seine Zeit in der Liebe Gottes verbringt, dem
geschieht allzeit wohl!“ |
Wie
steht die Kirche zu "wiederverheirateten"
Geschiedenen ?
Der
Ausdruck "wiederverheiratet geschieden" ist
irreführend und täuscht über die Tatsache hinweg,
dass kirchlich gültig geschlossene Ehen, die vom Staat
"geschieden" werden, vor Gott bestehen
bleiben. Mann und Frau dürfen demnach nicht in einer
neuen Verbindung wie Eheleute zusammenleben. Tun sie das
dennoch, so leben sie im Ehebruch und laden daher
dauernd schwere Schuld auf sich. Wenn sie nicht bereit
sind, diese Lebensweise aufzugeben, können sie auch
nicht zur Beichte gehen, denn die Beichte setzt den
Vorsatz zur Besserung voraus. Deshalb können sie, da
sie im Zustand einer schweren Sünde sind, nicht
die heilige Kommunion empfangen. Aber sie sind nicht von
der Kirche getrennt, sie können als Getaufte an ihrem
Leben teilnehmen, ja sie sind sogar dazu verpflichtet;
z.B. was den sonntäglichen Besuch der hl. Messe
betrifft. Da der Kommunionempfang nicht möglich ist
(man würde sich selbst schaden, vgl. 1 Kor 11, 27-29),
besteht doch die Möglichkeit, Jesus Christus geistig zu
"empfangen" (sog. "Geistige
Kommunion"). Wenn jemand seine Lebenssituation
ehrlich betrachtet, und die Schlussfolgerung daraus
zieht, nicht zur Kommunion zu gehen, zeigt er damit
seine hohe Achtung vor diesem Sakrament. Sicherlich ist
zu beachten, dass manche Menschen schuldlos in eine
Situation gekommen sind, so dass sie sich von ihrem
Ehepartner trennen mussten. In diesem Zusammenhang ist
es oft besonders schwer, aber eine christliche Aufgabe,
erlittenes Unrecht als Kreuz in der Nachfolge Christi
anzunehmen.
KONGREGATION FÜR DIE
GLAUBENSLEHRE
SCHREIBEN AN
DIE BISCHÖFE
DER KATHOLISCHEN KIRCHE
ÜBER DEN KOMMUNIONEMPFANG
VON WIEDERVERHEIRATETEN
GESCHIEDENEN GLÄUBIGEN
Exzellenz!
1. Das Internationale Jahr
der Familie bietet eine wichtige Gelegenheit, die
Zeugnisse der Liebe und der Sorge der Kirche für die
Familie wiederzuentdecken(1) und zugleich die unschätzbaren
Reichtümer der christlichen Ehe, die das Fundament der
Familie bildet, erneut vorzulegen.
2. Besondere Aufmerksamkeit
verdienen in diesem Zusammenhang die Schwierigkeiten und
Leiden jener Gläubigen, die sich in einer irregulären
ehelichen Situation(2) befinden. Die Hirten sind
aufgerufen, die Liebe Christi und die mütterliche Nähe
der Kirche spüren zu lassen; sie sollen sich ihrer in
Liebe annehmen, sie ermahnen, auf die Barmherzigkeit
Gottes zu vertrauen, und ihnen in kluger und taktvoller
Weise konkrete Wege der Umkehr und der Teilnahme am
Leben der kirchlichen Gemeinschaft aufzeigen(3).
3. Im Wissen darum, daß
wahres Verständnis und echte Barmherzigkeit niemals von
der Wahrheit getrennt sind(4), haben die Hirten die
Pflicht, diesen Gläubigen die Lehre der Kirche bezüglich
der Feier der Sakramente, besonders hinsichtlich des
Kommunionempfangs in Erinnerung zu rufen. In diesem
Anliegen wurden in den letzten Jahren in verschiedenen
Gegenden unterschiedliche pastorale Lösungen
vorgeschlagen, denen zufolge zwar eine allgemeine
Zulassung der wiederverheirateten Geschiedenen zur
heiligen Kommunion nicht möglich wäre, sie aber in
bestimmten Fällen zum Tisch des Herrn hinzutreten könnten,
sofern sie sich in ihrem Gewissensurteil dazu ermächtigt
hielten. So zum Beispiel, wenn sie ganz zu Unrecht
verlassen worden wären, obwohl sie sich aufrichtig bemüht
hätten, die vorausgehende Ehe zu retten, oder wenn sie
von der Ungültigkeit ihrer vorausgehenden Ehe überzeugt
wären, dies aber im äußeren Bereich nicht aufzeigen könnten,
oder wenn sie schon einen längeren Weg der Besinnung
und der Buße zurückgelegt hätten, oder auch wenn sie
aus moralisch ernsthaften Gründen der Verpflichtung zur
Trennung nicht nachkommen könnten.
