1. |
Gott, unser Schöpfer und Herr, kann aus den
geschaffenen Dingen durch das natürliche Licht
der Vernunft mit Sicherheit erkannt werden. |
2. |
Das Dasein
Gottes ist nicht bloß Gegenstand der
natürlichen Vernunfterkenntnis, sondern auch
Gegenstand des übernatürlichen Glaubens. |
3. |
Gottes Wesen
ist für den Menschen unbegreiflich. |
4. |
Die Seligen
des Himmels besitzen eine unmittelbare,
intuitive Erkenntnis des göttlichen Wesens. |
5. |
Die
unmittelbare Gottanschauung übersteigt das
natürliche Erkenntnisvermögen der menschlichen
Seele, ist also übernatürlich. |
6. |
Um Gott
wirklich unmittelbar zu schauen, bedarf die
Seele des Glorienlichtes. |
7. |
Gottes Wesen
ist auch für die Seligen des Himmels
unbegreiflich. |
8. |
Die göttlichen
Eigenschaften sind sowohl mit der göttlichen
Wesenheit als auch unter sich real identisch. |
9. |
Gott ist
absolut vollkommen. |
10. |
Gott ist in
jeder Vollkommenheit absolut unendlich. |
11. |
Gott ist
absolut einfach. |
12. |
Es gibt nur
einen einzigen Gott. |
13. |
Der eine Gott
ist im ontologischen Sinn wahrer Gott. |
14. |
Gott besitzt
eine unendliche Erkenntniskraft. |
15. |
Gott ist die
absolute ontologische Güte in sich und in
Beziehung zu anderen. |
16. |
Gott ist
absolut unveränderlich. |
17. |
Gott ist
ewig. |
18. |
Gott ist
unermesslich und absolut raumlos. |
19. |
Gott ist im
geschaffenen Raum überall gegenwärtig. |
20. |
Das Erkennen
Gottes ist unendlich. |
21. |
Gott erkennt
alles bloß Mögliche. |
22. |
Gott erkennt
alles Wirkliche in Vergangenheit, Gegenwart
und Zukunft. |
23. |
Gott sieht in
der scientia visionis auch die zukünftigen
freien Handlungen der vernünftigen Geschöpfe
mit unfehlbarer Gewissheit voraus. |
24. |
Das Wollen
Gottes ist unendlich. |
25. |
Gott will und
liebt sich selbst mit Notwendigkeit, die
außergöttlichen Dinge hingegen mit Freiheit. |
26. |
Gott ist
allmächtig. |
27. |
Gott ist der
Herr des Himmels und der Erde. |
28. |
Gott ist
unendlich gerecht. |
29. |
Gott ist
unendlich barmherzig. |
30. |
Gott ist
absolut wahrhaftig. |
31. |
Gott ist
absolut treu. |
32. |
Gott ist die
absolute sittliche Güte oder Heiligkeit. |
33. |
Gott ist die
absolute wohlwollende Güte. |
44. |
Alles, was
existiert, wurde seiner ganzen Substanz nach
von Gott aus nichts hervorgebracht. |
45. |
Gott wurde
durch seine Güte bewogen, die Welt frei zu
erschaffen. |
46. |
Die Welt
wurde zur Verherrlichung Gottes erschaffen. |
47. |
Die drei
göttlichen Personen sind ein einziges,
gemeinsames Prinzip der Schöpfung. |
48. |
Gott hat frei
von äußerem Zwang und innerer Nötigung die
Welt erschaffen. |
49. |
Gott hat die
Welt gut erschaffen. |
50. |
Die Welt hat
einen zeitlichen Anfang genommen. |
51. |
Gott hat die
Welt allein geschaffen. |
52. |
Gott erhält
alles Geschaffene im Dasein. |
53. |
Gott schützt
und leitet durch seine Vorsehung alles
Geschaffene. |
54. |
Der erste
Mensch wurde von Gott erschaffen. |
55. |
Der Mensch
besteht aus zwei Wesensbestandteilen, einem
materiellen Leib und einer geistigen Seele. |
56. |
Die
vernünftige Seele ist unmittelbar die
Wesensform des Leibes. |
57. |
Jeder Mensch
besitzt eine individuelle unsterbliche Seele. |
58. |
Gott hat dem
Menschen ein übernatürliches Endziel gesetzt. |
59.
