Die
Geringschätzung alter oder pflegebedürftiger
Menschen ist eine Realität. Viele Betagte wünschen
sich deshalb kein langes Leben, sondern einen
schnellen Tod. Doch der Normalfall bleibt: der
Lebenswille ist stärker als die Todessehnsucht.
Trotzdem wird die Angst geschürt. Sie treibt
viele Menschen in die Arme selbsternannter
Sterbehelfer, die eine möglichst sichere
Freitodmethode offerieren und den Vorsorgefimmel
wie die Versicherungen zu nutzen wissen. Es wird
heute viel vom Recht auf ein selbstbestimmtes
Sterben geredet, wer aber redet vom
selbstbestimmten
Leben
bei Krankheit oder Gebrechlichkeit? Wer den Tod
nicht verdrängt, sondern bedenkt und akzeptiert,
wird normalerweise empfindlich für sein Leben.
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Bei
der Definition des Begriffes Leben scheiden sich die Geister In der Debatte «Töten oder
sterben lassen» stehen zwischen klaren Befürwortern
und Gegnern die Sowohl-als-auch- Akademiker.
Scheinheilig wird dabei die Grenze zwischen
passiver und aktiver Sterbehilfe verwischt. |
Schalmeien
der Euthanasisten
Euthanasie
(griech = guter Tod) wird oft mit dem irreführenden
Begriff Sterbehilfe verbunden, der richtiger
Sterbebeihilfe hiesse. Unter «aktiver»
Euthanasie versteht man die Tötung durch eine
Handlung (z B kann ein dem Tod Geweihter
mittels Todesspritze «ad
exitum»
gebracht werden), unter «passiver» Euthanasie
die Tötung durch Unterlassung einer
Handlung (z
B erhält man den Sterbenden nicht mehr künstlich
am Leben).
Die
Wortführer der neuen Euthanasie/Sterbehilfe- Diskussion
sind aufs Sterben fixiert, nicht auf die Hilfe zum Leben
vor dem Tod. Man argumentiert mit human tönenden
Worten, dass unheilbar kranke Menschen mit grossen
Schmerzen das Recht hätten, durch medizinische
Verfahren früher zu sterben. Wo die
Sterbehilfediskussion das Leben auf die
Selbstbeseitigung reduziert, wird das Lebensende zum
Lebensinhalt. Das hat wenig mit der von den Befürwortern
spitzfindig definierten Selbstbestimmung
zu tun. Es ist die Unterwerfung unter ein Denken,
wonach behinderte, alte oder gebrechliche Menschen ein
lebensunwertes Leben führen. Wer dieses Denken
verinnerlicht hat, empfindet sich selbst als Zumutung.
Es erstaunt nicht, dass alte Menschen Sterbewünsche äussern,
aber nicht wegen unerträglicher Schmerzen, sondern aus
dem Gefühl, ihren Angehörigen zur Last zu fallen.
Eine Freitod-Anleitung wird oft in gesunden Tagen
besorgt, in der Blüte des Lebens, wo viele sich vor
Gebrechlichkeit ekeln und Behinderte bewusst oder
unbewusst als minderwertig einstufen. Alt geworden, hat
man plötzlich Angst vor einem Leben, das früher als
verachtenswert galt. Aus dieser Haltung entspringen die
wachsenden Bestrebungen, Tötung auf Verlangen staatlich
zu legallsieren (in
den USA, Österreich und Deutschland ist Euthanasie noch
gesetzeswidrig, aber in den Niederlanden ist sie legal:
lt. Statistik sind 15% aller Sterbefalle
in
Holland
Euthaniasiefälle und fast 9 % davon geschehen ohne
Einwilligung des Kranken).
Soziale
Verantwortung wird aufgegeben. Das Gedeihen der
Sterbehilfe-Gesellschaften ist ein Kennzeichen der
reichen Industrieländer. Die neue Freitod-Bewegung
unterwirft sich einer Art neuem Sozialdarwinismus,
wonach die Erde den Tüchtigen, den Durchsetzungsfähigen
gehört. Wer alt, krank, behindert ist, verursacht nur
unnötige Kosten. Maschinen werden bei Verschleiss und
Verbrauch verschrottet. Warum sollen nicht auch Menschen
sich selbst verschrotten? Euthanasie-Gesellschaften
vermitteln auch kein tragfähiges soziales Netz, keine
menschlichen Kontakte, keine individuellen Hilfen, sie
verweisen nicht an Selbsthilfegruppen (z.B. bei Krebs).