Gewissen Meinungen zufolge müßten
die geschíedenen Wiederverheirateten ein Gespräch mit
einem klugen und erfahrenen Priester suchen, um ihre
tatsächliche Situation objektiv zu prüfen. Dieser
Priester hätte aber ihre mögliche
Gewissensentscheidung, zur Eucharistie hinzuzutreten, zu
respektieren, ohne daß dies eine Zulassung von
amtlicher Seite einschlösse.
In diesen und ähnlichen Fällen
würde es sich um eine tolerante und wohlwollende
pastorale Lösung handeln, um den unterschiedlichen
Situationen der wiederverheirateten Geschiedenen gerecht
werden zu können.
4. Obwohl bekannt ist, daß
von manchen Kirchenvätern ähnliche pastorale Lösungen
vorgeschlagen und auch in der Praxis angewandt worden
sind, stellten diese doch nie einen Konsens der Väter
dar, bildeten in keiner Weise eine gemeinsame Lehre der
Kirche und bestimmten nicht deren Disziplin. Es kommt
dem universalen Lehramt der Kirche zu, in Treue zur Hl.
Schrift und zur Tradition das Glaubensgut zu verkünden
und authentisch auszulegen.
In Anbetracht der neuen,
oben erwähnten pastoralen Vorschläge weiß sich diese
Kongregation verpflichtet, die Lehre und Praxis der
Kirche auf diesem Gebiet erneut in Erinnerung zu rufen.
In Treue gegenüber dem Wort Jesu(5) hält die Kirche
daran fest, daß sie eine neue Verbindung nicht als gültig
anerkennen kann, falls die vorausgehende Ehe gültig
war. Wenn Geschiedene zivil wiederverheiratet sind,
befinden sie sich in einer Situation, die dem Gesetz
Gottes objektiv widerspricht. Darum dürfen sie, solange
diese Situation andauert, nicht die Kommunion
empfangen(6).
Diese Norm hat nicht den
Charakter einer Strafe oder irgendeiner Diskriminierung
der wiederverheirateten Geschiedenen, sie bringt
vielmehr eine objektive Situation zum Ausdruck, die als
solche den Hinzutritt zur heiligen Kommunion unmöglich
macht: »Sie stehen insofern selbst ihrer Zulassung im
Weg, als ihr Lebensstand und ihre Lebensverhältnisse in
objektivem Widerspruch zu jenem Bund der Liebe zwischen
Christus und der Kirche sind, den die Eucharistie
sichtbar und gegenwärtig macht. Darüber hinaus gibt es
noch einen besonderen Grund pastoraler Natur: Ließe man
solche Menschen zur Eucharistie zu, bewirkte dies bei
den Gläubigen hinsichtlich der Lehre der Kirche über
die Unauflöslichkeit der Ehe Irrtum und Verwirrung«(7).
Für die Gläubigen, die in
einer solchen ehelichen Situation leben, wird der
Hinzutritt zur heiligen Kommunion ausschließlich durch
die sakramentale Lossprechung eröffnet, die »nur denen
gewährt werden kann, welche die Verletzung des Zeichens
des Bundes mit Christus und der Treue zu ihm bereut und
die aufrichtige Bereitschaft zu einem Leben haben, das
nicht mehr im Widerspruch zur Unauflöslichkeit der Ehe
steht. Das heißt konkret, daß, wenn die beiden Partner
aus ernsthaften Gründen - zum Beispiel wegen der
Erziehung der Kinder - der Verpflichtung zur Trennung
nicht nachkommen können, "sie sich verpflichten, völlig
enthaltsam zu leben, das heißt, sich der Akte zu
enthalten, welche Eheleuten vorbehalten sind"«(8).