|
Die
Stammeltern waren vor dem Sündenfall mit der
heiligmachenden Gnade ausgestattet. |
60. |
Die
Stammeltern sündigten durch Übertretung des
göttlichen Prüfgebotes schwer. |
61. |
Die
Stammeltern verloren durch die Sünde die
heiligmachende Gnade und zogen sich den Zorn
und Unwillen Gottes zu. |
62. |
Die
Stammeltern verfielen dem Tod und der
Herrschaft des Teufels. |
63. |
Die Sünde
Adams ist durch Abstammung, nicht durch
Nachahmung auf alle seine Nachkommen
übergegangen. |
64. |
Die Erbsünde
wird durch natürliche Zeugung fortgepflanzt. |
65. |
Im Stand der
Erbsünde ist der Mensch der heiligmachenden
Gnade und ihrer Gefolgschaft sowie der
präternaturalen Integritätsgaben beraubt. |
66. |
Die Seelen,
die im Stande der Erbsünde aus dem Leben
scheiden, sind von der beseligenden Anschauung
Gottes ausgeschlossen. |
67. |
Gott erschuf
am Anfang der Zeit geistige Wesen (Engel) aus
nichts. |
68. |
Die Natur der
Engel ist geistig. |
69. |
Die bösen
Geister (Dämonen) wurden von Gott gut
erschaffen; sie wurden durch ihre eigene
Schuld böse. |
70. |
Die sekundäre
Aufgabe der guten Engel ist der Schutz der
Menschen und die Sorge für ihr Heil. |
71. |
Der Teufel
besitzt auf Grund der Sünde Adams eine gewisse
Herrschaft über die Menschen. |
72. |
Jesus
Christus ist wahrer Gott und wesenhafter
Gottessohn. |
73. |
Christus hat
einen wirklichen Leib, nicht einen Scheinleib
angenommen. |
74. |
Christus hat
nicht bloß einen Leib, sondern auch eine
vernünftige Seele angenommen. |
75. |
Christus
wurde aus einer Adamstochter, der Jungfrau
Maria, wahrhaft gezeugt und geboren. |
76. |
Die göttliche
und die menschliche Natur sind in Christus
hypostatisch, d.h. in der Einheit der Person,
miteinander verbunden. |
77. |
Die beiden
Naturen Christi bestehen nach der Vereinigung
ohne Verwandlung und Vermischung in ihrer
Eigenart unversehrt fort. |
78.
|
Jede der
beiden Naturen in Christus besitzt einen eigenen
physischen Willen und eine eigene physische
Wirkungsweise. |
79. |
Die
hypostatische Vereinigung der menschlichen
Natur Christi mit dem göttlichen Logos
erfolgte im Augenblick der Empfängnis. |
80. |
Die
hypostatische Vereinigung wird nie aufhören. |
81. |
Der Akt der
hypostatischen Union wurde von den drei
göttlichen Personen gemeinsam bewirkt. |
82. |
Die zweite
göttliche Person ist allein Mensch geworden. |
83. |
Jesus
Christus ist auch als Mensch der natürliche
Sohn Gottes. |
84.
|
Der
Gottmensch Jesus Christus ist mit einem
einzigen Kult, und zwar mit dem Gott allein
zukommenden absoluten latreutischen Kult, zu
verehren. |
85.
|
Die
göttlichen und menschlichen Prädikate Christi
sind dem einen fleischgewordenen Logos
zuzuteilen. |
86. |
Christus war
frei von jeder Sünde, sowohl von der Erbsünde
als auch von jeder persönlichen Sünde. |
87. |
Die
menschliche Natur Christi war körperlichen
Leiden unterworfen. |
105. |
Es gibt eine
übernatürliche Einwirkung Gottes auf die
Seelenkräfte, die der freien
Willensentscheidung vorangeht. |
106. |
Es gibt eine
übernatürliche Einwirkung Gottes auf die
Seelenkräfte, die mit der freien
Willensentscheidung zeitlich zusammenfällt. |
107. |
Zu jedem
Heilsakt ist die innere übernatürliche Gnade
Gottes (gratia elevans) absolut notwendig. |
108. |
Zum Anfang
des Glaubens und des Heiles ist die innere
übernatürliche Gnade absolut notwendig. |
109. |
Der
Gerechtfertigte kann ohne besondere Hilfe
Gottes nicht in der empfangenen Gerechtigkeit
bis ans Ende verharren. |
110. |
Der
Gerechtfertigte ist ohne besonderes
Gnadenprivileg Gottes nicht imstande, das
ganze Leben hindurch alle Sünden, auch die
lässlichen, zu meiden. |
111.