Ihr Ziel ist der Tod, möglichst rasch und schmerzlos,
in der Schweiz gegen «Exit»-Gebühren
(Exit = Sterbe-Beihilfeorganisation).
Die
Kirche schweigt nicht
Die
Kirche verlangt
keine Therapie um jeden Preis. Aber
selbst wenn voraussichtlich der Tod unmittelbar bevorsteht, darf
die
Pflege nicht abgebrochen werden.
(Katechismus 2278/2279).
Ausserdem
könnte das sogenannte Recht
zu
sterben zu einer
Pflicht zu
sterben und schliesslich zu einem
Recht
zu töten werden. |
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Der Versehgang des Priesters ist selten geworden, dabei verleiht das
Sterbesakrament ein ,gutes Sterben' einen glücklichen
Tod. |
«Wir
müssen alles tun, um jedem Menschen ein
menschenwürdiges Sterben zu ermöglichen und zu
erleichtern. Aber ebenso müssen wir die Euthanasie als
absichtlich herbeigeführte vorzeitige Beendigung des
menschlichen Lebens ablehnen. Denn hier handelt es sich
nicht mehr um Hilfe beim Sterben, um Erleichterung des
Sterbens, sondern um die Tötung eines Menschen... Man
darf auch nicht einwenden, es sei nur ein gradueller
Unterschied zwischen dem Verzicht auf die Anwendung
aussergewöhnlicher medizinischer Mittel und der
Verabreichung einer den Tod herbeiführenden Spritze,
zwischen einer grossen und einer noch etwas grösseren
Dosis schmerzstillender Mittel. Zwischen Sterbenlassen
und Töten bleibt ein wesentlicher Unterschied, ganz
gleich, welche Dosis schmerzstillender Mittel angewandt
wird. Das Gebot Du sollst nicht töten gilt für alle Phasen des menschlichen
Lebens. (aus
Hirtenbrief der dt kath Bischofe, 1974)
Die
Auswirkungen auf das Gewissen
Euthanasie
zu legalisieren wäre schlechte Politik. Es würde das
Bewusstsein beeinflussen und eine Macht in der
Gesellschaft bilden. Als man vor Jahren die Abtreibung
legalisierte, sprach man prophetisch vom ,Rutschhang‘:
wenn erst einmal die Tötungs-Schranken fallen, dann
folgen bald weitere Formen des Tötens. «Als Christen
wissen wir, dass das Leiden in das Mysterium unseres
Lebens hineinverwoben ist; wir tun alles, um es zu überwinden,
aber wir wissen auch, dass wir es wie Jesus Christus
akzeptieren müssen und nicht davor fliehen dürfen. Wir
müssen es vielmehr mit Geduld und unendlichem Vertrauen
auf GOTTES
Güte umfassen.» (Erzbischof R Mahony aus L A) Wie
fremd ist dieser Gedanke in unserer vergnügungssüchtigen
Gesellschaft? Wir haben vergessen, dass Gott uns in
Liebe erschaffen und durch Leiden erlöst hat!
Der
umstrittene Hirntod
Was
ist Leben? Wann beginnt, wann endet es? Von den
Wissenschaften müsste die Mikrobiologie am
ehesten eine Antwort finden. Sie weiss nur eines
sicher: es gibt keine klare Abgrenzung von
Belebtem und Unbelebtem. Seit der Mögichkeit der
Organtransplantation und der
Euthanasie-Problematik ist eine Definition des
Lebensendes, des Todes unumgänglich geworden.
Doch die Spezialisten sind sich nicht einig (die
Literatur
weist weltweit mehrere Hundert verschiedene
Kriteriengruppen für die Feststellung des
Hirntodes auf). Die folgenden Gedanken
basieren auf einem Vortrag von Prof. Dr. M.
Balkenohl. |
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Der
Mensch ist mehr als Materie
Wenn
menschliche Zellen, Gewebe, Organe und Organteile als
Rohstoffe vermarktet und dafür kleine Babys, Embryonen
oder Föten durch den Mixer gedreht werden, wenn
Euthanasie bereits praktiziert wird, dann muss die Frage
nach der Grenze des wissenschaftlichen Fortschritts
gestellt werden. Was müssen junge Menschen empfinden,
wenn in ihrem Umfeld z. B. selbstverständlich Kinder
getötet werden, noch bevor sie geboren werden? Oder
wenn der Tod irreversibel Geschädigter
,weisheitsvoll‘ definiert wird. Die heutige
Tötungspraxis stellt manche Vorgänge des Dritten
Reiches bereits weit in den Schatten.