In diesem Fall können sie zur heiligen Kommunion
hinzutreten, wobei die Pflicht aufrecht erhalten bleibt,
Ärgernis zu vermeiden.
5. Die Lehre und Disziplin
der Kirche auf diesem Gebiet sind in der Zeit nach dem
Konzil ausführlich im Apostolischen Schreiben Familiaris
consortio vorgelegt worden. Das Mahnschreiben ruft
den Hirten unter anderem ins Gedächtnis, daß sie um
der Liebe zur Wahrheit willen verpflichtet sind, die
verschiedenen Situationen gut zu unterscheiden; es
ermahnt sie, die wiederverheirateten Geschiedenen zu
ermutigen, an verschiedenen Lebensvollzügen der Kirche
teilzunehmen; zugleich bekräftigt es die beständige
und allgemeine »auf die Heilige Schrift gestützte
Praxis, wiederverheiratete Geschiedene nicht zur
eucharistischen Kommunion zuzulassen«(9) und gibt die
Gründe dafür an. Die Struktur des Mahnschreibens und
der Tenor seiner Worte zeigen klar, daß diese in
verbindlicher Weise vorgelegte Praxis nicht aufgrund der
verschiedenen Situationen modifiziert werden kann.
6. Gläubige, die wie in der
Ehe mit einer Person zusammenleben, die nicht ihre
rechtmäßige Ehegattin oder ihr rechtmäßiger Ehegatte
ist, dürfen nicht zur heiligen Kommunion hinzutreten.
Im Falle, daß sie dies für möglich hielten, haben die
Hirten und Beichtväter wegen der Schwere der Materie
und der Forderungen des geistlichen Wohls der
betreffenden Personen(10) und des Allgemeinwohls der
Kirche die emste Pflicht, sie zu ermahnen, daß ein
solches Gewissensurteil in offenem Gegensatz zur Lehre
der Kirche steht(11). Sie müssen diese Lehre zudem
allen ihnen anvertrauten Gläubigen in Erinnerung rufen.
Dies bedeutet nicht, daß
der Kirche die Situation dieser Gläubigen nicht am
Herzen liege, die im übrigen nicht von der kirchlichen
Gemeinschaft ausgeschlossen sind. Die Kirche bemüht
sich um ihre pastorale Begleitung und lädt sie ein, am
kirchlichen Leben innerhalb der Grenzen teilzunehmen, in
denen dies mit den Vorraussetzungen des göttlichen
Rechts vereinbar ist, über welche die Kirche keinerlei
Dispensgewalt besitzt(12). Andererseits ist es
notwendig, den betreffenden Gläubigen klarzumachen, daß
ihre Teilnahme am Leben der Kirche nicht allein auf die
Frage des Kommunionempfangs reduziert werden darf. Den
Gläubigen muß geholfen werden, zu einem tieferen Verständnis
vom Wert der Teilnahme am eucharistischen Opfer Christi,
der geistlichen Kommunion(13), des Gebetes, der
Betrachtung des Wortes Gottes, der Werke der Nächstenliebe
und der Gerechtigkeit zu gelangen(14).
7. Die irrige Überzeugung
von wiederverheirateten Geschiedenen, zum
eucharistischen Tisch hinzutreten zu dürfen, setzt
normalerweise voraus, daß dem persönlichen Gewissen
die Macht zugeschrieben wird, in letzter Instanz auf der
Grundlage der eigenen Überzeugung(15) über das
Bestehen oder Nichtbestehen der vorausgehenden Ehe und
über den Wert der neuen Verbindung zu entscheiden. Eine
solche Auffassung ist jedoch unzulässig(16). Die Ehe
stellt nämlich wesentlich eine öffentliche
Wirklichkeit dar, weil sie das Abbild der bräutlichen
Vereinigung zwischen Christus und seiner Kirche ist und
die Urzelle und einen wichtigen Faktor im Leben der
staatlichen Gesellschaft bildet.