|
Der Mensch
kann auch im gefallenen Zustand mit seiner
natürlichen Erkenntniskraft religiöse und
sittliche Wahrheiten erkennen. |
112. |
Zur
Verrichtung einer sittlich guten Handlung ist
die heiligmachende Gnade nicht erforderlich. |
113. |
Die Gnade
kann durch natürliche Werke weder de condigno
noch de congruo verdient werden. |
114.
|
Gott gibt
allen gerechten hinreichende Gnade (gratia
proxime vel remote sufficiens) zur Beobachtung
der göttlichen Gebote. |
115. |
Gott hat
durch seinen ewigen Willensratschluss
bestimmte Menschen zur ewigen Seligkeit
vorherbestimmt. |
116. |
Gott hat
durch seinen ewigen Willensratschluss
bestimmte Menschen wegen ihrer vorhergesehenen
Sünden zur ewigen Verwerfung vorherbestimmt.
Hinweis aus dem Buch: Nach der Lehre der
Kirche gibt es eine bedingte positive Reprobation, d. h. sie erfolgt mit Rücksicht
auf vorausgesehene zukünftige Missverdienste
(post et propter praevisa demerita). Die
Bedingtheit der positiven Reprobation ist
gefordert durch die Allgemeinheit des
göttlichen Heilswillens. Diese schließt aus,
dass Gott von vorneherein die Verdammung
bestimmter Menschen will. |
117. |
Der
menschliche Wille bleibt unter dem Einfluss
der wirksamen Gnade frei. Die Gnade ist nicht
unwiderstehlich. |
118.
|
Es gibt eine
Gnade, die wahrhaft hinreichend ist und doch
unwirksam bleibt (gratia vere et mere
sufficiens). |
119.
|
Der Sünder
kann und muss sich mit Hilfe der aktuellen
Gnade auf den Empfang der Rechtfertigung
vorbereiten. |
120. |
Ohne Glauben
ist die Rechtfertigung eines Erwachsenen nicht
möglich. |
121. |
Zum Glauben
müssen noch weitere Dispositionsakte
hinzukommen. |
122. |
Die
heiligmachende Gnade heiligt die Seele. |
123. |
Die
heiligmachende Gnade macht den Gerechten zu
einem Freund Gottes. |
124. |
Die
heiligmachende Gnade macht den Gerechten zu
einem Kind Gottes und verleiht ihm ein Anrecht
auf das Erbe des Himmels. |
125. |
Die
heiligmachende Gnade macht den Gerechten zu
einem Tempel des Hl. Geistes. |
126. |
Mit der
heiligmachenden Gnade werden die drei
göttlichen oder theologischen Tugenden des
Glaubens, der Hoffnung und der Liebe
eingegossen. |
127. |
Mit der
heiligmachenden Gnade werden auch die
moralischen Tugenden eingegossen. |
128. |
Ohne
besondere göttliche Offenbarung kann niemand
mit Glaubensgewissheit wissen, ob er sich im
Stande der Gnade befindet. |
129. |
Das Maß der
empfangenen Rechtfertigungsgnade ist nicht bei
allen Gerechten gleich. |
130. |
Die
empfangene Gnade kann durch gute Werke
vermehrt werden. |
131. |
Die
Rechtfertigungsgnade ist verlierbar und wird
durch jede schwere Sünde verloren. |
132. |
Der Gerechte
erwirbt sich durch seine guten Werke wahrhaft
Anspruch auf übernatürlichen Lohn von seiten
Gottes. |
133. |
Der
Gerechtfertigte verdient sich durch seine
guten Werke die Vermehrung der heiligmachenden
Gnade, das ewige Leben und die Vermehrung der
Himmelsglorie. |
134. |
Die Kirche
wurde von dem Gottmenschen Jesus Christus
gegründet. |
135. |
Christus hat
die Kirche gestiftet, um sein Erlösungswerk
für alle Zeiten fortzuführen. |
136. |
Christus hat
seiner Kirche eine hierarchische Verfassung
gegeben. |
137. |
Die den
Aposteln verliehenen hierarchischen Gewalten
sind auf die Bischöfe übergegangen. |
138. |
Christus hat
den Apostel Petrus zum ersten aller Apostel
und zum sichtbaren Haupt der ganzen Kirche
bestellt, indem er ihm unmittelbar und
persönlich den Jurisdiktionsprimat verlieh. |
139. |
Nach der
Anordnung Christi soll Petrus im Primat über
die gesamte Kirche für alle Zeiten Nachfolger
haben. |
140. |
Die
Nachfolger des Petrus im Primat sind die
römischen Bischöfe. |
141.
