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Euthanasie - Hilfe oder bestellter Mord

Sterbehilfe

   
   





  
Der umstrittene Hirntod
Sterben in Würde
 
Die Geringschätzung alter oder pflegebedürftiger Menschen ist eine Realität. Viele Betagte wünschen sich deshalb kein langes Leben, sondern einen schnellen Tod. Doch der Normalfall bleibt: der Lebenswille ist stärker als die Todessehnsucht. Trotzdem wird die Angst geschürt. Sie treibt viele Menschen in die Arme selbsternannter Sterbehelfer, die eine möglichst sichere Freitodmethode offerieren und den Vorsorgefimmel wie die Versicherungen zu nutzen wissen. Es wird heute viel vom Recht auf ein selbstbestimmtes Sterben geredet, wer aber redet vom selbstbestimmten Leben bei Krankheit oder Gebrechlichkeit? Wer den Tod nicht verdrängt, sondern bedenkt und akzeptiert, wird normalerweise empfindlich für sein Leben.

Bei der Definition des Begriffes Leben scheiden sich die Geister In der Debatte «Töten oder sterben lassen» stehen zwischen klaren Befürwortern und Gegnern die Sowohl-als-auch- Akademiker. Scheinheilig wird dabei die Grenze zwischen passiver und aktiver Sterbehilfe verwischt.  

Schalmeien der Euthanasisten

Euthanasie (griech = guter Tod) wird oft mit dem irreführenden Begriff Sterbehilfe verbunden, der richtiger Sterbebeihilfe hiesse. Unter «aktiver» Euthanasie versteht man die Tötung durch eine Handlung (z B kann ein dem Tod Geweihter mittels Todesspritze  «ad exitum»  gebracht werden), unter «passiver» Euthanasie die Tötung durch Unterlassung einer Handlung (z B erhält man den Sterbenden nicht mehr künstlich am Leben).

Die Wortführer der neuen Euthanasie/Sterbehilfe- Diskussion sind aufs Sterben fixiert, nicht auf die Hilfe zum Leben vor dem Tod. Man argumentiert mit human tönenden Worten, dass unheilbar kranke Menschen mit grossen Schmerzen das Recht hätten, durch medizinische Verfahren früher zu sterben. Wo die Sterbehilfediskussion das Leben auf die Selbstbeseitigung reduziert, wird das Lebensende zum Lebensinhalt. Das hat wenig mit der von den Befürwortern spitzfindig definierten Selbstbestimmung zu tun. Es ist die Unterwerfung unter ein Denken, wonach behinderte, alte oder gebrechliche Menschen ein lebensunwertes Leben führen. Wer dieses Denken verinnerlicht hat, empfindet sich selbst als Zumutung. Es erstaunt nicht, dass alte Menschen Sterbewünsche äussern, aber nicht wegen unerträglicher Schmerzen, sondern aus dem Gefühl, ihren Angehörigen zur Last zu fallen. Eine Freitod-Anleitung wird oft in gesunden Tagen besorgt, in der Blüte des Lebens, wo viele sich vor Gebrechlichkeit ekeln und Behinderte bewusst oder unbewusst als minderwertig einstufen. Alt geworden, hat man plötzlich Angst vor einem Leben, das früher als verachtenswert galt. Aus dieser Haltung entspringen die wachsenden Bestrebungen, Tötung auf Verlangen staatlich zu legallsieren (in den USA, Österreich und Deutschland ist Euthanasie noch gesetzeswidrig, aber in den Niederlanden ist sie legal: lt. Statistik sind 15% aller Sterbefalle in Holland Euthaniasiefälle und fast 9 % davon geschehen ohne Einwilligung des Kranken). Soziale Verantwortung wird aufgegeben. Das Gedeihen der Sterbehilfe-Gesellschaften ist ein Kennzeichen der reichen Industrieländer. Die neue Freitod-Bewegung unterwirft sich einer Art neuem Sozialdarwinismus, wonach die Erde den Tüchtigen, den Durchsetzungsfähigen gehört. Wer alt, krank, behindert ist, verursacht nur unnötige Kosten. Maschinen werden bei Verschleiss und Verbrauch verschrottet. Warum sollen nicht auch Menschen sich selbst verschrotten? Euthanasie-Gesellschaften vermitteln auch kein tragfähiges soziales Netz, keine menschlichen Kontakte, keine individuellen Hilfen, sie verweisen nicht an Selbsthilfegruppen (z.B. bei Krebs). Ihr Ziel ist der Tod, möglichst rasch und schmerzlos, in der Schweiz gegen «Exit»-Gebühren (Exit = Sterbe-Beihilfeorganisation).