8. Es ist gewiß wahr, daß
das Urteil, ob die Voraussetzungen für einen Hinzutritt
zur Eucharistie gegeben sind, vom richtig geformten
Gewissen getroffen werden muß. Es ist aber ebenso wahr,
daß der Konsens, der die Ehe konstituiert, nicht eine
bloße Privatentscheidung ist, weil er für jeden
Partner und das Ehepaar eine spezifisch kirchliche und
soziale Situation konstituiert. Das Gewissensurteil über
die eigene eheliche Situation betrifft daher nicht nur
die unmittelbare Beziehung zwischen Mensch und Gott, als
ob man ohne die kirchliche Vermittlung, die auch die im
Gewissen verbindlichen kanonischen Normen einschließt,
auskommen könnte. Diesen wichtigen Aspekt nicht zu
beachten, würde bedeuten, die Ehe faktisch als
Wirklichkeit der Kirche, das heißt als Sakrament, zu
leugnen.
9. Indem das Apostolische
Schreiben Famliiaris consortio die Hirten darüber
hinaus einlädt, die verschiedenen Situationen der
wiederverheirateten Geschiedenen gut zu unterscheiden,
erinnert es auch an den Zustand jener, die die
subjektive Gewissensüberzeugung haben, daß die frühere,
unheilbar zerstörte Ehe niemals gültig war(17). Es ist
unbedingt auf dem von der Kirche festgelegten Weg des äußeren
Bereichs zu prüfen, ob es sich objektiv um eine ungültige
Ehe handelt. Während die Disziplin der Kirche die
ausschließliche Kompetenz der Ehegerichte bezüglich
der Prüfung der Gültigkeit der Ehe von Katholiken bekräftigt,
bietet sie auch neue Wege, um die Ungültigkeit einer
vorausgehenden Verbindung zu beweisen, und zwar mit dem
Ziel, jede Abweichung der Wahrheit, die im prozessualen
Weg nachweisbar ist, von der objektiven, vom rechten
Gewissen erkannten Wahrheit so weit wie möglich
auszuschließen(18).
Das Befolgen des Urteils der
Kirche und die Beobachtung der geltenden Disziplin bezüglich
der Verbindlichkeit der für eine gültige Ehe unter
Katholiken notwendigen kanonischen Form ist das, was dem
geistlichen Wohl der betroffenen Gläubigen wahrhaft nützt.
Die Kirche ist nämlich der Leib Christi, und Leben in
der kirchlichen Gemeinschaft ist Leben im Leib Christi
und Sich-Nähren vom Leib Christi. Beim Empfang des
Sakramentes der Eucharistie kann die Gemeinschaft mit
Christus, dem Haupt, niemals von der Gemeinschaft mit
seinen Gliedern, d.h. mit seiner Kirche getrennt werden.
Deshalb ist das Sakrament unserer Vereinigung mit
Christus auch das Sakrament der Einheit der Kirche. Ein
Kommunionempfang im Gegensatz zu den Normen der
kirchlichen Gemeinschaft ist deshalb ein in sich
widersprüchlicher Akt. Die sakramentale Gemeinschaft
mit Christus beinhaltet den Gehorsam gegenüber der
Ordnung der kirchlichen Gemeinschaft, auch wenn dies
manchmal schwierig sein kann, und setzt diesen voraus;
sie kann nicht in rechter und fruchtbarer Weise
erfolgen, wenn sich ein Glaubender, der sich Christus
direkt nähern möchte, diese Ordnung nicht wahrt.
10. In Übereinstimmung mit
dem bisher Gesagten soll ohne Einschränkung der Wunsch
der Bischofssynode verwirklicht werden, den sich Papst
Johannes Paul II. zu eigen gemacht hat und der mit
Einsatz und lobenswerten Initiativen von seiten der
Bischöfe, Priester, Ordensleute und Laien aufgegriffen
worden ist: nämlich in fürsorgender Liebe alles zu
tun, was die Gläubigen, die sich in einer irregulären
ehelichen Situation befinden, in der Liebe zu Christus
und zur Kirche bestärken kann. Nur so wird es ihnen möglich
sein, die Botschaft von der christlichen Ehe uneingeschränkt
anzuerkennen und die Not ihrer Situation aus dem Glauben
zu bestehen. Die Pastoral wird alle Kräfte einsetzen müssen,
um glaubhaft zu machen, daß es nicht um Diskrimierung
geht, sondern einzig um uneingeschränkte Treue zum
Willen Christi, der uns die Unauflöslichkeit der Ehe
als Gabe des Schöpfers zurückgegeben und neu
anvertraut hat. Das Mit-Leiden und Mit-Lieben der Hirten
und der Gemeinschaft der Gläubigen ist nötig, damit
die betroffenen Menschen auch in ihrer Last das süße
Joch und die leichte Bürde Jesu erkennen können(19). Süß
und leicht ist ihre Bürde nicht dadurch, daß sie
gering und unbedeutend wäre, sondern sie wird dadurch
leicht, daß der Herr - und mit ihm die ganze Kirche -
sie mitträgt. Zu dieser eigentlichen, in der Wahrheit
wie in der Liebe gleichermaßen gründenden Hilfe hinzuführen,
ist die Aufgabe der Pastoral, die mit aller Hingabe
angegangen werden muß.