Feststellung
und
Definition
des Todes
Früher
definierte man den Tod nach dem irreversiblen Stillstand
der Herz- und Atmungstätigkeit und damit auch der
Gehirnfunktionen. Neuerdings wird der Passus Vorliegen
einer
schweren
Hirnschädigung dem Begriff Hirntod
zugrundegelegt. Doch wird dieser in der ganzen Welt
keineswegs einheitlich definiert. Die verfeinerten
Neuerungen zielen klar auf die Entnahme von Organen für
Transplantationszwecke. Es geht darum, das bis dahin irreversible
Koma als neue Definition des Todes anzuerkennen mit
dem Ziel, den Leichnamstatus des Leibes zu erreichen.
Mit anderen Worten wird der Zeitpunkt der Toderklärung
vorverlegt: die Erlaubnis nicht nur, die Lungenmaschine
abzustellen, sondern nach Wahl auch umgekehrt sie weiter
anzuwenden um den Körper so zu erhalten, dass Organe
und Gewebe unter Idealbedingungen entnommen werden können.
Eine Neudefinierung des Todes erreicht so zweierlei: 1.
Wenn man sagt, der Mensch sei tot, braucht man ihn nicht
mehr als Lebenden zu pflegen und zu versorgen (Angehörige,
Patienten, Mediziner und Pflegekräfte werden von der
Last eines irreversiblen Komas entbunden). 2.
Man kommt an die Organe heran, ohne dass ein
Staatsanwalt wegen einschlägiger Delikte tätig werden
müsste.
Aber
Leben und Tod ist nicht mit Sicherheit nachzuzeichnen.
Es gibt beim beginnenden wie beim erlöschenden Leben
von Menschen nicht zu erhellende Geheimnisse. Das Leben
von Menschen kann nicht auf messbare Hirnströme
reduziert werden, weil der ganze Mensch als
Geist-Seele-Leib-Einheit nicht mehr wahrgenommen wird.
Das vordergründig bestechende, aber fragwürdige
Argument, dass der Mensch nur dann lebe, wenn
elektronisch wahrnehmbare Hirnströme nachweisbar seien,
wird heute in umfangreicher Fachliteratur widerlegt.
Dazu kommt, dass bei Messung durch die Nase plötzlich
all das wieder messbar wird, was vorher unmöglich
schien. Auch werden im Moment der Entnahme der Organe
zum Zwecke der Transplantation für eine kurze Zeit alle
vermissten Ströme wieder messbar. Der Insider kennt die
Unzuverlässigkeit von Apparaten. Zudem misst die
Elektroenzephalographie (EEC)
nur die elektrische Tätigkeit von der Oberfläche des
Gehirns. Von Patienten mit einem Nullinie-EEG weiss man,
dass sie wieder genasen.
Komatöse
Patienten, die kraft Definition als tot gelten,
gelten nun ebenfalls definitiv nicht mehr als Patienten,
sondern als Leichname, mit denen all das angestellt
wird, was als erlaubt gilt und wozu das Forschungs- oder
Transplantationsinteresse drängt. Dabei haben wir es
beim Hirntod noch mit einem lebenden Organismus zu tun:
97% des Organismus sind noch lebendig. Es sind lediglich
beschreibbare Funktionen nicht mehr wahrnehmbar und
messbar. So gibt es bei Hirntoten das sog.
Lazarus-Syndrom (der
Totgesagte umarmt
Personen). Der Vorgang um das Erlanger Baby (das
6 Mt alte Kind kam 5 Tg nach dem Hirntod seiner Mutter
durch Spontangeburt —leider tot— zur Welt) hat
unmissverständlich erwiesen, dass diese Frau keine
Leiche war, dass also eine Leiche kein Kind gebären
kann. Und eine Spontangeburt ist ohne Einwirkung und
Steuerung des totgeglaubten Gehirns ebenfalls nicht möglich.
Den Tod vorzeitig zu erklären, ist eine fundamentale
Ungerechtigkeit. Eine Person, die im Sterben liegt, ist
noch
lebendig, sogar einen Augenblick vor dem Tode.
Nicht
selten hört das Argument, dass die als hirntot
deklarierten, irreversibel komatösen Patienten ohnehin
sterben müssten, dass sie daher für das ,organische
Recycling‘ noch nutzbringend verwendet werden könnten.