 

Die Kirche schweigt nicht

Die Kirche verlangt keine Therapie um jeden Preis. Aber selbst wenn voraussichtlich der Tod unmittelbar bevorsteht, darf die Pflege nicht abgebrochen werden. (Katechismus 2278/2279).

Ausserdem könnte das sogenannte Recht zu sterben zu einer Pflicht zu sterben und schliesslich zu einem Recht zu töten werden.

Der Versehgang des Priesters ist selten geworden, dabei verleiht das Sterbesakrament ein ,gutes Sterben' einen glücklichen Tod.

«Wir müssen alles tun, um jedem Menschen ein menschenwürdiges Sterben zu ermöglichen und zu erleichtern. Aber ebenso müssen wir die Euthanasie als absichtlich herbeigeführte vorzeitige Beendigung des menschlichen Lebens ablehnen. Denn hier handelt es sich nicht mehr um Hilfe beim Sterben, um Erleichterung des Sterbens, sondern um die Tötung eines Menschen... Man darf auch nicht einwenden, es sei nur ein gradueller Unterschied zwischen dem Verzicht auf die Anwendung aussergewöhnlicher medizinischer Mittel und der Verabreichung einer den Tod herbeiführenden Spritze, zwischen einer grossen und einer noch etwas grösseren Dosis schmerzstillender Mittel. Zwischen Sterbenlassen und Töten bleibt ein wesentlicher Unterschied, ganz gleich, welche Dosis schmerzstillender Mittel angewandt wird. Das Gebot Du sollst nicht töten gilt für alle Phasen des menschlichen Lebens. (aus Hirtenbrief der dt kath Bischofe, 1974)

 

Die Auswirkungen auf das Gewissen

Euthanasie zu legalisieren wäre schlechte Politik. Es würde das Bewusstsein beeinflussen und eine Macht in der Gesellschaft bilden. Als man vor Jahren die Abtreibung legalisierte, sprach man prophetisch vom ,Rutschhang‘: wenn erst einmal die Tötungs-Schranken fallen, dann folgen bald weitere Formen des Tötens. «Als Christen wissen wir, dass das Leiden in das Mysterium unseres Lebens hineinverwoben ist; wir tun alles, um es zu überwinden, aber wir wissen auch, dass wir es wie Jesus Christus akzeptieren müssen und nicht davor fliehen dürfen. Wir müssen es vielmehr mit Geduld und unendlichem Vertrauen auf GOTTES Güte umfassen.» (Erzbischof R Mahony aus L A) Wie fremd ist dieser Gedanke in unserer vergnügungssüchtigen Gesellschaft? Wir haben vergessen, dass Gott uns in Liebe erschaffen und durch Leiden erlöst hat!

 

Der umstrittene Hirntod

Was ist Leben? Wann beginnt, wann endet es? Von den Wissenschaften müsste die Mikrobiologie am ehesten eine Antwort finden. Sie weiss nur eines sicher: es gibt keine klare Abgrenzung von Belebtem und Unbelebtem. Seit der Mögichkeit der Organtransplantation und der Euthanasie-Problematik ist eine Definition des Lebensendes, des Todes unumgänglich geworden. Doch die Spezialisten sind sich nicht einig (die Literatur weist weltweit mehrere Hundert verschiedene Kriteriengruppen für die Feststellung des Hirntodes auf). Die folgenden Gedanken basieren auf einem Vortrag von Prof. Dr. M. Balkenohl.

 

Der Mensch ist mehr als Materie

Wenn menschliche Zellen, Gewebe, Organe und Organteile als Rohstoffe vermarktet und dafür kleine Babys, Embryonen oder Föten durch den Mixer gedreht werden, wenn Euthanasie bereits praktiziert wird, dann muss die Frage nach der Grenze des wissenschaftlichen Fortschritts gestellt werden. Was müssen junge Menschen empfinden, wenn in ihrem Umfeld z. B. selbstverständlich Kinder getötet werden, noch bevor sie geboren werden? Oder wenn der Tod irreversibel Geschädigter ,weisheitsvoll‘ definiert wird. Die heutige Tötungspraxis stellt manche Vorgänge des Dritten Reiches bereits weit in den Schatten.