|
Der Papst
besitzt die volle und oberste
Jurisdiktionsgewalt über die gesamte Kirche
nicht bloß in Sachen des Glaubens und der
Sitten, sondern auch in der Kirchenzucht und
der Regierung der Kirche. |
142. |
Der Papst
ist, wenn er ex cathedra spricht, unfehlbar. |
143.
|
Christus hat
die Kirche gestiftet. |
144. |
Christus ist
das Haupt der Kirche. |
145. |
Die Kirche
ist in der endgültigen Entscheidung über
Glaubens- und Sittenlehren unfehlbar. |
146. |
Der primäre
Gegenstand der Unfehlbarkeit sind die formell
geoffenbarten Wahrheiten der christlichen
Glaubens- und Sittenlehre. |
147. |
Die
Gesamtheit der Bischöfe ist unfehlbar, wenn
sie, entweder auf dem allgemeinen Konzil
versammelt oder über den Erdkreis zerstreut,
eine Glaubens- oder Sittenlehre als eine von
allen Gläubigen festzuhaltende Wahrheit
vorlegen. |
148. |
Die von
Christus gestiftete Kirche ist einzig und
einig. |
149. |
Die von
Christus gestiftete Kirche ist heilig. |
150. |
Der Kirche
gehören nicht bloß heilige Glieder an, sondern
auch Sünder. |
151. |
Die von
Christus gestiftete Kirche ist katholisch. |
152. |
Die von
Christus gestiftete Kirche ist apostolisch. |
153. |
Die
Zugehörigkeit zur Kirche ist für alle Menschen
heilsnotwendig. |
154. |
Es ist
erlaubt und nützlich, die Heiligen im Himmel
zu verehren und sie um Fürbitte anzurufen. |
155. |
Es ist
erlaubt und nützlich, die Reliquien der
Heiligen zu verehren. |
156. |
Es ist
erlaubt und nützlich, die Bilder der Heiligen
zu verehren. |
157. |
Die lebenden
Gläubigen können den Seelen im Fegfeuer durch
ihre Fürbitten
(Suffragien) zu Hilfe kommen. |
158. |
Die
Sakramente des Neuen Bundes enthalten die
Gnade, die sie bezeichnen, und verleihen sie
denen, die kein Hindernis entgegensetzen. |
159. |
Die
Sakramente wirken ex opere operato. |
160. |
Alle
Sakramente des Neuen Bundes verleihen dem
Empfänger die heiligmachende Gnade. |
161. |
Drei
Sakramente, die Taufe, die Firmung und der
Ordo, prägen der Seele einen Charakter, d.h.