Die praktische Nützlichkeit steht im Vordergrund (dieser
aus
der Nazi-Zeit
bekannte Pragmatismus/Utilitarismus gilt auch bei der
heute geübten selektiven Abtreibung). Es
ist
grundsätzlich
und in jedem Einzelfall ethisch nicht erlaubt, dass
Menschen getötet werden, um dadurch die Lebenschancen
anderer Menschen zu erhöhen. Tut man es dennoch, dann
handelt es sich um katastrophale Einbrüche in
unerlaubte Bereiche.— Heute werden viele Fragen
diskutiert, z.B. ob eine Organtransplantation überhaupt
zum Wohle des Organempfängers erfolgt. [Die Kehrseite
wird im Buch Mit
dem Herzen eines
anderen Leben
beschrieben. Immer mehr Anästhesisten fragen, warum
sie eigentlich anästhesieren, wenn der Patient schon
tot sei. Anästhesiert aber wird bei der Organentnahme
von Hirntoten. Von Leichen wurde noch nie berichtet,
dass sie bei Sektionen hätten anästhesiert werden müssen.—
Aus christlicher Perspektive hat niemand das Recht, über
seinen eigenen Leib willkürlich zu verfügen. Johannes
Paul II. hat am Kongresses der Päpstlichen Akademie der
Wissenschaften eine beachtenswerte Ansprache gehalten
(14. 12. 1989).
Sterben
in Würde
Die
öffentliche Diskussion wird durch die Medien einseitig
manipuliert, so dass immer mehr Menschen in den Chor «Recht
auf die Todes-Pille» einstimmen und der «selbstbestimmten»,
«schönen» Tod als Menschenrecht einfordern. Trotz des
öffentlichen Totschweigens gewinnt
die Alternative des Sterbens
in Würde in
christlichen Sterbe-Hospizen zusehends an Interesse.
Sterbebeistand
als Hilfe beim Sterben
Das
Verhalten des Menschen dem Tod gegenüber zeigt sich
nicht nur in der Beziehung zu seinem eigenen
Sterblichsein, sondern vor allem in der Hilfe, die er
als Mitmensch einem Sterbenden zuwendet. Zumeist sind es
heute die Arzte, denen die eigentliche Sterbehilfe
obliegt, nachdem die theologische Seelsorge diese
Aufgabe zwar nicht ablehnt, aber doch weitgehend der
Medizin abgetreten hat (Thanatologie
=
Forschungen über Sterben und Tod; Palliativmedizin =
Schmerzlinderung. P.S. Auf die Meinungen und
Sterbeerfahrungen (?) der Bestseller-Autoren E.Kübler—Ross
und R.Moody gehen wir nicht ein, da sie in krassem
Widerspruch zum Katechismus stehen).
Zwar
gibt es keine Rezepte für eine ärztliche Sterbehilfe.
Die Gesellschaft hat das Problem der Euthanasie auf die
juristische und materialistisch-biologische Ebene
verlagert.
Dabei ist die Frage der Einstellung zum Tod letztlich
ein philosophisch-theologisches Problem. Zum Trost der
Seele braucht es höhere Kategorien als die Biologie und
Medizin anbieten können.
Was Du tun kannst?
Sterbende
zu pflegen bedeutet nicht, sie umzubringen. Was solche
Menschen am meisten brauchen ist unsere Zuneigung und
Liebe. Sie besteht darin, das Leid in etwas Positives,
Erlösendes zu verwandeln. Steh Deinen sterbenden
Verwandten bei und entscheide Dich noch heute gegen
Euthanasie! Eines Tages kannst auch Du alt und krank
sein. Um uns zu helfen, dass Leid auf bestmögliche
Weise überwunden wird, haben sich weltweit ca.
350‘000 Arzte in 70 Ländern zusammengeschlossen, die
menschliches Leben 100%ig respektieren wollen. In
Zusammenarbeit mit Priestern entsteht so ein ideales
Modell.