 

Feststellung und Definition des Todes

Früher definierte man den Tod nach dem irreversiblen Stillstand der Herz- und Atmungstätigkeit und damit auch der Gehirnfunktionen. Neuerdings wird der Passus Vorliegen einer schweren Hirnschädigung dem Begriff Hirntod zugrundegelegt. Doch wird dieser in der ganzen Welt keineswegs einheitlich definiert. Die verfeinerten Neuerungen zielen klar auf die Entnahme von Organen für Transplantationszwecke. Es geht darum, das bis dahin irreversible Koma als neue Definition des Todes anzuerkennen mit dem Ziel, den Leichnamstatus des Leibes zu erreichen. Mit anderen Worten wird der Zeitpunkt der Toderklärung vorverlegt: die Erlaubnis nicht nur, die Lungenmaschine abzustellen, sondern nach Wahl auch umgekehrt sie weiter anzuwenden um den Körper so zu erhalten, dass Organe und Gewebe unter Idealbedingungen entnommen werden können. Eine Neudefinierung des Todes erreicht so zweierlei: 1. Wenn man sagt, der Mensch sei tot, braucht man ihn nicht mehr als Lebenden zu pflegen und zu versorgen (Angehörige, Patienten, Mediziner und Pflegekräfte werden von der Last eines irreversiblen Komas entbunden). 2. Man kommt an die Organe heran, ohne dass ein Staatsanwalt wegen einschlägiger Delikte tätig werden müsste.

Aber Leben und Tod ist nicht mit Sicherheit nachzuzeichnen. Es gibt beim beginnenden wie beim erlöschenden Leben von Menschen nicht zu erhellende Geheimnisse. Das Leben von Menschen kann nicht auf messbare Hirnströme reduziert werden, weil der ganze Mensch als Geist-Seele-Leib-Einheit nicht mehr wahrgenommen wird. Das vordergründig bestechende, aber fragwürdige Argument, dass der Mensch nur dann lebe, wenn elektronisch wahrnehmbare Hirnströme nachweisbar seien, wird heute in umfangreicher Fachliteratur widerlegt. Dazu kommt, dass bei Messung durch die Nase plötzlich all das wieder messbar wird, was vorher unmöglich schien. Auch werden im Moment der Entnahme der Organe zum Zwecke der Transplantation für eine kurze Zeit alle vermissten Ströme wieder messbar. Der Insider kennt die Unzuverlässigkeit von Apparaten. Zudem misst die Elektroenzephalographie (EEC) nur die elektrische Tätigkeit von der Oberfläche des Gehirns. Von Patienten mit einem Nullinie-EEG weiss man, dass sie wieder genasen.

Komatöse Patienten, die kraft Definition als tot gelten, gelten nun ebenfalls definitiv nicht mehr als Patienten, sondern als Leichname, mit denen all das angestellt wird, was als erlaubt gilt und wozu das Forschungs- oder Transplantationsinteresse drängt. Dabei haben wir es beim Hirntod noch mit einem lebenden Organismus zu tun: 97% des Organismus sind noch lebendig. Es sind lediglich beschreibbare Funktionen nicht mehr wahrnehmbar und messbar. So gibt es bei Hirntoten das sog. Lazarus-Syndrom (der Totgesagte umarmt Personen). Der Vorgang um das Erlanger Baby (das 6 Mt alte Kind kam 5 Tg nach dem Hirntod seiner Mutter durch Spontangeburt —leider tot— zur Welt) hat unmissverständlich erwiesen, dass diese Frau keine Leiche war, dass also eine Leiche kein Kind gebären kann. Und eine Spontangeburt ist ohne Einwirkung und Steuerung des totgeglaubten Gehirns ebenfalls nicht möglich. Den Tod vorzeitig zu erklären, ist eine fundamentale Ungerechtigkeit. Eine Person, die im Sterben liegt, ist noch lebendig, sogar einen Augenblick vor dem Tode.