ein unauslöschliches geistiges Merkmal ein und
können deswegen nicht wiederholt werden. |
162. |
Der
sakramentale Charakter ist ein der Seele
eingeprägtes geistiges Merkmal. |
163. |
Alle
Sakramente des Neuen Bundes wurden von Jesus
Christus eingesetzt. |
164. |
Es gibt
sieben Sakramente des Neuen Bundes. |
165. |
Die
Sakramente des Neuen Bundes sind für alle
Menschen zum Heile notwendig. |
166. |
Zur gültigen
Spendung der Sakrament ist erforderlich, dass
der Spender das sakramentale Zeichen in der
rechten Weise vollzieht. |
167. |
Der Spender
muss ferner die Absicht haben, wenigstens zu
tun, was die Kirche tut. |
168. |
Zum würdigen
oder fruchtbringenden Empfang der Sakramente
ist beim erwachsenen Empfänger eine sittliche
Disposition erforderlich. |
169. |
Die Taufe
ist ein wahres, von Jesus Christus
eingesetztes Sakrament. |
170. |
Materia
remota des Taufsakramentes ist wahres und
natürliches Wasser. |
171. |
Die Taufe
verleiht die Rechtfertigungsgnade. |
172. |
Die Taufe
bewirkt die Nachlassung aller Sündenstrafen,
sowohl der ewigen als auch der zeitlichen. |
173. |
Die
Wassertaufe (baptimus fluminis) ist seit der
Promulgation des Evangeliums für alle Menschen
ohne Ausnahme zum Heile notwendig. |
174. |
Die Taufe
kann von jedem Menschen gültig gespendet
werden. |
175. |
Die Taufe
kann von jedem noch nicht getauften Menschen
im Pilgerstand gültig empfangen werden. |
176. |
Die Taufe
der unmündigen Kinder ist gültig und erlaubt. |
177. |
Die Firmung
ist ein wahres und eigentliches Sakrament. |
178.
|
Ordentlicher
Spender der Firmung ist allein der Bischof. |
179. |
In der
Eucharistie ist der Leib und das Blut Jesu
Christi wahrhaft, wirklich und wesenhaft
gegenwärtig. |
180. |
Christus
wird im Altarsakrament durch Verwandlung der
ganzen Substanz des Brotes in seinen Leib und
der ganzen Substanz des Weines in sein Blut
gegenwärtig. |
181. |
Die
Gestalten von Brot und Wein bestehen nach der
Substanzverwandlung fort. |
182. |
In der
Eucharistie ist der Leib und das Blut Christi
zugleich mit seiner Seele und seiner Gottheit
und darum der ganze Christus wahrhaft
gegenwärtig. |
183. |
Unter jeder
der beiden Gestalten ist der ganze Christus
gegenwärtig. |
184. |
In jedem
Teil der beiden Gestalten ist nach geschehener
Trennung der ganze Christus gegenwärtig. |
185. |
Nach
vollzogener Konsekration sind Christi Leib und
Blut in der Eucharistie dauernd gegenwärtig. |
186. |
Dem in der
Eucharistie gegenwärtigen Christus ist der
Kult der Anbetung zu erweisen. |
187. |
Die
Eucharistie ist ein wahres, von Jesus Christus
eingesetztes Sakrament. |
188.
|
Die Materie
zum Vollzug der Eucharistie ist Brot und Wein. |
189. |
Für die
Unmündigen ist der Empfang der Eucharistie
nicht zum Heile notwendig. |
190.
|
Die
zweigestaltige Kommunion ist weder auf Grund
eines göttlichen Gebotes noch als Mittel zum
Heile für jeden einzelnen Gläubigen notwendig. |
191. |
Inhaber der
Konsekrationsgewalt ist nur der gültig
geweihte Priester. |
192. |
Das
Sakrament der Eucharistie kann von jedem
getauften Menschen im Pilgerstand gültig
empfangen werden, auch von den unmündigen
Kindern. |
193. |
Zum würdigen
Empfang der Eucharistie ist der Gnadenstand
und die rechte und fromme Gesinnung
erforderlich. De fide bezüglich des
Gnadenstandes. |
194. |
Die Hl.
Messe ist ein wahres und eigentliches Opfer. |
195. |
Das
Messopfer ist nicht bloß ein Lob- und
Dankopfer, sondern auch ein Sühn- und
Bittopfer. |
196. |
Die Kirche
hat von Christus die Gewalt empfangen, die
nach der Taufe begangenen Sünden nachzulassen. |
197. |
Durch die
kirchliche Absolution werden die Sünden
wahrhaft und unmittelbar nachgelassen. |
198. |
Die
kirchliche Sündenvergebungsgewalt erstreckt
sich auf alle Sünden ohne Ausnahme. |
199. |
Die Ausübung
der kirchlichen Sündenvergebungsgewalt ist ein
richterlicher Akt. |
200. |
Die im
Bußgericht stattfindende Sündenvergebung ist
ein wahres und eigentliches, von der Taufe
verschiedenes Sakrament. |
201. |
Die aus dem
Furchtmotiv hervorgehende Reue ist ein sittlich
guter und übernatürlicher Akt. |
202. |
Das
sakramentale Sündenbekenntnis ist kraft
göttlichen Rechtes angeordnet und zum Heile
notwendig. |
203. |
Der
Beichtpflicht unterliegen kraft göttlicher
Anordnung alle schweren Sünden nach Art, Zahl
und artändernden Umständen. |
204. |
Das
Bekenntnis der lässlichen Sünden ist nicht
notwendig, aber erlaubt und nützlich. |
205.