Verbunden im kollegialen
Einsatz, die Wahrheit Jesu Christi im Leben und in der
Praxis der Kirche aufleuchten zu lassen, bin ich in
Christus Ihr
Joseph Kardinal Ratzinger
Präfekt
+ Alberto Bovone
Tit.-Erzbischof von Cäsarea in Numidien
Sekretär
Papst Johannes Paul II
hat in einer dem Kardinalpräfekten gewährten Audienz
das vorliegende Schreiben, das in der Ordentlichen
Versammlung dieser Kongregation beschlossen worden war,
gebilligt und zu veröffentlichen angeordnet.
Rom, am Sitz der
Kongregation für die Glaubenslehre, den 14. September
1994, am Fest Kreuzerhöhung.
(1) Vgl. JOHANNES PAUL II.,
Brief an die Familien (2. Februar 1994), 3.
(2) Vgl. JOHANNES PAUL II.,
Apost. Schreiben Familiaris consortio, 79-84: AAS 74
(1982) 180-186.
(3) Vgl. Ebd., 84: AAS 74
(1982) 185; Brief an die Familien, 5; Katechismus der
Katholischen Kirche, 1651.
(4) Vgl. PAUL VI., Enzykl.
Humanae vitae, 29: AAS 60 (1968) 501; JOHANNES PAUL II.,
Apostl. Schreiben Reconciliatio et paenitentia, 34: AAS
77 (1985) 272; Enzykl. Veritatis splendor, 95: AAS 85
(1993) 1208.
(5) Mk 10,11-12: «Wer seine
Frau aus der Ehe entläßt und eine andere heiratet,
begeht ihr gegenüber Ehebruch. Auch eine Frau begeht
Ehebruch, wenn sie ihren Mann aus der Ehe entläßt und
einen anderen heiratet».
(6) Vgl. Katechismus der
Katholischen Kirche, 1650; vgl. auch ebd., 1640, und
KONZIL VON TRIENT, 24. Sitzung: DS 1797-1812.
(7) Apost. Schreiben
Familiaris consortio, 84: AAS 74 (1982) 185-186.
(8) Ebd., 84: AAS 74 (1982)
186; vgl. JOHANNES PAUL II., Homilie zum Abschluß der
VI. Bischofssynode, 7: AAS 72 (1980) 1082.
(9) Apost. Schreiben
Familiariso consortio, 84: AAS 74 (1982) 185.
(10) Vgl. 1 Kor 11, 27-29.
(11) Vgl. Codex des
kanonischen Rechtes, can. 978 § 2.
(12) Vgl. Katechismus der
Katholischen Kirche, 1640.
(13) Vgl. KONGREGATION FÜR
DIE GLAUBENSLEHRE, Schreiben an die Bischöfe der
katholischen Kirche über einige Fragen bezüglich des
Dieners der Eucharistie, III/4: AAS 75 (1983) 1007; HL.
THERESIA VON AVILA, Weg der Vollkommenheit, 35, 1; HL.
ALFONS M. VON LIGUORI, Besuchungen des Allerheiligsten
Altarssakramentes und der Gottesmutter.
(14) Vgl. Apost. Schreiben
Familiaris consortio, 84: AAS 74 (1982) 185.
(15) Vgl. Enzykl. Veritatis
splendor, 55: AAS 85 (1993) 1178.
(16) Vgl. Codex des
kanonischen Rechtes, can. 1085 § 2.