Nicht selten hört das Argument, dass die als hirntot deklarierten, irreversibel komatösen Patienten ohnehin sterben müssten, dass sie daher für das ,organische Recycling‘ noch nutzbringend verwendet werden könnten. Die praktische Nützlichkeit steht im Vordergrund (dieser aus der Nazi-Zeit bekannte Pragmatismus/Utilitarismus gilt auch bei der heute geübten selektiven Abtreibung). Es ist grundsätzlich und in jedem Einzelfall ethisch nicht erlaubt, dass Menschen getötet werden, um dadurch die Lebenschancen anderer Menschen zu erhöhen. Tut man es dennoch, dann handelt es sich um katastrophale Einbrüche in unerlaubte Bereiche.— Heute werden viele Fragen diskutiert, z.B. ob eine Organtransplantation überhaupt zum Wohle des Organempfängers erfolgt. [Die Kehrseite wird im Buch Mit dem Herzen eines anderen Leben beschrieben. Immer mehr Anästhesisten fragen, warum sie eigentlich anästhesieren, wenn der Patient schon tot sei. Anästhesiert aber wird bei der Organentnahme von Hirntoten. Von Leichen wurde noch nie berichtet, dass sie bei Sektionen hätten anästhesiert werden müssen.— Aus christlicher Perspektive hat niemand das Recht, über seinen eigenen Leib willkürlich zu verfügen. Johannes Paul II. hat am Kongresses der Päpstlichen Akademie der Wissenschaften eine beachtenswerte Ansprache gehalten (14. 12. 1989).  

 

Sterben in Würde

Die öffentliche Diskussion wird durch die Medien einseitig manipuliert, so dass immer mehr Menschen in den Chor «Recht auf die Todes-Pille» einstimmen und der «selbstbestimmten», «schönen» Tod als Menschenrecht einfordern. Trotz des öffentlichen Totschweigens gewinnt die Alternative des Sterbens in Würde in christlichen Sterbe-Hospizen zusehends an Interesse.

Sterbebeistand als Hilfe beim Sterben

Das Verhalten des Menschen dem Tod gegenüber zeigt sich nicht nur in der Beziehung zu seinem eigenen Sterblichsein, sondern vor allem in der Hilfe, die er als Mitmensch einem Sterbenden zuwendet. Zumeist sind es heute die Arzte, denen die eigentliche Sterbehilfe obliegt, nachdem die theologische Seelsorge diese Aufgabe zwar nicht ablehnt, aber doch weitgehend der Medizin abgetreten hat (Thanatologie = Forschungen über Sterben und Tod; Palliativmedizin = Schmerzlinderung. P.S. Auf die Meinungen und Sterbeerfahrungen (?) der Bestseller-Autoren E.Kübler—Ross und R.Moody gehen wir nicht ein, da sie in krassem Widerspruch zum Katechismus stehen). Zwar gibt es keine Rezepte für eine ärztliche Sterbehilfe. Die Gesellschaft hat das Problem der Euthanasie auf die juristische und materialistisch-biologische Ebene  verlagert. Dabei ist die Frage der Einstellung zum Tod letztlich ein philosophisch-theologisches Problem. Zum Trost der Seele braucht es höhere Kategorien als die Biologie und Medizin anbieten können.

Was Du tun kannst?

Sterbende zu pflegen bedeutet nicht, sie umzubringen. Was solche Menschen am meisten brauchen ist unsere Zuneigung und Liebe. Sie besteht darin, das Leid in etwas Positives, Erlösendes zu verwandeln. Steh Deinen sterbenden Verwandten bei und entscheide Dich noch heute gegen Euthanasie! Eines Tages kannst auch Du alt und krank sein. Um uns zu helfen, dass Leid auf bestmögliche Weise überwunden wird, haben sich weltweit ca. 350‘000 Arzte in 70 Ländern zusammengeschlossen, die menschliches Leben 100%ig respektieren wollen. In Zusammenarbeit mit Priestern entsteht so ein ideales Modell.