|
Mit der
Sündenschuld und der ewigen Strafe werden von
Gott nicht immer alle zeitlichen Sündenstrafen
nachgelassen. |
206. |
Der Priester
hat das Recht und die Pflicht, je nach der
Beschaffenheit der Sünden und der Fähigkeit
des Pönitenten heilsame und entsprechende
Genugtuungswerke aufzuerlegen. |
207. |
Auch die
außersakramentalen Bußwerke, wie die
Verrichtung freiwilliger Bußübungen und das
geduldige Ertragen göttlicher Heimsuchungen,
besitzen satisfaktorischen Wert. |
208. |
Die Form des
Bußsakramentes besteht in den
Absolutionsworten. |
209.
|
Die
Absolution bewirkt in Verbindung mit den Akten
des Pönitenten die Sündenvergebung. |
210. |
Die
Hauptwirkung des Bußsakramentes ist die
Wiederversöhnung des Sünders mit Gott. |
211. |
Das
Bußsakrament ist für die nach der Taufe in
schwerer Sünde Gefallenen zum Heile notwendig. |
212. |
Inhaber der
kirchlichen Absolutionsgewalt sind allein die
Bischöfe und die Priester. |
213. |
Die von
Diakonen, Klerikern niedrigeren Ranges und
Laien erteilte Absolution kann nicht als
sakramentale Lossprechung betrachtet werden. |
214. |
Das
Bußsakrament kann von jedem Getauften, der
nach der Taufe eine schwere oder lässliche
Sünde begangen hat, empfangen werden. |
215. |
Die Kirche
besitzt die Gewalt, Ablässe zu verleihen. |
216. |
Der Gebrauch
der Ablässe ist für die Gläubigen nützlich und
heilsam. |
217.
|
Die Letzte
Ölung (Krankensalbung) ist ein wahres und
eigentliches, von Christus eingesetztes
Sakrament. |
218. |
Materia
remota der Letzten Ölung ist Öl. |
219. |
Die Form
besteht in dem die Salbung begleitenden Gebet
des Priesters für den Kranken. |
220. |
Die Letzte
Ölung verleiht dem Kranken heiligmachende
Gnade, um ihn aufzurichten und zu stärken. |
221. |
Die Letzte
Ölung bewirkt die Nachlassung der noch
vorhandenen schweren und lässlichen Sünden. |
222. |
Die Letzte
Ölung bewirkt bisweilen, wenn es dem
Seelenheil dienlich ist, die Wiederherstellung
der leiblichen Gesundheit. |
223. |
Die Letzte
Ölung kann nur von Bischöfen und Priestern
gültig gespendet werden. |
224. |
Die Letzte
Ölung kann nur von schwerkranken Gläubigen
gültig empfangen werden. |
225.
|
Die Weihe
ist ein wahres und eigentliches, von Christus
eingesetztes Sakrament. |
226.
|
Die
Priesterweihe ist Sakrament. |
227. |
Die Bischöfe
sind den Priestern übergeordnet. |
228.
|
Das
Weihesakrament verleiht dem Empfänger
heiligmachende Gnade. |
229. |
Das
Weihesakrament prägt dem Empfänger einen
Charakter ein. |
230. |
Das
Weihesakrament verleiht dem Empfänger eine
dauernde geistliche Gewalt. |
231. |
Der
ordentliche Spender aller Weihestufen, sowohl
der sakramentalen als auch der
nichtsakramentalen, ist allein der gültig
geweihte Bischof. |
232. |
Die Ehe ist
ein wahres und eigentliches, von Christus
eingesetztes Sakrament. |
233. |
Das
Ehesakrament verleiht den Ehekontrahenten
heiligmachende Gnade. |