Hospiz
-
eine alte Idee wird neu belebt
Im
Gegensatz zur materialistischen Geisteshaltung basiert
die christliche Hospizidee auf dem Glauben, dass den
Menschen eine Würde innewohnt
(Achtung:
auch die Verfechter der aktiven Sterbe-Hilfe verwenden
den Begriff Hospiz‘). Diese ist nicht abhängig vom
Grad der Nützlichkeit für die Allgemeinheit. Der Wert
jedes Menschen ist ihm von Gott verliehen. Jeder ist
dazu berufen, GOTTES Antlitz widerzuspiegeln. Das
verpflichtet die Privilegierten, mit den
Minderbemittelten zu teilen, ja deren Kreuz auf sich zu
laden und mitzutragen. Die Not und das Sterben des
Mitmenschen geht jeden von uns an. Sie können nicht in
Altersheime und Krankenhäuser abgeschoben werden. Diese
sind damit überfordert, obwohl sie offiziell Hospital
oder Spital heissen. Bewusst nennen die Sterbebeisteher
ihre Häuser Hospize. Damit soll eine mittelalterliche
Tradition, wo es in vielen Städten Hospize gab,
wiederbelebt werden (lat. hospitium:
Herberge
für Pilger). Im Mittelalter boten Hospize Kranken
Schutz in der letzten Phase ihrer Lebensreise.— In
deutschsprachigen Ländern steht die Hospizbewegung
noch am Anfang. In den USA (1700) und in England (200)
ist ihre Zahl schon bedeutend. Ihre Qualität ermisst
sich daran, ob den Patienten drei Versprechen gegeben
werden :
-
schmerzfrei
(Medikamente),
-
nicht
einsam sein und
-
sie
erhalten auf Wunsch priesterlichen
Beistand.
Die
Idee gilt auch in der Hausbetreuung
(Entlastung Wir Angehörige), wo Sterbenden der
letzte Weg zur Klinik erspart wird.
Die
Arbeit der christlichen Hospizler ist eine bewusst
Antwort auf die aktive Sterbehilfe: Nicht durch
die Hand der Menschen sterben, sondern an
der Hand des Menschen.
Innerer
Widerspruch
Die
Schweizer - Exit - Vereinigung empfiehlt ihren
Mitgliedern die Unterzeichnung einer Patientenverfügung.
Zitat (Auszug):
1.
Alle lebenserhaltenden Massnahmen sind zu
unterlassen bzw. abzubrechen, sobald der Sterbeprozess
eingetreten ist oder unmittelbar bevorsteht. (=
verlangen nach passiver Sterbehilfe)
2.
Bin ich senil geworden; d.h. kenne ich z. B.
meine eigenen Angehörigen nicht mehr, so verlange ich,
dass mir höchstens Flüssigkeit ohne Nährwert zugeführt
wird. (=
Verlangen nach aktiver Sterbehilfe);
3.
Ich beauftrage u. bevollmächtige Exit mit der
Wahrung meiner Interessen, falls Punkte meiner Verfügung
nicht respektiert werden.
Widerspruch:
Ist es
Selbstbestimmung, wenn plötzlich Dritte bestimmen? Was
soll die Unterschrift eines heute Gesunden für ein würdiges
Sterben, wenn
er morgen als Seniler an seinem Leben hängt und
fremdbestimmt ärztliche Hilfe vorenthalten wird oder
die schmerzlose Beseitigung droht?
Johannes Paul II. über
Euthanasie und
die Abtreibung:
“Die Gesetze, die Abtreibung und Euthanasie
zulassen und begünstigen, stellen sich also
nicht nur radikal gegen das Gut des einzelnen,
sondern auch gegen das Gemeinwohl und sind
daher ganz und gar ohne glaubwürdige
Rechtsgültigkeit. Tatsächlich ist es die
Nicht-Anerkennung des Rechtes auf Leben, die
sich, gerade weil sie zur Tötung des Menschen
führt — in dessen Dienst zu stehen die
Gesellschaft ja den Grund ihres Bestehens hat
—, am frontalsten und irreparabel der
Möglichkeit einer Verwirklichung des
Gemeinwohls entgegenstellt. Daraus folgt, daß
ein staatliches Gesetz, wenn es Abtreibung und
Euthanasie billigt, eben darum kein wahres,
sittlich verpflichtendes staatliches Gesetz
mehr ist.
Abtreibung und Euthanasie sind also
Verbrechen, die für rechtmäßig zu erklären
sich kein menschliches Gesetz anmaßen kann.
Gesetze dieser Art rufen nicht nur keine
Verpflichtung für das Gewissen hervor, sondern
erheben vielmehr die schwere und klare
Verpflichtung, sich ihnen mit Hilfe des
Einspruchs aus Gewissensgründen zu
widersetzen.”
Papst Johannes Paul II, Enzyklika
Evangelium Vitae
vom 25. März 1995, nr. 72/73.
Link ZDW zu Abtreibung / Schwangerschaftsabbruch
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