Hospiz - eine alte Idee wird neu belebt 

Im Gegensatz zur materialistischen Geisteshaltung basiert die christliche Hospizidee auf dem Glauben, dass den Menschen eine Würde innewohnt (Achtung: auch die Verfechter der aktiven Sterbe-Hilfe verwenden den Begriff Hospiz‘). Diese ist nicht abhängig vom Grad der Nützlichkeit für die Allgemeinheit. Der Wert jedes Menschen ist ihm von Gott verliehen. Jeder ist dazu berufen, GOTTES Antlitz widerzuspiegeln. Das verpflichtet die Privilegierten, mit den Minderbemittelten zu teilen, ja deren Kreuz auf sich zu laden und mitzutragen. Die Not und das Sterben des Mitmenschen geht jeden von uns an. Sie können nicht in Altersheime und Krankenhäuser abgeschoben werden. Diese sind damit überfordert, obwohl sie offiziell Hospital oder Spital heissen. Bewusst nennen die Sterbebeisteher ihre Häuser Hospize. Damit soll eine mittelalterliche Tradition, wo es in vielen Städten Hospize gab, wiederbelebt werden (lat. hospitium: Herberge für Pilger). Im Mittelalter boten Hospize Kranken Schutz in der letzten Phase ihrer Lebensreise.— In deutsch­sprachigen Ländern steht die Hospizbewegung noch am Anfang. In den USA (1700) und in England (200) ist ihre Zahl schon bedeutend. Ihre Qualität ermisst sich daran, ob den Patienten drei Versprechen gegeben werden  : 

  1. schmerzfrei (Medikamente),

  2. nicht einsam sein und

  3. sie erhalten auf Wunsch priesterlichen Beistand. 

Die Idee gilt auch in der Hausbetreuung (Entlastung Wir Angehörige), wo Sterbenden der letzte Weg zur Klinik erspart wird. Die Arbeit der christlichen Hospizler ist eine bewusst Antwort auf die aktive Sterbehilfe: Nicht durch die Hand der Menschen sterben, sondern an der Hand des Menschen.

Innerer Widerspruch

Die Schweizer - Exit - Vereinigung empfiehlt ihren Mitgliedern die Unterzeichnung einer Patientenverfügung. Zitat (Auszug):

1.  Alle lebenserhaltenden Massnahmen sind zu unterlassen bzw. abzubrechen, sobald der Sterbeprozess eingetreten ist oder unmittelbar bevorsteht. (= verlangen nach passiver Sterbehilfe)

2.  Bin ich senil geworden; d.h. kenne ich z. B. meine eigenen Angehörigen nicht mehr, so verlange ich, dass mir höchstens Flüssigkeit ohne Nährwert zugeführt wird. (= Verlangen nach aktiver Sterbehilfe);

3.  Ich beauftrage u. bevollmächtige Exit mit der Wahrung meiner Interessen, falls Punkte meiner Verfügung nicht respektiert werden.

Widerspruch: Ist es Selbstbestimmung, wenn plötzlich Dritte bestimmen? Was soll die Unterschrift eines heute Gesunden für ein würdiges Sterben, wenn er morgen als Seniler an seinem Leben hängt und fremdbestimmt ärztliche Hilfe vorenthalten wird oder die schmerzlose Beseitigung droht?

 

Johannes Paul II. über Euthanasie und die Abtreibung:

“Die Gesetze, die Abtreibung und Euthanasie zulassen und begünstigen, stellen sich also nicht nur radikal gegen das Gut des einzelnen, sondern auch gegen das Gemeinwohl und sind daher ganz und gar ohne glaubwürdige Rechtsgültigkeit. Tatsächlich ist es die Nicht-Anerkennung des Rechtes auf Leben, die sich, gerade weil sie zur Tötung des Menschen führt — in dessen Dienst zu stehen die Gesellschaft ja den Grund ihres Bestehens hat —, am frontalsten und irreparabel der Möglichkeit einer Verwirklichung des Gemeinwohls entgegenstellt. Daraus folgt, daß ein staatliches Gesetz, wenn es Abtreibung und Euthanasie billigt, eben darum kein wahres, sittlich verpflichtendes staatliches Gesetz mehr ist.
Abtreibung und Euthanasie sind also Verbrechen, die für rechtmäßig zu erklären sich kein menschliches Gesetz anmaßen kann. Gesetze dieser Art rufen nicht nur keine Verpflichtung für das Gewissen hervor, sondern erheben vielmehr die schwere und klare Verpflichtung, sich ihnen mit Hilfe des Einspruchs aus Gewissensgründen zu widersetzen.”

Papst Johannes Paul II, Enzyklika Evangelium Vitae vom 25. März 1995, nr. 72/73.

 

Link ZDW zu Abtreibung / Schwangerschaftsabbruch

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