(17) Vgl. Apost. Schreiben
Familiaris consortio, 84: AAS 74 (1982) 185.
(18) Vgl. Codex des
kanonischen Rechtes, cann. 1536 § 2 und 1679, sowie
Codex für die Orientalischen Kirchen, cann. 1217 § 2
und 1365 über die Beweiskraft, die die Erklärungen der
Parteien in solchen Prozessen haben.
(19) Vgl. Mt 11,30.
Scheidung und Wiederheirat möglich,
erlaubt?
Kaum ein Thema wird so mißverstanden
und hält so kontoverse Antworten bereit. Dabei ist es
doch in der Bibel so einfach erklärt.
Als Sekundär-Literaturtipp empfiehl sich das Buch:
"Ehe und Familie in der Zerreißprobe vom Autor
Eberhard Mühlan, erschienen im Verlag Schulte &
Gert.
Zuerst:
Ein Ehepaar soll sich nicht scheiden lassen. Gott hasst
Ehescheidungen und Christen sollten sie auch hassen. Das
gilt für Gläubige vgl. Markus 10,2-12 und Lukas 16,18.
Einzige Ausnahme: Unzucht (Mt. 5,32 + 19,3-10).
Paulus, der dieses Thema ebenfalls aufgreift 1. Kor. 7,
bekräftigt Jesu Worte, und fügt hinzu, dass sofern
zwei Christen hiergegen ungehorsam waren und sich
trotzdem scheiden lassen haben, so sollten sie
unverheiratet bleiben um es zu bereuen und sich wieder
versöhnen zu können.
Sofern ein Gläubiger mit einem Ungläubigen
zusammenlebt, so lässt uns Paulus hierzu folgendes
Wissen: (1. Kor. 7,12-16)
"Den andern aber sage ich, nicht der Herr: Wenn
ein Bruder eine ungläubige Frau hat und es gefällt
ihr, bei ihm zu wohnen, so soll er sich nicht von ihr
scheiden. Und wenn eine Frau einen ungläubigen Mann hat
und es gefällt ihm, bei ihr zu wohnen, so soll sie sich
nicht von ihm scheiden. Denn der ungläubige Mann ist
geheiligt durch die Frau, und die ungläubige Frau ist
geheiligt durch den gläubigen Mann. Sonst wären eure
Kinder unrein; nun aber sind sie heilig. Wenn aber der
Ungläubige sich scheiden will, so laß ihn sich
scheiden. Der Bruder oder die Schwester ist nicht
gebunden in solchen Fällen. Zum Frieden hat euch Gott
berufen. Denn was weißt du, Frau, ob du den Mann retten
wirst? Oder du, Mann, was weißt du, ob du die Frau
retten wirst?"
Genau dieses: "Der Bruder oder die Schwester ist
nicht gebunden in solchen Fällen.", wird leider
oft von Bibelauslegern oder Predigern nicht akzeptiert.
Zwar akzeptieren sie eine Scheidung in solchen Fällen,
nicht jedoch die Wiederheirat.
Doch diesen sei gesagt: Ungebunden heißt ungebunden!
Das heißt frei! Vergleiche auch Galater 5,1. "Zur
Freiheit hat uns Christus befreit! So steht nun fest und
laßt euch nicht wieder das Joch der Knechtschaft
auflegen."
Im übrigen sage ich diesen Brüdern auch: Wenn Gott
sagt: "Es ist nicht gut, dass der Mensch alleine
sei;" 1. Mose 2,18 und ihr es trotzdem
vertretet, dann seid ihr gegen Gottes Wort und verdreht
es.
In 1. Tim. 4,1-3 heißt es:
"Der Geist aber sagt deutlich, daß in den
letzten Zeiten einige von dem Glauben abfallen werden
und verführerischen Geistern und teuflischen Lehren anhängen,
verleitet durch Heuchelei der Lügenredner, die ein
Brandmal in ihrem Gewissen haben. Sie gebieten, nicht zu
heiraten und Speisen zu meiden, die Gott geschaffen hat,
daß sie mit Danksagung empfangen werden von den Gläubigen
und denen, die die Wahrheit erkennen."
Hört auf, anderen Lasten aufzuerlegen, die ihr selber
nicht tragen könntet.
Damit ist wohl vieles Wichtige hierzu gesagt.
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